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   EuG, 08.07.2008 - T-53/03   

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EuG, 08.07.2008 - T-53/03 (https://dejure.org/2008,5300)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2008 - T-53/03 (https://dejure.org/2008,5300)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - T-53/03 (https://dejure.org/2008,5300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    BPB / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung ...

  • EU-Kommission PDF

    BPB / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung ...

  • EU-Kommission

    BPB / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    BPB / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der BPB plc gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 4570 endg. der Kommission vom 27. November 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/E-1/37.152 - Gipsplatten) über eine Reihe von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Gipsplattensektor, hilfsweise ...

 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (66)

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Dagegen ist der Austausch von Marktinformationen auf einem hochgradig konzentrierten oligopolistischen Markt geeignet, den Unternehmen Aufschluss über die Marktpositionen und die Geschäftsstrategie ihrer Wettbewerber zu geben und damit den noch bestehenden Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnrn.

    Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für eine abgestimmte Verhaltensweise sind, verlangen nicht die Ausarbeitung eines eigentlichen "Plans"; sie sind vielmehr im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben und welche Bedingungen er seiner Kundschaft gewähren will (Urteile des Gerichtshofs Deere/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 86, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 82).

    Es ist zwar richtig, dass dieses Selbständigkeitspostulat den Wirtschaftsteilnehmern nicht das Recht nimmt, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Wettbewerber auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen den Wirtschaftsteilnehmern entgegen, die bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (Urteile Deere/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 87, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 83).

    Auf einem solchen Markt ist ein Informationsaustausch geeignet, den Unternehmen Aufschluss über die Marktposition ihrer Wettbewerber und deren Geschäftsstrategie zu geben und damit den noch bestehenden Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen (Urteile Deere/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 199, vom 11. Dezember 2003, Adriatica di Navigazione/Kommission, T-61/99, Slg. 2003, II-5349, Randnr. 88, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 118).

    Unter diesen Umständen braucht nicht geprüft zu werden, ob sich die Unternehmen für - rechtlich, tatsächlich oder moralisch - verpflichtet hielten, sich absprachegemäß zu verhalten (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 200).

    Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass, wenn ein Unternehmen, selbst ohne sich aktiv zu beteiligen, an Treffen von Unternehmen mit wettbewerbswidrigem Zweck teilnimmt und sich nicht offen vom Inhalt dieser Treffen distanziert, so dass es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass es sich an der aus diesen Treffen resultierenden Absprache beteiligt hat (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 137).

    Dies gilt umso mehr, wenn die Abstimmung während eines langen Zeitraums regelmäßig stattfindet (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 216).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Die Akteneinsicht gehört somit zu den Verfahrensgarantien, die die Verteidigungsrechte schützen und insbesondere die effektive Ausübung des Anhörungsrechts sicherstellen sollen (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 334 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was die belastenden Unterlagen angeht, erstreckt sich die Verpflichtung zur Gewährung von Akteneinsicht nur auf die in der Entscheidung letzten Endes herangezogenen Unterlagen, nicht aber auf alle Vorwürfe, die die Kommission zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verwaltungsverfahrens unter Umständen hätte erheben können (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 337).

    Dies ist vielmehr anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn.

    Abgesehen davon ist die Kommission zwar verpflichtet, den von einem Verfahren zur Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden oder entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat, doch erstreckt sich diese Verpflichtung nicht auf Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 68, sowie Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 335).

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Die Rechtsprechung hat solche Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn es sich um horizontale Kartelle handelt, als "besonders schwerwiegend" eingestuft, da sie einen unmittelbaren Eingriff in die wesentlichen Wettbewerbsparameter auf dem betreffenden Markt (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Randnr. 675) oder offenkundige Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft bedeuten (Urteil Tréfilunion/Kommission, oben in Randnr. 178 angeführt, Randnr. 109, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, BPB de Eendracht/Kommission, T-311/94, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 303).

    Allgemeiner bedeuten derartige Kartelle einen unmittelbaren Eingriff in die wesentlichen Wettbewerbsparameter auf dem betreffenden Markt (Urteil vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 270 angeführt, Randnr. 675).

    Gesichtspunkte, die die Intention eines Verhaltens betreffen, können größere Bedeutung haben als solche, die dessen Wirkungen betreffen, vor allem, wenn es sich dem Wesen nach um schwere Zuwiderhandlungen wie die Preisfestsetzung und die Marktaufteilung handelt (Urteil vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 118).

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Insoweit enthalten die Leitlinien und die Mitteilung über Zusammenarbeit Regeln über die Beurteilungskriterien, die von der Kommission herangezogen werden, um die Schwere und die Dauer der Zuwiderhandlung zu bemessen (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 217).

    Unter diesen Umständen sind die Anforderungen an das wesentliche Formerfordernis, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, erfüllt, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungskriterien angibt, die sie in Anwendung ihrer Leitlinien und gegebenenfalls ihrer Mitteilung über Zusammenarbeit herangezogen hat und die es ihr ermöglicht haben, für die Berechnung der Höhe der Geldbuße Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu bemessen (Urteil Cheil Jedang/Kommission, Randnr. 218).

    Soweit die Klägerin beanstandet, dass die Kommission automatisch den Höchstsatz von 10 % pro Jahr angewandt habe, ist daran zu erinnern, dass Abschnitt 1 B Abs. 1 dritter Gedankenstrich der Leitlinien zwar für Verstöße von langer Dauer keine automatische Erhöhung von 10 % pro Jahr vorsieht, dass er aber der Kommission insoweit einen Ermessensspielraum lässt (Urteil Cheil Jedang/Kommission, oben in Randnr. 331 angeführt, Randnr. 134).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für eine abgestimmte Verhaltensweise sind, verlangen nicht die Ausarbeitung eines eigentlichen "Plans"; sie sind vielmehr im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben und welche Bedingungen er seiner Kundschaft gewähren will (Urteile des Gerichtshofs Deere/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 86, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 82).

    Es ist zwar richtig, dass dieses Selbständigkeitspostulat den Wirtschaftsteilnehmern nicht das Recht nimmt, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Wettbewerber auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen den Wirtschaftsteilnehmern entgegen, die bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (Urteile Deere/Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 87, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 83).

    88 bis 90, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 84).

  • EuG, 14.10.2004 - T-56/02

    Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Es muss dartun, dass die Kommission dieses Schriftstück in der angefochtenen Entscheidung als zusätzliches Beweiselement für eine Zuwiderhandlung verwendet hat, an der das Unternehmen teilgenommen haben soll (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 158).

    Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der betreffenden Unternehmen ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2004, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, T-56/02, Slg. 2004, II-3495, Randnr. 60).

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Daher kann die Klägerin der Kommission nicht mit Erfolg vorwerfen, dass sie den Umfang ihrer Zusammenarbeit nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens der Mitteilung über Zusammenarbeit als mildernden Umstand berücksichtigt habe (Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 586).

    In einem solchen Fall würde eine Herabsetzung nach dieser Bestimmung nämlich zwingend voraussetzen, dass die fragliche Zusammenarbeit nicht im Rahmen der Mitteilung über Zusammenarbeit belohnt werden kann und dass sie effektiv war, d. h., dass sie die Aufgabe der Kommission erleichterte, Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln festzustellen und zu verfolgen (Urteil BASF/Kommission, oben in Randnr. 427 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Dabei obliegt es der Kommission insbesondere, alles nachzuweisen, woraus auf die Mitwirkung eines Unternehmens an einer solchen Zuwiderhandlung und auf seine Verantwortung für die verschiedenen mit dieser verbundenen Einzelakte geschlossen werden kann (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 86).

    Handelt es sich um Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen mit einem wettbewerbswidrigen Zweck, so hat die Kommission namentlich zu beweisen, dass das Unternehmen durch sein Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele hat beitragen wollen und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte sowie bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 87).

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2008 - T-53/03
    Die Rechtsprechung hat solche Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn es sich um horizontale Kartelle handelt, als "besonders schwerwiegend" eingestuft, da sie einen unmittelbaren Eingriff in die wesentlichen Wettbewerbsparameter auf dem betreffenden Markt (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Randnr. 675) oder offenkundige Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft bedeuten (Urteil Tréfilunion/Kommission, oben in Randnr. 178 angeführt, Randnr. 109, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, BPB de Eendracht/Kommission, T-311/94, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 303).

    Durch die Äußerung eines gemeinsamen Willens, ein bestimmtes Preisniveau auf ihre Produkte anzuwenden, bestimmen die betreffenden Hersteller nämlich nicht mehr autonom ihre Marktpolitik und verstoßen so gegen den Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags (vgl. in diesem Sinne Urteil BPB de Eendracht/Kommission, oben in Randnr. 270 angeführt, Randnr. 192).

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

  • EuGH, 14.12.1962 - 33/59

    Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG -

  • EuGH, 29.06.2006 - C-301/04

    Kommission / SGL Carbon AG - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuGH, 02.10.2003 - C-182/99

    Salzgitter / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • RG, 11.07.1936 - 2/36

    Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die Informationen über Erhöhungen der Bruttopreise durch ihre Weitergabe an die Händlernetze nicht "öffentlich zugänglich" wurden, wobei öffentlich zugängliche Informationen offenkundige objektive Marktgegebenheiten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 236).

    Daraus ergibt sich auch, dass der Austausch auf deutscher Ebene über die auf die Bruttopreislisten anwendbaren Erhöhungen das einzige Mittel war, das es den Wettbewerbern ermöglichte, diese Informationen einfach, schnell und genau zu erhalten und ein Klima der gegenseitigen Gewissheit hinsichtlich ihrer künftigen Preispolitik zu schaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 236).

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Zudem steht selbst im Rahmen einer Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV nach der Rechtsprechung die Tatsache, dass ein Unternehmen aus der Zuwiderhandlung keinen Vorteil gezogen hat, der Verhängung einer Geldbuße nicht entgegen, soll diese ihren abschreckenden Charakter nicht verlieren (vgl. Urteil vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 441 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Fehlen eines solchen Vorteils kann nicht als mildernder Umstand anerkannt werden (vgl. Urteil vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 442 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 1 Kart 1/12

    Begriff der verbotenen Verhaltensabstimmung i.S. von § 1 GWB

    Untersagt ist jegliche Koordinierung des Marktverhaltens, durch die bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs gesetzt wird (vgl. etwa EuGH, Urteil v. 8. Juli 1999 -C-49/92- Tzn. 115 ff., Slg. 1999 I-4125 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni ; EuG, Urteil v. 8. Juli 2008 -T-53/03- Tz. 234; Slg. 2008 II-1333 ff. - BPB/Kommission ).
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Die Kommission macht insoweit geltend, das Gericht habe in den Urteilen vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission (T-53/03, Slg. 2008, II-1333, Rn. 385), und Lafarge/Kommission (T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 731 und 732), wie in dem Urteil Michelin (oben in Rn. 31 angeführt) bestätigt, dass im Fall einer Gesellschaft der erschwerende Umstand der Wiederholungstäterschaft festgestellt werden könne, wenn eine andere Gesellschaft desselben Unternehmens in der Vergangenheit für eine gleichartige Zuwiderhandlung verurteilt worden sei.

    Was das Urteil BPB/Kommission (oben in Rn. 154 angeführt, Rn. 385) angeht, ist bei der betreffenden Klägerin der erschwerende Umstand der Wiederholungstäterschaft in der Tat auf der Grundlage einer nicht von ihr selbst, sondern von einer ihrer Tochtergesellschaften begangenen Zuwiderhandlung festgestellt worden.

    Auch wenn nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung die Höhe der gegen ein Unternehmen festgesetzten Geldbuße in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Zuwiderhandlung und zu den anderen Faktoren stehen muss, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle spielen, darunter zu dem Gewinn, den das betreffende Unternehmen aus seinem Verhalten ziehen konnte, so steht dennoch die Tatsache, dass ein Unternehmen aus der Zuwiderhandlung keinen Vorteil gezogen hat, der Verhängung einer Geldbuße nicht entgegen, soll diese ihren abschreckenden Charakter nicht verlieren (vgl. Urteil BPB/Kommission, oben in Rn. 154 angeführt, Rn. 441 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Soweit die Klägerinnen erstens beanstanden, dass die Kommission automatisch den Höchstsatz von 10 % pro Jahr der Zuwiderhandlung angewandt habe, ist daran zu erinnern, dass Nr. 1 Abschnitt B Abs. 1 dritter Gedankenstrich der Leitlinien zwar für Verstöße von langer Dauer keine automatische Erhöhung von 10 % pro Jahr vorsieht, dass er aber der Kommission insoweit einen Ermessensspielraum lässt (Urteile des Gerichts Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 396, und vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, Slg. 2008, II-1333, Randnr. 362).

    Ein solches Vorgehen ist völlig logisch und vernünftig und jedenfalls vom Ermessen der Kommission gedeckt (Urteil BPB/Kommission, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 361).

    Es wäre deshalb nicht logisch, wenn im Rahmen der Erhöhung dieses Betrags wegen der Dauer der Zuwiderhandlung ein Schwanken der Intensität der Zuwiderhandlung im betreffenden Zeitraum berücksichtigt würde (Urteil BPB/Kommission, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 364).

  • EuG, 18.10.2023 - T-590/20

    Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Der Wiederholungsfall erfolgt somit notwendigerweise nach der Feststellung und Ahndung der ersten Zuwiderhandlung, da er seine Ursache darin hat, dass die Sanktion nicht abschreckend genug war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 392, sowie vom 7. Juni 2011, Arkema France u. a./Kommission, T-217/06, EU:T:2011:251, Rn. 299).

    Insoweit genügt die Feststellung, dass sich der Begriff "Wiederholungsfall" nach der Rechtsprechung nicht notwendig auf die Feststellung einer früheren Verhängung einer Geldbuße, sondern nur auf die Feststellung einer früheren Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union bezieht (Urteile vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, EU:T:2005:367, Rn. 363, und vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 387).

    Entscheidend für den Wiederholungsfall ist somit nicht die frühere Verhängung einer Geldbuße und erst recht nicht deren Höhe, sondern die frühere Feststellung einer Zuwiderhandlung (Urteil vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 388).

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

    Der Umstand, dass ein Unternehmen seinen Wettbewerbern zur Vorbereitung einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung Auskünfte erteilt, genügt als Beweis für das Vorliegen einer abgestimmten Verhaltensweise im Sinne von Art. 81 EG (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995, Tréfilunion/Kommission, T-148/89, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 82, und vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, Slg. 2008, II-1333, Randnr. 178).

    Die Indizien, die die Kommission in der Entscheidung anführt, um einen Verstoß gegen Art. 81 Abs. 1 EG zu beweisen, sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Urteil BPB/Kommission, oben in Randnr. 89 angeführt, Randnr. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Selbst wenn die Kommission nicht darzutun vermag, dass die Unternehmen eine Vereinbarung im engeren Sinne getroffen haben, genügt es für die Feststellung einer Zuwiderhandlung gemäß Art. 81 Abs. 1 EG, dass die Wettbewerber unmittelbare Kontakte zur "Stabilisierung des Marktes" aufgenommen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil BPB/Kommission, oben in Randnr. 89 angeführt, Randnr. 170).

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der

    115 ff., Slg. 1999 I-4125 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni ; EuG, Urteil v. 8. Juli 2008 -T-53/03- Tz. 234; Slg. 2008 II-1333 ff. - BPB/Kommission ).
  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Daher kann ein Parallelverhalten auf dem Markt unter bestimmten Voraussetzungen als Beweis für eine Abstimmung angesehen werden, im vorliegenden Fall, wenn es sich nur durch die Abstimmung einleuchtend erklären lässt (Urteile vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, EU:C:1993:120, Rn. 71, und vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 143).

    Der Erhalt von Informationen eines Wettbewerbers über dessen zukünftiges Verhalten auf dem Markt durch ein Unternehmen stellt daher eine von Art. 101 Abs. 1 AEUV verbotene abgestimmte Verhaltensweise dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, EU:T:2000:77, Rn. 1849; vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission, T-202/98, T-204/98 und T-207/98, EU:T:2001:185, Rn. 54, und vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, EU:T:2008:254, Rn. 231 bis 234).

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

    Bezüglich der Begründung der Festsetzung der Geldbußen in absoluten Zahlen ist darauf hinzuweisen, dass Art. 23 der Verordnung Nr. 1/2003, indem er u. a. vorsieht, dass die Geldbuße, die gegen ein Unternehmen verhängt wird, das eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Union begeht, unter Berücksichtigung der Dauer und der Schwere dieser Zuwiderhandlung festgesetzt wird und dass diese Geldbuße 10 % des Gesamtumsatzes, den dieses Unternehmen im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielt hat, nicht übersteigen darf, der Kommission bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße einen Wertungsspielraum verleiht, um das Verhalten der Unternehmen auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln auszurichten (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, Slg. 2008, II-1333, Rn. 335 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wäre die Höhe der Geldbuße das Ergebnis einer Berechnung nach einer bloßen mathematischen Formel, könnten die Unternehmen in der Tat vorhersehen, welche Sanktion in Betracht kommt, und diese mit den Vorteilen vergleichen, die sie aus der Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts ziehen würden (Urteile BPB/Kommission, oben in Rn. 150 angeführt, Rn. 336, und Degussa/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, Rn. 83).

  • EuG, 23.09.2020 - T-411/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über

  • EuG, 24.03.2011 - T-385/06

    Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 29.09.2021 - T-341/18

    Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 05.12.2013 - C-455/11

    Solvay / Kommission

  • EuG, 19.01.2022 - T-610/19

    Das Gericht spricht der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von ca. 1,8

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 23.09.2020 - T-414/17

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU

  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs -

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 19.05.2010 - T-181/08

    Tay Za / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 10.12.2014 - T-90/11

    Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EGMR, 14.02.2019 - 5556/10

    SA-CAPITAL OY v. FINLAND

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-74/14

    Eturas u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. AEUV - Tatbestandsmerkmale einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13

    Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-211/08

    Putters International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 09.09.2015 - T-84/13

    Samsung SDI u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

  • EuGH, 05.12.2013 - C-449/11

    Solvay Solexis / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 12.07.2018 - T-444/14

    Furukawa Electric / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGöD, 18.05.2011 - F-94/10

    Carpenito / Rat

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