Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44345
EuG, 09.09.2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01 (https://dejure.org/2009,44345)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01 (https://dejure.org/2009,44345)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01 (https://dejure.org/2009,44345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,44345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Territorio Histórico de Álava - Diputación Foral de Álava und Comunidad autónoma del País Vasco - Gobierno Vasco und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren - Streitgegenstand - Änderung im Laufe des Verfahrens - Verbot (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 80-88)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-485/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-488/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-486/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-487/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-489/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-490/03

    Kommission / Spanien

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

    Am 20. Dezember 2005 haben die Kläger als prozessleitende Maßnahme beantragt, vor den Rechtssachen T-227/01 bis T-229/01 und T-230/01 bis T-232/01 die verbundenen Rechtssachen T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02 zu behandeln und gegebenenfalls über sie zu entscheiden.

    Zweitens beantragen die Kläger, vor den von ihnen erhobenen Klagen in den Rechtssachen T-227/01 bis T-229/01 und T-230/01 bis T-232/01 - bei denen es um die Entscheidungen der Kommission geht, mit denen diese die Steuerregelungen über die Einführung einer Steuergutschrift von 45 % der Investitionen und einer Ermäßigung der Bemessungsgrundlage als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilferegelungen eingestuft hat - die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02 zu behandeln und über sie zu entscheiden.

  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG -

    Die bloße Tatsache, dass die Verordnung Nr. 659/1999 außer einer Verjährungsfrist von zehn Jahren (ab Gewährung der Beihilfe), nach deren Ablauf die Rückforderung der Beihilfe nicht mehr angeordnet werden kann, für die Prüfung einer rechtswidrigen Beihilfe durch die Kommission gemäß ihrem Art. 13 Abs. 2, der bestimmt, dass die Kommission nicht an die in Art. 7 Abs. 6 dieser Verordnung genannte Frist gebunden ist, keine Frist - nicht einmal eine Orientierungsfrist - vorsieht, hindert den Unionsrichter nicht daran, zu prüfen, ob dieses Organ keinen angemessenen Zeitraum eingehalten hat oder zu spät tätig geworden ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend - in Bezug auf eine Orientierungsfrist - Urteile vom 15. Juni 2005, Regione autonoma della Sardegna/Kommission, T-171/02, Slg, EU:T:2005:219, Rn. 57, sowie vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-230/01 bis T-232/01 und T-267/01 bis T-269/01, EU:T:2009:316, Rn. 338 und 339, und Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02, Slg, EU:T:2009:314, Rn. 259 und 260).

    In der Rechtsprechung ist das Urteil RSV/Kommission (oben in Rn. 181 angeführt, EU:C:1987:502) daher in dem Sinne ausgelegt worden, dass die konkreten Umstände der Rechtssache, die zu seinem Erlass geführt hat, für die vom Gerichtshof eingeschlagene Richtung von entscheidender Bedeutung gewesen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 179 angeführt, EU:C:2004:240, Rn. 90, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg, EU:C:2004:234, Rn. 119, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 182 angeführt, EU:T:2009:314, Rn. 286, sowie Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 182 angeführt, EU:T:2009:316, Rn. 344).

  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es gemäß Art. 40 Abs. 4 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 116 Abs. 3 der Verfahrensordnung einem Streithelfer zwar nicht verwehrt, andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, dies gilt jedoch nur, soweit diese Argumente nicht den Rahmen des Rechtsstreits ändern und die Streithilfe weiterhin die Unterstützung der Anträge dieser Partei bezweckt (Urteile vom 8. Juni 1995, Siemens/Kommission, T-459/93, Slg, EU:T:1995:100, Rn. 21 bis 23, und vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a., T-230/01 bis T-232/01 und T-267/01 bis T-269/01, EU:T:2009:316, Rn. 301).
  • EuGH, 16.10.2014 - C-474/09

    Comunidad Autónoma de la Rioja / Diputación Foral de Vizcaya u.a.

    Par leurs pourvois introduits le 26 novembre 2009 au titre de l'article 56 du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, le Territorio Histórico de Vizcaya - Diputación Foral de Vizcaya (C-474/09 P), le Territorio Histórico de Álava - Diputación Foral de Álava (C-475/09 P) ainsi que le Territorio Histórico de Guipúzcoa - Diputación Foral de Guipúzcoa (C-476/09 P) (ci-après, ensemble, les «Territorios Históricos") ont demandé l'annulation de l'arrêt du Tribunal de première instance des Communautés européennes Diputación Foral de Álava e.a. (T-230/01 à T-232/01 et T-267/01 à T-269/01, EU:T:2009:316), par lequel celui-ci a rejeté leurs recours en annulation dirigés contre les décisions 2002/806/CE, 2002/892/CE et 2002/540/CE de la Commission, du 11 juillet 2001, concernant les régimes d'aides d'État mis à exécution par l'Espagne en faveur de certaines entreprises nouvellement créées dans la province de Vizcaya (JO L 279, p. 35), dans la province d'Álava (JO L 314, p. 1) et dans la province de Guipúzcoa (JO L 174, p. 31).

    Par leurs pourvois incidents, la Cámara Oficial de Comercio, Industria y Navegación de Vizcaya, la Cámara Oficial de Comercio e Industria de Álava et la Cámara Oficial de Comercio, Industria y Navegación de Guipúzcoa (ci-après les «Cámaras de Comercio"), parties intervenantes en première instance au soutien des conclusions des Territorios Históricos, ont demandé également l'annulation de l'arrêt Diputación Foral de Álava e.a./Commission (EU:T:2009:316).

  • EuG, 12.12.2014 - T-487/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11

    Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen

  • EuG, 29.11.2016 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • EuG, 11.09.2014 - T-425/11

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfe - Griechische Kasinos - System,

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-183/02

    Demesa / Kommission

  • EuG, 11.10.2017 - T-170/16

    Guardian Glass España, Central Vidriera / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 29.11.2016 - T-103/12

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • EuG, 24.09.2018 - T-775/17

    Estampaciones Rubí/ Kommission

  • EuG, 08.09.2015 - T-234/12

    Amitié / Kommission

  • EuG, 13.04.2010 - T-529/08

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • EuG, 13.04.2010 - T-531/08

    Diputación Foral de Vizcaya / Kommission

  • EuG, 13.04.2010 - T-530/08

    Diputación Foral de Guipúzcoa / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht