Rechtsprechung
   EuG, 08.05.2007 - T-271/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8323
EuG, 08.05.2007 - T-271/04 (https://dejure.org/2007,8323)
EuG, Entscheidung vom 08.05.2007 - T-271/04 (https://dejure.org/2007,8323)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - T-271/04 (https://dejure.org/2007,8323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Citymo / Kommission

    Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Vertragsverhandlungen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Vertrauen - Guter Glaube - Rechtsmissbrauch - Materieller Schaden - Verlust einer Chance

  • EU-Kommission PDF

    Citymo / Kommission

    Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Vertragsverhandlungen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Vertrauen - Guter Glaube - Rechtsmissbrauch - Materieller Schaden - Verlust einer Chance

  • EU-Kommission

    Citymo / Kommission

    Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EG Art. 238; ; EG Art. 240; ; EG Art. 288 Abs. 2; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 101 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Citymo / Kommission

    Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Vertragsverhandlungen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Vertrauen - Guter Glaube - Rechtsmissbrauch - Materieller Schaden - Verlust einer Chance

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Citymo S.A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 5. Juli 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auf eine Schiedsabrede gestützte Klage auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von Schadensersatz an die klagende Immobiliengesellschaft wegen Auflösung eines mit dieser angeblich geschlossenen Mietvertrages, hilfsweise Klage aus außervertraglicher Haftung auf Ersatz ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Bei einem Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge verleiht dieser Grundsatz jedem Bieter Rechte, wenn die Gemeinschaftsverwaltung bei ihm durch bestimmte Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnrn. 74 ff.).

    23 bis 25, sowie Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 54).

    Derartige Ausgaben hat also das Unternehmen, das sich für eine Beteiligung an dem Verfahren entschieden hat, zu tragen, da die Möglichkeit, an einer Ausschreibung teilzunehmen, nicht die Gewissheit umfasst, den Zuschlag zu erhalten (Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 75).

    Wird dagegen vor der Vergabe des betreffenden Auftrags an den erfolgreichen Bieter ein Bieter durch das ausschreibende Organ veranlasst, im Voraus nicht wieder rückgängig zu machende Investitionen zu tätigen und damit die mit der betreffenden Tätigkeit - der Einreichung eines Angebots - verbundenen Risiken zu überschreiten, so kann dadurch die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft ausgelöst werden (Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 76).

    Das Bestehen einer solchen Möglichkeit hindert nicht, dass die Kommission durch ihr Verhalten bei ihrem Partner den Eindruck entstehen lassen konnte, dass sie hiervon in einem bestimmten Fall keinen Gebrauch machen werde (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnrn. 54 und 86).

    Der Schaden der Klägerin infolge dieses rechtswidrigen Verhaltens kann daher nicht die Gewinne umfassen, die sie bei Vermietung des Gebäudes hätte erzielen können (vgl. in diesem Sinn Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 96).

    Aus Art. 101 Abs. 1 der Haushaltsordnung ergibt sich, dass vergebliche Aufwendungen und Kosten eines Bieters aus Anlass seiner Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags grundsätzlich keinen Nachteil darstellen können, der im Wege des Schadensersatzes wiedergutgemacht werden könnte (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 29. Oktober 1998, TEAM/Kommission, T-13/96, Slg. 1998, II-4073, Randnr. 71, und Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 97).

  • EuGH, 07.05.1998 - C-401/96

    Somaco / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Außerdem ist hervorzuheben, dass es nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie Sache der Partei ist, die die Haftung der Gemeinschaft geltend macht, schlüssige Beweise für das Vorliegen und den Umfang des von ihr geltend gemachten Schadens zu erbringen und den Kausalzusammenhang zwischen diesem Schaden und dem beanstandeten Verhalten der Gemeinschaftsorgane nachzuweisen (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 71, und des Gerichts vom 18. September 1995, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, T-168/94, Slg. 1995, II-2627, Randnr. 40).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Aus Art. 101 Abs. 1 der Haushaltsordnung ergibt sich insbesondere, dass bei einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung und nach Erkundung des örtlichen Marktes, das wie im vorliegenden Fall rechtmäßig eingeleitet wurde, der Auftraggeber über einen sehr weiten Ermessensspielraum für einen Verzicht auf den Vertragsabschluss und den damit verbundenen Abbruch der Vertragsverhandlungen verfügt (vgl. in diesem Sinn entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 1999, Fracasso und Leitschutz, C-27/98, Slg. 1999, I-5697, Randnrn.
  • EuG, 29.10.1998 - T-13/96

    TEAM Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm -

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Aus Art. 101 Abs. 1 der Haushaltsordnung ergibt sich, dass vergebliche Aufwendungen und Kosten eines Bieters aus Anlass seiner Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags grundsätzlich keinen Nachteil darstellen können, der im Wege des Schadensersatzes wiedergutgemacht werden könnte (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 29. Oktober 1998, TEAM/Kommission, T-13/96, Slg. 1998, II-4073, Randnr. 71, und Embassy Limousines & Services/Parlament, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 97).
  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Der nach Art. 288 Abs. 2 EG erforderliche Kausalzusammenhang setzt bekanntlich voraus, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der Rechtswidrigkeit des Verhaltens des betreffenden Organs und dem geltend gemachten Schaden besteht, d. h., dass sich der Schaden unmittelbar aus dem beanstandeten Verhalten ergibt (Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2003, DLD Trading/Rat, T-146/01, Slg. 2003, II-6005, Randnr. 72; vgl. in diesem Sinn auch Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21, und vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51, sowie Urteil des Gerichts International Procurement Services/Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 55).
  • EuG, 17.12.2003 - T-146/01

    DLD Trading / Rat

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Der nach Art. 288 Abs. 2 EG erforderliche Kausalzusammenhang setzt bekanntlich voraus, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der Rechtswidrigkeit des Verhaltens des betreffenden Organs und dem geltend gemachten Schaden besteht, d. h., dass sich der Schaden unmittelbar aus dem beanstandeten Verhalten ergibt (Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2003, DLD Trading/Rat, T-146/01, Slg. 2003, II-6005, Randnr. 72; vgl. in diesem Sinn auch Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21, und vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51, sowie Urteil des Gerichts International Procurement Services/Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 55).
  • EuG, 28.09.1999 - T-140/97

    Hautem / EIB

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Soweit es sich um prozessleitende Maßnahmen im Sinne der Art. 65 ff. der Verfahrensordnung des Gerichts handelt, ist es nach ständiger Rechtsprechung Aufgabe des Gerichts, ihre Zweckdienlichkeit für die Entscheidung des Rechtsstreits zu prüfen (Urteile des Gerichts vom 28. September 1999, Hautem/BEI, T-140/97, Slg. ÖD 1999, I-A-171, und Slg. 1999, II-897, Randnr. 92, und vom 22. Februar 2000, ACAV u. a./Rat, T-138/98, Slg. 2000, II-341, Randnr. 72).
  • EuGH, 06.02.1986 - 162/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Außerdem können nach der Rechtsprechung Zusicherungen, die geltende Vorschriften nicht berücksichtigen, beim Betroffenen kein schützenswertes Vertrauen begründen, selbst wenn sie bewiesen werden sollten (vgl. für Streitigkeiten des öffentlichen Dienstes Urteil des Gerichtshofs vom 6. Februar 1986, Vlachou/Rechnungshof, 162/84, Slg. 1986, 481, Randnr. 6, und Urteile des Gerichts vom 27. März 1990, Chomel/Kommission, T-123/89, Slg. 1990, II-131, Randnr. 30, und vom 7. Mai 1991, Jongen/Kommission, T-18/90, Slg. 1991, II-187, Randnr. 34).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Bekanntlich muss im Rahmen der Zuständigkeitsregelung der Gemeinschaft die Entscheidung über die Rechtsgrundlage eines Rechtsakts auf objektiven, gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.03.2003 - T-273/01

    Innova Privat-Akademie / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.2007 - T-271/04
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. März 2003, 1nnova Privat-Akademie/Kommission, T-273/01, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • EuG, 07.05.1991 - T-18/90

    Egidius Jongen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 27.10.1994 - T-47/93

    C gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einstellung -

  • EuGH, 07.12.1976 - 23/76

    Pellegrini u.a. / Kommission u.a.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 03.03.1993 - C-8/92

    General Milk Products / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 17.03.2005 - C-294/02

    Kommission / AMI Semiconductor Belgium (früher Alcatel Microelectronics)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 03.10.1997 - T-186/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a.

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 06.07.2005 - T-148/04

    TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

  • EuGH, 08.04.1992 - C-209/90

    Kommission / Feilhauer

  • EuGH, 18.12.1986 - 426/85

    Kommission / Zoubek

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 21.05.1987 - 133/85

    Rau / BALM

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Diese Bestimmungen gelten nämlich nur für den "Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften" und, wie sich aus Art. 88 Abs. 1 der Haushaltsordnung ergibt, sind öffentliche Aufträge, die dieser unterliegen, nur solche Verträge, die ganz oder teilweise aus dem Gesamthaushalt finanziert werden (Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, Slg. 2007, II-1375, Randnr. 121).

    Insofern legt der Leitfaden Regeln von allgemeiner Tragweite fest, die Rechtsfolgen für Personen zeitigen, vor allem denjenigen, die bei einem öffentlichen Gemeinschaftsauftrag mitbieten wollen, der ganz oder teilweise aus Eigenmitteln der EIB finanziert wird und die EIB zudem rechtlich bindet, wenn diese beschließt, den öffentlichen Auftrag für ihre eigene Rechnung zu vergeben (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Citymo/Kommission, oben in Randnr. 87 angeführt, Randnr. 122).

  • EuG, 27.03.2017 - T-603/15

    Frank / Kommission

    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, dass die Klägerin, die ihren Antrag unter Verwendung des Online-Formulars des Systems zur elektronischen Einreichung von Anträgen auf Überprüfung der Bewertung eingereicht hatte, zumindest nachweisen muss, dass sie angesichts der Umstände des Falles annehmen durfte, dass die Einreichung eines Antrags mittels dieses Formulars der Erhebung einer Beschwerde bei der Kommission nach Art. 22 der Verordnung Nr. 58/2003 gleichkam (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 60).
  • EuG, 10.01.2017 - T-577/14

    Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland

    Der Satz dieser Verzugszinsen ist in den Grenzen des Antrags der Klägerinnen festzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1992, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 und C-37/90, EU:C:1992:217, Rn. 35, und vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 184).
  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Somit können die Kosten und Auslagen, die einem Bieter für seine Teilnahme an einer Ausschreibung entstehen, grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden darstellen (Urteile vom 30. April 2009, CAS Succhi di Frutta/Kommission, C-497/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:273, Rn. 81, vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, EU:T:1998:302, Rn. 97, und vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 165).

    Dieser Grundsatz kann jedoch in den Fällen keine Anwendung finden, in denen eine Verletzung des Unionsrechts bei der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens die Chancen eines Bieters beeinträchtigt, den Zuschlag zu erhalten, da sonst die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beeinträchtigt würden (Urteile vom 30. April 2009, CAS Succhi di Frutta/Kommission, C-497/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:273, Rn. 82, vom 17. März 2005, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, EU:T:2005:107, Rn. 98, und vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 165).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-531/12

    Commune de Millau en SEMEA/Commissie - Schiedsklausel - Subventionsvertrag für

    21 - Vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission (T-271/04, Slg. 2007, II-1375, Rn. 53), und Rn. 116 des angefochtenen Urteils.

    27 - Zu großzügig hingegen das Urteil Citymo/Kommission (zitiert in Fn. 21, Rn. 56), wonach es ausreichen solle, "wenn die von der Klägerin eingereichten Schriftstücke es dem angerufenen Gemeinschaftsgericht ermöglichen, sich davon zu überzeugen, dass die Parteien des Rechtsstreits übereingekommen sind, die Streitigkeit über ihren Vertrag den nationalen Gerichten zu entziehen und den Gemeinschaftsgerichten zu übertragen".

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission

    27, 30 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, und des Gerichts vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, Slg. 2007, II-1375, Randnr. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2017 - T-726/15

    Blaz Jamnik und Blaz / Parlament - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    In der Praxis kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines solchen Verfahrens den oder die Partner, mit dem oder denen er anschließend Verhandlungen zum Abschluss und zur Vergabe des betreffenden Auftrags aufnehmen möchte, im Vorfeld aussuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 94).

    Aus den oben in den Rn. 16 und 17 angeführten Bestimmungen ergibt sich, dass der betroffene öffentliche Auftraggeber bei einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb über einen weiten Ermessensspielraum verfügt, was die Gesichtspunkte, die bei der Entscheidung, ob der betreffende Immobilienauftrag vergeben wird, zu berücksichtigen sind, und die Wahl des zuzulassenden Bieters oder der zuzulassenden Bieter angeht, da die Vergabe eines solchen Auftrags nicht notwendigerweise auf der Grundlage eines möglichst breiten Wettbewerbs zwischen den Betroffenen durchgeführt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 111).

  • EuG, 08.09.2015 - T-234/12

    Amitié / Kommission

    En tout état de cause, la référence au caractère subsidiaire de l'application du droit national dans les conventions Judaica et Athena ne s'opposerait pas à l'application des principes généraux et des théories, tels que l'abus de droit, reconnus tant par ce droit que par le droit de l'Union (arrêt du 8 mai 2007, Citymo/Commission, T-271/04, Rec, EU:T:2007:128).

    Par ailleurs, la Commission estime n'avoir commis, en l'espèce, aucun abus de droit, au sens de l'arrêt Citymo/Commission, point 72 supra (EU:T:2007:128).

  • EuG, 17.02.2017 - T-40/15

    ASPLA und Armando Álvarez / Europäische Union

    Außerdem ist der Umfang dieser Erhöhung im Rahmen des Antrags der Klägerinnen festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1992, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 und C-37/90, EU:C:1992:217, Rn. 35, und vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 184).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Zur allgemeinen außervertraglichen Haftung der Europäischen Union für Verstöße gegen Unionsrecht vgl. Urteil vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission (T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 180 bis 182).
  • EuG, 16.03.2022 - T-468/20

    Kühne/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Politik der Mobilität des

  • EuG, 19.09.2012 - T-168/10

    Kommission / SEMEA

  • EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 20.03.2013 - T-415/10

    Nexans France / Entreprise commune Fusion for Energy

  • EuG, 26.06.2008 - T-94/98

    Alferink u.a. / Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung -

  • EuGöD, 14.12.2010 - F-25/07

    Bleser / Gerichtshof - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in

  • EuG, 14.05.2008 - T-383/06

    Icuna.Com/Parlement - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche

  • EuGöD, 07.07.2009 - F-39/08

    Lebedef / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Jahresurlaub - Tätigkeit

  • EuG, 13.07.2022 - T-194/20

    JF/ EUCAP Somalia

  • EuG, 01.07.2009 - T-419/07

    Okalux / OHMI - Messe Düsseldorf (OKATECH) - Gemeinschaftsmarke - Verfahren der

  • EuG, 24.10.2018 - T-162/17

    Fernández González / Kommission

  • EuG, 09.07.2009 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung

  • EuG, 16.06.2009 - T-383/06

    Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 16.11.2017 - T-458/16

    Acquafarm / Kommission - Außervertragliche Haftung - Fischerei - Von der EU

  • EuGöD, 18.11.2015 - F-30/15

    Diamantopoulos / EAD

  • EuG, 06.11.2014 - T-64/13

    ANKO / Kommission

  • EuG, 06.11.2014 - T-17/13

    ANKO / Kommission

  • EuG, 22.09.2016 - T-632/14

    Intercon / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht