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   EuG, 10.01.2002 - T-80/97 DEP   

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EuG, 10.01.2002 - T-80/97 DEP (https://dejure.org/2002,12916)
EuG, Entscheidung vom 10.01.2002 - T-80/97 DEP (https://dejure.org/2002,12916)
EuG, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - T-80/97 DEP (https://dejure.org/2002,12916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Starway / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Starway SA gegen Rat der Europäischen Union.

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 90 und 91 Buchstabe b
    1. Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten - Begriff

  • EU-Kommission

    Starway SA gegen Rat der Europäischen Union.

    Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 92 § 1

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 26.09.2000 - T-80/97

    Starway / Rat

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    wegen Festsetzung der Kosten, die der Antragsgegner der Antragstellerin aufgrund des Urteils des Gerichts vom 26. September 2000 in der Rechtssache T-80/97 (Starway/Rat, Slg. 2000, II-3099) zu erstatten hat, erlässt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Dritte erweiterte Kammer).

    Mit Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache T-80/97 (Starway/Rat, Slg. 2000, II-3099; im Folgenden: Urteil zur Hauptsache) hat das Gericht Artikel 2 der Verordnung Nr. 71/97 in Bezug auf die Einfuhren wesentlicher Fahrradteile, die die Antragstellerin zwischen dem 20. April 1996 und dem 18. April 1997 vorgenommen hat, für nichtig erklärt.

    Außerdem meint der Rat, unterstützt von der Kommission, dass die Begründung, die das Gericht zu dem Ergebnis geführt habe, dass die Antragstellerin von der angefochtenen Verordnung unmittelbar betroffen gewesen sei, insoweit auf die besonderen Umstände des Einzelfalles beschränkt sei, als die Antragstellerin, wie aus dem Urteil zur Hauptsache hervorgehe, erst dann vom ausgeweiteten Zoll befreit worden sei, als sie die Art ihrer Bedarfsdeckung maßgeblich geändert habe.

    Das Urteil zur Hauptsache sei nämlich in diesem Punkt den Kernaussagen der Beweisregeln gefolgt.

    Sie habe sechs Seiten Erläuterungen und 82 Seiten Anlagen benötigt, um den Ursprung eines einzigen Fahrradteils nachzuweisen, und aus dem Urteil zur Hauptsache gehe hervor, dass die Komplexität der von der Kommission geforderten Art der Beweisführung erheblichen Einfluss auf die Lösung des Rechtsstreits gehabt habe.

    Die Antragstellerin räumt ein, dass das Gericht im Urteil zur Hauptsache den Ursprung der fraglichen Fahrradteile nicht untersucht hat.

    Schließlich beruft sich die Antragstellerin darauf, dass sich der Gesamtbetrag des Antidumpingzolls, der aufgrund der durch das Urteil zur Hauptsache für nichtig erklärten Vorschrift erhoben worden sei, auf zehn Millionen französische Francs belaufen habe und dass diese Summe angesichts der bescheidenen Größe der Antragstellerin, gegen die im Übrigen nach dem Rechtsstreit der Konkurs eröffnet worden sei, besonders hoch gewesen sei.

    Zur Begründung für die erhöhte Anzahl der Arbeitsstunden ihrer Anwälte, für die die Antragstellerin sich auf den umfangreichen Bestand an Unterlagen über den Ursprung der fraglichen Fahrradteile bezieht, die dem Gericht im Rahmen der Erwiderung vorgelegt worden sind, ergibt sich aus dem Sachverhalt der Rechtssache, wie er im Urteil zur Hauptsache zusammengefasst ist, dass die Antragstellerin diese Unterlagen auf Verlangen der Kommission schon im Rahmen des Verwaltungsverfahrens vorgelegt hatte, um der Kommission die Prüfung zu ermöglichen, ob der Ursprung der genannten Teile mangels Ursprungszeugnissenauf diese Weise nachzuvollziehen war (Randnrn. 20 und 25 des Urteils in der Hauptsache).

  • EuG, 05.07.1993 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Kostenfestsetzung.

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Festsetzung berücksichtigt hat, ist über die den Parteien für das vorliegende Kostenfestsetzungsverfahren entstandenen Aufwendungen nicht gesondert zu entscheiden (Beschlüsse des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 33, und UK Coal/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    2 und 3; Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 [92], Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (Beschluss der Dritten Kammer vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 15.07.1998 - T-115/94

    Opel Austria / Rat

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die für dieses Verfahren notwendig waren (vgl. analogBeschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 [92], Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 25).
  • EuG, 08.11.1996 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (devenue Preussag Stahl AG) gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 (92), Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27, Opel Austria/Rat, Randnr. 27, und UK Coal/Kommission, Randnr. 26).
  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die für dieses Verfahren notwendig waren (vgl. analogBeschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 [92], Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 25).
  • EuGH, 30.11.1994 - C-222/92

    SFEI u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    11 bis 14, und in der Rechtssache C-222/92 DEP, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-5431, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Nach Ansicht des Rates hat sich die Komplexität der geltend gemachten Tatsachen und Beweispunkte im vorliegenden Fall im Verwaltungsverfahren vor der Kommission ergeben und nicht im Verfahren vor dem Gericht, so dass die damit verbundenen Kosten nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung durch das Gericht sein könnten (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuGH, 21.10.1970 - 75/69

    Hake / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - T-80/97
    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 90 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gericht" spricht (vgl. analog Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901, 902, und in der Rechtssache British Aerospace/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 DEP, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27, und vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache T-80/97 DEP, Starway/Rat, Slg. 2002, II-1, Randnr. 26).
  • EuG, 20.09.2017 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission

    En statuant sur la demande de taxation des dépens, le Tribunal n'a pas à prendre en considération un tarif national fixant les honoraires des avocats, ni un éventuel accord conclu à cet égard entre la partie intéressée et ses agents ou conseils [voir ordonnances du 8 novembre 1996, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Commission, T-120/89 (92), EU:T:1996:161, point 27 et jurisprudence citée, du 10 janvier 2002, Starway/Conseil, T-80/97 DEP, EU:T:2002:1, point 26 et jurisprudence citée, et du 26 janvier 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann (Nordschleife), T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, point 10 et jurisprudence citée].

    Il ressort de la jurisprudence que, à défaut de dispositions du droit de l'Union de nature tarifaire, le juge de l'Union doit apprécier librement les données de la cause, en tenant compte de l'objet et de la nature du litige, de son importance sous l'angle du droit de l'Union ainsi que des difficultés de la cause, de l'ampleur du travail que la procédure contentieuse a pu causer aux agents ou aux conseils intervenus et des intérêts économiques que le litige a représentés pour les parties (voir ordonnances du 10 janvier 2002, Starway/Conseil, T-80/97 DEP, EU:T:2002:1, point 27, et du 26 janvier 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, point 11 ; voir également ordonnance du 4 mars 2016, Lebedef/Commission, T-356/13 P-DEP, non publiée, EU:T:2016:139, point 16 et jurisprudence citée).

  • EuG, 25.11.2009 - T-383/03

    Hynix Semiconductor / Rat

    Hynix se réfère à l'ordonnance du Tribunal du 10 janvier 2002, Starway/Conseil (T-80/97 DEP, Rec.

    Quatrièmement, si la complexité du litige justifiait, d'une part, des honoraires élevés et, d'autre part, la représentation de la requérante par plusieurs avocats (ordonnance du Tribunal du 10 janvier 2002, Starway SA/Conseil, T-80/97 DEP, Rec.

  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf die ständige Rechtsprechung, wonach unabhängig von der Anzahl der Rechtsanwälte, auf die die erbrachten Dienstleistungen aufgeteilt worden seien, wesentlich auf die Gesamtzahl der Arbeitsstunden abzustellen sei, die für das Verfahren vor dem Gemeinschaftsrichter objektiv erforderlich gewesen seien (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP, Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 29, und vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache T-80/97 DEP, Starway/Rat, Slg. 2002, II-1, Randnr. 31).
  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Randnr. 26 seines Urteils vom 12. Januar 2000, DKV/OHMI (COMPANYLINE) (T-19/99, Slg. 2002, II-1), zum einen festgestellt hat, dass die Verbindung der Begriffe "company" und "line" ohne jede graphische oder inhaltliche Änderung keinerlei zusätzliches Merkmal aufweist, das das Zeichen in seiner Gesamtheit geeignet erscheinen ließe, die Dienstleistungen der Klägerin von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, und zum anderen, dass der Umstand, dass das Zeichen COMPANYLINE - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in Wörterbüchern aufgeführt ist, an dieser Beurteilung nichts ändert (bestätigt in Randnr. 23 des Urteils des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561).
  • EuG, 15.09.2004 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission - Kostenfestsetzung

    43 Da dieser Betrag allen Umständen der Rechtssache bis heute Rechnung trägt, ist über die Aufwendungen, die den Parteien für das vorliegende Kostenfestsetzungsverfahren entstanden sind, nicht gesondert zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache T-80/97 DEP, Starway/Rat, Slg. 2002, II-1, Randnr. 39).
  • EuG, 08.10.2008 - T-324/00

    CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Kostenfestsetzung

    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 10. Januar 2002, Starway/Rat, T-80/97 DEP, Slg. 2002, II-1, Randnrn.
  • EuG, 03.10.2006 - T-74/00

    Artegodan / Kommission - Kostenfestsetzung

    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 DEP, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27, und vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache T-80/97 DEP, Starway/Rat, Slg. 2002, II-1, Randnr. 26).
  • EuG, 10.04.2014 - T-279/04

    Éditions Odile Jacob / Kommission

    En statuant sur la demande de taxation des dépens, le Tribunal n'a pas à prendre en considération un tarif national fixant les honoraires des avocats, ni un éventuel accord conclu à cet égard entre la partie intéressée et ses agents ou conseils (voir ordonnances du Tribunal du 10 janvier 2002, Starway/Conseil, T-80/97 DEP, Rec.
  • EuG, 13.01.2017 - T-88/09

    Idromacchine u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung braucht das Gericht daher weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine eventuell zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen getroffene Gebührenvereinbarung zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 8. November 1996, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, T-120/89 [92], EU:T:1996:161, Rn. 27, und vom 10. Januar 2002, Starway/Rat; T-80/97 DEP, EU:T:2002:1, Rn. 26).
  • EuG, 11.07.2005 - T-294/04

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Außervertragliche Haftung - Erstattung

  • EuGöD, 01.07.2010 - F-45/07

    Mandt / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Hinterbliebenenversorgung -

  • EuG, 07.12.2004 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 19.01.2016 - T-685/13

    Copernicus-Trademarks / OHMI - Blue Coat Systems (BLUECO) - Verfahren -

  • EuG, 14.07.2015 - T-223/12

    Ntouvas / ECDC

  • EuG, 30.09.2014 - T-68/11

    Kastenholz / OHMI - Qwatchme (Cadrans de montre) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 24.01.2014 - T-210/02

    British Aggregates / Kommission

  • EuG, 18.03.2005 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 13.07.2017 - T-419/11

    ETAD / Kommission

  • EuG, 09.09.2015 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission

  • EuG, 28.02.2011 - T-35/07

    Leche Celta / OHMI - Celia (Celia)

  • EuG, 06.05.2008 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 26.11.2015 - T-509/13

    Ratioparts-Ersatzteile / OHMI - IIC (NORTHWOOD) - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuGöD, 25.10.2012 - F-8/12

    BY / EASA

  • EuG, 13.06.2007 - T-157/01

    Danske Busvognmænd / Kommission

  • EuG, 29.03.2007 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission

  • EuG, 03.09.2010 - T-455/05

    Componenta / Kommission

  • EuG, 06.06.2013 - T-486/07

    Ford Motor / OHMI - Alkar Automotive (CA)

  • EuG, 16.11.2011 - T-161/07

    Group Lottuss / OHMI - Ugly (COYOTE UGLY)

  • EuG, 12.01.2016 - T-622/13

    Ratioparts-Ersatzteile / OHMI - Norwood Promotional Products Europe (NORTHWOOD

  • EuG, 12.01.2016 - T-592/13

    Ratioparts-Ersatzteile / OHMI - Norwood Industries (NORTHWOOD professional forest

  • EuG, 12.01.2006 - T-315/02

    Klitgaard / Kommission

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   EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97 DEP   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur Bemessung des Betrags der erstattungsfähigen Kosten; Gemeinschaftsrechtliche Bedeutung des Rechtsstreits wegen der Erstmaligkeit des Antrags auf Nichtigerklärung einer aufgrund von Art. 13 der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (Beschluss der Dritten Kammer vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 05.07.1993 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Kostenfestsetzung.

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Festsetzung berücksichtigt hat, ist über die den Parteien für das vorliegende Kostenfestsetzungsverfahren entstandenen Aufwendungen nicht gesondert zu entscheiden (Beschlüsse des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 33, und UK Coal/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    2 und 3; Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 [92], Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuGH, 21.10.1970 - 75/69

    Hake / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 90 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gericht" spricht (vgl. analog Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901, 902, und in der Rechtssache British Aerospace/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 08.11.1996 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (devenue Preussag Stahl AG) gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen [Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 (92), Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27, Opel Austria/Rat, Randnr. 27, und UK Coal/Kommission, Randnr. 261.
  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    1998, II-2739, Randnr. 26, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP , UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 25).
  • EuG, 15.07.1998 - T-115/94

    Opel Austria / Rat

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die für dieses Verfahren notwendig waren (vgl. analog Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 [92], Opel Austria/Rat, Sig.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    Nach Ansicht des Rates hat sich die Komplexität der geltend gemachten Tatsachen und Beweispunkte im vorliegenden Fall im Verwaltungsverfahren vor der Kommission ergeben und nicht im Verfahren vor dem Gericht, so dass die damit verbundenen Kosten nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung durch das Gericht sein könnten ( Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP , British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-222/92

    SFEI u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97
    11 bis 14, und in der Rechtssache C-222/92 DEP, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-5431, Randnrn.
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