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   EuG, 08.07.2004 - T-50/00   

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https://dejure.org/2004,2251
EuG, 08.07.2004 - T-50/00 (https://dejure.org/2004,2251)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2004 - T-50/00 (https://dejure.org/2004,2251)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - T-50/00 (https://dejure.org/2004,2251)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof

    Dalmine / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Dalmine / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen

  • EU-Kommission

    Dalmine / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag; Wettbewerbsverstoß durch Absprachen zum Schutz der Heimatmärkte für unlegierte nahtlose Stahlrohre, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 1 Abs. 2; ; Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 199... 9 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (60)

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Siderca S.A.I.C. / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung C(97) 3036 der

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    Mit Urteil vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache T-112/98 (Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2001, II-729) erklärte das Gericht die Entscheidung für teilweise nichtig und wies die Klage im Übrigen ab.

    45 Wie sich aus dem Urteil Orkem/Kommission (zitiert oben in Randnr. 40, Randnr. 32) ergibt, betrifft der vorliegende Klagegrund die Verteidigungsrechte von Unternehmen (vgl. auch Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, zitiert oben in Randnr. 8, Randnr. 63).

    Nach dieser Rechtsprechung hat ein Unternehmen, an das ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 gerichtet wird, ein Auskunftsverweigerungsrecht, soweit es unter Androhung einer Geldbuße zu Antworten verpflichtet wird, mit denen es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung einräumen müsste, deren Beweis der Kommission obliegt (Urteile Orkem/Kommission, Randnr. 35, und Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 67).

    48 Was die Fragen an die argentinischen Unternehmen Techint Group und Siderca angeht, denen mit der Begründung, sie bildeten zusammen mit Dalmine nur ein einziges Unternehmen, gemeinsam mit dieser Geldbußen angedroht wurden (Randnr. 13 und Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung vom 6. Oktober 1997), so entspricht zwar die ihnen in der Entscheidung vom 6. Oktober 1997 erneut gestellte - und im Anhang der Entscheidung wiedergegebene - Frage 2, 1etzter Gedankenstrich, den Mannesmann mit Entscheidung vom 15. Mai 1998 gestellten Fragen 1.6, 1.7 und 2.3, jeweils letzter Gedankenstrich, die das Gericht auf der Grundlage des Urteils Orkem/Kommission (zitiert oben in Randnr. 40) in seinem Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission (zitiert oben in Randnr. 8) für nichtig erklärt hat.

    111 Zu der weiteren Rüge, Dalmine sei dadurch diskriminiert worden, dass sie die ihr zur Last gelegten Zuwiderhandlungen nicht zeitig habe beenden können, ist festzustellen, dass die Kommission das Vorliegen der in Artikel 1 der angefochtenen Entscheidung festgestellten Zuwiderhandlung nur bis zum 1. Januar 1995 berücksichtigte (vgl. unten, Randnrn. 317 ff., und Urteile des Gerichts vom heutigen Tage in den Rechtssachen T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, JFE Engineering u. a./Kommission, und in der Rechtssache T-44/00, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2004, II-0000).

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    Dass sie möglicherweise eine etwas eigenständigere Handlungsweise gegenüber den anderen Teilnehmern an der Absprache befolgt habe, sei an sich noch kein mildernder Umstand (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 142).

    291 Zur angeblichen Handlungsfreiheit der Klägerin im Europäisch-Japanischen Club ist daran zu erinnern, dass die Tatsache, dass sich ein Unternehmen, dessen Beteiligung an einer Abstimmung mit seinen Wettbewerbern über die Aufteilung von Märkten erwiesen ist, auf dem Markt nicht in der mit ihnen vereinbarten Weise verhalten hat, bei der Bestimmung der Höhe der zu verhängenden Geldbuße nicht zwangsläufig als mildernder Umstand zu berücksichtigen ist (Urteil SCA Holding/Kommission, zitiert oben in Randnr. 277, Randnr. 142).

    Die Tatsache, dass sich ein Unternehmen, dessen Beteiligung an einer Abstimmung mit seinen Wettbewerbern über die Aufteilung von Märkten erwiesen ist, auf dem Markt nicht in der mit ihnen vereinbarten Weise verhalten hat, ist bei der Bestimmung der Höhe der zu verhängenden Geldbuße nämlich nicht zwangsläufig als mildernder Umstand zu berücksichtigen (Urteil SCA Holding/Kommission, zitiert oben in Randnr. 277, Randnr. 142).

    Eine solche Herabsetzung könne nur Unternehmen gewährt werden, die durch ihre aktive Mitwirkung die Feststellung der Zuwiderhandlung erleichtert hätten (Urteil SCA Holding/Kommission, zitiert oben in Randnr. 277, Randnr. 156).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Oleificio Borelli / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    So ist der Bußgeldbetrag, der einem Unternehmen wegen einer wettbewerblichen Zuwiderhandlung auferlegt wird, nach der Verordnung Nr. 17 in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung so zu bemessen, dass er zu der Zuwiderhandlung bei deren Gesamtwürdigung und unter besonderer Berücksichtigung ihrer Schwere im Verhältnis steht (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 240, und analog Urteil vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127).

    Wie der Gerichtshof in Randnummer 120 des Urteils vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1993, 1825) entschieden hat, sind für die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung sehr viele Faktoren zu berücksichtigen, die je nach Art der fraglichen Zuwiderhandlung und den besonderen Umständen des Einzelfalls von unterschiedlicher Art und Bedeutung sind (vgl. auch Urteil Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 127).

    261 Zwar verfügt die Kommission für die Festsetzung der Höhe von Geldbußen über ein Ermessen (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und analog Urteil Deutsche Bahn/Kommission, zitiert oben in Randnr. 259, Randnr. 127), sie darf aber nicht von den Regeln abweichen, die sie sich selbst auferlegt hat (Urteil Herkules Chemicals/Kommission, zitiert oben in Randnr. 162, Randnr. 53, auf Rechtsmittel bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P, Herkules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235, und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87
    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    Die Fragen seien darauf angelegt gewesen, sie entgegen der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn.

    45 Wie sich aus dem Urteil Orkem/Kommission (zitiert oben in Randnr. 40, Randnr. 32) ergibt, betrifft der vorliegende Klagegrund die Verteidigungsrechte von Unternehmen (vgl. auch Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, zitiert oben in Randnr. 8, Randnr. 63).

    Nach dieser Rechtsprechung hat ein Unternehmen, an das ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 gerichtet wird, ein Auskunftsverweigerungsrecht, soweit es unter Androhung einer Geldbuße zu Antworten verpflichtet wird, mit denen es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung einräumen müsste, deren Beweis der Kommission obliegt (Urteile Orkem/Kommission, Randnr. 35, und Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 67).

  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92
    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    103 Zum Vorbringen von Dalmine im Rahmen des ersten Teiles des vorliegenden Klagegrundes, mit dem gerügt wird, dass die Kommission den Gegenstand der Untersuchung, in der die EFTA-Überwachungsbehörde sie um Amtshilfe ersucht habe, rechtswidrig ausgeweitet habe, ist zunächst daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, II-2821) festgestellt hat, dass die von ihm in dem Gutachten zu prüfenden Bestimmungen des EWR-Abkommens, insbesondere dessen Artikel 56 über die Aufteilung der Zuständigkeiten in Wettbewerbssachen zwischen der EFTA-Überwachungsbehörde und der Kommission, mit dem EG-Vertrag vereinbar sind.

    105 Dem Gutachten 1/92 ist damit zu entnehmen, dass Artikel 56 EWR die vom EG-Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts nicht verfälscht.

    106 Insoweit geht sowohl aus Artikel 56 EWR selbst als auch aus seiner eingehenden Erläuterung im einleitenden Teil des Gutachtens 1/92, im Abschnitt "Zusammenfassung des Antrags der Kommission", hervor, dass alle Angelegenheiten, die vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens in die wettbewerbsrechtliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fielen, auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens in der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission verbleiben.

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    147 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Kommission für den Nachweis eines Verstoßes gegen Artikel 81 EG, wenn sie das Vorliegen einer Absprache oder abgestimmten Verhaltensweise mit dem Zweck der Wettbewerbsbeschränkung bewiesen hat, nicht überdies belegen muss, dass auch wettbewerbsschädigende Auswirkungen bestanden (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-143/89, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1995, II-917, Randnrn. 30 ff., und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, Randnr. 277).

    188 Im Übrigen implizierte die in allen drei Lieferverträgen festgelegte Formel für die Berechnung der Preise für Glattendrohre, wie die Kommission in Randnummer 111 der angefochtenen Entscheidung dargelegt hat, einen rechtswidrigen Austausch von geschäftlichen Informationen (vgl. Randnr. 153 der angefochtenen Entscheidung sowie auch deren Randnr. 111), die vertraulich bleiben müssen, da andernfalls die geschäftspolitische Autonomie der konkurrierenden Unternehmen unterlaufen wird (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in den Rechtssachen T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, zitiert oben in Randnr. 147, Randnr. 403, und T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, Randnrn.

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    32 und 33, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/95 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 465; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94, KNP BT/Kommission, Slg. 1998, II-1007, Randnr. 68).

    326 In diesem Zusammenhang ist an die vor Erlass der Leitlinien ergangene Rechtsprechung zu erinnern, nach der die Kommission über ein Ermessen verfügt, das es ihr erlaubt, für die Bemessung der von ihr zu verhängenden Geldbußen insbesondere nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen oder nicht (in diesem Sinne Beschluss SPO u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 282, Randnr. 54, und Urteile Ferriere Nord/Kommission, zitiert oben in Randnr. 282, Randnrn. 32 und 33, und Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 282, Randnr. 465; vgl. auch Urteil KNP BT/Kommission, zitiert oben in Randnr. 282, Randnr. 68).

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    162 Soweit Dalmine geltend macht, sie habe in der Praxis ihre Entscheidungsfreiheit bewahrt, ist daran zu erinnern, dass ein Unternehmen, wenn es an Treffen von Unternehmen mit wettbewerbswidrigem Zweck teilnimmt und sich nicht offen vom Inhalt dieser Treffen distanziert, so dass es den anderen Teilnehmern den Eindruck seiner Beteiligung an der fraglichen Absprache vermittelt, nach ständiger Rechtsprechung als Beteiligter an der Absprache anzusehen ist (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Tréfileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    145 Was die gerügte Verletzung von Artikel 253 EG anbelangt, so ist nach ständiger Rechtsprechung das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, so insbesondere nach dem Inhalt des fraglichen Rechtsakts, nach der Art der angeführten Gründe und nach dem Interesse, dass die Adressaten des Rechtsakts oder andere von ihm unmittelbar und individuell betroffene Personen an entsprechenden Erläuterungen haben können (z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2004 - T-50/00
    So braucht die Kommission, wenn gegen mehrere an derselben Zuwiderhandlung beteiligte Unternehmen Geldbußen festgesetzt werden, nicht dafür zu sorgen, dass in den von ihr errechneten Endbeträgen der Geldbußen der betreffenden Unternehmen eine Differenzierung nach ihrem Gesamtumsatz zum Ausdruck kommt (in diesem Sinne, auch wenn mit Rechtsmittel angefochten, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 278, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, Randnr. 385).
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 104/85
  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

  • EuGH, 23.03.2000 - C-310/98

    Met-Trans

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96

    ITT Promedia / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 15.12.1999 - T-22/97

    Kesko / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.05.2003 - C-122/01

    T. Port / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    KNP BT / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 117/85

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    D / Kommission

  • EuGH, 11.01.1996 - C-89/95

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    Adams / Kommission

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1986 - 53/85
  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85

    Miller / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    Dalmine / Kommission

  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • EuG - T-8/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    It must be recalled, however, that the fact that the adoption of anticompetitive behaviour may be the most cost-effective or least risky course of action for an undertaking in no way excludes the application of Article 101 TFEU (see, to that effect, judgments of 8 July 2004 in Corus UK v Commission, T-48/00, ECR, EU:T:2004:219, paragraph 73, and 8 July 2004 in Dalmine v Commission, T-50/00, ECR, EU:T:2004:220, paragraph 211), particularly if that behaviour consists in paying actual or potential competitors not to enter the market and sharing with those competitors the profits resulting from the absence of generic medicinal products on that market, to the detriment of consumers, as in the present case.

    Case-law specifies in that regard that in the absence of a mandatory indication in the Guidelines of the mitigating circumstances which may be taken into account, it must be held that the Commission retained a certain discretion in its global assessment of the size of any reduction in the fines to reflect mitigating circumstances (see, to that effect, judgment of 8 July 2004 in Dalmine v Commission, cited in paragraph 380 above, EU:T:2004:220, paragraph 326 and the case-law cited).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Dem ist mit Bezug auf das gesamte in den drei vorstehenden Randnummern angeführte Vorbringen hinzuzufügen, dass der Umstand, dass sich ein wettbewerbswidriges Verhalten für ein Unternehmen als rentabelste oder risikoärmste Lösung erweisen kann, die Anwendung von Art. 101 AEUV keineswegs ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, EU:T:2004:219, Rn. 73, und vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, EU:T:2004:220, Rn. 211), insbesondere wenn es darum geht, tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber dafür zu bezahlen, dass sie dem Markt fernbleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 379 und 380).

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass sich ein wettbewerbswidriges Verhalten für ein Unternehmen als rentabelste oder risikoärmste Lösung erweisen kann oder dass es ein zu seinen Lasten bestehendes Ungleichgewicht korrigieren soll, die Anwendung von Art. 101 AEUV keineswegs ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, EU:T:2004:219, Rn. 73, vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, EU:T:2004:220, Rn. 211, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, EU:T:2005:298, Rn. 81), insbesondere wenn es darum geht, tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber dafür zu bezahlen, dass sie dem Markt fernbleiben (Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 379 und 380).

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Bestätigt werde dies durch die Rechtsprechung des Gerichts, wonach es im Gemeinschaftswettbewerbsrecht keinen Anspruch gebe, über den Stand eines Verwaltungsverfahrens vor der förmlichen Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte unterrichtet zu werden; die gegenteilige Ansicht führe nämlich dazu, dass ein Anspruch darauf geschaffen würde, in einer Situation, in der gegen ein Unternehmen ein bestimmter Verdacht bestehe, über die Untersuchung unterrichtet zu werden, was die Tätigkeit der Kommission schwerwiegend beeinträchtigen könnte (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnr. 110).

    Durch die Erstreckung dieser Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte würde nämlich die Effizienz der von der Kommission geführten Untersuchung beeinträchtigt, da das betroffene Unternehmen schon im Abschnitt der Voruntersuchung erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche damit noch vor ihr verborgen werden können (Urteil Dalmine/Kommission, Randnr. 60).

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

    Folglich verbleibt der Kommission ein gewisser Spielraum, um über die Höhe einer etwaigen Herabsetzung der Geldbußen wegen mildernder Umstände im Wege einer Gesamtwürdigung zu entscheiden (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnr. 326).

    Doch darf sie dem Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu geben, durch die es die Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 34 und 35, Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 90 angeführt, Randnrn. 61 und 65, und Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 260 angeführt, Randnr. 34).

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass in diesem Fall die Unternehmen nicht vorbringen können, ihr Recht, sich nicht selbst zu belasten, sei deshalb verletzt worden, weil sie freiwillig auf ein derartiges Ersuchen geantwortet hätten (Urteil des Gerichts Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 259 angeführt, Randnr. 46).

    Würden die genannten Rechte auf den Zeitraum vor Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte erstreckt, würde die Effizienz der von der Kommission geführten Untersuchung beeinträchtigt, da das Unternehmen schon in der ersten Ermittlungsphase der Kommission erfahren würde, welche Informationen der Kommission bekannt sind und welche damit noch vor ihr verborgen werden können (Urteil des Gerichtshofs Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 260 angeführt, Randnrn. 58 bis 60).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    577 Überdies haben alle Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, also Mannesmann, Corus und Dalmine, im Rahmen ihrer Klagen beantragt, im Wege der unbeschränkten Ermessensnachprüfung die Höhe der gegen sie verhängten Geldbuße neu festzusetzen.

    578 Die Kommission hat indessen weder in ihren Klagebeantwortungen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00, die mit den vorliegenden Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden sind (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Rechtssachen Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 38, Corus/Kommission, Randnr. 38, und Dalmine/Kommission, Randnrn. 38, 245 bis 247), noch in der mündlichen Verhandlung - auch wenn sie diese Möglichkeit erwähnt hat - den Antrag gestellt, die den Klägerinnen in diesen Rechtssachen auferlegten Geldbußen zu erhöhen.

    Deshalb sind die den Klägerinnen in den Rechtssachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 auferlegten Geldbußen nicht erhöht worden (vgl. den Tenor der Urteile Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Corus/Kommission und Dalmine/Kommission).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Durch ihre Teilnahme an den Gesprächsrunden haben die Klägerinnen dem Inhalt der dort getroffenen wettbewerbswidrigen Vereinbarungen grundsätzlich zugestimmt oder bei den anderen Teilnehmern zumindest diesen Eindruck erweckt (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-50/00, Dalmine/Kommission, Slg. 2004, II-2395, Randnr. 296).
  • EuG, 08.09.2016 - T-469/13

    Generics (UK) / Kommission

    En outre, les faits de l'espèce se distingueraient de ceux en cause dans l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt du 8 juillet 2004, Dalmine/Commission (T-50/00, Rec, EU:T:2004:220), cité par la Commission à l'appui de son affirmation selon laquelle l'absence d'AMM ne signifie pas que le produit ne peut pas être commercialisé dans un avenir proche.

    La requérante conteste également, à cet égard, la référence à l'arrêt Dalmine/Commission, point 49 supra (EU:T:2004:220), effectuée par la Commission au considérant 620 de la décision attaquée.

    Certes, si les obstacles juridiques découlant de l'existence d'un brevet peuvent se révéler différents des obstacles pratiques qui étaient en cause dans l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt Dalmine/Commission, point 49 supra (EU:T:2004:220), il n'en reste pas moins que la Commission n'a pas commis d'erreur en constatant que l'existence de tels obstacles ne suffisait pas pour exclure l'existence d'une concurrence potentielle entre Merck (GUK) et Lundbeck au moment de la conclusion des accords litigieux, dans la mesure où il ne ressort pas des éléments du dossier que de tels obstacles étaient insurmontables en l'espèce et qu'ils étaient perçus comme tels par les parties à ces accords.

    Par ailleurs, la circonstance que l'adoption d'un comportement anticoncurrentiel puisse se révéler être la solution la plus rentable ou la moins risquée pour une entreprise n'exclut aucunement l'application de l'article 101 TFUE (voir, en ce sens, arrêts Dalmine/Commission, point 49 supra, EU:T:2004:220, point 211, et du 8 juillet 2004, Corus UK/Commission, T-48/00, Rec, EU:T:2004:219, point 73).

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    127 In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis zweckmäßig, dass das Gericht ein dieser Argumentation der Klägerin vergleichbares Vorbringen in mehreren mit der vorliegenden Rechtssache zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtssachen als unbegründet zurückgewiesen hat (Urteile des Gerichts vom heutigen Tage in der Rechtssache T-50/00, Dalmine/Kommission, Slg. 2000, II-0000, insbesondere Randnrn. 156 und 157, und in den Rechtssachen JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, insbesondere Randnrn. 337 und 367 bis 395).

    Da die Kommission indessen in den Rechtsachen T-44/00, T-48/00 und T-50/00 nicht beantragt hat, die den europäischen Herstellern auferlegten Geldbußen zu erhöhen, besteht das geeignetste Mittel zur Behebung dieser Ungleichbehandlung darin, anstelle einer Erhöhung der gegen die drei europäischen Klägerinnen verhängten Geldbußen die den japanischen Klägerinnen auferlegten Geldbußen herabzusetzen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 102, Randnrn. 574 bis 579).

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Bei einer Herabsetzung unter solchen Umständen würde nämlich die Dauer der Zuwiderhandlungen bei der Bemessung der Geldbußen doppelt berücksichtigt (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnrn. 328 bis 330, und Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Randnr. 200 angeführt, Randnr. 227).
  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

    Hinsichtlich der Beweismittel, die zum Nachweis einer Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen herangezogen werden dürfen, gilt im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnr. 72).

    Was den Beweiswert der verschiedenen Beweisstücke anbelangt, ist das alleinige Kriterium für die Beurteilung der beigebrachten Beweise ihre Glaubhaftigkeit (Urteil Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 72).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • EuG, 08.09.2016 - T-470/13

    Merck / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-112/07

    Das Gericht hebt die gegen Mitsubishi und Toshiba wegen ihrer Beteiligung am

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-113/07

    Toshiba / Kommission

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 12.07.2011 - T-133/07

    Mitsubishi Electric / Kommission

  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 11.07.2014 - T-540/08

    Esso u.a. / Kommission

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 08.09.2016 - T-460/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Geldbußen von nahezu 150 Millionen Euro, die im

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-621/15

    W u.a. - Haftung für fehlerhafte Produkte - Arzneimittelhersteller - Impfung

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs -

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 08.09.2016 - T-471/13

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 10.12.2014 - T-90/11

    Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • EuG, 08.09.2016 - T-467/13

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuG, 17.10.2006 - T-406/04

    Bonnet / Gerichtshof

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-267/12

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 07.03.2018 - T-855/16

    Fertisac / ECHA - REACH - Gebühr für die Registrierung eines Stoffes - Ermäßigung

  • EuG, 16.09.2015 - T-89/13

    Calestep / ECHA

  • EuG, 11.11.2011 - T-469/11

    Al Qadhafi u.a. / Frankreich

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