Rechtsprechung
EuG, 24.03.2011 - T-14/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke carcheck - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
"carcheck” trotz Wortneuschöpfung nicht als Marke eintragungsfähig - Europäischer Gerichtshof
CheckMobile / HABM (carcheck)
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke carcheck - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
- EU-Kommission
CheckMobile GmbH - The Process Solution Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezeichnung "carcheck" kann als dem normalen Sprachgebrauch zugehörig nicht als Gemeinschaftsmarke angemeldet werden; Gemeinschaftsmarke [Gemeinschaftswortmarke carcheck]; Absolutes Eintragungshindernis infolge beschreibenden Charakters; CheckMobile GmbH gegen HABM
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsmarke [Gemeinschaftswortmarke carcheck]; Absolutes Eintragungshindernis infolge beschreibenden Charakters; CheckMobile GmbH gegen HABM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
CheckMobile / HABM (carcheck)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
CheckMobile / HABM (carcheck)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 595/2009-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 18. November 2009, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- EuG, 02.04.2008 - T-181/07
Eurocopter / HABM (STEADYCONTROL)
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Für den Zweck der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ist zu prüfen, ob das fragliche Zeichen einen hinreichend unmittelbaren und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen aufweist, der die maßgeblichen Verkehrskreise in die Lage versetzen kann, sofort und ohne weiteres Nachdenken in ihm eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36). - EuG, 09.07.2009 - T-257/08
Biotronik / HABM (BioMonitor) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Jedenfalls ändert die Zusammenfügung der Wörter "car" und "check" ohne grafische, syntaktische oder semantische Änderung nichts an dem Verständnis, das die maßgeblichen Verkehrskreise von diesem Begriff haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2000, DKV/HABM [COMPANYLINE], T-19/99, Slg. 2000, II-1, Randnr. 26, und vom 9. Juli 2009, Biotronik/HABM [BioMonitor], T-257/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27). - EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, und des Gerichts vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 89).
- EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei den unter die genannte Vorschrift fallenden Zeichen und Angaben um diejenigen, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise die für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39). - EuG, 17.10.2007 - T-105/06
InterVideo / HABM (WinDVD Creator)
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Was Wortneuschöpfungen angeht, ist nach der Rechtsprechung die Kombination beschreibender Ausdrücke grundsätzlich für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen selbst beschreibend, es sei denn, das fragliche Zeichen erweckt aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination einen Eindruck, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der seinen Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, so dass das Zeichen in seiner Gesamtheit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 2007, 1nterVideo/HABM [WinDVD Creator], T-105/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34, und STEADYCONTROL, Randnrn. - EuG, 16.03.2006 - T-322/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE …
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, und des Gerichts vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 89). - EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Dabei ist die Eintragung einer Gemeinschaftswortmarke ausgeschlossen, wenn diese Marke in einer der Amtssprachen der Union beschreibend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 40). - EuG, 12.01.2000 - T-19/99
DKV / OHMI (COMPANYLINE)
Auszug aus EuG, 24.03.2011 - T-14/10
Jedenfalls ändert die Zusammenfügung der Wörter "car" und "check" ohne grafische, syntaktische oder semantische Änderung nichts an dem Verständnis, das die maßgeblichen Verkehrskreise von diesem Begriff haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2000, DKV/HABM [COMPANYLINE], T-19/99, Slg. 2000, II-1, Randnr. 26, und vom 9. Juli 2009, Biotronik/HABM [BioMonitor], T-257/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
- EuG, 25.09.2014 - T-484/12
Cewe Stiftung / HABM (SMILECARD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Die bloße Zusammenfügung der beiden Begriffe "smile" und "card" ohne jede grafische oder semantische Veränderung ändert nichts an dem Verständnis, das die maßgeblichen Verkehrskreise von ihnen haben können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2009, Biotronik/HABM [BioMonitor], T-257/08, EU:T:2009:267, Rn. 27, und vom 24. März 2011, CheckMobile/HABM [carcheck], T-14/10, EU:T:2011:123, Rn. 22).Der von der Klägerin angeführte Umstand, dass der Ausdruck "smilecard" nicht in dieser Form, d. h. als ein Wort geschrieben, existiert, ändert an dieser Beurteilung nichts (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Januar 2000, DKV/HABM [COMPANYLINE], T-19/99, Slg, EU:T:2000:4, Rn. 26, und carcheck, EU:T:2011:123, Rn. 22).
- EuG, 14.12.2011 - T-531/10
Häfele / HABM (Vorfront) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Jedenfalls ist unerheblich, dass die Kombination der Wörter "vor" und "Front" als solche nicht in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, CheckMobile/HABM [carcheck], T-14/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22). - EuG, 14.12.2011 - T-425/10
Häfele / HABM (Mixfront) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Jedenfalls ist unerheblich, dass die Kombination der Wörter "Mix" und "Front" als solche nicht in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, CheckMobile/HABM [carcheck], T-14/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).