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   EuG, 09.12.2009 - T-486/08   

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https://dejure.org/2009,35781
EuG, 09.12.2009 - T-486/08 (https://dejure.org/2009,35781)
EuG, Entscheidung vom 09.12.2009 - T-486/08 (https://dejure.org/2009,35781)
EuG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - T-486/08 (https://dejure.org/2009,35781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. November 2008 - Earle Beauty / HABM (SUPERSKIN)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1656/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 15. September 2008, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Prüferin zurückgewiesen wurde, die die Eintragung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Nach der Rechtsprechung betrifft die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 genannte "Beschaffenheit" auch lobende Begriffe zur Beschreibung der Eigenschaften, die die Waren oder Dienstleistungen selbst besitzen, vorausgesetzt jedoch, es besteht ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen der Beschaffenheitsangabe und den betroffenen Waren und Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:487, Rn. 33, 37 und 38, sowie vom 28. April 2015, Saferoad RRS/HABM [MEGARAIL], T-137/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:232, Rn. 47 und 48).
  • EuG, 13.06.2019 - T-652/18

    Porus/ EUIPO (oral Dialysis) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke oral

    Schließlich ist nach der Rechtsprechung jedenfalls festzustellen, dass es, wenn der Kläger geltend macht, dass die Anmeldemarke entgegen der von der Beschwerdekammer vorgenommenen Beurteilung nicht beschreibend sei, seine Sache ist, diesen Umstand durch konkrete und fundierte Angaben darzulegen, weil er dazu wegen seiner genauen Marktkenntnis wesentlich besser in der Lage ist (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:487, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 24. Mai 2011, Euro-Information/HABM (EURO AUTOMATIC CASH), T-392/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:245, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, EU:C:2007:635, Rn. 50).
  • EuG, 16.05.2017 - T-472/16

    Marsh / EUIPO (LegalPro) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LegalPro -

    Was zum einen das Argument der Klägerin betrifft, dass der Begriff LegalPro in Wörterbüchern und Lexika fehle, weist das EUIPO zu Recht darauf hin, dass dieses Fehlen unerheblich sei, da es nicht erforderlich sei, dass die Zeichen und Angaben, aus denen die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 genannte Marke bestehe, zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits tatsächlich für die in der Anmeldung aufgeführten Waren oder Dienstleistungen beschreibend verwendet würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:487, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.02.2012 - T-321/09

    skytron energy / HABM (arraybox) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Nach ständiger Rechtsprechung verfolgt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Angaben oder Zeichen, die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wird, von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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