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   EuG, 28.01.2003 - T-147/00   

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https://dejure.org/2003,13304
EuG, 28.01.2003 - T-147/00 (https://dejure.org/2003,13304)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2003 - T-147/00 (https://dejure.org/2003,13304)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - T-147/00 (https://dejure.org/2003,13304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Humanarzneimittel - Gemeinschaftliche Schiedsverfahren - Rücknahme der Genehmigungen für das Inverkehrbringen - Zuständigkeit - Serotoninerg wirkende Anorektika: Dexfenfluramin, Fenfluramin - Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Laboratoires Servier / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Les Laboratoires Servier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Klagegrund - Unzuständigkeit des Organs, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat - Von Amts wegen zu prüfender Gesichtspunkt

  • EU-Kommission

    Les Laboratoires Servier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Humanarzneimittel - Gemeinschaftliche Schiedsverfahren - Rücknahme der Genehmigungen für das Inverkehrbringen - Zuständigkeit - Serotoninerg wirkende Anorektika: Dexfenfluramin, Fenfluramin - Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln; Gemeinschaftliche Schiedsverfahren; Rücknahme der Genehmigungen für das Inverkehrbringen; Dexfenfluramin und Fenfluramin als serotoninerg wirkende Anorektika; Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und ...

  • Judicialis

    Richtlinie 65/65/EWG; ; Richtlinie 75/319/EWG; ; Entscheidung K(2000) 573

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Auszug aus EuG, 28.01.2003 - T-147/00
    Mit Beschluss vom 25. April 2002 hat der Präsident der Zweiten erweiterten Kammer nach Anhörung aller Parteien die vorliegende Rechtssache mit den verbundenen Rechtssachen T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

    Im Licht seines Urteils vom 26. November 2002 in den Rechtssachen T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00 (Artegodan u. a./Kommission, Slg. 2002, II-0000) hält das Gericht jedoch einige allgemeine Ausführungen zur Umsetzung der in Artikel 11 der Richtlinie 65/65 aufgestellten Kriterien für die Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Hinblick auf die Gründe, mit denen sich die Klägerin gegen die angefochtene Entscheidung wendet, für angebracht.

    Diese Frage stellt sich in genau der gleichen Weise wie die Frage nach der Zuständigkeit der Kommission für den Erlass der angefochtenen Entscheidungen in den Rechtssachen T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, Artegodan u. a./Kommission, die mit der vorliegenden Rechtssache zusammenhängen und mit ihr zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden wurden.

  • EuGH, 10.05.1960 - 19/58

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 28.01.2003 - T-147/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Unzuständigkeit des Organs, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, einen zwingenden Nichtigkeitsgrund darstellt, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen zu prüfen hat, auch wenn keine der Parteien dies beantragt hat (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 19/58, Deutschland/Hohe Behörde, Slg. 1960, 483, 500, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 56).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.2003 - T-147/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Unzuständigkeit des Organs, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, einen zwingenden Nichtigkeitsgrund darstellt, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen zu prüfen hat, auch wenn keine der Parteien dies beantragt hat (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 19/58, Deutschland/Hohe Behörde, Slg. 1960, 483, 500, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 56).
  • EuG, 31.01.2006 - T-273/03

    Merck Sharp & Dohme u.a. / Kommission - Humanarzneimittel - Genehmigung für das

    48 Zu dieser Frage hat sich das Gericht im Urteil Artegodan und im Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, Slg. 2003, II-85, im Folgenden: Urteil Servier) anlässlich von dem vorliegenden Verfahren ähnlichen Verfahren geäußert.

    64 Im Urteil Servier hat das Gericht das im Urteil Artegodan aufgezeigte Ergebnis auf einen ähnlichen Fall angewandt (vgl. insbesondere die Randnrn. 57 bis 63 des Urteils Servier, die auf das Urteil Artegodan Bezug nehmen).

    67 Mit seinem Beschluss vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-156/03 P (Kommission/Laboratoires Servier, nicht in der Sammlung veröffentlicht) hat der Gerichtshof entsprechend seinen Ausführungen im Urteil Kommission/Artegodan u. a. aus denselben Gründen das Rechtsmittel gegen das Urteil Servier als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen (Randnrn. 38 bis 48 des Beschlusses).

  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03

    Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1

    Sie beruft sich außerdem auf das Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, Slg. 2003, II-85, Randnr. 45), in dem es heißt, "dass nach gefestigter Rechtsprechung die Unzuständigkeit des Organs, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, einen zwingenden Nichtigkeitsgrund darstellt, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen zu prüfen hat".

    Insoweit kann der Klägerin das von ihr angeführte Urteil Laboratoires Servier/Kommission (oben, Randnr. 41) nicht weiterhelfen, weil es sich auf die Unzuständigkeit des Organs bezieht, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, und nicht auf die Unzuständigkeit des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, auf dessen Grundlage der angefochtene Rechtsakt ergangen ist.

  • EuGH, 20.06.2003 - C-156/03

    Kommission / Laboratoires Servier

    betreffend einen Antrag auf Aussetzung der Durchführung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), andere Verfahrensbeteiligte: Les Laboratoires Servier SA mit Sitz in Neuilly-sur-Seine (Frankreich), Prozessbevollmächtigte: I. Forrester, QC, und Barrister J. Killick, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 4. April 2003 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 56 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung K(2000) 573 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe "Dexfenfluramin" und "Fenfluramin" enthalten (im Folgenden: streitige Entscheidung), für nichtig erklärt hat.

  • EuG, 02.06.2004 - T-123/03

    Pfizer / Kommission

    8 In seinem Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, Slg. 2003, II-85, Randnr. 59) hat das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil Artegodan wiederholt, dass Artikel 12 der geänderten Richtlinie 75/319 im Bereich der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ein rein konsultatives Verfahren schafft, das zudem fakultativen Charakter hat.

    Die Kommission hat gegen das Urteil Laboratoires Servier/Kommission ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Beschluss des Gerichtshofes vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-156/03 P (nicht veröffentlicht) zurückgewiesen worden ist.

  • EuG, 02.06.2004 - T-253/03

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Kommission der

    8 In seinem Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, Slg. 2003, II-85, Randnr. 59) hat das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil Artegodan wiederholt, dass Artikel 12 der geänderten Richtlinie 75/319 im Bereich der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ein rein konsultatives Verfahren schafft, das zudem fakultativen Charakter hat.

    Die Kommission hat gegen das Urteil Laboratoires Servier/Kommission ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Beschluss des Gerichtshofes vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-156/03 P (nicht veröffentlicht) zurückgewiesen worden ist.

  • EuG, 20.10.2016 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Humanarzneimittel - Art. 31 der

    Nach dem Vorsorgegrundsatz, der ein allgemeiner Rechtsgrundsatz für den pharmazeutischen Bereich ist (Urteile vom 26. November 2002, Artegodan u. a./Kommission, T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, EU:T:2002:283, Rn. 184, und vom 28. Januar 2003, Laboratoires Servier/Kommission, T-147/00, EU:T:2003:17, Rn. 52), ist der öffentlichen Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einzuräumen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

    51 - Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2003 (T-147/00, Slg. 2003, II-85, Randnr. 45).
  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    Eintragung der Mehrfachfirmierung einer Sparkasse im Handelsregister

    Mit Beschluss vom 25. April 2002 hat der Präsident der Zweiten erweiterten Kammer nach Anhörung aller Parteien die genannten Rechtssachen mit der Rechtssache T-147/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.
  • EuG, 13.12.2013 - T-240/10

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des

    Das Gleiche gilt für die Unzuständigkeit gemäß derselben Vorschrift (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 10. Mai 1960, Deutschland/Hohe Behörde, 19/58, Slg. 1960, 483, 500, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 56; Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2003, Laboratoires Servier/Kommission, T-147/00, Slg. 2003, II-85, Randnr. 45).
  • EuG, 26.11.2002 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

    Mit Beschluss vom 25. April 2002 hat der Präsident der Zweiten erweiterten Kammer nach Anhörung aller Parteien die genannten Rechtssachen mit der Rechtssache T-147/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles

  • EuG, 13.04.2011 - T-320/09

    Planet / Kommission - Nichtigkeitsklage - Schutz der finanziellen Interessen der

  • EuGH, 21.04.2005 - C-156/03

    Laboratoires Servier/Comisión

  • BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
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