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   EuG, 27.04.1995 - T-435/93   

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EuG, 27.04.1995 - T-435/93 (https://dejure.org/1995,1667)
EuG, Entscheidung vom 27.04.1995 - T-435/93 (https://dejure.org/1995,1667)
EuG, Entscheidung vom 27. April 1995 - T-435/93 (https://dejure.org/1995,1667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen der Kommission im Bereich staatlicher Beihilfen; Individuelle Betroffenheit bei einer ein nach Art. 93 Abs. 2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; VerfO Art. 48 § 2 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 163

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    Sie entnimmt insoweit dem Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391), daß im Bereich staatlicher Beihilfen von den Entscheidungen der Kommission, mit denen das gemäß Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleitete Verfahren beendet werde, die Unternehmen im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag (nunmehr Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag) unmittelbar und individuell betroffen seien, wenn sie zwei Voraussetzungen erfuellten: Sie müssten erstens im Verfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 eine entscheidende Rolle gespielt und zweitens nachgewiesen haben, daß ihre Marktstellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werde.

    63 Handelt es sich um Entscheidungen der Kommission, mit denen ein gemäß Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleitetes Verfahren beendet wird, so kann ein Unternehmen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unter anderem deshalb im Sinne von Artikel 173 des Vertrages von einer solchen Entscheidung betroffen sein, weil es die Beschwerde veranlasst hat, die zu dem Untersuchungsverfahren geführt hat, weil es angehört worden ist und weil seine Erklärungen den Verfahrensablauf weitgehend bestimmt haben, vorausgesetzt, daß seine Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    53 Schließlich wenden sich die Klägerinnen unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207) gegen die Behauptung von Italgrani, sie seien von der angefochtenen Entscheidung nicht unmittelbar betroffen.

    61 Somit sind die Klägerinnen von der streitigen Entscheidung unmittelbar betroffen (vgl. in diesem Sinne auch das Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuG, 27.04.1995 - T-442/93

    Amylum / Rat

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    Auch die AAC und sechs Hersteller von Stärke und anderer von dem Investitionsprogramm erfasster Erzeugnisse sowie Casillo Grani haben die Entscheidung der Kommission mit einer Klage angefochten (Rechtssachen T-442/93 und T-443/93).

    21 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer vom 28. September 1994 ist die Rechtssache mit den Rechtssachen T-442/93 und T-443/93 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

  • EuG, 27.04.1995 - T-443/93

    Italgrani / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    Auch die AAC und sechs Hersteller von Stärke und anderer von dem Investitionsprogramm erfasster Erzeugnisse sowie Casillo Grani haben die Entscheidung der Kommission mit einer Klage angefochten (Rechtssachen T-442/93 und T-443/93).

    21 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer vom 28. September 1994 ist die Rechtssache mit den Rechtssachen T-442/93 und T-443/93 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    Italgrani nahm ihre Klage (C-100/91) später zurück, während der Gerichtshof in der Rechtssache C-47/91 durch Urteil vom 5. Oktober 1994 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635) die Punkte I.3 und I.4 der Entscheidung für nichtig erklärte, soweit sie nicht die Beihilfe für die Schaffung von Beständen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrafen.

    105 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf die Kommission, wenn sie die Anwendung einer allgemeinen Beihilferegelung im Einzelfall untersucht, zunächst ° bevor sie ein Verfahren einleitet ° nur prüfen, ob die Beihilfe durch die allgemeine Regelung gedeckt ist und die in der Entscheidung über die Genehmigung dieser Regelung aufgestellten Bedingungen erfuellt (vgl. Urteil Italien/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    93 Die Kommission schließt daraus unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585), daß die Entscheidung im Wege der Ermächtigung habe erlassen werden dürfen.
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    72 Da es sich um ein und dieselbe Klage handelt, braucht die Klagebefugnis der ASPEC nicht geprüft zu werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    62 In bezug auf die Frage, ob die Klägerinnen von der streitigen Entscheidung individuell betroffen sind, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung Personen, die nicht Adressat einer Entscheidung sind, nur dann geltend machen können, im Sinne von Artikel 173 des Vertrages individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20).
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    Die Kommission fügt hinzu, das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) könne keinesfalls als neuer Grund im Sinne von Artikel 48 der Verfahrensordnung des Gerichts angesehen werden.
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 27.04.1995 - T-435/93
    Das Gericht hat die Kommission jedoch aufgefordert, Unterlagen über den Erlaß der Entscheidung vorzulegen; ausserdem hat es die Parteien ersucht, sich zu den Konsequenzen des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF u. a., "PVC", Slg. 1994, I-2555) für die vorliegende Klage zu äussern.
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH - C-100/91 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    47 und 48, vom 27. April 1995, ASPEC u. a./Kommission, T-435/93, Slg. 1995, II-1281, Randnrn.
  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

    Zwar kann die Kommission, ohne gegen das Kollegialitätsprinzip zu verstoßen, eines ihrer Mitglieder ermächtigen, bestimmte Arten von Maßnahmen der Geschäftsführung und der Verwaltung zu treffen (Urteil AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 37), doch setzen die Entscheidungen, mit denen sich die Kommission zum Vorhandensein einer staatlichen Beihilfe, zur Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt und zur Erforderlichkeit einer Rückforderungsanordnung äußert, eine Prüfung komplexer Sach- und Rechtsfragen voraus und können grundsätzlich nicht als Maßnahme der Geschäftsführung und der Verwaltung eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. April 1995, ASPEC u. a./Kommission, T-435/93, Slg. 1995, II-1281, Randnrn. 103 bis 114).

    Hat das Kollegium von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hat der mit der Frage der ordnungsgemäßen Ausübung der genannten Ermächtigung befasste Gemeinschaftsrichter zu prüfen, ob die fragliche Entscheidung mit allen ihren tatsächlichen und rechtlichen Bestandteilen als vom Kollegium erlassen angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil ASPEC u. a./Kommission, oben in Randnr. 117 angeführt, Randnr. 122).

    Da somit die formalen Unterschiede zwischen der am 2. August 2004 ergangenen Fassung der angefochtenen Entscheidung und dem Wortlaut, den das Kollegium der Mitglieder der Kommission am 19. und 20. Juli 2004 genehmigt hatte, keine Auswirkungen auf die Tragweite der angefochtenen Entscheidung hatten, kann die angefochtene Entscheidung mit allen ihren tatsächlichen und rechtlichen Bestandteilen als vom Kollegium erlassen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ASPEC u. a./Kommission, oben in Randnr. 117 angeführt, Randnr. 122).

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

    Zwar kann die Kommission, ohne gegen das Kollegialitätsprinzip zu verstoßen, eines ihrer Mitglieder ermächtigen, bestimmte Arten von Maßnahmen der Geschäftsführung und der Verwaltung zu treffen (Urteil AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 37), doch setzen die Entscheidungen, mit denen sich die Kommission zum Vorhandensein einer staatlichen Beihilfe, zur Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt und zur Erforderlichkeit einer Rückforderungsanordnung äußert, eine Prüfung komplexer Sach- und Rechtsfragen voraus und können grundsätzlich nicht als Maßnahme der Geschäftsführung und der Verwaltung eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. April 1995, ASPEC u. a./Kommission, T-435/93, Slg. 1995, II-1281, Randnrn. 103 bis 114).

    Hat das Kollegium von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hat der mit der Frage der ordnungsgemäßen Ausübung der genannten Ermächtigung befasste Gemeinschaftsrichter zu prüfen, ob die fragliche Entscheidung mit allen ihren tatsächlichen und rechtlichen Bestandteilen als vom Kollegium erlassen angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil ASPEC u. a./Kommission, oben in Randnr. 117 angeführt, Randnr. 122).

    Da somit die formalen Unterschiede zwischen der am 2. August 2004 ergangenen Fassung der angefochtenen Entscheidung und dem Wortlaut, den das Kollegium der Mitglieder der Kommission am 19. und 20. Juli 2004 genehmigt hatte, keine Auswirkungen auf die Tragweite der angefochtenen Entscheidung hatten, kann die angefochtene Entscheidung mit allen ihren tatsächlichen und rechtlichen Bestandteilen als vom Kollegium erlassen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ASPEC u. a./Kommission, oben in Randnr. 117 angeführt, Randnr. 122).

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Für den Fall, daß nach Auffassung des Gerichts die Zulässigkeit der Klage bezüglich der ersten beiden Kapitaleinlagen getrennt beurteilt werden müßte, macht die Klägerin hilfsweise geltend, ein Unternehmen könne allein deshalb individuell betroffen sein, weil sich die Beihilfe auf seine Marktstellung auswirke (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 64, und in der Rechtssache T-442/93, AAC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1329, Randnr. 49).
  • EuG, 26.09.2016 - T-382/15

    Greenpeace Energy u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Es ist zwar entschieden worden, dass die Tatsache, dass ein Unternehmen die Beschwerde eingereicht hat, die zur Einleitung eines solchen Verfahrens führte, die Tatsache, dass es angehört worden ist, und die Tatsache, dass seine Erklärungen den Verfahrensablauf weitgehend bestimmt haben, erhebliche Gesichtspunkte im Rahmen der Beurteilung der Klagebefugnis dieses Unternehmens darstellen (Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 24 und 25, und vom 27. April 1995, ASPEC u. a./Kommission, T-435/93, EU:T:1995:79, Rn. 63).

    Zweitens ist, wie oben in Rn. 35 ausgeführt wurde, der Nachweis der besonderen Stellung, die eine andere Person als die Adressaten einer Entscheidung im Sinne des Urteils vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission (25/62, EU:C:1963:17), auszeichnet und auf die sich ein Mitbewerber beruft, der die Richtigkeit der Beurteilung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt in Frage stellt, im Verhältnis zu allen übrigen Wirtschaftsteilnehmern vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 1995, ASPEC u. a./Kommission, T-435/93, EU:T:1995:79, Rn. 70, und vom 22. Oktober 1996, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, T-266/94, EU:T:1996:153, Rn. 47, sowie Beschluss vom 27. Mai 2004, Deutsche Post und DHL/Kommission, T-358/02, EU:T:2004:159, Rn. 48).

  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

    61 Insoweit geht aus dem Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93 (ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 60) hervor, daß ein Unternehmen als von einer Entscheidung der Kommission in bezug auf eine staatliche Beihilfe unmittelbar betroffen angesehen werden kann, wenn die Absicht der nationalen Behörden, ihr Beihilfevorhaben zu verwirklichen, ausser Zweifel steht.
  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

    Die Kommission macht geltend, nach ständiger Rechtsprechung seien andere Personen als die Adressaten einer Entscheidung nur dann individuell im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag betroffen, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berühre und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiere wie einen Adressaten (vgl. Urteil Plaumann/Kommission, Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, Randnr. 8, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20, sowie Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-2/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-323, Randnr. 42, vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 62, vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Vereniging van Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 51, und vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-398/94, Kahn Scheepvaart/Kommission, Slg. 1996, II-477, Randnr. 37).

    Das Urteil Cofaz lasse sich nicht dahin auslegen, dass Unternehmen, die sich nicht in einer mit der dort untersuchten identischen Situation befänden, niemals als individuell betroffen im Sinne von Artikel 173 EG-Vertrag betrachtet werden könnten (Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 64, und vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 34).

  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    34 Nach ständiger Rechtsprechung können Personen, die nicht Adressat einer Entscheidung sind, nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten der Entscheidung (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 211, 238, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 39; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 62).
  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99

    Lenzing / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

    24 und 25, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 40; Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 63, und vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-11/95, BP Chemicals/Kommission, Slg. 1998, II-3235, Randnr. 72).
  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

    175 Da es sich aber um ein und dieselbe Klage handelt, braucht ihre Klagebefugnis nicht geprüft zu werden, da jedenfalls die Klage von BI Vetmedica, wie vorstehend dargelegt, zulässig ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 31; Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 72, und vom 15. September 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, European Night Services u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 61).
  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

  • EuG, 27.04.1995 - T-442/93

    Genehmigung für eine Beihilferegelung des italienischen Staates zugunsten eines

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • EuG, 14.04.2005 - T-88/01

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

  • EuG, 13.06.2006 - T-218/03

    Boyle / Kommission - Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • EuG, 26.09.2014 - T-601/11

    Dansk Automat Brancheforening / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

  • EuG, 30.05.2013 - T-454/10

    Anicav / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Beihilfe im

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • EuG, 05.12.2002 - T-114/00

    Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission

  • EuG, 05.06.1996 - T-398/94

    Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur

  • EuG, 14.05.2008 - T-383/06

    Icuna.Com/Parlement - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche

  • EuG, 27.05.2004 - T-358/02

    Deutsche Post und DHL / Kommission

  • EuG, 11.07.2000 - T-268/99

    'Fédération nationale d''agriculture biologique des régions de France u.a. / Rat'

  • EuG, 21.03.2003 - T-167/02

    Établissements Toulorge / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • EuG, 15.09.2021 - T-24/19

    INC und Consorzio Stabile Sis/ Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-117/04

    Werkgroep Commerciële Jachthavens Zuidelijke Randmeren u.a. / Kommission -

  • EuG, 26.09.2014 - T-615/11

    Royal Scandinavian Casino Århus / Kommission

  • EuG, 16.06.2009 - T-383/06

    Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • EuG, 18.12.1997 - T-178/94

    ATM / Kommission

  • EuG, 13.01.2021 - T-478/18

    Bezouaoui und HB Consultant/ Kommission

  • EuG, 07.02.2001 - T-38/99

    Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission

  • EuG, 26.10.1999 - T-51/98

    Burrill und Noriega Guerra / Kommission

  • EuG, 27.04.1995 - T-443/93

    Streichung einer Rechtssache im Register nach Erledigung der Hauptsache

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91
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