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   EuG, 24.11.2010 - T-381/09   

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https://dejure.org/2010,30134
EuG, 24.11.2010 - T-381/09 (https://dejure.org/2010,30134)
EuG, Entscheidung vom 24.11.2010 - T-381/09 (https://dejure.org/2010,30134)
EuG, Entscheidung vom 24. November 2010 - T-381/09 (https://dejure.org/2010,30134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG - Schreiben, in dem die Kommission eine Regulierungsbehörde auffordert, ihre Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme zu ändern - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    RWE Transgas / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG - Schreiben, in dem die Kommission eine Regulierungsbehörde auffordert, ihre Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme zu ändern - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    RWE Transgas a.s. gegen Europäische Kommission.

    Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG - Schreiben, in dem die Kommission eine Regulierungsbehörde auffordert, ihre Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme zu ändern - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K (2009) 4694 vom 12. Juni 2009, mit der die deutsche Energieregulierungsbehörde Bundesnetzagentur auffordert wird, ihre Entscheidung, für das Gasleitungsvorhaben Ostseepipeline-Anbindungsleitung (OPAL) eine Ausnahme nach ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 02.06.2004 - T-123/03

    Pfizer / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.11.2010 - T-381/09
    Insbesondere liegt im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt der Kommission beim Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 26; Beschluss des Gerichts vom 2. Juni 2004, Pfizer/Kommission, T-123/03, Slg. 2004, II-1631, Randnr. 22).

    Ferner sind Maßnahmen rein vorbereitender Art zwar nicht als solche anfechtbar, die ihnen etwa anhaftenden rechtlichen Mängel können jedoch im Rahmen der Klage gegen die endgültige Handlung, deren Vorbereitung sie dienen, geltend gemacht werden (Urteile des Gerichtshofs, IBM/Kommission, Randnr. 12, und vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission, 346/87, Slg. 1989, 303, 333; Urteil des Gerichts vom 24. Februar 1994, Caló/Kommission, T-108/92, Slg. ÖD 1994, I-A-59 und II-213, Randnr. 13, und Beschluss Pfizer/Kommission, Randnr. 24).

  • EuG, 12.12.2007 - T-109/06

    Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

    Auszug aus EuG, 24.11.2010 - T-381/09
    Das Gericht habe befunden, dass es sich bei der Stellungnahme der Kommission gemäß Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2002/21 nicht um eine anfechtbare Rechtshandlung handele (Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2007, Vodafone España und Vodafone Group/Kommission, T-109/06, Slg. 2007, S. 11-5151).

    Die Klägerin beruft sich auf die Rechtsprechung, nach der für die Prüfung, ob eine Maßnahme mit einem Rechtsmittel gemäß Art. 230 EG angefochten werden könne, auf den Inhalt der angefochtenen Rechtshandlung abzustellen sei, um festzustellen, ob die Rechtshandlung bezwecke, trotz des anwendbaren Rechtsrahmens verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen (Beschluss Vodafone España und Vodafone Group/Kommission, Randnr. 135).

  • EuG, 24.02.1994 - T-108/92

    EuG - Beamte -

    Auszug aus EuG, 24.11.2010 - T-381/09
    Ferner sind Maßnahmen rein vorbereitender Art zwar nicht als solche anfechtbar, die ihnen etwa anhaftenden rechtlichen Mängel können jedoch im Rahmen der Klage gegen die endgültige Handlung, deren Vorbereitung sie dienen, geltend gemacht werden (Urteile des Gerichtshofs, IBM/Kommission, Randnr. 12, und vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission, 346/87, Slg. 1989, 303, 333; Urteil des Gerichts vom 24. Februar 1994, Caló/Kommission, T-108/92, Slg. ÖD 1994, I-A-59 und II-213, Randnr. 13, und Beschluss Pfizer/Kommission, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.11.2010 - T-381/09
    Ferner sind Maßnahmen rein vorbereitender Art zwar nicht als solche anfechtbar, die ihnen etwa anhaftenden rechtlichen Mängel können jedoch im Rahmen der Klage gegen die endgültige Handlung, deren Vorbereitung sie dienen, geltend gemacht werden (Urteile des Gerichtshofs, IBM/Kommission, Randnr. 12, und vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission, 346/87, Slg. 1989, 303, 333; Urteil des Gerichts vom 24. Februar 1994, Caló/Kommission, T-108/92, Slg. ÖD 1994, I-A-59 und II-213, Randnr. 13, und Beschluss Pfizer/Kommission, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.11.2010 - T-381/09
    Insbesondere liegt im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt der Kommission beim Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 26; Beschluss des Gerichts vom 2. Juni 2004, Pfizer/Kommission, T-123/03, Slg. 2004, II-1631, Randnr. 22).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.11.2010 - T-381/09
    Insbesondere liegt im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt der Kommission beim Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 26; Beschluss des Gerichts vom 2. Juni 2004, Pfizer/Kommission, T-123/03, Slg. 2004, II-1631, Randnr. 22).
  • EuG, 10.11.2014 - T-27/14

    Tschechische Republik / Kommission

    Il ressort d'une jurisprudence invoquée par les deux parties que les demandes formulées par la Commission au titre de l'article 22, paragraphe 4, troisième alinéa, de la deuxième directive gaz ne sont pas des actes produisant des effets juridiques contraignants et pouvant être attaqués au titre de l'article 263 TFUE (ordonnances du 24 novembre 2010, Concord Power Nordal/Commission, T-317/09, EU:T:2010:479, et RWE Transgas/Commission, T-381/09, EU:T:2010:481).
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