Rechtsprechung
   EuG, 21.10.1997 - T-229/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,314
EuG, 21.10.1997 - T-229/94 (https://dejure.org/1997,314)
EuG, Entscheidung vom 21.10.1997 - T-229/94 (https://dejure.org/1997,314)
EuG, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - T-229/94 (https://dejure.org/1997,314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Eisenbahntransporte von Übersee-Containern - Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 - Kartell - Beherrschende Stellung - Mißbrauch - Geldbuße - Beurteilungskriterien - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Grundsatz der Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Bahn AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1 Buchstabe a; Verordnung Nr. 1017/68 des Rates, Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c; Entscheidung 82/529 des Rates, Artikel 4; E... mpfehlung 84/646 des Rates, Artikel 4
    1 Wettbewerb - Verkehr - Wettbewerbsregeln - Eisenbahnverkehr - Verordnung Nr. 1017/68 - Gemeinsame Preisfestsetzung - Verbot - In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 1017/68 vorgesehene gesetzliche Ausnahme - Einschränkende Auslegung - Gesamtpreise - ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Bahn AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Eisenbahntransporte von Übersee-Containern - Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 - Kartell - Beherrschende Stellung - Mißbrauch - Geldbuße - Beurteilungskriterien - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung bei Eisenbahntransporten von Übersee-Containern; Vereinbarung zur Gründung eines Kooperationsnetzwerks mit der Bezeichnung "Maritime Container Network (MCN)"; Vereinbarkeit von Tarifpraktiken der Deutschen Bahn mit den ...

  • Judicialis

    Entscheidung 94/210/EG; ; EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; Verordnung Nr. 1017/68

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 94/210/EWG der Kommission in einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 85 und 86 des EG-Vertrages (IV/33.941 - HOV-SVZ/MCN) - Bedingungen für den Bahntransport von Übersee-Containern von oder nach Deutschland über einen deutschen, ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Diese gemeinsame Initiative bestand in der "unmittelbaren oder mittelbaren Festsetzung der ... Preise" im Sinne des Artikels 85 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrages und des Artikels 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1017/68. Denn nach der Rechtsprechung fällt eine Vereinbarung, durch die ein gemeinsames Preisfestsetzungssystem errichtet wird, unter diese Vorschriften (zu Artikel 85 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrages vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977, Randnrn.

    18 und 19, und Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89, Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623, Randnr. 198; zu Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung 1017/68 vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache T-14/93, Union internationale des chemins de fer/Kommission, Slg. 1995, II-1503, Randnr. 50), und zwar unabhängig davon, inwieweit die Bestimmungen der Vereinbarung tatsächlich befolgt worden sind (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnr. 15, sowie Urteil Cementhandelaren/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).

    Dies ist deshalb der Fall, weil die gemeinsame Festsetzung von Preisen den Wettbewerb insbesondere dadurch einschränkt, daß sie jedem Teilnehmer die Möglichkeit gibt, mit hinreichender Sicherheit vorauszusehen, welche Preispolitik die anderen mit ihm im Wettbewerb stehenden Teilnehmer verfolgen werden (Urteil Cementhandelaren/Kommission, a. a. O., Randnr. 21).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    39 und 40, und vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn.

    Somit können nur Gebiete, in denen die objektiven Wettbewerbsbedingungen "heterogen" sind, nicht als einheitlicher Markt angesehen werden (Urteile United Brands/Kommission, a. a. O., Randnrn. 11 und 53, und Tetra Pak/Kommission, a. a. O., Randnrn. 91 und 92).

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Weiterhin kann nach der Rechtsprechung das Vorliegen einer beherrschenden Stellung auf einem gesonderten Markt nicht bestritten werden, wenn für die auf dem Teilmarkt erbrachten Leistungen wie im hier zu entscheidenden Fall ein auf Rechtsvorschriften beruhendes Monopol besteht, das bewirkt, daß sich die Nachfragenden in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Lieferer befinden; dies gilt auch dann, wenn die im Rahmen dieses Monopols erbrachten Leistungen mit einem Erzeugnis in Zusammenhang stehen, das selbst im Wettbewerb mit anderen Erzeugnissen steht (Urteile des Gerichtshofes vom 13. November 1975 in der Rechtssache 26/75, General Motors Continental/Kommission, Slg. 1975, 1367, Randnrn.

    Zur geographischen Abgrenzung des Marktes genügt der Hinweis, daß einMitgliedstaat allein einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes bilden kann, auf dem ein Unternehmen eine beherrschende Stellung einnehmen kann, insbesondere, wenn es in diesem Gebiet ein auf Rechtsvorschriften beruhendes Monopol besitzt (Urteil General Motors Continental/Kommission, a. a. O., Randnr. 9; Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT/Sabam und Fonior, Slg. 1974, 313, Randnr. 5).

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Folglich hat die Kommission die Zuwiderhandlung zu Recht als vorsätzlich eingestuft (vgl. dazu Urteil des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnr. 157).
  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Hierzu ist es wesentlich, daß die Gemeinschaftsorgane die Unantastbarkeit der von ihnen erlassenen Rechtsakte, die die rechtliche und sachliche Lage der Rechtssubjekte berühren, wahren; sie können diese daher nur unter Beachtung der Zuständigkeits- und Verfahrensregeln ändern (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315, Randnr. 35, und vom 6. April 1995 in den Rechtssachen T-80/89, T-81/89, T-83/89, T-87/89, T-88/89, T-90/89, T-93/89, T-95/89, T-97/89, T-99/89, T-100/89, T-101/89, T-103/89, T-105/89, T-107/89 und T-112/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1995, II-729, Randnr. 73).
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Hierzu ist es wesentlich, daß die Gemeinschaftsorgane die Unantastbarkeit der von ihnen erlassenen Rechtsakte, die die rechtliche und sachliche Lage der Rechtssubjekte berühren, wahren; sie können diese daher nur unter Beachtung der Zuständigkeits- und Verfahrensregeln ändern (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315, Randnr. 35, und vom 6. April 1995 in den Rechtssachen T-80/89, T-81/89, T-83/89, T-87/89, T-88/89, T-90/89, T-93/89, T-95/89, T-97/89, T-99/89, T-100/89, T-101/89, T-103/89, T-105/89, T-107/89 und T-112/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1995, II-729, Randnr. 73).
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Hinsichtlich der Festsetzung der Höhe der Geldbuße innerhalb der in Artikel 22 der Verordnung Nr. 1017/68 vorgesehenen quantitativen Grenzen ist darauf hinzuweisen, daß die Geldbußen ein Instrument der Wettbewerbspolitik der Kommission sind und diese somit bei ihrer Festsetzung über ein Ermessen verfügen muß, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteile des Gerichts in der Rechtssache Martinelli/Kommission, a. a. O., Randnr. 59, und vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 53).
  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Unter diesen Umständen kann nicht festgestellt werden, daß die Begründung unzureichend ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 65).
  • EuG, 28.04.1994 - T-38/92

    All Weather Sports Benelux BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Die Klägerin leitet insbesondere aus der Rechtsprechung des Gerichts her, daß eine Entscheidung zur Anwendung der Artikel 85 oder 86 des Vertrages, durch die eine Geldbuße gegen ein Unternehmen festgesetzt werde, das als für die von einem anderen Unternehmen begangene Vertragsverletzung verantwortlich angesehen werde, eine ausführliche Darlegung der Gründe enthalten müsse, die die Verantwortung des Unternehmens, dem die Geldbuße auferlegt werde, für die Vertragsverletzung rechtfertige (Urteil des Gerichts vom 28. April 1994 in der Rechtssache T-38/92, AWS Benelux/Kommission, Slg. 1994, II-211, Randnrn. 26 und 27).
  • EuG, 06.04.1995 - T-145/89

    Baustahlgewebe GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 21.10.1997 - T-229/94
    Da der Antrag der Klägerin auf Akteneinsicht nach dem Erlaß und der Zustellung der Entscheidung bei der Kommission gestellt wurde, handelt es sich insoweit um einen Umstand, der nach dem Erlaß der Entscheidung eingetreten ist; folglich konnte die Rechtmäßigkeit der Entscheidung keinesfalls durch die Weigerung der Kommission, die beantragte Einsicht zu gewähren, beeinträchtigt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-145/89, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1995, II-987, Randnr. 30, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1989 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 40).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.06.1995 - T-14/93

    Union internationale des chemins de fer gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Art. 82 EG darauf abzielt, einem beherrschenden Unternehmen zu verbieten, seine eigene Stellung zu stärken, indem es zu anderen Mitteln als denjenigen eines Leistungswettbewerbs greift (Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997, Deutsche Bahn/Kommission, T-229/94, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 78, und Urteil Van den Bergh Foods/Kommission, oben in Randnr. 1013 angeführt, Randnr. 157).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Insoweit ist entschieden worden, dass für die Zwecke der Anwendung von Art. 102 AEUV nur dann von einem hinreichend gesonderten Markt der betreffenden Dienstleistung oder Ware gesprochen werden kann, wenn diese durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist, durch die sie sich von anderen Dienstleistungen oder Waren so unterscheidet, dass sie mit ihnen nur in geringem Maß austauschbar und ihrem Wettbewerb nur in wenig spürbarer Form ausgesetzt ist In diesem Rahmen ist die Frage, in welchem Maß Erzeugnisse untereinander austauschbar sind, anhand ihrer objektiven Merkmale sowie der Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt und der Wettbewerbsbedingungen zu beurteilen (Urteil vom 21. Oktober 1997, Deutsche Bahn/Kommission, T-229/94, EU:T:1997:155, Rn. 54).
  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P (Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951, Randnr. 48) und das Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94 (Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127) bringt die Klägerin vor, der angewandte Erhöhungssatz sei übermäßig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht