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   EuG, 04.05.1998 - T-84/97   

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EuG, 04.05.1998 - T-84/97 (https://dejure.org/1998,4396)
EuG, Entscheidung vom 04.05.1998 - T-84/97 (https://dejure.org/1998,4396)
EuG, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - T-84/97 (https://dejure.org/1998,4396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Antidumpingverfahren - Interessierte Partei - Ablehnung - Nichtigkeitsklage - Bestätigende Handlung - Frist - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    BEUC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Büro der Verbraucherverbände (BEUC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Schreiben der Dienststellen der Kommission, mit dem einer Verbraucherschutzorganisation der Zugang zu nichtvertraulichen Unterlagen eines Antidumpingverfahrens ...

  • EU-Kommission

    Europäisches Büro der Verbraucherverbände (BEUC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingverfahren - Betroffene Partei - Weigerung - Nichtigkeitsklage - Bestätigende Maßnahme - Frist - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Ablehnung der Anerkennung als interessierte Partei in einem Antidumpingverfahren wegen der Einfuhren von rohen Baumwollgeweben mit Ursprung in der Volksrepublik China, Ägypten, Indien, Indonesien, Pakistan und der Türkei; Nichtgewährung einer ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der ablehnenden Entscheidung der Kommission, den Kläger im Rahmen eines Verfahrens betreffend Einfuhren von Baumwolle mit Ursprung in der Volksrepublik China, in Ägypten, Indien, Indonesien, Pakistan und in der Türkei als interessierte Partei im Sinne ...

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Da die fragliche Entscheidung eine klare und endgültige Beurteilung des Antrags enthält, mit dem die Kommission befaßt war, kann der Charakter dieser Entscheidung nicht allein deshalb anders gesehen werden, weil die Beurteilung nur von den Dienststellen der Kommission vorgenommen wurde (Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 38).
  • EuG, 16.04.1997 - T-541/93

    Verringerung eines Milchüberschusses in der Gemeinschaft ; Prämienzahlungen für

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nur gegen die Handlungen Nichtigkeitsklage erhoben werden, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen erheblichen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteile des Gerichts in der Rechtssache Air France/Kommission, Randnr. 43, sowie vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-541/93, Connaughton u. a./Rat, Slg. 1997, II-549, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.01.1996 - C-480/93

    Zunis Holding u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung, durch die lediglich eine frühere, nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung bestätigt wird, unzulässig (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16, und vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14).
  • EuG, 22.11.1990 - T-4/90

    Jean Lestelle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Eine Entscheidung bestätigt lediglich eine frühere Entscheidung, wenn sie kein neues Element gegenüber der früheren Handlung enthält und ihr keine erneute Prüfung der Lage des Adressaten dieser früheren Handlung vorausgegangen ist (Urteil des Gerichts vom 22. November 1990 in der Rechtssache T-4/90, Lestelle/Kommission, Slg. 1990, II-689, Randnrn. 24 bis 27).
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Der Kläger ist der Auffassung, daß das Schreiben vom 17. September 1996 nicht den Kriterien einer Entscheidung entspreche, wie sie in der Rechtsprechung des Gerichtshofes definiert sei (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, und vom 5. Dezember 1963 in den Rechtssachen 53/63 und 54/63, Lemmerz-Werke u. a./Hohe Behörde, Slg. 1963, 519, sowie Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nur gegen die Handlungen Nichtigkeitsklage erhoben werden, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen erheblichen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteile des Gerichts in der Rechtssache Air France/Kommission, Randnr. 43, sowie vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-541/93, Connaughton u. a./Rat, Slg. 1997, II-549, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung, durch die lediglich eine frühere, nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung bestätigt wird, unzulässig (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16, und vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14).
  • EuGH, 26.04.1988 - 207/86

    Apesco / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Er behalte nämlich ein solches Interesse, um die Kommission zu veranlassen, ihr Verhalten in der Zukunft zu ändern (Urteile des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).
  • EuGH, 05.12.1963 - 53/63

    Lemmerz-Werke GmbH und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Der Kläger ist der Auffassung, daß das Schreiben vom 17. September 1996 nicht den Kriterien einer Entscheidung entspreche, wie sie in der Rechtsprechung des Gerichtshofes definiert sei (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, und vom 5. Dezember 1963 in den Rechtssachen 53/63 und 54/63, Lemmerz-Werke u. a./Hohe Behörde, Slg. 1963, 519, sowie Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121).
  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.05.1998 - T-84/97
    Er behalte nämlich ein solches Interesse, um die Kommission zu veranlassen, ihr Verhalten in der Zukunft zu ändern (Urteile des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, und vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86, Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.12.1980 - 23/80

    Grasselli / Kommission

  • EuGH, 12.02.1960 - 15/59

    Société métallurgique de Knutange gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 28.11.1991 - C-170/89

    BEUC / Kommission

  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

    Es hat dazu auf das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Dezember 1980, Grasselli/Kommission (23/80, Slg. 1980, 3709, Randnr. 18), den Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998, BEUC/Kommission (T-84/97, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52), und das Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2002, AICS/Parlament (T-365/00, Slg. 2002, II-2719, Randnr. 30), verwiesen.
  • EuG, 27.01.2000 - T-256/97

    BEUC / Kommission

    Mit der Erwähnung der "dem BEUC wohlbekannten allgemeinen Auffassung" bezieht sich die Kommission auf einen früheren Schriftverkehr, insbesondere auf eine Entscheidung in einem Schreiben vom 3. Februar 1997, gegen die der Kläger Nichtigkeitsklage erhoben hatte (siehe Beschluß des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97, BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnrn. 53 bis 55).

    Mit Beschluß vom 1. Februar 1999 in der Rechtssache T-256/97 (BEUC/Kommission, Slg. 1999, II-169) hat das Gericht (Fünfte erweiterte Kammer) diesen Antrag verworfen und entschieden, daß die Kostenentscheidung vorbehalten bleibt.

    Mit Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709, Randnr. 30) habe er die Klage des BEUC auf Einsichtnahme in die nicht vertraulichen Unterlagen eines Antidumpingverfahrens abgewiesen, weil die seinerzeit geltende Grundverordnung (Verordnung [EWG] Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern [ABl. L 209, S. 1]) keine Vorschrift enthalten habe, die Verbraucherorganisationen ein solches Recht ausdrücklich gewährt hätte.

  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

    Ein Rechtsakt bestätigt lediglich einen früheren Rechtsakt, wenn er gegenüber diesem kein neues Element enthält und ihm auch keine erneute Prüfung der Lage des Adressaten des früheren Rechtsakts vorausgegangen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 14, und Beschluss des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2004 in der Rechtssache C-521/03, Internationaler Hilfsfonds/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24, und Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97, BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52).
  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998, BEUC/Kommission (T-84/97, Slg. 1998, II-795, Randnr. 48), zugrunde gelegen habe, sei das streitige Schreiben eine "klare und endgültige Beurteilung" des Überprüfungsantrags.

    Der bloße Umstand, dass diese Beurteilung nur von den Dienststellen der Kommission und nicht von der Kommission selbst ausgegangen sein soll, stellt das Wesen dieser Entscheidung nicht in Frage (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994, BEUC und NCC/Kommission, T-37/92, Slg. 1994, II-285, Randnr. 38, und BEUC/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 48).

  • EuG, 08.03.2012 - T-573/10

    Octapharma Pharmazeutika / EMA - Humanarzneimittel - Änderungen der

    Eine Entscheidung bestätigt lediglich eine frühere Entscheidung, wenn sie dieser gegenüber kein neues Element enthält und ihr keine erneute Prüfung der Lage des Adressaten dieser früheren Handlung vorausgegangen ist (Beschlüsse des Gerichts vom 4. Mai 1998, BEUC/Kommission, T-84/97, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52, und vom 10. Oktober 2006, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-106/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).

    Insbesondere ist bei einer Entscheidung, in der die der früheren Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen lediglich ausführlicher dargestellt werden, nicht anzunehmen, dass sie dieser gegenüber ein neues Element enthält oder ihr eine erneute Prüfung der Lage des Klägers vorausgegangen ist (Beschluss der Gerichts BEUC/Kommission, Randnr. 54).

  • EuG, 05.11.2003 - T-130/02

    Kronoply / Kommission

    Dies gelte auch für Schreiben, die nicht von einem Kommissionsmitglied, sondern von einem Beamten unterzeichnet seien (Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97, BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnrn. 47 und 48), wenn damit wie im vorliegenden Fall ein Antrag endgültig beschieden werde.

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung können zudem nur solche Handlungen den Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG bilden, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen erheblichen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes IBM/Kommission, Randnr. 9, und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37, vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77, und vom 18. September 2001 in der Rechtssache T-112/99, M6 u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2459, Randnr. 35, Beschluss BEUC/Kommission, Randnr. 43).

  • EuG, 12.09.2002 - T-113/00

    DuPont Teijin Films Luxembourg u.a. / Kommission

    Die Klägerinnen verweisen hierfür auf den Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97 (BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnr. 48).

    Für die Feststellung, ob solche Maßnahmen Handlungen im Sinne von Artikel 230 EG darstellen, ist vielmehr auf ihren Inhalt abzustellen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, Beschluss BEUC/Kommission, Randnr. 48).

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

    Ferner könne der abschließende Charakter der angefochtenen Handlung nicht allein deshalb in Frage gestellt werden, weil die in ihr enthaltene Beurteilung von den Dienststellen der Kommission vorgenommen worden sei (Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97, BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnr. 48).
  • EuG, 05.06.2008 - T-141/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu

    Eine Entscheidung bestätigt lediglich eine frühere Entscheidung, wenn sie kein neues Element gegenüber einer früheren Handlung enthält und ihr keine erneute Prüfung der Lage des Adressaten dieser früheren Handlung vorausgegangen ist (Urteil des Gerichts vom 10. Dezember 1980, Grasselli/Kommission, 23/80, Slg. 1980, 3709, Randnr. 18, Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998, BEUC/Kommission, T-84/97, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2002, AICS/Parlament, T-365/00, Slg. 2002, II-2719, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr.

    44 - Beschlüsse vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97 (BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52) und vom 7. Dezember 2004 in der Rechtssache C-521/03 P (Internationaler Hilfsfonds/Kommission, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 47).
  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 26.10.2000 - T-83/99

    Ripa di Meana / Parlament

  • EuGH, 07.12.2004 - C-521/03

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

  • EuG, 15.10.2003 - T-372/02

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-308/95

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 02.03.2011 - T-27/11

    Rheinischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 11.06.2002 - T-365/00

    AICS / Parlament

  • EuG, 13.07.2010 - T-27/09

    Stella Kunststofftechnik / OHMI - Stella Pack (Stella) - Vorläufiger Rechtsschutz

  • EuG, 09.07.2002 - T-127/01

    Ripa di Meana / Parlament

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