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   EuG, 12.03.2008 - T-128/07   

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https://dejure.org/2008,24794
EuG, 12.03.2008 - T-128/07 (https://dejure.org/2008,24794)
EuG, Entscheidung vom 12.03.2008 - T-128/07 (https://dejure.org/2008,24794)
EuG, Entscheidung vom 12. März 2008 - T-128/07 (https://dejure.org/2008,24794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. April 2007 - Suez / HABM (Delivering the essentials of life)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 811/2006-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 2. Februar 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung der Wortmarke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • EuG, 12.11.2008 - T-270/06

    Lego Juris / OHMI - Mega Brands (Brique de Lego rouge) - Gemeinschaftsmarke -

    Die Gemeinschaftsregelung für Marken ist nämlich ein autonomes System, und die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.10.2016 - T-620/15

    Orthema Service / EUIPO (Gehen wie auf Wolken) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Überdies kann ein Zeichen nicht nur anpreisend sein, wenn es für konkrete Eigenschaften wirbt, die den erfassten Waren und Dienstleistungen direkt zuzuordnen sind, sondern auch durch Werbung für ihre abstrakten Eigenschaften (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:72, Rn. 26).

    Da die maßgeblichen Verkehrskreise einem Zeichen, das ihnen nicht ohne Weiteres eine für ihren Erwerbswunsch relevante Herkunfts- oder Bestimmungsangabe, sondern ausschließlich eine abstrakte Werbeaussage vermittelt, nur wenig Aufmerksamkeit entgegenbringen, ist es im vorliegenden Fall auch wenig wahrscheinlich, dass sich das angesprochene Publikum damit aufhalten wird, den verschiedenen denkbaren Funktionen des fraglichen abstrakten Werbeslogans nachzugehen und sich ihn als Marke einzuprägen (vgl. Urteil vom 12. März 2008, Delivering the essentials of life, T-128/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:72, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.05.2009 - T-183/08

    Schuhpark Fascies / OHMI - Leder & Schuh (jello SCHUHPARK) - Gemeinschaftsmarke -

    Zum Zweiten genügt zu dem Vorbringen, das auf die in einem Parallelverfahren ergangene Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2002 (Sache R 494/1999-3) gestützt wird, der Hinweis, dass die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht auf der Grundlage der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern zu beurteilen ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.09.2011 - T-251/08

    Vion / HABM (PASSION FOR BETTER FOOD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Im Übrigen kann ein Zeichen entgegen der Auffassung der Klägerin nicht nur laudatorisch sein, wenn es konkrete Eigenschaften anpreist, die den erfassten Waren direkt zuzuordnen sind, sondern auch durch die Anpreisung ihrer abstrakten Eigenschaften (Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).

    Zweitens ist in Bezug auf das Vorbringen, wonach Slogans mit den Bestandteilen "passion" und "passion for" bereits als Marken zugelassen worden seien und das HABM und die deutschen Behörden andere Slogans eingetragen hätten, die dem vorliegenden ähnlich seien, darauf hinzuweisen, dass zum einen die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist und dass zum anderen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern nur auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist, und nicht auf der einer früheren Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern (vgl. Urteil Suez/HABM [Delivering the essentials of life], Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.01.2019 - T-832/17

    achtung!/ EUIPO (achtung!) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit

    Die so bezeichneten Merkmale können zudem konkrete, den erfassten Waren direkt zuzuordnende Eigenschaften sein, aber auch ihre abstrakten Eigenschaften (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:72, Rn. 26).
  • EuG, 20.05.2009 - T-405/07

    YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Umfang der Begründungspflicht der nationalen Behörden im Zusammenhang mit den Eintragungshindernissen gemäß Art. 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1), die im vorliegenden Fall, da der Regelungsgehalt dieser Vorschrift im Wesentlichen mit dem von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 übereinstimmt, entsprechend herangezogen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33, und vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42; vgl. auch Urteil Develey/HABM, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 06.06.2013 - T-126/12

    Interroll / HABM (Inspired by efficiency) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Das Fehlen der Unterscheidungskraft kann bereits festgestellt werden, wenn der semantische Gehalt der fraglichen Wortmarke den Verbraucher auf ein Merkmal der Ware oder der Dienstleistung hinweist, das ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde Information oder eine Werbebotschaft enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen in erster Linie als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, Slg. 2003, II-2235, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.03.2014 - T-81/13

    FTI Touristik / HABM (BigXtra) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Das Fehlen der Unterscheidungskraft kann bereits festgestellt werden, wenn der semantische Gehalt des fraglichen Wortzeichens den Verbraucher auf ein Merkmal der Ware oder der Dienstleistung hinweist, das, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde Information oder eine Werbebotschaft enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen in erster Linie als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung wahrgenommen werden wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, Slg. 2003, II-2235, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.05.2009 - T-136/08

    Aurelia Finance / HABM (AURELIA) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass die Praxis der nationalen Gerichte und der Beschwerdekammern in Bezug auf Fehler der Postdienste und die Auslegung von Art. 47 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 eine andere sei, ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist und dass die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ausschließlich auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in der Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu überprüfen ist und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern (Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 06.07.2011 - T-318/09

    Audi und Volkswagen / HABM (TDI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Insoweit genügt der Hinweis, dass zum einen die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist und dass zum anderen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern nur auf der Grundlage der Verordnung Nr. 207/2009 zu beurteilen ist (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, Slg. 2003, II-2235, Randnr. 41, vom 15. September 2005, Citicorp/HABM [LIVE RICHLY], T-320/03, Slg. 2005, II-3411, Randnr. 95, und vom 12. März 2008, Suez/HABM [Delivering the essentials of life], T-128/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 08.07.2009 - T-226/08

    Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel / OHMI - Schwarzbräu (Alaska) -

  • EuG, 15.09.2009 - T-471/07

    Wella / OHMI (TAME IT) - Gemeinschaftsmarke - Internationale Registrierung -

  • EuG, 12.04.2018 - T-386/17

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO (Лидер)

  • EuG, 16.05.2012 - T-580/10

    Wohlfahrt / OHMI - Ferrero (Kindertraum) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 15.11.2012 - T-278/09

    Verband Deutscher Prädikatsweingüter / HABM (GG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 28.10.2009 - T-339/07

    Juwel Aquarium / OHMI - Potschak (Panorama) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 15.06.2010 - T-118/08

    Actega Terra / HABM (TERRAEFFEKT matt & gloss) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 08.07.2009 - T-225/08

    Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel / OHMI - Schwarzbräu (ALASKA) -

  • EuG, 03.09.2014 - T-687/13

    Unibail Management / HABM () und cinq étoiles)

  • EuG, 21.01.2009 - T-307/07

    Hansgrohe / HABM (AIRSHOWER) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 03.09.2014 - T-686/13

    Unibail Management / HABM () und quatre étoiles)

  • EuG, 28.11.2016 - T-225/16

    Matratzen Concord / EUIPO (Ganz schön ausgeschlafen) - Unionsmarke - Anmeldung

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