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   EuG, 14.09.2009 - T-152/07   

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EuG, 14.09.2009 - T-152/07 (https://dejure.org/2009,13378)
EuG, Entscheidung vom 14.09.2009 - T-152/07 (https://dejure.org/2009,13378)
EuG, Entscheidung vom 14. September 2009 - T-152/07 (https://dejure.org/2009,13378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke - Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • markenmagazin:recht

    Fehlende Unterscheidungskraft von geometrischen Feldern auf dem Ziffernblatt einer Uhr

  • Europäischer Gerichtshof

    'Lange Uhren / HABM (Champs géométriques sur le cadran d''une montre)'

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke - Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • EU-Kommission PDF

    Lange Uhren GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    Lange Uhren GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke - Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 7. Mai 2007 - Lange Uhren/HABM (eine Uhr darstellende Bildmarke)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1176/2005-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 15. Februar 2007, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung einer Bildmarke, die in der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-108/05

    Bovemij Verzekeringen - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 3 -

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Zudem führt die Beschwerdekammer unter Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofs vom 7. September 2006, Bovemij Verzekeringen (C-108/05, Slg. 2006, I-7605), im Wesentlichen aus, dass sich die Nachweise grundsätzlich auf das gesamte Gebiet, in dem es der Marke an Unterscheidungskraft fehle, beziehen müssten, wenn sich die Eintragungshindernisse nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschränken ließen, und dass Nachweise, die für einen wesentlichen Teil der Europäischen Union erbracht würden, deshalb nicht ausreichten (Randnr. 37 der angefochtenen Entscheidung).

    Seine Reichweite muss daher in Abhängigkeit von diesen Eintragungshindernissen interpretiert werden (vgl. zu Art. 3 Abs. 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1] Urteil Bovemij Verzekeringen, oben in Randnr. 26 angeführt, Randnr. 21).

    Der Gerichtshof hat nämlich in seinem oben in Randnr. 26 angeführten Urteil Bovemij Verzekeringen nicht in Frage gestellt, was er insoweit in seinem oben in Randnr. 67 angeführten Urteil Storck/HABM entschieden hatte.

    Im oben in Randnr. 26 angeführten Urteil Bovemij Verzekeringen war das angemeldete Zeichen als im niederländischsprachigen Teil des Beneluxgebiets als ohne jede Unterscheidungskraft angesehen worden, und der Gerichtshof entschied, dass dann, wenn das Eintragungshindernis nur in einem Sprachraum des betreffenden Mitgliedstaats oder des Beneluxgebiets bestehe, nachgewiesen werden müsse, dass die Marke Unterscheidungskraft durch Benutzung in diesem gesamten Sprachraum erworben habe.

    Das Vorbringen der Klägerin, die Beschwerdekammer habe das oben in Randnr. 26 angeführte Urteil Bovemij Verzekeringen falsch verstanden, kann damit keinen Erfolg haben.

  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    26 und 27, und vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 36).

    Unter solchen Umständen besitzt nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann, Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 31, Storck/HABM, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 28, und Henkel/HABM, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 37).

    Denn auch in einem solchen Fall besteht die Marke nicht aus einem Zeichen, das vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (Urteile Storck/HABM, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 29, und Henkel/HABM, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 38).

    Denn auch in einem solchen Fall besteht die Marke nicht aus einem Zeichen, das vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (Urteile Storck/HABM, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 29, und Henkel/HABM, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 38).

    Folglich ist zu prüfen, ob die angemeldete Marke erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb bei den maßgeblichen Verkehrskreisen ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutsche SiSi-Werke/HABM, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 31, Storck/HABM, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 28, und Henkel/HABM, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 37).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass diese Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 32, und vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42).

    Diese Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs Procter & Gamble/HABM, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Das HABM und gegebenenfalls der Gemeinschaftsrichter sind nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 37).
  • EuG, 15.12.2005 - T-262/04

    'BIC / HABM (Forme d''un briquet à pierre)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Im Übrigen erfordert der Erwerb von Unterscheidungskraft durch die Benutzung der Marke nach der Rechtsprechung zum einen, dass zumindest ein erheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2005, BIC/HABM [Form eines Steinfeuerzeugs], T-262/04, Slg. 2005, II-5959, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Die Klägerin beruft sich für ihre These auf das Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002, SAT.1/HABM [SAT.2] (T-323/00, Slg. 2002, II-2839, Randnr. 36), in dem im Wesentlichen entschieden worden sei, dass der Umstand, dass das angemeldete Zeichen von den relevanten Verkehrskreisen tatsächlich als Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aufgefasst werde, in den Fällen, die unter Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 fielen, das Ergebnis einer wirtschaftlichen Anstrengung des Anmelders sei, was es rechtfertige, die Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bis d dieser Verordnung (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bis d der Verordnung Nr. 207/2009) zugrunde liegenden Erwägungen des Allgemeininteresses hintanzustellen, aus denen die von diesen Bestimmungen erfassten Marken, um einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zugunsten eines bestimmten Wirtschaftsteilnehmers zu vermeiden, für jedermann frei verfügbar sein müssten.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Zudem hat der Gerichtshof im Urteil vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee (C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 49), entschieden, dass die zuständige Behörde im Hinblick auf die Feststellung, ob eine Marke infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat, sämtliche Gesichtspunkte zu prüfen hat, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die betreffende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • EuG, 12.12.2002 - T-247/01

    eCopy / OHMI (ECOPY)

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Schließlich muss die Unterscheidungskraft durch Benutzung vor dem Anmeldetag erworben worden sein (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002, eCopy/HABM [ECOPY], T-247/01, Slg. 2002, II-5301, Randnr. 36, vgl. auch Urteil Form eines Steinfeuerzeugs, oben in Randnr. 122 angeführt, Randnr. 66).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Das HABM und gegebenenfalls der Gemeinschaftsrichter sind nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 37).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 14.09.2009 - T-152/07
    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30, Storck/HABM, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

  • EuG, 31.05.2006 - T-15/05

    'De Waele / HABM (Forme d''une saucisse)' - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuG, 04.10.2006 - T-190/04

    'Freixenet / HABM (Forme d''une bouteille émerisée blanche)'

  • EuG, 09.10.2002 - T-36/01

    'Glaverbel / OHMI (Surface d''une plaque de verre)'

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuG, 30.04.2003 - T-324/01

    Axions und Belce / HABM (Forme de cigare de couleur brune)

  • EuG, 21.04.2015 - T-359/12

    Louis Vuitton Malletier / OHMI - Nanu-Nana (Représentation d'un motif à damier

    Denn auch in einem solchen Fall besteht die Marke nicht aus einem Zeichen, das vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Storck/HABM, oben in Rn. 19 angeführt, EU:C:2006:422, Rn. 29, Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM, C-546/10 P, EU:C:2011:574, Rn. 59, sowie Urteile vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, EU:T:2009:324, Rn. 70, und Karomuster in Dunkelgrau, Hellgrau, Schwarz, Beige, Dunkelrot und Hellrot, oben in Rn. 20 angeführt, EU:T:2012:442, Rn. 42).

    Seine Reichweite muss daher in Abhängigkeit von diesen Eintragungshindernissen bestimmt werden (Urteile Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr, oben in Rn. 24 angeführt, EU:T:2009:324, Rn. 121, und vom 17. Mai 2011, Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon "Ygeia"/HABM [Ï...γεία], T-7/10, EU:T:2011:221, Rn. 39).

    Der Teil der Union im Sinne von Art. 7 Abs. 2 kann gegebenenfalls aus einem einzigen Mitgliedstaat bestehen (Urteile Storck/HABM, oben in Rn. 19 angeführt, EU:C:2006:422, Rn. 83, und vom 7. September 2006, Bovemij Verzekeringen, C-108/05, Slg, EU:C:2006:530, Rn. 28; vgl. auch Nr. 45 der Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in dieser Rechtssache; Urteile vom 10. November 2004, Storck/HABM [Wicklerform], T-402/02, Slg, EU:T:2004:330, Rn. 85, 86, 88 und 89, vom 12. September 2007, Glaverbel/HABM [Maserung einer Glasoberfläche], T-141/06, EU:T:2007:273, Rn. 35, 38 und 40, Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr, oben in Rn. 24 angeführt, EU:T:2009:324, Rn. 134, vom 29. September 2010, CNH Global/HABM [Darstellung eines Traktors in Rot, Schwarz und Grau], T-378/07, Slg, EU:T:2010:413, Rn. 49, vom 9. Dezember 2010, Earle Beauty/HABM [NATURALLY ACTIVE], T-307/09, EU:T:2010:509, Rn. 49, Ï...γεία, oben in Rn. 83 angeführt, EU:T:2011:221, Rn. 40, vom 6. Juli 2011, Audi und Volkswagen/HABM [TDI], T-318/09, Slg, EU:T:2011:330, Rn. 46, und vom 1. Februar 2013, Ferrari/HABM [PERLE'], T-104/11, EU:T:2013:51, Rn. 38).

  • EuG, 16.01.2014 - T-433/12

    Das Gericht bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die

    Auch wenn die Knöpfe an einem genau bestimmten Teil der in Rede stehenden Waren, hier den Ohren, angebracht sind, vermag diese gewöhnliche Kombination zum anderen bei einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, der mit den betreffenden Waren keine besondere Erfahrung hat, nicht den Eindruck hervorzurufen, dass es sich um einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 96 bis 98).
  • EuG, 20.07.2017 - T-395/16

    Windfinder R&L / EUIPO (Windfinder) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Seine Reichweite muss daher in Abhängigkeit von diesen Eintragungshindernissen interpretiert werden (Urteile vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:324, Rn. 121, vom 17. Mai 2011, Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon "Ygeia"/HABM [Ï...γεία], T-7/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:221, Rn. 39, und vom 21. April 2015, Darstellung eines Schachbrettmusters in Braun und Beige, T-359/12, EU:T:2015:215, Rn. 83).
  • EuGH, 16.05.2011 - C-429/10

    X Technology Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Zeichen, das in

    Es ist daher festzustellen, dass die Anmeldemarke mit dem Erscheinungsbild des gekennzeichneten Produkts selbst verschmilzt und dass infolgedessen die oben in Randnr. 25 angeführte Rechtsprechung herangezogen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 74 bis 83).".
  • EuG, 15.06.2010 - T-547/08

    'X Technology Swiss / HABM (Coloration orange de la pointe d''une chaussette)' -

    Es ist daher festzustellen, dass die Anmeldemarke mit dem Erscheinungsbild des gekennzeichneten Produkts selbst verschmilzt und dass infolgedessen die oben in Randnr. 25 angeführte Rechtsprechung herangezogen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 74 bis 83).
  • EuG, 16.01.2014 - T-434/12

    'Steiff / HABM (Fixation par un bouton d''une étiquette au milieu de l''oreille

    Auch wenn das Fähnchen mittels eines Knopfes an einem genau bestimmten Teil der in Rede stehenden Waren, hier den Ohren, angebracht ist, vermag diese gewöhnliche Kombination zum anderen bei einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, der mit den betreffenden Waren keine besondere Erfahrung hat, nicht den Eindruck hervorzurufen, dass es sich um einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 96 bis 98).
  • EuG, 11.07.2013 - T-208/12

    Think Schuhwerk / HABM (Extrémités rouges de lacets de chaussures) -

    Hierzu ist festzustellen, dass Neuheit oder Originalität für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke keine maßgeblichen Kriterien sind, so dass es für die Eintragungsfähigkeit einer Marke nicht genügt, dass sie originell ist, sondern sie sich hierfür wesentlich von bestimmten handelsüblichen Grundformen der betreffenden Waren abheben muss und nicht nur als eine Variante dieser Formen erscheinen darf (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.07.2011 - T-318/09

    Audi und Volkswagen / HABM (TDI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Zu dem Vorbringen des HABM, die Klägerinnen hätten für Dänemark, die Niederlande und Irland keine anderen Nachweise als für die Marktanteile vorgelegt, verweisen die Klägerinnen auf das Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM (Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr) (T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 126).
  • EuG, 08.09.2010 - T-458/08

    'Wilfer / HABM (Représentation d''une tête de guitare)' - Gemeinschaftsmarke -

    Schließlich sind Neuheit oder Originalität für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke keine maßgeblichen Kriterien, so dass es für die Eintragungsfähigkeit einer Marke nicht genügt, dass sie originell ist; sie muss sich vielmehr wesentlich von den handelsüblichen Grundformen der betreffenden Ware abheben und darf nicht nur als bloße Variante dieser Formen erscheinen (Urteile des Gerichts vom 30. April 2003, Axions und Belce/HABM [Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens], T-324/01 und T-110/02, Slg. 2003, II-1897, Randnr. 44, vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 38, und vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71).
  • EuG, 12.05.2010 - T-148/08

    'Beifa Group / OHMI - Schwan-Stabilo Schwanhäußer (Instrument d''écriture)' -

    Ein derartiger Antrag ist vielmehr darauf gerichtet, dass das Gericht selbst eine Entscheidung erlässt, die die Beschwerdekammer hätte erlassen müssen oder können, und somit darauf, dass das Gericht seine Befugnis zur Abänderung der vor ihm angefochtenen Entscheidung der Beschwerdekammer ausübt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile des Gerichts vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, Slg. 2009, II-0000, Randnr. 15, und vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, Slg. 2009, II-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 25.09.2014 - T-171/12

    'Peri / HABM (Forme d''un tendeur à vis)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 23.01.2014 - T-513/12

    NCL / HABM (NORWEGIAN GETAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 26.02.2014 - T-331/12

    'Sartorius Lab Instruments / HABM (Arc de cercle jaune en bas d''un écran)' -

  • EuG, 23.01.2014 - T-514/12

    NCL / HABM (NORWEGIAN BREAKAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 21.04.2010 - T-7/09

    'Schunk / HABM (Représentation d''une partie d''un mandrin)' - Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 26.11.2015 - T-390/14

    Établissement Amra / HABM (KJ KANGOO JUMPS XR)

  • EuG, 17.03.2016 - T-78/15

    Mudhook Marketing / HABM (IPVanish)

  • EuG, 16.03.2016 - T-363/15

    Työhönvalmennus Valma / HABM (Forme d'une boîte de jeu contenant des blocs en

  • EuG, 14.06.2016 - T-385/15

    Loops / EUIPO (Forme d'une brosse à dents)

  • EuG, 24.01.2017 - T-96/16

    Solenis Technologies / EUIPO (STRONG BONDS. TRUSTED SOLUTIONS.) - Unionsmarke -

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