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   EuG, 25.06.2010 - T-66/01   

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EuG, 25.06.2010 - T-66/01 (https://dejure.org/2010,4084)
EuG, Entscheidung vom 25.06.2010 - T-66/01 (https://dejure.org/2010,4084)
EuG, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - T-66/01 (https://dejure.org/2010,4084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG festgestellt wird - Verjährung der Befugnis der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen oder Sanktionen - Angemessene ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Imperial Chemical Industries / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG festgestellt wird - Verjährung der Befugnis der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen oder Sanktionen - Angemessene ...

  • EU-Kommission PDF

    Imperial Chemical Industries / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG festgestellt wird - Verjährung der Befugnis der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen oder Sanktionen - Angemessene ...

  • EU-Kommission

    Imperial Chemical Industries Ltd gegen Europäische Kommission.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerb [Sodamarkt im Vereinigten Königreich]; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG durch die Kommission; Frist zur Verhängung einer Sanktion und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 82
    Wettbewerb [Sodamarkt im Vereinigten Königreich]; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten; Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG durch die Kommission; Frist zur Verhängung einer Sanktion und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Imperial Chemical Industries / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 82 EG festgestellt wird - Verjährung der Befugnis der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen oder Sanktionen - Angemessene ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Imperial Chemical Industries / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 betreffend ein Verfahren nach Artikel 82 EG (COMP/33.133-D: Soda - ICI) oder hilfsweise Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße - Neue Entscheidung nach Nichtigerklärung ...

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (71)

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Die Feststellung, dass eine beherrschende Stellung gegeben ist, enthält zwar für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen, jedoch trägt dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen dieser Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, oben in Randnr. 288 angeführt, Randnr. 57, und Urteil Microsoft/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 229).

    Zwar nimmt der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind, und es darf auch in angemessenem Umfang so vorgehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält, doch ist ein solches Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Missbrauch abzielt (Urteil United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 189, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission, T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 55).

    Ein solcher Rabatt dient nämlich dazu, die Kunden durch die Gewährung finanzieller Vorteile vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abzuhalten (Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 56; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 et 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 518).

    Aus diesem Grund hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Rabatt, der an die Verwirklichung eines Abnahmeziels geknüpft ist, gegen Art. 82 EG verstößt (Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 57).

    Bei den Mengenrabatten wird also angenommen, dass sie den Zugewinn an Effizienz und Größenvorteile widerspiegeln, die vom Unternehmen in beherrschender Stellung erzielt werden (Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 58).

    Folglich verstößt ein Rabattsystem, bei dem sich die Höhe des Nachlasses nach Maßgabe der Abnahmemenge erhöht, nicht gegen Art. 82 EG, es sei denn, die Kriterien und Modalitäten, nach denen der Rabatt gewährt wird, lassen erkennen, dass das System nicht auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht, sondern wie ein Treue- und Zielrabatt die Kunden vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abhalten soll (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 59).

    Um zu bestimmen, ob ein Mengenrabattsystem missbräuchlich ist, müssen mithin sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, berücksichtigt werden, und es ist zu prüfen, ob die Rabatte darauf abzielen, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Bezugsquellen zu nehmen oder einzuschränken, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, gegenüber Handelspartnern bei gleichwertigen Leistungen unterschiedliche Bedingungen anzuwenden oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 60).

    Jedenfalls verstößt nach der Rechtsprechung ein Treuerabattsystem unabhängig davon gegen Art. 82 EG, ob es transparent ist oder nicht (Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 111).

    Für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 82 EG genügt der Nachweis, dass das missbräuchliche Verhalten des Unternehmens in beherrschender Stellung darauf gerichtet ist, den Wettbewerb zu beschränken, oder anders ausgedrückt, dass das Verhalten eine solche Wirkung haben kann (Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 239).

    Zum einen haben nämlich die Rabatte für Spitzenmengen eine Ausschlusswirkung, da ein Treuerabatt, der als Gegenleistung dafür eingeräumt wird, dass sich der Kunde verpflichtet, ausschließlich oder fast ausschließlich bei einem Unternehmen in beherrschender Stellung einzukaufen, dazu dient, die Kunden durch die Gewährung finanzieller Vorteile vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abzuhalten (Urteil Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 56; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 296 angeführt, Randnr. 518).

    Da die Verhaltensweise der Klägerin Konkurrenten den Zugang zum Markt verwehrte, konnte sie Auswirkungen auf die Handelsströme und auf den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, oben in Randnr. 288 angeführt, Randnr. 103).

    Jedenfalls können nach ständiger Rechtsprechung Gesichtspunkte, die den Gegenstand eines Verhaltens betreffen, für die Festsetzung der Geldbuße größere Bedeutung haben als Gesichtspunkte, die die Wirkungen des Verhaltens betreffen (Urteile Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 378 angeführt, Randnr. 636, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 259).

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Außerdem bestimmt Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze (1) und (2) der Verordnung Nr. 17 (ABl. 1963, Nr. 127, S. 2268):.

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63, dass die Anhörung der betroffenen Unternehmen und die des Beratenden Ausschusses in denselben Fällen erforderlich sind (Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Randnr. 54, und Urteil PVC II des Gerichtshofs, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 115).

    Die Verordnung Nr. 99/63 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel [81 EG] und [82 EG] (ABl. L 354, S. 18) ersetzt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung in Kraft war und deren Art. 2 Abs. 1 einen dem von Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63 nahekommenden Wortlaut hat.

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Am selben Tag erklärte das Gericht außerdem die Entscheidung 91/297 für nichtig (Urteile Solvay/Kommission, T-30/91, Slg. 1995, II-1775, im Folgenden: Urteil Solvay I, und ICI/Kommission, T-36/91, Slg. 1995, II-1847, im Folgenden: Urteil ICI I), soweit sie die Klägerinnen dieser beiden Rechtssachen betrifft, wegen Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht.

    Ferner erklärte das Gericht die Entscheidung 91/298 für nichtig (Urteil Solvay/Kommission, T-31/91, Slg. 1995, II-1821, im Folgenden: Urteil Solvay II), soweit sie Solvay betrifft, sowie die Entscheidung 91/299 (Urteil Solvay/Kommission, T-32/91, Slg. 1995, II-1825, im Folgenden: Urteil Solvay III) wegen nicht ordnungsgemäßer Feststellung der angefochtenen Entscheidungen.

    Somit hätte, da kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass sich die Verfahrensdauer auf den Ausgang des Rechtsstreits ausgewirkt hätte, ein eventuelles Überschreiten der angemessenen Verfahrensdauer durch den Richter, selbst wenn man es als erwiesen ansähe, im vorliegenden Fall keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung (so Randnr. 140 des Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission, T-57/01, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Der Begriff des Wiederholungsfalls wird in einigen nationalen Rechtsordnungen so verstanden, dass jemand neue Zuwiderhandlungen begeht, nachdem ähnliche von ihm begangene Zuwiderhandlungen geahndet worden waren (Urteil vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Randnr. 617).

    Jedenfalls können nach ständiger Rechtsprechung Gesichtspunkte, die den Gegenstand eines Verhaltens betreffen, für die Festsetzung der Geldbuße größere Bedeutung haben als Gesichtspunkte, die die Wirkungen des Verhaltens betreffen (Urteile Thyssen Stahl/Kommission, oben in Randnr. 378 angeführt, Randnr. 636, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 259).

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Zudem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Kommission bei der Bemessung der Geldbußen wegen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht nicht nur die Schwere der Zuwiderhandlung und die besonderen Umstände des Einzelfalls, sondern auch den Kontext der Zuwiderhandlung berücksichtigen und sicherstellen muss, dass ihr Vorgehen vor allem in Bezug auf solche Zuwiderhandlungen, die die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft besonders beeinträchtigen, abschreckende Wirkung hat (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 106; und Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnr. 272).

    Nach der Rechtsprechung muss die Kommission nämlich bei der Bemessung der Geldbuße die Schwere der Zuwiderhandlung und die besonderen Umstände des Einzelfalls, aber auch den Kontext der Zuwiderhandlung berücksichtigen und sicherstellen, dass ihr Vorgehen vor allem in Bezug auf solche Zuwiderhandlungen, die die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft besonders beeinträchtigen, abschreckende Wirkung hat (Urteile Musique Diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 354 angeführt, Randnr. 106, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 354 angeführt, Randnr. 272).

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Zudem sei dieses Rechtsmittel im Licht des Urteils des Gerichtshofs vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555), und angesichts der Absicht der Kommission, die Entscheidung 91/300 neu zu erlassen, gegenstandslos.

    Dies gilt insbesondere für die ausdrücklich als Entscheidungen gekennzeichneten Rechtsakte, die die Kommission gegenüber Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen im Interesse der Einhaltung der Wettbewerbsregeln erlässt und mit denen eine Zuwiderhandlung gegen diese Regeln festgestellt, Anordnungen gegenüber diesen Unternehmen erlassen und ihnen finanzielle Sanktionen auferlegt werden können (Urteil Kommission/BASF u. a., oben in Randnr. 64 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine beherrschende Stellung im Sinne von Art. 82 EG eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnr. 65, und Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 229).

    Die Feststellung, dass eine beherrschende Stellung gegeben ist, enthält zwar für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen, jedoch trägt dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen dieser Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, oben in Randnr. 288 angeführt, Randnr. 57, und Urteil Microsoft/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 229).

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Zudem liefern nach der Rechtsprechung besonders hohe Marktanteile, soweit keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, ohne Weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr.41, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission, T-65/98, Slg. 2003.

    Ein Unternehmen, das längere Zeit einen äußerst hohen Marktanteil besitzt, befindet sich allein durch den Umfang seiner Produktion und seines Angebots - ohne dass die Inhaber erheblich geringerer Anteile imstande wären, die Nachfrage, die sich von dem Unternehmen mit dem größten Anteil abwenden will, rasch zu befriedigen - in einer Position der Stärke, die es zu einem nicht zu übergehenden Geschäftspartner macht und ihm bereits deswegen, jedenfalls während relativ langer Zeit, die Unabhängigkeit des Verhaltens sichert, die für eine beherrschende Stellung kennzeichnend ist (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 41, und Urteil Van den Bergh Foods/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 154).

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 22. März 2000, Coca-Cola/Kommission (T-125/97 und T-127/97, Slg. 2000, II-1733), führt die Klägerin aus, sie habe im Rahmen der Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 91/300 nicht die Feststellung der Kommission beanstandet, dass der räumlich relevante Markt der des Vereinigten Königreichs und der sachlich relevante Markt der für schweres und leichtes Natriumkarbonat sei.

    Sie verweist auf das Urteil Coca-Cola/Kommission (oben in Randnr. 239 angeführt), in dem das Gericht insbesondere entschieden habe, dass die Feststellung einer beherrschenden Stellung durch die Kommission das Ergebnis einer Untersuchung der Markt- und Wettbewerbsstruktur sei, wie sie beim Erlass der Entscheidung der Kommission bestehe (Randnr. 81).

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 25.06.2010 - T-66/01
    Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigt eine Mitwirkung an der Untersuchung, die nicht über das hinausgeht, wozu die Unternehmen nach Art. 11 Abs. 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 verpflichtet sind, keine Herabsetzung der Geldbuße (Urteile des Gerichts vom 10. März 1992, Solvay/Kommission, T-12/89, Slg. 1992, II-907, Randnrn.
  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuG, 09.07.2003 - T-230/00

    Daesang und Sewon Europe / Kommission

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

  • EuG, 08.03.1990 - T-28/89

    Claude Maindiaux und andere gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte -

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

  • EuGH, 29.11.2007 - C-417/06

    Italien / Kommission

  • EuGH, 28.11.1996 - C-277/95

    Lenz / Kommission

  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

  • EuGH, 22.09.1988 - 358/85

    Frankreich / Parlament

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 12.11.1998 - C-415/96

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuGH, 19.09.1985 - 226/83
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuGH, 06.04.2000 - C-287/95

    Kommission / Solvay

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Denn selbst wenn die von der Klägerin gewährten Rabatte eine Reaktion auf Anfragen und die Nachfragemacht der Abnehmer gewesen sein sollten, rechtfertigt dies nicht die Bedingung eines ausschließlichen Bezugs (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoffmann-La Roche, oben in Rn. 71 angeführt, Rn. 89, Urteil BPB Industries und British Gypsum des Gerichts, oben in Rn. 90 angeführt, Rn. 68, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Rn. 305).
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Unter diesen Faktoren ist das Vorhandensein erheblicher Marktanteile in hohem Maße kennzeichnend (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 90, und vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-180/16

    Toshiba / Kommission - Rechtsmittel - Art. 101 AEUV - Gasisolierte Schaltanlagen

    15 Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, im Folgenden: Urteil PVC II, Rn. 73), vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission (T-24/07, EU:T:2009:236, im Folgenden: Urteil ThyssenKrupp Stainless, Rn. 232), vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission (T-66/01, EU:T:2010:255, Rn. 125), vom 27. Juni 2012, Bolloré/Kommission (T-372/10, EU:T:2012:325, im Folgenden: Urteil Bolloré, Rn. 74), und vom 9. Dezember 2014, Feralpi/Kommission (T-70/10, EU:T:2014:1031, Rn. 133).

    56 Urteil vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission (T-66/01, EU:T:2010:255, Rn. 196 bis 198).

    63 Vgl. Urteil vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission (T-66/01, EU:T:2010:255, Rn. 207 und 208).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
    (vgl. statt vieler: EuGH, Urteil vom 14.02.1978 - C-27/76, Slg. 1978, 207 ff., Tz. 63/66 - United Brands und United Brands Continentaal ; EuGH, Urteil vom 13.02.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 - 601, Tz. 38 - Hoffmann-La Roche ; EuG, Urteil vom 25.06.2010 - T-66/01, Slg 2010, II-2631-2780, Tz. 254 - ICI ).

    Ob dies der Fall ist, ist in erster Linie anhand der Struktur des relevanten Marktes und der dort herrschenden Wettbewerbsverhältnisse (vgl.: EuGH, Urteil vom 14.02.1978 - C-27/76, Slg. 1978, 207 ff., Tz. 63/66 - United Brands und United Brands Continentaal ; EuG, Urteil vom 25.06.2010 - T-66/01, Slg 2010, II-2631-2780, Tz. 255 - ICI ), darüber hinaus aber auch der Unternehmensstruktur und des Marktverhaltens des fraglichen Unternehmens (vgl. Fuchs/Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 1. EU, Teil 1, 5. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 86 m.w.N.) zu beurteilen.

  • EuG, 22.12.2014 - T-407/13

    Al Assad / Rat

    En effet, afin de garantir aussi bien la stabilité du droit et des relations juridiques qu'une bonne administration de la justice, il importe que des décisions juridictionnelles devenues définitives après épuisement des voies de recours disponibles ou après expiration des délais prévus pour ces recours ne puissent plus être remises en cause (arrêts du 30 septembre 2003, Köbler, C-224/01, Rec, EU:C:2003:513, point 38, et du 25 juin 2010, 1mperial Chemical Industries/Commission, T-66/01, Rec, EU:T:2010:255, point 196).

    Selon une jurisprudence constante, l'autorité de la chose jugée s'attachant à un arrêt est susceptible de faire obstacle à la recevabilité d'un recours si celui ayant donné lieu à l'arrêt en cause a opposé les mêmes parties, a porté sur le même objet et a été fondé sur les mêmes causes, étant précisé que ces conditions ont nécessairement un caractère cumulatif (voir arrêt Imperial Chemical Industries/Commission, point 49 supra, EU:T:2010:255, point 197 et jurisprudence citée).

  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

    Somit ist die Kommission nicht verpflichtet, bei der Bemessung der Geldbußen das Fehlen eines aus der betreffenden Zuwiderhandlung gezogenen Vorteils zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Rn. 443 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Somit muss die Kommission bei der Bemessung der Geldbußen das Fehlen eines aus der betreffenden Zuwiderhandlung gezogenen Vorteils nicht berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Rn. 443 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

    Somit muss die Kommission bei der Bemessung der Geldbußen das Fehlen eines aus der betreffenden Zuwiderhandlung gezogenen Vorteils nicht berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Rn. 443 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

    Zu dem mit der Klage in der Rechtssache T-109/02 begonnenen gerichtlichen Verfahren ist festzustellen, dass der Zeitraum, in dem der Unionsrichter die Rechtmäßigkeit der Entscheidung 2004/337 und die Gültigkeit des Urteils Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) nachgeprüft hat, bei der Bestimmung der Dauer des Verfahrens vor der Kommission nicht zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 123, und vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Randnr. 102).
  • EuG, 22.03.2012 - T-458/09

    Die Kommission durfte bei Ermittlungen in einer Wettbewerbssache von Slovak

    Nach der Rechtsprechung kann die Kommission bei der Beurteilung der Schwere eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln, der einem Unternehmen zuzurechnen ist, zur Bestimmung einer in einem angemessenen Verhältnis dazu stehenden Bußgeldhöhe u. a. die besondere Schwere von Zuwiderhandlungen berücksichtigen, die Teil einer planmäßigen und zusammenhängenden Strategie waren, die darauf abzielte, durch verschiedene Verdrängungspraktiken gegenüber den Wettbewerbern die beherrschende Stellung des Unternehmens auf Märkten, auf denen der Wettbewerb bereits eingeschränkt war, künstlich aufrechtzuerhalten oder zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1994, Tetra Pak/Kommission, T-83/91, Slg. 1994, II-755, Randnr. 241, und vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Randnr. 372 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-225/17

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive

  • EuG, 04.05.2017 - T-25/16

    Haw Par / EUIPO - Cosmowell (GELENKGOLD)

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. et Conseil

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuGöD, 12.12.2012 - F-43/10

    Cerafogli / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19

    Dalli/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10

    AK / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 14.07.2021 - T-632/19

    DD / FRA

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuGöD, 27.02.2014 - F-32/13

    Walton / Kommission

  • EuG, 08.03.2023 - T-426/21

    Assaad / Rat

  • EuG, 17.11.2021 - T-298/19

    Think Schuhwerk/ EUIPO (Forme d'extrémités rouges de lacets de chaussures) -

  • EuGöD, 13.09.2011 - F-100/09

    Michail / Kommission

  • EuG, 16.02.2017 - T-594/16

    Walton / Kommission

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-9/07

    Angé Serrano / Parlament

  • EuG, 03.03.2020 - T-871/19

    Mahr/ EUIPO - Especialidades Vira (Xocolat)

  • EuG, 08.12.2021 - T-500/16

    BZ / EZB

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