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   EuG, 11.12.1996 - T-521/93   

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EuG, 11.12.1996 - T-521/93 (https://dejure.org/1996,2708)
EuG, Entscheidung vom 11.12.1996 - T-521/93 (https://dejure.org/1996,2708)
EuG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - T-521/93 (https://dejure.org/1996,2708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch die Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993; Verspätet vorgebrachte Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; Erläuterungen zum Diskriminierungsverbot; Verletzung des ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 404/93 vom 13. Februar 1993; ; Verfahrensordnung Art. 42 § 2 der; ; Verfahrensordnung Art. 48 § 2 der; ; EG Art. 215 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stelle ein solches Verhalten des Gemeinschaftsgesetzgebers einen schweren Rechtsverstoß dar (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 16, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 27).

    In einem normativen Kontext wie dem vorliegenden kann die Haftung der Gemeinschaft nur ausgelöst werden, wenn das handelnde Organ die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission, a. a. O., Randnr. 12).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltini u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 57).
  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    65 Die Klägerinnen weisen darauf hin, daß die Beachtung der Verteidigungsrechte durch die Grundrechte garantiert sei und daß sie den Anspruch auf rechtliches Gehör in Verwaltungsverfahren umfasse, die zu Sanktionen oder anderen Maßnahmen führen könnten (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den verbundenen Rechtssachen 97/87, 98/87 und 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 12).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333) entschieden hat, spiegelt die an verschiedenen Stellen im Vertrag vorgesehene Verpflichtung, das Parlament anzuhören, auf Gemeinschaftsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip wider, nach dem die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung der hoheitlichen Gewalt beteiligt sind.
  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    69 Zu dem von den Klägerinnen angeführten Urteil des Gerichts vom 23. Februar 1994 in den verbundenen Rechtssachen T-39/92 und T-40/92 (CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49), wonach der Grundsatz des rechtlichen Gehörs unter allen Umständen zu beachten sei, bemerkt der Rat, daß sich diese Ausführungen des Gerichts nur auf Verfahren bezögen, die zu Entscheidungen führten, die sich an bestimmte Personen richteten, oder die zu Rechtsakten führten, die diese Personen unmittelbar und individuell beträfen.
  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    81 Ein Rechtsakt kann ermessenmißbräuchlich sein, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß er zu anderen als den angegebenen Zwecken erlassen wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33).
  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    Folglich kann die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismässigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 15).
  • EuGH, 29.06.1993 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    42 Die Klägerinnen nehmen sodann Bezug auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R (Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667), nach dessen Randnummer 41 es "nicht hinreichend sicher ist, daß die beanstandete Aufteilungsregelung den deutschen Importeuren einen erheblichen Teil ihrer Marktanteile entziehen wird; insbesondere ist nicht ersichtlich, weshalb es diesen Importeuren nicht gelingen sollte, sich mit Gemeinschafts- und AKP-Bananen einzudecken".
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    57 Niemand kann einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gemacht hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 72).
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.12.1996 - T-521/93
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stelle ein solches Verhalten des Gemeinschaftsgesetzgebers einen schweren Rechtsverstoß dar (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 16, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 27).
  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    34 und 37, und des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./EG, Slg. 1996, II-1707, Randnrn.
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte erweiterte Kammer) vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft, Slg. 1996, II-1707) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Gemeinschaft , vertreten durch 1. Rat der Europäischen Union, vertreten durch Rechtsberater J. Huber als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg, und 2. Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch K.-D. Borchardt, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im Verfahren erster Instanz,.

    Die Atlanta AG (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. März 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft, Slg. 1996, II-1707; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Verurteilung der Europäischen Gemeinschaft, vertreten durch den Rat und die Kommission, zum Ersatz des durch den Erlaß der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen (ABl. L 47, S. 1) verursachten Schadens abgewiesen hat.

    Gegenstand des vorliegenden Urteils ist der zweite Teil dieser Klage, die zunächst unter der Nummer C-286/93, sodann unter der Nummer T-521/93 (vgl. Randnr. 21 dieses Urteils) in das Register eingetragen worden ist.

    Die Kostenentscheidung blieb vorbehalten (Rechtssache C-286/93, jetzt Rechtssache T-521/93, die vorliegende Klage).

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft) wird aufgehoben, soweit es die Schadensersatzklage der Atlanta AG abgewiesen hat, ohne auf die Rüge einer rechtswidrigen Delegation der Rechtsetzungsbefugnis auf die Kommission einzugehen.

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    323 Es ist richtig, dass die Rechtsprechung zum Anspruch auf rechtliches Gehör nicht auf ein gemeinschaftliches Gesetzgebungsverfahren erstreckt werden kann, das zum Erlass von Rechtsvorschriften führt, die eine wirtschaftspolitische Entscheidung einschließen und für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten (Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./EG, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 70, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1997, I-6983, Randnrn.
  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Dagegen kann eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nicht geltend machen, wem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gemacht hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./Rat und Kommission, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 57, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-113/96, Dubois & Fils/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-125, Randnr. 68).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Es ist richtig, dass die Rechtsprechung zum Anspruch auf rechtliches Gehör nicht auf ein gemeinschaftliches Gesetzgebungsverfahren erstreckt werden kann, das zum Erlass von Rechtsvorschriften führt, die eine wirtschaftspolitische Entscheidung einschließen und für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten (Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./EG, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 70, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnrn.
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    34 und 37, und des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./EG, Slg. 1996, II-1707, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    1 Die Atlanta AG (nachstehend: Rechtsmittelführerin) beantragt die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-521/93(1), mit dem das Gericht ihre auf Artikel 215 des Vertrages gestützte Klage abgewiesen hat.

    67 Der Gerichtshof hat aber mit Beschluß vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-286/93 (später eingetragen als Rechtssache T-521/93)(6).

    - Das Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klage der Atlanta AG abgewiesen wurde;.

  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

    Jedoch ist daran zu erinnern, daß die Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation haben können, die von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen ihres Ermessens geändert werden kann, was insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen gilt (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/91, Edeka Zentrale, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre, Slg. 1990, I-395, Randnr. 33; Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./Rat und Kommission, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 55).
  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

    Insbesondere führt die Kommission erstens aus, daß das Gericht in einer Rechtssache, in der es um außervertragliche Haftung gegangen sei, bereits über den angeblichen Verstoß der Verordnung Nr. 404/93 gegen das Diskriminierungsverbot entschieden habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die Verordnungrechtmäßig sei (Urteil vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./Rat und Kommission, Slg. 1996, II-1707, Randnrn. 46 bis 50).
  • EuG, 20.09.2012 - T-154/10

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form

    Ein Urteil des Unionsrichters, das nur eine Rechtslage bestätigt hat, die dem Kläger bei Erhebung seiner Klage grundsätzlich bekannt war, kann nämlich nicht als neuer Grund angesehen werden, der das Vorbringen eines neuen Klagegrundes ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 1982, Dürbeck/Kommission, 11/81, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996, Atlanta u. a./EG, T-521/93, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 39).
  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-138/03

    É.R. u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei -

  • EuG, 30.09.1998 - T-154/96

    Chvatal u.a. / Gerichtshof

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-155/98

    Alexopoulou / Kommission

  • EuG, 19.09.2006 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-3/00

    Dänemark / Kommission

  • EuG, 19.09.2006 - T-122/05

    Benkö u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

  • EuG, 30.09.1998 - T-13/97

    Losch / Gerichtshof

  • EuG, 30.09.1998 - T-164/97

    Busacca u.a. / Rechnungshof

  • EuG, 02.07.2003 - T-99/98

    Hameico Stuttgart u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 17.11.1995 - T-330/94

    Salt Union Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streithilfe -

  • EuG, 28.09.1999 - T-254/97

    Fruchthandelsgesellschaft Chemnitz / Kommission

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