Rechtsprechung
   EuG, 08.07.2004 - T-48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2261
EuG, 08.07.2004 - T-48/00 (https://dejure.org/2004,2261)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2004 - T-48/00 (https://dejure.org/2004,2261)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - T-48/00 (https://dejure.org/2004,2261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof

    Corus UK / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Corus UK / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • EU-Kommission

    Corus UK / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag; Wettbewerbsverstoß durch Absprachen zum Schutz der Heimatmärkte für unlegierte nahtlose Stahlrohre, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet ...

  • Judicialis

    Bleibt dies so stehen?; ; ; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom... 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 2; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(1999)4154 endg. der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (54)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80
    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    Die Kommission sei daher zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte im Stadium dieser Mitteilung zu hinreichenden Angaben zur Dauer und Schwere der behaupteten Zuwiderhandlung und zur Frage ihrer vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehung auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen verpflichtet (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.

    136 Bezüglich der Dauer der Zuwiderhandlung habe der Gerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass die Kommission die Dauer angeben müsse, von der sie im Stadium der Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Informationen vorläufig ausgehe, und sich nicht mit dem Hinweis begnügen dürfe, dass der Dauer der Zuwiderhandlung bei der Festsetzung der Geldbuße Rechnung getragen werde, wie die Kommission behaupte (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 15).

    139 Nach Auffassung der Kommission hat Corus das Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission (zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 21) falsch ausgelegt, soweit sie ihm entnehme, dass die Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte ihre vorläufige Beurteilung derjenigen Umstände wiedergeben müsse, die sie für die Bemessung der Geldbuße berücksichtigen wolle.

    Die Kommission ist daher zur Wahrung der Rechte der Adressaten im Stadium der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu hinreichenden Angaben zur Dauer und zur Schwere der behaupteten Zuwiderhandlung und zur Frage der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen verpflichtet (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 135, Randnrn. 14, 15 und 21, Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 20, und Compagnie Maritime Belge Transports u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 142).

  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99
    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    222 Wie in zahlreichen Fällen entschieden, ist das beklagte Organ nach einem Nichtigkeitsurteil, das ex tunc gilt und damit der für nichtig erklärten Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand nimmt (Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 30; Schlussanträge des Generalanwalts Léger zum Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, I-2735, Randnr. 74; Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 50), verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Wirkungen der festgestellten Rechtsverstöße zu ergreifen, wozu es im Fall eines bereits vollzogenen Rechtsakts geboten sein kann, den Kläger wieder in den Stand zu versetzen, in dem er sich vor diesem Rechtsakt befand (Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 60, vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, und vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86, Samara/Kommission, Slg. 1987, 795, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnrn.

    59 und 60, und Corus UK/Kommission, Randnr. 50).

    Diese Verpflichtung umfasst nicht nur den Hauptbetrag der als rechtsgrundlos geleisteten Geldbuße, sondern auch die Verzugszinsen auf diesen Betrag (Urteil Corus UK/Kommission, zitiert oben in Randnr. 222, Randnrn. 52 und 53).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    Daher könne sie nicht als eine Zusammenarbeit gelten, die eine Herabsetzung der Geldbuße rechtfertige (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94, Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751, Randnr. 309, und die zitierte Rechtsprechung sowie Randnr. 332).

    193 Bezüglich der Frage, ob eine Herabsetzung der gegen Corus verhängten Geldbuße im vorliegenden Fall aufgrund der Mitteilung über die Zusammenarbeit gerechtfertigt war, so dass der Grundsatz des berechtigten Vertrauens verletzt worden ist, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Verhalten dieses Unternehmens der Kommission die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erleichtert haben muss, Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft festzustellen und zu verfolgen (Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, zitiert oben in Randnr. 190, Randnr. 309, und die zitierte Rechtsprechung sowie Randnr. 332).

    208 Ebenfalls ist daran zu erinnern, dass eine Herabsetzung der Geldbuße nur gerechtfertigt ist, wenn das Verhalten eines Unternehmens der Kommission ihre Aufgabe erleichtert hat, Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft festzustellen und zu verfolgen (Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, zitiert oben in Randnr. 190, Randnr. 309, und zitierte Rechtsprechung, sowie Randnr. 332 und vorstehend Randnr. 193).

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    71 Zunächst ist das Vorbringen von Corus zurückzuweisen, sie habe für die geschäftlichen Erwägungen, die den in Artikel 2 der angefochtenen Entscheidung genannten Lieferverträgen zugrunde lägen, eine Erklärung gegeben, die den von der Kommission festgestellten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lasse und daher eine andere plausible Erklärung der Tatsachen ermögliche, in denen die Kommission eine Zuwiderhandlung gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln gesehen habe (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 16; Urteil Zellstoff II, zitiert oben in Randnr. 50, Randnrn.

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Kommission genaue und übereinstimmende Beweise beibringen muss, die die feste Überzeugung begründen, dass die Zuwiderhandlung begangen wurde, da ihr die Beweislast für deren Vorliegen und damit auch für deren Dauer obliegt (Urteile CRAM und Rheinzink/Kommission, zitiert oben in Randnr. 71, Randnr. 20, und Zellstoff II, zitiert oben in Randnr. 50, Randnr. 127, Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-68/89, T-77/89 und T-78/89, SIV u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1403, Randnrn.

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Samara / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    14, 15 und 21, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 20, und vom 16. März 2000 in den Rechtssachen C-395/96 P und C-396/96 P, Compagnie Maritime Belge Transports u. a./Kommission, Slg. 2000, I-1365, Randnr. 142).

    Die von Corus vertretene Auslegung des Urteils Musique diffusion française u. a./Kommission sei mit der Auslegung dieses Urteils im Urteil Michelin/Kommission (zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 19) unvereinbar, wonach Angaben zur Höhe der in Aussicht genommenen Geldbußen eine nicht sachgerechte Vorwegnahme der Entscheidung der Kommission wären, solange dem Unternehmen, gegen das ermittelt werde, keine Gelegenheit gegeben worden sei, zu den gegen es in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen.

  • EuG, 11.03.1999 - T-151/94

    British Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    67 Was die in Randnummer 153 der angefochtenen Entscheidung beschriebene Tatsache betreffe, dass die Preisfestsetzungsformel für Glattendrohre einen Austausch von Geschäftsinformationen beinhaltet habe, die nach der Rechtsprechung hätten vertraulich bleiben müssen (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, Randnr. 403, und in der Rechtssache T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629), so sei das Vorbringen von Corus zur Verteidigung der Verwendung dieser Formel nicht überzeugend.
  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    222 Wie in zahlreichen Fällen entschieden, ist das beklagte Organ nach einem Nichtigkeitsurteil, das ex tunc gilt und damit der für nichtig erklärten Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand nimmt (Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 30; Schlussanträge des Generalanwalts Léger zum Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, I-2735, Randnr. 74; Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 50), verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Wirkungen der festgestellten Rechtsverstöße zu ergreifen, wozu es im Fall eines bereits vollzogenen Rechtsakts geboten sein kann, den Kläger wieder in den Stand zu versetzen, in dem er sich vor diesem Rechtsakt befand (Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 60, vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, und vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86, Samara/Kommission, Slg. 1987, 795, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    201 Corus weist zunächst darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sei, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt würden, sofern eine solche Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt sei (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28, und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; ebenso Urteil des Gerichts vom 15. März 1994 in der Rechtssache T-100/92, La Pietra/Kommission, Slg. ÖD 1994, I-A-83 und II-275, Randnr. 50).
  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    Das Gericht habe ausdrücklich entschieden, dass ein Unternehmen, das seine Beteiligung an einem Verstoß gegen Artikel 81 Absatz 1 EG leugne, keine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund der Zusammenarbeit verlangen könne (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 59, und in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnrn.
  • EuG, 06.04.1995 - T-142/89

    Usines Gustave Boël SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-48/00
    Dieser Grundsatz werde bei der Verhängung von Geldbußen häufig angewandt (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache Hercules Chemicals/Kommission, zitiert oben in Randnr. 116, Randnr. 295, vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Trefileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnr. 185, in der Rechtssache T-142/89, Boël/Kommission, Slg. 1995, II-867, Randnrn.
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 06.06.1996 - C-127/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Ecroyd Limited

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    Corus UK / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    Distillers / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Hoche / BALM

  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    Kommission / Rat

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    KNP BT / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 17.02.1987 - 21/86

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Giuseppe La Pietra gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 15.03.1994 - T-100/92

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Siderca S.A.I.C. / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97) 3036 der

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

  • EuG - T-8/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Dem ist mit Bezug auf das gesamte in den drei vorstehenden Randnummern angeführte Vorbringen hinzuzufügen, dass der Umstand, dass sich ein wettbewerbswidriges Verhalten für ein Unternehmen als rentabelste oder risikoärmste Lösung erweisen kann, die Anwendung von Art. 101 AEUV keineswegs ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, EU:T:2004:219, Rn. 73, und vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, EU:T:2004:220, Rn. 211), insbesondere wenn es darum geht, tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber dafür zu bezahlen, dass sie dem Markt fernbleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 379 und 380).

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass sich ein wettbewerbswidriges Verhalten für ein Unternehmen als rentabelste oder risikoärmste Lösung erweisen kann oder dass es ein zu seinen Lasten bestehendes Ungleichgewicht korrigieren soll, die Anwendung von Art. 101 AEUV keineswegs ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, EU:T:2004:219, Rn. 73, vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, EU:T:2004:220, Rn. 211, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, EU:T:2005:298, Rn. 81), insbesondere wenn es darum geht, tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber dafür zu bezahlen, dass sie dem Markt fernbleiben (Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 379 und 380).

  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    It must be recalled, however, that the fact that the adoption of anticompetitive behaviour may be the most cost-effective or least risky course of action for an undertaking in no way excludes the application of Article 101 TFEU (see, to that effect, judgments of 8 July 2004 in Corus UK v Commission, T-48/00, ECR, EU:T:2004:219, paragraph 73, and 8 July 2004 in Dalmine v Commission, T-50/00, ECR, EU:T:2004:220, paragraph 211), particularly if that behaviour consists in paying actual or potential competitors not to enter the market and sharing with those competitors the profits resulting from the absence of generic medicinal products on that market, to the detriment of consumers, as in the present case.
  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

    Die Angemessenheit dieser vorläufigen Beurteilung, die die Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte in die Lage versetzen soll, sich hiergegen zu verteidigen, ist nicht nur anhand des Wortlauts des in Rede stehenden Rechtsakts, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher einschlägigen Rechtsvorschriften zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 146).
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    577 Überdies haben alle Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, also Mannesmann, Corus und Dalmine, im Rahmen ihrer Klagen beantragt, im Wege der unbeschränkten Ermessensnachprüfung die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße neu festzusetzen.

    578 Die Kommission hat indessen weder in ihren Klagebeantwortungen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, die mit den vorliegenden Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Rechtssachen Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 38, Corus/Kommission, Randnr. 38, und Dalmine/Kommission, Randnrn. 38, 245 bis 247), noch in der mündlichen Verhandlung - auch wenn sie diese Möglichkeit erwähnt hat - den Antrag gestellt, die den Klägerinnen in diesen Rechtssachen auferlegten Geldbußen zu erhöhen.

    Deshalb sind die den Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 auferlegten Geldbußen nicht erhöht worden (vgl. den Tenor der Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Corus/Kommission und Dalmine/Kommission).

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    - der Beklagten aufzugeben, diejenigen Dokumente aus dem Vortrag von Corus in der Rechtssache T-48/00 vorzulegen, die den Sachverhalt betreffen, der der in Artikel 2 der Entscheidung festgestellten Zuwiderhandlung zugrunde liegt;.

    156 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der von Mannesmann gestellte Antrag, die Kommission möge in der vorliegenden Rechtssache die von Corus in der Rechtssache T-48/00 eingereichten Schriftstücke vorlegen, gegenstandslos geworden ist, da die sieben die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung betreffenden Rechtssachen, darunter die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-48/00, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind, so dass alle Klägerinnen alle in den jeweils anderen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze und Anlagen, soweit diese nicht vertraulich behandelt wurden, bei der Kanzlei des Gerichts einsehen konnten.

    Da die Kommission indessen in den Rechtsachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 nicht beantragt hat, die den europäischen Herstellern auferlegten Geldbußen zu erhöhen, besteht das geeignetste Mittel zur Behebung dieser Ungleichbehandlung darin, anstelle einer Erhöhung der gegen die drei europäischen Klägerinnen verhängten Geldbußen die den japanischen Klägerinnen auferlegten Geldbußen herabzusetzen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, Randnrn. 574 bis 579).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Überdies ist nach ständiger Rechtsprechung die Herabsetzung einer Geldbuße wegen Kooperation nur gerechtfertigt, wenn das Verhalten eines Unternehmens der Kommission die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erleichtert hat, Zuwiderhandlungen gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln festzustellen und zu verfolgen (vgl. das oben in Randnr. 333 angeführte Urteil KTS, Randnr. 270 und die dort genannte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-48/00, Corus UK/Kommission, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 193); außerdem muss das Verhalten ein Zeichen echter Zusammenarbeit sein (oben in Randnr. 189 angeführtes Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnrn. 395 und 396).
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    Wie in zahlreichen Fällen entschieden, ist das beklagte Organ nach einem Nichtigkeitsurteil, das ex tunc gilt und damit der für nichtig erklärten Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand nimmt, nach Art. 233 EG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Wirkungen der festgestellten Rechtsverstöße zu ergreifen; dazu kann es im Fall eines bereits vollzogenen Rechtsakts geboten sein, den Kläger wieder in den Stand zu versetzen, in dem er sich vor diesem Rechtsakt befand (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 222).

    Diese Verpflichtung umfasst nicht nur den Hauptbetrag der rechtsgrundlos geleisteten Geldbuße, sondern auch die Verzugszinsen auf diesen Betrag (Urteil Corus UK/Kommission, oben in Randnr. 486 angeführt, Randnr. 223).

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    382 Ebenso reicht eine allgemeine Erklärung eines Unternehmens, dass es den festgestellten Sachverhalt gemäß der Mitteilung über Zusammenarbeit nicht bestreite, nicht aus, wenn diese Erklärung im konkreten Fall ohne jeden Nutzen für die Kommission ist (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-48/00, Corus UK/Kommission, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 193).
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Die Verteidigungsrechte werden daher durch eine Abweichung zwischen der Mitteilung der Beschwerdepunkte und der endgültigen Entscheidung nur verletzt, wenn ein in der endgültigen Entscheidung ausgesprochener Vorwurf in der Mitteilung der Beschwerdepunkte so unzulänglich dargestellt worden war, dass sich die Adressaten dagegen nicht verteidigen konnten (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    505 Es genügt jedoch nicht, dass ein Unternehmen allgemein erklärt, den festgestellten Sachverhalt nach Maßgabe der Mitteilung über Zusammenarbeit nicht zu bestreiten, wenn diese Erklärung nach Lage des Einzelfalls für die Kommission von keinerlei Nutzen ist (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-48/00, Corus UK/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 193).
  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 08.09.2016 - T-470/13

    Merck / Kommission

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • EuG, 19.01.2022 - T-610/19

    Das Gericht spricht der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von ca. 1,8

  • EuG, 08.09.2016 - T-460/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Geldbußen von nahezu 150 Millionen Euro, die im

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 08.09.2016 - T-471/13

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 08.09.2016 - T-469/13

    Generics (UK) / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts -

  • EuG, 08.09.2016 - T-467/13

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 15.07.2015 - T-45/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht