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   EuG, 15.07.1994 - T-17/93   

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EuG, 15.07.1994 - T-17/93 (https://dejure.org/1994,2457)
EuG, Entscheidung vom 15.07.1994 - T-17/93 (https://dejure.org/1994,2457)
EuG, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - T-17/93 (https://dejure.org/1994,2457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Matra Hachette SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Freistellungsentscheidung - Gemeinschaftsunternehmen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung zur Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens namens AutoEuropa für den Bau einer Großraumlimousine oder Mehrzwecklimousine zwischen der Ford of Europe Inc. und der Volkswagen AG; Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch Gründung des ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 85 Abs. 3; ; EWG Art. 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    Diese Klage wurde vom Gerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) abgewiesen.

    Wie Generalanwalt Van Gerven in seinen Schlussanträgen zum Urteil Matra/Kommission (a. a. O., I-3222) ausgeführt habe, habe eine Ablehnung des Freistellungsantrags lediglich zur Folge, daß die Beihilfe nicht gewährt werden könne oder, falls sie bereits gewährt worden sei, daß sie zurückgezahlt werden müsse.

    Die Verfahren nach Artikel 85 und nach Artikel 93 seien nämlich trotz der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten Pflicht zur Beachtung ihres Zusammenhangs "voneinander unabhängige Verfahren..., für die jeweils besondere Regeln gelten" (Urteil Matra/Kommission, a. a. O., Randnr. 44).

    47 Überdies ist die Kommission berechtigt, sich zur Vereinbarkeit eines Beihilfevorhabens mit Artikel 92 EWG-Vertrag zu äussern, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Überzeugung gewonnen hat, daß der Vorgang in den Anwendungsbereich von Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag fallen kann (Urteil Matra/Kommission, a. a. O., Randnr. 45).

    Im übrigen bestehe, wie Generalanwalt Van Gerven in seinen Schlussanträgen zum Urteil Matra/Kommission (Nr. 15) festgestellt habe, nicht die Gefahr, daß die Gründungsunternehmen eine kollektive beherrschende Stellung erlangten.

    Darüber hinaus lasse die Klägerin bei ihrem Vorbringen das Urteil Matra/Kommission ausser acht, in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß die Entscheidung der Kommission, wonach das Gemeinschaftsunternehmen nicht zur Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten führe, keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler enthalte.

    Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil Matra/Kommission ausgeführt, daß, was die Beurteilung der Gefahr einer Schaffung von überschüssigen Produktionskapazitäten betreffe, festzustellen sei, daß die Kommission diese Frage in differenzierter und eingehender Weise geprüft habe, bevor sie zu dem Schluß gelangt sei, daß eine solche Gefahr nicht gegeben sei.

    161 Ford hält diesen Klagegrund nicht für stichhaltig, insbesondere im Hinblick auf das Urteil Matra/Kommission, aus dem sich ergebe, daß die Gründungsunternehmen durch die ihnen bewilligten staatlichen Beihilfen keinen Wettbewerbsvorteil erlangt hätten.

    162 Das Gericht erinnert daran, daß der Gerichtshof, worauf im übrigen auch Ford in ihrem Streithilfeschriftsatz hinweist, im Urteil Matra/Kommission festgestellt hat, daß die Kommission ebenfalls die einzelnen Umstände geprüft und bewertet habe, die zu Nachteilen bei Investitionen im Raum Setúbal führten.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    Nach der Formulierung im Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64 (Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322) muß die Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung "insbesondere spürbare objektive Vorteile mit sich bringen, die geeignet sind, die mit ihr verbundenen Nachteile für den Wettbewerb auszugleichen".
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    104 Das Gericht weist erstens darauf hin, daß die Gewährung einer Einzelfreistellung durch die Kommission u. a. davon abhängt, daß die Vereinbarung die vier in Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag genannten Voraussetzungen kumulativ erfuellt, so daß die Freistellung schon dann zu versagen ist, wenn eine der vier Voraussetzungen nicht vorliegt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89, Publishers Association/Kommission, Slg. 1992, II-1995); zweitens ist es Sache der anmeldenden Unternehmen, der Kommission die Anhaltspunkte zu liefern, aus denen sich ergibt, daß die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 3 erfuellt sind (Urteil VBVB und VBBB/Kommission, a. a. O.), wobei diese Verpflichtung im Rahmen des Gerichtsverfahrens unter Berücksichtigung der Tatsache auszulegen ist, daß der Kläger Anhaltspunkte vortragen muß, die die Beurteilung der Kommission in Frage stellen können, und drittens ist bei komplexen wirtschaftlichen Tatsachen die gerichtliche Prüfung der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts darauf beschränkt, ob die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545).
  • EuG, 09.07.1992 - T-66/89

    Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    104 Das Gericht weist erstens darauf hin, daß die Gewährung einer Einzelfreistellung durch die Kommission u. a. davon abhängt, daß die Vereinbarung die vier in Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag genannten Voraussetzungen kumulativ erfuellt, so daß die Freistellung schon dann zu versagen ist, wenn eine der vier Voraussetzungen nicht vorliegt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89, Publishers Association/Kommission, Slg. 1992, II-1995); zweitens ist es Sache der anmeldenden Unternehmen, der Kommission die Anhaltspunkte zu liefern, aus denen sich ergibt, daß die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 3 erfuellt sind (Urteil VBVB und VBBB/Kommission, a. a. O.), wobei diese Verpflichtung im Rahmen des Gerichtsverfahrens unter Berücksichtigung der Tatsache auszulegen ist, daß der Kläger Anhaltspunkte vortragen muß, die die Beurteilung der Kommission in Frage stellen können, und drittens ist bei komplexen wirtschaftlichen Tatsachen die gerichtliche Prüfung der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts darauf beschränkt, ob die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    147 Insgesamt spreche die wirtschaftliche Bilanz des Zusammenschlusses daher eindeutig für die gewährte Freistellung, und die Einschätzung der Kommission beruhe nicht auf einer "offensichtlich irrtümlichen Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen sich der Wettbewerb in dem betroffenen Bereich vollzieht" (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 50).
  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    Im vorliegenden Fall hat die Klägerin entgegen ihrem Vorbringen nicht nachgewiesen, daß die Kommission ihre Befugnisse zu einem anderen als dem Zweck ausgeuebt hat, zu dem sie ihr durch den EWG-Vertrag und die Verordnung Nr. 17 übertragen worden sind (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl u. a./Kommission, Slg. 1982, 245, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    Im vorliegenden Fall hat die Klägerin entgegen ihrem Vorbringen nicht nachgewiesen, daß die Kommission ihre Befugnisse zu einem anderen als dem Zweck ausgeuebt hat, zu dem sie ihr durch den EWG-Vertrag und die Verordnung Nr. 17 übertragen worden sind (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl u. a./Kommission, Slg. 1982, 245, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023).
  • EuGH, 13.07.1966 - 32/65

    Italien / Rat und Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    Selbst wenn man nämlich die von der Kommission vorgenommene Prüfung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Vereinbarung als unzureichend ansehen würde, hätte eine solche Feststellung keinen Einfluß auf die Anwendbarkeit von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auf den vorliegenden Fall und ließe die Frage der Anwendbarkeit von Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag unberührt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in der Rechtssache 32/65, Italien/Rat und Kommission, Slg. 1966, 458).
  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    104 Das Gericht weist erstens darauf hin, daß die Gewährung einer Einzelfreistellung durch die Kommission u. a. davon abhängt, daß die Vereinbarung die vier in Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag genannten Voraussetzungen kumulativ erfuellt, so daß die Freistellung schon dann zu versagen ist, wenn eine der vier Voraussetzungen nicht vorliegt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19; Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache T-66/89, Publishers Association/Kommission, Slg. 1992, II-1995); zweitens ist es Sache der anmeldenden Unternehmen, der Kommission die Anhaltspunkte zu liefern, aus denen sich ergibt, daß die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 3 erfuellt sind (Urteil VBVB und VBBB/Kommission, a. a. O.), wobei diese Verpflichtung im Rahmen des Gerichtsverfahrens unter Berücksichtigung der Tatsache auszulegen ist, daß der Kläger Anhaltspunkte vortragen muß, die die Beurteilung der Kommission in Frage stellen können, und drittens ist bei komplexen wirtschaftlichen Tatsachen die gerichtliche Prüfung der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts darauf beschränkt, ob die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1994 - T-17/93
    34 Nach ständiger Rechtsprechung, auf die sich die Beklagte und die Streithelferin zu Recht berufen, gilt der Grundsatz des vollständig kontradiktorischen Charakters des Verwaltungsverfahrens vor der Kommission im Bereich der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln nur gegenüber den Unternehmen, gegen die durch eine Entscheidung der Kommission, mit der ein Verstoß gegen die Artikel 85 oder 86 EWG-Vertrag festgestellt wird, eine Sanktion verhängt werden kann; die Rechte Dritter, wie sie in Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 festgelegt sind, sind dagegen auf das Recht beschränkt, sich am Verwaltungsverfahren zu beteiligen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnrn. 19 und 20).
  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    233 Grundsätzlich kann, wie die Kommission im Übrigen in der Begründungserwägung 153 der Entscheidung und in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, für jede aufgrund ihrer Wirkungen oder ihres Zweckes wettbewerbswidrige Vereinbarung eine Freistellung erteilt werden (Urteil Consten und Grundig/Kommission, oben zitiert in Randnr. 110, 390 bis 392 sowie 395 bis 399, und Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 85).
  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Nur im Rahmen dieser Bestimmung kann eine Abwägung der wettbewerbsfördernden und der wettbewerbsbeschränkenden Gesichtspunkte einer Beschränkung stattfinden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 161/84, Pronuptia, Slg. 1986, 353, Randnr. 24, und des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 48, sowie European Night Services u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 34, Randnr. 136).
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Nur im Rahmen dieser Bestimmung kann eine Abwägung der wettbewerbsfördernden und der wettbewerbsbeschränkenden Gesichtspunkte einer Beschränkung stattfinden (in diesem Sinne Urteile Pronuptia, Randnr. 24, und des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 48, sowie vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, European Night Services u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 136).
  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    177 Die Gewährung einer Einzelfreistellung durch die Kommission hängt u. a. davon ab, daß die betreffende Vereinbarung die vier in Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages genannten Voraussetzungen kumulativ erfuellt, so daß die Freistellung schon dann zu versagen ist, wenn eine der vier Voraussetzungen nicht vorliegt (siehe z. B. Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 104).
  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    Dès lors, les requérantes ne sauraient prétendre disposer d'un droit d'accès au dossier de l'affaire Gazprom détenu par la Commission dans des conditions identiques à celles auxquelles pouvait prétendre Gazprom en tant qu'entreprise poursuivie (arrêts du 24 juin 1986, AKZO Chemie et AKZO Chemie UK/Commission, 53/85, EU:C:1986:256, points 27 et 28, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 34).
  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    Elles présentent un caractère cumulatif (arrêts du 13 juillet 1966, Consten et Grundig/Commission, 56/64 et 58/64, EU:C:1966:41, p. 505 ; du 17 janvier 1984, VBVB et VBBB/Commission, 43/82 et 63/82, EU:C:1984:9, point 61, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 104).

    Enfin, il convient également de relever que tout accord restreignant la concurrence, que ce soit par ses effets ou par son objet, peut en principe bénéficier de l'exemption prévue à l'article 101, paragraphe 3, TFUE (voir, en ce sens, arrêts du 13 juillet 1966, Consten et Grundig/Commission, 56/64 et 58/64, EU:C:1966:41, p. 496 à 498 et 501 à 505 ; du 13 octobre 2011, Pierre Fabre Dermo-Cosmétique, C-439/09, EU:C:2011:649, points 49 et 57, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 85).

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    Elles présentent un caractère cumulatif (arrêts du 13 juillet 1966, Consten et Grundig/Commission, 56/64 et 58/64, EU:C:1966:41, p. 505 ; du 17 janvier 1984, VBVB et VBBB/Commission, 43/82 et 63/82, EU:C:1984:9, point 61, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 104).

    Enfin, il convient également de relever que tout accord restreignant la concurrence, que ce soit par ses effets ou par son objet, peut en principe bénéficier de l'exemption prévue à l'article 101, paragraphe 3, TFUE (voir, en ce sens, arrêts du 13 juillet 1966, Consten et Grundig/Commission, 56/64 et 58/64, EU:C:1966:41, p. 496 à 498 et 501 à 505 ; du 13 octobre 2011, Pierre Fabre Dermo-Cosmétique, C-439/09, EU:C:2011:649, points 49 et 57, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 85).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    (337) - Urteil vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93 (Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 85).
  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    Elles présentent un caractère cumulatif (arrêts du 13 juillet 1966, Consten et Grundig/Commission, 56/64 et 58/64, EU:C:1966:41, p. 505 ; du 17 janvier 1984, VBVB et VBBB/Commission, 43/82 et 63/82, EU:C:1984:9, point 61, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 104).

    Enfin, il convient également de relever que tout accord restreignant la concurrence, que ce soit par ses effets ou par son objet, peut en principe bénéficier de l'exemption prévue à l'article 101, paragraphe 3, TFUE (arrêts du 13 juillet 1966, Consten et Grundig/Commission, 56/64 et 58/64, EU:C:1966:41, p. 496 à 498 et 501 à 505 ; du 13 octobre 2011, Pierre Fabre Dermo-Cosmétique, C-439/09, EU:C:2011:649, points 49 et 57, et du 15 juillet 1994, Matra Hachette/Commission, T-17/93, EU:T:1994:89, point 85).

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Gericht die komplexen wirtschaftlichenBewertungen, die die Kommission bei der Ausübung ihres Beurteilungsspielraumsnach Artikel 85 Absatz 3 EG-Vertrag im Hinblick auf dessen vier Voraussetzungenvornimmt, nur darauf überprüfen, ob die Verfahrens- und Begründungsregelnbeachtet wurden, ob der Tatbestand richtig festgestellt wurde, ob keinoffenkundiger Beurteilungsfehler und kein Ermessensfehlgebrauch vorliegen (vgl.Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in den verbundenenRechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487,Randnr. 62, sowie Urteile des Gerichts CB und Europay/Kommission, a. a. O.,Randnr. 109, und vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, MatraHachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 104, und SPO u. a./Kommission,a. a. O., Randnr. 288).
  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

  • EuG, 30.06.2016 - T-491/07

    CB / Kommission

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 08.10.2002 - T-185/00

    DIE REGELN ÜBER DEN ERWERB VON FERNSEHRECHTEN FÜR SPORTLICHE VERANSTALTUNGEN IM

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06

    EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE

  • EuG, 08.09.2016 - T-460/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Geldbußen von nahezu 150 Millionen Euro, die im

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18

    Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte"

  • EuG, 08.09.2016 - T-470/13

    Merck / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06

    EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

  • EuG, 08.09.2016 - T-469/13

    Generics (UK) / Kommission

  • EuG, 24.10.1997 - T-244/94

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • EuG, 24.10.1997 - T-243/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 28.03.2001 - T-144/99

    Institut des mandataires agréés / Kommission

  • EuG, 30.11.2000 - T-5/97

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06

    Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06

    Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • EuG, 31.01.2001 - T-197/97

    Weyl Beef Products / Kommission

  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-441/97

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • EuG, 08.10.2002 - T-299/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 20.03.2019 - T-310/16

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

  • EuG, 08.10.2002 - T-300/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 08.10.2002 - T-216/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 17.11.1995 - T-330/94

    Salt Union Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streithilfe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1995 - C-56/93

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • EuG, 16.08.1995 - T-290/94

    Kaysersberg SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-225/91

    Matra SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen

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