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   EuG, 27.01.1998 - T-67/94   

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EuG, 27.01.1998 - T-67/94 (https://dejure.org/1998,796)
EuG, Entscheidung vom 27.01.1998 - T-67/94 (https://dejure.org/1998,796)
EuG, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - T-67/94 (https://dejure.org/1998,796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Wettannahmemarkt - Artikel 92 Absätze 1 und 3 EG-Vertrag - Begriff der Beihilfe - Steuerliche Maßnahmen - Rückzahlungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Ladbroke Racing / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    1 Staatliche Beihilfen - Begriff - Befugnis der Kommission und des nationalen Gerichts, eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe zu qualifizieren - Kein weites Ermessen der Kommission

  • EU-Kommission

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Wettannahmemarkt - Artikel 92 Absätze 1 und 3 EG-Vertrag - Begriff der Beihilfe - Steuerliche Maßnahmen - Rückzahlungspflicht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfen der französischen Regierung für einen die wirtschaftlichen Interessen der führenden Rennvereine Frankreichs vertretenden Verband durch Steuerbefreiungen und Zahlungserleichterungen; Unterscheidung zwischen "Abgaben" und "öffentlichen Abgaben" hinsichtlich ...

  • Judicialis

    EGV Art. 92 Abs. 1; ; EGV Art. 92 Abs. 3 c; ; EGV Art. 190; ; Entscheidung 93/625/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 93/625/EWG der Kommission betreffend mehrere Beihilfen der französischen Regierung zugunsten des Pari Mutuel Urbain (PMU) und der Renngesellschaften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Nur bei der Durchführung dieser Bestimmung, die eine Berücksichtigung komplexer Wertungen wirtschaftlicher, sozialer, regionaler oder sektorieller Art durch die Kommission einschließt, verfügt diese aber über ein weites Ermessen (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 18, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 26).

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung schließt jedoch die verhältnismäßig geringe Höhe einer Beihilfe die Anwendung des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag nicht a priori aus (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 42).

    Anderenfalls wären die Artikel 92 und 93 EG-Vertrag insoweit wirkungslos, als die nationalen Behörden sich auf ihr eigenes rechtswidriges Verhalten stützen könnten, um Entscheidungen der Kommission nach diesen Bestimmungen ihre Wirkung zu nehmen (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997, Spanien/Kommission, Randnr. 48).

    Entgegen der Meinung der Klägerin stellt auch die Entscheidung der Kommission, der französischen Regierung die Berechnung des Betrages der zurückzuzahlenden Beihilfe anzuvertrauen, keine unzulässige Übertragung von Befugnissen dar, sondern ist im größeren Rahmen der gegenseitigen Verpflichtung zu redlicher Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Artikels 93 EG-Vertrag zu sehen (zur Anwendung des Artikels 93 Absatz 1, der die ständige Überwachung von Beihilfen durch die Kommission vorsieht, vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93, Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 24, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, Ijssel-Vliet Combinatie, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 36; zu den Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, daß die Beihilfe zu erstatten ist, vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1989, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 9, vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Folglich handele es sich um eine vorübergehende Änderung des Abgabensystems speziell zugunsten eines bestimmten Unternehmens, so daß die Rechtsprechung, der zufolge eine Steuerregelung, die einen bestimmten Sektor selbst dauerhaft begünstige, eine staatliche Beihilfe sei (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, und vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901), a fortiori für Maßnahmen gelte, die nur ein Unternehmen begünstigten.

    Schließlich könne diese Beihilfe, weil sie eine Betriebsbeihilfe sei, nur unter außergewöhnlichen Umständen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet werden (Zwölfter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziffer 160, Urteil Deufil/Kommission, a. a. O.), die aber im vorliegenden Fall nicht gegeben seien.

    Stellt die Kommission die Unvereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt fest, so kann sie dem betroffenen Mitgliedstaat aufgeben, die Beihilfe von dem begünstigten Unternehmen zurückzufordern (Urteil Deufil/Kommission, a. a. O., Randnr. 24), da die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe die natürliche Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist, soweit sie die Wiederherstellung des früheren Zustands erlaubt (Urteile vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, a. a. O., Randnr. 66, und vom 14. Januar 1997, Spanien/Kommission, a. a. O., Randnr. 47).

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Folglich handele es sich um eine vorübergehende Änderung des Abgabensystems speziell zugunsten eines bestimmten Unternehmens, so daß die Rechtsprechung, der zufolge eine Steuerregelung, die einen bestimmten Sektor selbst dauerhaft begünstige, eine staatliche Beihilfe sei (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, und vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901), a fortiori für Maßnahmen gelte, die nur ein Unternehmen begünstigten.

    Eine solche Begründung widerspreche aber der einschlägigen Rechtsprechung, wonach ein Mitgliedstaat, der eine Beihilfe unter Verstoß gegen die Verfahrensregeln des Artikels 93 EG-Vertrag gewährt habe, sich nicht auf das schutzwürdige Vertrauen der Empfänger berufen könne, um diese Beihilfe nicht zurückverlangen zu müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437).

    18 bis 25, und vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12; Urteil Siemens/Kommission, a. a. O., Randnr. 82).

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Diese Bestimmung, die jede staatliche Maßnahme für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt, die bestimmten Unternehmen Vorteile gleich welcher Art verschafft, die den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt verfälschen oder zu verfälschen drohen, unterscheidet nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnrn.

    Weiter fallen das Steuerrecht und die Einführung von Steuerregelungen zwar in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, wie die Kommission in der angefochtenen Entscheidung zu Recht ausgeführt hat, doch kann sich die Ausübung einer solchen Zuständigkeit unter Umständen als mit Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag unvereinbar erweisen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487).

    Bei der Beurteilung, ob eine staatliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, sind vielschichtige, raschen Änderungen unterliegende wirtschaftliche Gegebenheiten zu berücksichtigen und zu bewerten (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 15, vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 36, und vom 14. Januar 1997, Spanien/Kommission, a. a. O., Randnr. 18).

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Aus der Rechtsprechung geht außerdem hervor, daß der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage lediglich feststellen kann, ob die angefochtene Entscheidung mit einem der in Artikel 173 EG-Vertrag genannten Rechtsfehler behaftet ist, nicht aber befugt ist, seine Würdigung der Tatsachen, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, an die Stelle desjenigen der entscheidenden Stelle zu setzen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 23, vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, a. a. O., sowie Urteil FFSA u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 101).

    Daraus folgt, daß sich die Überprüfung durch das Gericht darauf zu beschränken hat, ob die Verfahrens- und Begründungsregeln eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob bei der Würdigung dieses Sachverhalts ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmißbrauch festzustellen ist (Urteile Matra/Kommission, a. a. O., Randnr. 25, vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, a. a. O., Randnr. 11, und FFSA u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 101).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Daher ist es im Rahmen der Qualifizierung einer Maßnahme als staatliche Beihilfe, die nach dem EG-Vertrag sowohl der Kommission als auch den nationalen Gerichten obliegt, grundsätzlich nicht gerechtfertigt, der Kommission einen weiten Spielraum einzuräumen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die insbesondere mit der komplexen Natur der betreffenden staatlichen Maßnahme zusammenhängen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnrn.

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung schließt jedoch die verhältnismäßig geringe Höhe einer Beihilfe die Anwendung des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag nicht a priori aus (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 42).

  • EuG - T-467/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Ladbroke Racing / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Da die Klägerin auf dieses Aufforderungsschreiben keine Antwort erhielt, erhob sie am 5. März 1993 gemäß Artikel 175 EG-Vertrag Untätigkeitsklage gegen die Kommission, die unter der Nummer T-467/93 in das Register des Gerichts eingetragen wurde.

    Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 2. Mai 1994 wurde die Rechtssache T-467/93 im Register des Gerichts gestrichen.

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Diese Anträge der Klägerin sind daher als unzulässig zurückzuweisen (Urteil des Gerichts vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache T-504/93, Tiercé Ladbroke/Kommission, Slg. 1997, II-923, Randnr. 45).
  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Daraus folgt, daß sich nicht der betreffende Mitgliedstaat, sondern der Beihilfeempfänger auf außergewöhnliche Umstände berufen muß, die bei ihm ein berechtigtes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Beihilfe begründen konnten, wenn er in einem Verfahren bei den staatlichen Behörden oder vor den nationalen Gerichten der Rückzahlung einer rechtswidrigen Beihilfe entgegentreten will (Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnr. 104).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.01.1998 - T-67/94
    Bei der Beurteilung, ob eine staatliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, sind vielschichtige, raschen Änderungen unterliegende wirtschaftliche Gegebenheiten zu berücksichtigen und zu bewerten (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 15, vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 36, und vom 14. Januar 1997, Spanien/Kommission, a. a. O., Randnr. 18).
  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 04.04.1995 - C-350/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuG, 12.12.1996 - T-358/94

    Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

  • EuGH, 30.01.1985 - 290/83

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

    Dies stellt, im Zusammenhang mit den vom EEG 2012 den ÜNB übertragenen speziellen Befugnissen und Pflichten gesehen, ein weiteres Indiz dafür dar, dass es sich nicht um Mittel handelt, die normalen, zum privaten Sektor gehörenden Einnahmen entsprechen und der freien Verfügung des sie verwaltenden Unternehmens unterliegen, sondern um besondere Mittel, deren Verwendung für ganz bestimmte Zwecke im Voraus vom deutschen Gesetzgeber festgelegt wurde (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, EU:T:1998:7, Rn. 106 bis 108).
  • EuG, 04.02.2016 - T-620/11

    GFKL Financial Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    In diesem Rahmen ist es Sache des nationalen Gerichts, so es befasst wird, alle Umstände zu würdigen, nachdem es dem Gerichtshof gegebenenfalls Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, Slg, EU:C:2002:143, Rn. 103, vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, Slg, EU:T:1998:7, Rn. 182 und 183, sowie Fleuren Compost/Kommission, oben in Rn. 110 angeführt, EU:T:2004:4, Rn. 136 und 137).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Es kann dahinstehen, ob der von dem Berufungsgericht im Anschluß an den Europäischen Gerichtshof (Rs. C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437 Rdn. 14; Rs. C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135 Rdn. 51; Rs. C-2495, Alcan, Slg. 1997, I-1591 Rdn. 25; Rs. T-67/94, Ladbroke Racing Kommission, Slg. 1998, II-182; ebenso BVerwGE 92, 81, 86; 106, 328, 336) vertretenen Auffassung zuzustimmen ist, daß ein Beihilfebegünstigter wegen der durch Art. 88 EG-Vertrag zwingend vorgeschriebenen Überwachung staatlicher Beihilfen durch die Europäische Kommission nur dann auf die Rechtmäßigkeit der Beihilfe vertrauen darf, wenn diese unter Beachtung des darin vorgesehenen Verfahrens gewährt wurde, und ob es dem Beklagten im konkreten Fall bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt möglich und von ihm zu erwarten gewesen wäre, sich über die Einhaltung des Notifikationsverfahrens zu vergewissern.
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, so es befasst wird, gegebenenfalls nach Vorlage von Auslegungsfragen an den Gerichtshof alle Umstände zu würdigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Italien/Kommission, oben in Rn. 234 angeführt, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, Slg. 1998, II-1, Rn. 182 und 183, und Fleuren Compost/Kommission, oben in Rn. 222 angeführt, Rn. 136 und 137).
  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission

    Der Fall, der diesem Urteil zugrunde lag, betraf ein Rechtsmittel, das gegen das Urteil vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission (T-67/94, Slg, EU:T:1998:7), über eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission eingelegt worden war, in der diese u. a. festgestellt hatte, dass die Zuweisung der von den Wettenden nicht beanspruchten Gewinne an die führenden Rennvereine in Frankreich, obzwar damit Sozialausgaben der Rennvereine finanziert werden sollten, wegen fehlender Übertragung von staatlichen Mitteln keine staatliche Beihilfe darstelle.

    Das Gericht war der Auffassung, dass die streitige Entscheidung der Kommission auf einer unzutreffenden Prämisse beruhte und daher für nichtig zu erklären war (Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:C:2000:248, Rn. 45, und Ladbroke Racing/Kommission, EU:T:1998:7, Rn. 111).

    Das Gericht fügte hinzu, dass diese Mittel, da sie speziell zur Finanzierung von Sozialausgaben verwendet wurden, eine Minderung der Soziallasten, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und damit eine Beihilfe zu seinen Gunsten darstellten (Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:C:2000:248, Rn. 47 bis 49, und Ladbroke Racing/Kommission, oben in Rn. 205 angeführt, EU:T:1998:7, Rn. 105 bis 110).

    Dieser Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass die staatlichen Mittel im Sinne der oben in Rn. 189 angeführten Rechtsprechung auch aus Mitteln bestehen können, die von Dritten stammen, jedoch entweder von den Eigentümern freiwillig dem Staat zur Verfügung gestellt wurden (vgl. das Beispiel der Einleger der Caisse des dépôts et consignations in der dem Urteil Air France/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:1996:194, zugrunde liegenden Rechtssache) oder von den Eigentümern aufgegeben wurden und anschließend vom Staat in Ausübung seiner hoheitlichen Befugnisse verwaltet wurden (vgl. das Beispiel der von den Wettenden nicht beanspruchten Gewinne in der Rechtssache, die den Urteilen Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:C:2000:248, und Ladbroke Racing/Kommission, oben in Rn. 205 angeführt, EU:T:1998:7, zugrunde lag).

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Der Beihilfebegriff ist also ein objektiver Begriff, der sich nur danach bestimmt, ob eine staatliche Maßnahme einem oder mehreren bestimmten Unternehmen einen Vorteil verschafft oder nicht (Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1, Randnr. 52, und vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-46/97, SIC/Kommission, Slg. 2000, II-2125, Randnr. 83).
  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    CETM / Kommission

    33 und 34; vgl. auch Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1, Randnr. 76).

    Unter diesen Umständen kann der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage lediglich feststellen, ob die angefochtene Entscheidung der Kommission, die Ausnahme des Artikels 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag auf die streitigen Beihilfen nicht anzuwenden, mit einem der in Artikel 173 EG-Vertrag genannten Rechtsfehler behaftet ist; er ist aber nicht befugt, seine Würdigung des Sachverhalts, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung zu setzen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 23; Urteil Ladbroke Racing/Kommission, zitiert oben in Randnr. 52, Randnr. 147).

    Die gerichtliche Überprüfung hat sich in einem solchen Fall darauf zu beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsregeln eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob bei der Würdigung dieses Sachverhalts ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch festzustellen ist (Urteile Matra/Kommission, Randnr. 25, und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache Belgien/Kommission, zitiert oben in Randnr. 53, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229, Randnr. 101, und Urteile Ladbroke Racing/Kommission, zitiert oben in Randnr. 52, Randnr. 148, sowie vom 25. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79).

  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Ladbroke Racing Ltd mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich), Prozeßbevollmächtigte: C. Vajda, QC, und Solicitor S. Kon, Zustellungsanschrift: Kanzlei der Rechtsanwälte Arendt und Medernach, 9-10, rue Mathias Hardt, Luxemburg, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die Französische Republik hat mit Rechtsmittelschrift, die am 26. März 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27.Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung 93/625/EWG der Kommission vom 22. September 1993 betreffend mehrere Beihilfen der französischen Regierung zugunsten des Pari mutuel urbain (PMU) und der Renngesellschaften (ABl. L 300, S. 15; im folgenden: streitige Entscheidung) teilweise für nichtig erklärt hat.

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Die in Randnummer 41 Buchstaben a, b und c wiedergegebenenAnträge der Klägerinnen sind daher als unzulässig zurückzuweisen (Urteil desGerichts vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94, LadbrokeRacing/Kommission, Slg. 1998, II-1, Randnr. 200).
  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland

    Aus Art. 87 Abs. 1 EG geht hervor, dass der Beihilfebegriff ein objektiver Begriff ist, der sich nur danach bestimmt, ob eine staatliche Maßnahme einem oder bestimmten Unternehmen einen Vorteil verschafft oder nicht (Urteil des Gerichts vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, Slg. 1998, II-1, Randnr. 52).
  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

  • EuGH, 03.07.2003 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00

    Spanien / Kommission

  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 14.12.2000 - T-613/97

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE FESTSTELLTE, DASS DIE LOGISTISCHE

  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

  • EuG, 18.12.2008 - T-211/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISION FÜR NICHTIG, WONACH DER

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

  • EuG, 11.12.2014 - T-251/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die teilweise

  • EuG, 05.08.2003 - T-116/01

    P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER IST DIE FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 15.12.2009 - T-156/04

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

  • EuG, 15.11.2018 - T-219/10

    World Duty Free Group / Kommission

  • EuG, 14.06.2012 - T-396/09

    Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht /

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

  • EuG, 13.09.2010 - T-415/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen

  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1999 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

  • EuG, 15.11.2018 - T-399/11

    Banco Santander und Santusa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen

  • EuG, 14.06.2012 - T-338/08

    Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe / Kommission -

  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

  • EuG, 25.01.2018 - T-818/14

    BSCA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien

  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

  • EuG, 15.11.2018 - T-227/10

    Banco Santander / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-303/13

    Kommission / Andersen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dem öffentlichen

  • EuG, 21.05.2010 - T-450/04
  • EuG, 15.11.2018 - T-406/11

    Prosegur Compañía de Seguridad / Kommission

  • EuG, 15.11.2018 - T-405/11

    Axa Mediterranean / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

  • EuG, 21.05.2010 - T-456/04

    AFORS Télécom / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-56/06

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-5/01

    Belgien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03

    Kommission / Rat

  • EuG, 17.06.2010 - T-428/07

    CEVA / Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms für

  • EuG, 12.03.2008 - T-345/03

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 12.12.2007 - T-60/06

    Italien / Kommission

  • EuG, 11.12.2007 - T-66/05

    Sack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamter - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 22.05.2007 - T-216/05

    Mebrom / Kommission - Schutz der Ozonschicht - Einfuhr von Methylbromid in die

  • EuG, 13.09.2010 - T-416/05

    Olympiakes Aerogrammes / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-423/05

    Olympiaki Aeroporia Ypiresies / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

  • EuG, 13.07.2004 - T-29/03

    Comunidad Autónoma de Andalucía / Kommission

  • EuG, 24.10.2019 - T-417/18

    CdT/ EUIPO

  • EuG, 13.12.2018 - T-530/16

    Schubert u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Jährliche

  • EuG, 18.10.2011 - T-439/09

    Purvis / Parlament

  • EuG, 22.12.2005 - T-146/04

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung

  • EuG, 15.10.2003 - T-372/02

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

  • EuG, 29.09.2009 - T-364/07

    Thomson Sales Europe / Kommission

  • EuG, 21.09.2004 - T-104/02

    Gondrand Frères / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-159/01

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-457/00

    Belgien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-480/98

    Spanien / Kommission

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