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   EuG, 07.12.2010 - T-11/07   

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EuG, 07.12.2010 - T-11/07 (https://dejure.org/2010,4899)
EuG, Entscheidung vom 07.12.2010 - T-11/07 (https://dejure.org/2010,4899)
EuG, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - T-11/07 (https://dejure.org/2010,4899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Vergleichs - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frucona Kosice / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Vergleichs - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten ...

  • EU-Kommission PDF

    Frucona Kosice / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Vergleichs - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Frucona Kosice / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer Steuerschuld im Rahmen eines Vergleichs - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Zunächst ist festzustellen, dass im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des betroffenen Rechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlass des Aktes bestanden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81, und vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, Slg. 2004, II-127, Randnr. 50).

    49 und 76, sowie Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 51).

    Ebenso kann der Kommission nicht vorgeworfen werden, dass sie rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte, die ihr gegenüber im Verwaltungsverfahren hätten vorgetragen werden können, aber nicht vorgetragen worden sind, nicht berücksichtigt hat, da sie nicht verpflichtet ist, von Amts wegen und mutmaßend zu prüfen, welche Gesichtspunkte ihr gegenüber hätten vorgetragen werden können (Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Einerseits zitiere die Kommission das oben in Randnr. 48 angeführte Urteil Fleuren Compost/Kommission für ihre Feststellung, dass die fragliche Maßnahme erst durch die Annahme des rechtlich verbindlichen Akts, d. h. am 9. Juli 2004, gewährt worden sei.

    Für die Prüfung der Begründetheit des dritten Klagegrundes ist als relevantes Kriterium der "rechtsverbindliche Akt [festzustellen], durch den die zuständige innerstaatliche Behörde die Beihilfe gewährt" (vgl. in diesem Sinne Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 74).

    Die Kommission ist nämlich gemäß der Rechtsprechung nicht verpflichtet, von Amts wegen und mutmaßend zu prüfen, welche Tatsachen ihr hätten mitgeteilt werden können (vgl. Urteil Fleuren Compost/Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 11.07.2002 - T-152/99

    HAMSA / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Die Gläubigereigenschaft ist nämlich von der Eigenschaft eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Investors zu unterscheiden, der eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von der Aussicht auf langfristige Rentabilität des investierten Kapitals leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2002, HAMSA/Kommission, T-152/99, Slg. 2002, II-3049, Randnr. 167 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Seine Entscheidung wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, z. B. durch die hypothekarische Sicherung, die Bevorrechtigung oder die Ungesichertheit seiner Forderung, durch Art und Umfang etwaiger ihm zustehender Sicherheiten, durch seine Beurteilung der Sanierungsaussichten des Unternehmens und durch den ihm im Fall einer Liquidation zufließenden Erlös (Urteil HAMSA/Kommission, oben in Randnr. 114 angeführt, Randnr. 168).

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Da der Unionsrichter insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 32, und vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 52).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 33).

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der Unionsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, vom 22. Oktober 1991, Nölle, C-16/90, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12, und vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, C-326/05 P, Slg. 2007, I-6557, Randnr. 76).
  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Schließlich ist die Kommission bei Fehlen eines glaubhaften Umstrukturierungsplans berechtigt, die Genehmigung der fraglichen Beihilfe gemäß den Leitlinien von 1999 zu verweigern (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    So hat der Gerichtshof klargestellt, dass zu diesen Garantien die Verpflichtung des zuständigen Organs gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidung hinreichend zu begründen (Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, und vom 7. Mai 1992, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, C-258/90 und C-259/90, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 26).
  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-323/00

    DSG / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Im Rahmen dieser Kontrolle darf der Unionsrichter jedoch nicht die wirtschaftliche Beurteilung der Kommission durch seine eigene ersetzen (Beschluss des Gerichtshofs vom 25. April 2002, DSG/Kommission, C-323/00 P, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 43).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Nach ständiger Rechtsprechung wird der Kommission in Art. 87 Abs. 3 EG ein weiter Ermessensspielraum bei der Zulassung von Beihilfen unter Abweichung von dem allgemeinen Verbot des Art. 87 Abs. 1 EG zugestanden, da bei der Beurteilung, ob eine staatliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, in solchen Fällen vielschichtige und raschen Änderungen unterliegende wirtschaftliche Gegebenheiten zu berücksichtigen und zu bewerten sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-11/07
    Daher haben sie selbst keinen Anspruch auf eine streitige Erörterung mit der Kommission, wie sie zugunsten des Mitgliedstaats eingeleitet wird (Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 59, und Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 82).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuG, 14.10.2004 - T-137/02

    Pollmeier Malchow / Kommission

  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99

    Lenzing / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 29.04.2004 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

  • EuGH, 18.07.2007 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Nichtaufnahme von

  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Schon aus der von ihr angeführten Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung anhand der Informationen, über die sie beim Erlass der Entscheidung verfügte, in Wirklichkeit die Begründetheit und nicht die Zulässigkeit des fraglichen Klagegrundes betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, C-241/94, Slg, EU:C:1996:353, Rn. 33, vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 168, und vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission, T-11/07, Slg, EU:T:2010:498, Rn. 49).
  • EuG, 04.02.2016 - T-620/11

    GFKL Financial Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Schon aus der von ihr angeführten Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung anhand der Informationen, über die sie beim Erlass der Entscheidung verfügte, in Wirklichkeit die Begründetheit und nicht die Zulässigkeit des fraglichen Klagegrundes betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, C-241/94, Slg, EU:C:1996:353, Rn. 33, vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 168, vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommissin, T-109/01, Slg, EU:T:2004:4, Rn. 49, vom 6. April 2006, Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke/Kommission, T-17/03, Slg, EU:T:2006:109, Rn. 54, und vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission, T-11/07, Slg, EU:T:2010:498, Rn. 49).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Frucona Kosice a.s. (im Folgenden: Frucona Kosice) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (T-11/07, Slg. 2010, II-5453, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/254/EG der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe C 25/2005 (ex NN 21/2005), gewährt durch die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Kosice a.s. (ABl. 2007, L 112, S. 14, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (Rechtssache T-11/07), wird aufgehoben.

  • EuGH, 20.09.2017 - C-300/16

    Kommission / Frucona Kosice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff

    20 Mit Urteil vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission [(T-11/07, EU:T:2010:498)], wies das Gericht diese Klage als unbegründet ab.

    21 Im Rahmen eines von [Frucona Kosice] nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens hob der Gerichtshof mit Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission [(C-73/11 P, EU:C:2013:32)], das Urteil vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission [(T-11/07, EU:T:2010:498)], auf.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen -

    - das Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache T-11/07 aufzuheben, soweit es den vierten und den sechsten Klagegrund der von der Rechtsmittelführerin beim Gericht eingereichten Klageschrift betrifft;.

    8 - Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (T-11/07, Slg. 2010, II-5453).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-507/08

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    Am 12. Januar 2007 erhob Frucona beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung (Rechtssache Frucona Kosice, T-11/07), stellte aber keinen Antrag auf einstweilige Aussetzung ihres Vollzugs.
  • EuG, 20.09.2017 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission

    Par arrêt du 7 décembre 2010, Frucona Kosice a.s./Commission (T-11/07, EU:T:2010:498 ; ci-après l'« arrêt initial "), le Tribunal (deuxième chambre) a rejeté le recours.
  • EuG, 02.09.2021 - T-328/19

    Scorify/ EUIPO - Scor (SCORIFY)

    À cet égard, il convient de rappeler qu'il appartient au Tribunal de tenir principalement compte du nombre total d'heures de travail pouvant paraître comme objectivement indispensables aux fins de la procédure contentieuse, indépendamment du nombre de conseils entre lesquels les prestations effectuées ont pu être réparties (voir ordonnance du 20 septembre 2017, Frucona Kosice/Commission, T-11/07 DEP, non publiée, EU:T:2017:650, point 39 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-300/16

    Kommission / Frucona Kosice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Kriterium des

    7 Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission (T-11/07, EU:T:2010:498).
  • EuG, 25.10.2018 - T-413/10

    Socitrel / Kommission

    En quatrième lieu, un taux horaire de 400 euros s'agissant des honoraires d'avocat a été considéré comme approprié dans les affaires de concurrence (voir en ce sens ordonnances du 16 octobre 2017, NeXovation/Commission, T-353/15 DEP, non publiée, EU:T:2017:737, point 33, et du 20 septembre 2017, Frucona Kosice/Commission, T-11/07 DEP, non publiée, EU:T:2017:650, point 40).
  • EuG, 25.04.2023 - T-564/15

    Spliethoff's Bevrachtingskantoor / Kommission

  • EuG, 25.10.2018 - T-406/10

    Emesa-Trefilería und Industrias Galycas / Kommission

  • EuG, 12.07.2019 - T-874/16

    RA/ Rechnungshof

  • EuG, 15.02.2019 - T-392/15

    European Dynamics Luxembourg u.a./ Eisenbahnagentur der Europäischen Union

  • EuG, 31.01.2020 - T-914/16

    Proof IT / EIGE

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