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   EuG, 07.06.2011 - T-471/08   

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EuG, 07.06.2011 - T-471/08 (https://dejure.org/2011,18437)
EuG, Entscheidung vom 07.06.2011 - T-471/08 (https://dejure.org/2011,18437)
EuG, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - T-471/08 (https://dejure.org/2011,18437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Prüfbericht über die Zulage für parlamentarische Assistenz - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme zum Schutz des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Toland / Parlament

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Prüfbericht über die Zulage für parlamentarische Assistenz - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme zum Schutz des ...

  • EU-Kommission PDF

    Toland / Parlament

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Prüfbericht über die Zulage für parlamentarische Assistenz - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme zum Schutz des ...

  • EU-Kommission

    Toland / Parlament

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Prüfbericht über die Zulage für parlamentarische Assistenz - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme zum Schutz des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • lda.brandenburg.de PDF

    Ablehnungsbegründung, Schutz besonderer Verfahren, Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    Schutz besonderer Verfahren - Veröffentlichung von Informationen - Ablehnungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Toland / Parlament

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001- Prüfbericht über die Zulage für parlamentarische Assistenz - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme zum Schutz des ...

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsbegründung, Veröffentlichung von Informationen, Schutz besonderer Verfahren

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Toland / Parlament

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. Oktober 2008 - Toland/Parlament

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der dem Kläger der Zugang zu dem Bericht Nr. 06/02 "Überprüfung der Zulage für die parlamentarische Assistenz" des Referats Internes Audit des Parlaments verweigert wurde

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission (T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023, Randnrn. 120 ff.).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, Randnr. 66, und vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnr. 36; Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 84).

    Dass dies geprüft worden ist, muss aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnr. 69, und Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 115).

    Eine konkrete und individuelle Prüfung jedes Dokuments ist auch deswegen erforderlich, weil - auch in den Fällen, in denen klar ist, dass ein Zugangsantrag von einer Ausnahme erfasste Dokumente betrifft - nur eine solche Prüfung es dem Organ ermöglicht, zu beurteilen, ob dem Antragsteller teilweiser Zugang nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 gewährt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT's Corporation/Kommission, T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 46, und Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 117).

    Zur Behauptung, eine solche Verbreitung hätte den "Zweck von Audittätigkeiten" gefährdet, weil sie der Verwaltung keine angemessene Frist für die Prüfung und Umsetzung der im Bericht Nr. 06/02 empfohlenen Maßnahmen gelassen hätte, macht der Kläger geltend, dass sich die Sachlage im vorliegenden Fall von der unterscheide, um die es im oben in Randnr. 9 angeführten Urteil Franchet und Byk/Kommission gegangen sei.

    Das Parlament macht geltend, dass das oben in Randnr. 9 angeführte Urteil Franchet und Byk/Kommission die Rechtmäßigkeit einer der Verwaltung belassenen angemessenen Frist anerkenne, um über Maßnahmen zu entscheiden, die auf der Grundlage von in einem Bericht enthaltenen Informationen zu treffen seien.

    Im vorliegenden Fall habe das Parlament bei Erlass der angefochtenen Entscheidung kaum sieben Monate Zeit gehabt, um über diese Maßnahmen zu befinden, was in Anbetracht der vom Gericht im oben in Randnr. 9 angeführten Urteil Franchet und Byk/Kommission anerkannten längeren Fristen sicherlich angemessen sei.

    Das Gericht hat im Urteil Franchet und Byk/Kommission (oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 109) entschieden, dass diese Vorschrift, die den Zweck von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten schützen soll, nur dann anwendbar ist, wenn die Zugänglichmachung der betreffenden Dokumente dazu führen kann, dass diese Tätigkeiten nicht abgeschlossen werden können.

    Untersuchungs- oder Inspektionshandlungen können zwar auch noch unter die Ausnahme zum Schutz von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten fallen, solange die Untersuchungs- oder Inspektionstätigkeiten noch im Gang sind, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die Grundlage des Berichts ist, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 110).

    Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu dem Ziel, den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten über eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der finanziellen Interessen zu gewährleisten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnrn. 111 und 112).

    Es war daher zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Erlasses der in jener Rechtssache in Rede stehenden Entscheidungen noch Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten im Gang waren, die durch die Zugänglichmachung der beantragten Dokumente hätten gefährdet werden können, und ob diese Tätigkeiten in einer angemessenen Frist durchgeführt wurden (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 113).

    Im vorliegenden Fall wird die vom Parlament angesprochene Verweigerung des Zugangs zum Bericht Nr. 06/02 auf S. 3 erster Absatz der angefochtenen Entscheidung unter Bezugnahme auf das oben in Randnr. 9 angeführte Urteil Franchet und Byk/Kommission auf die Erwägung gestützt, dass "der Verwaltung [des Parlaments] ... eine angemessene Frist eingeräumt werden [sollte], um die [im Bericht Nr. 06/02 enthaltenen] Vorschläge zu berücksichtigen und unmittelbar umzusetzen, wie von Art. 86 der Haushaltsordnung verlangt".

  • EuG, 18.12.2008 - T-144/05

    Muñiz / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Anwendung dieser Ausnahme den Nachweis voraus, dass der Zugang zu dem vom Organ für seinen internen Gebrauch erstellten Dokument geeignet war, den Schutz des Entscheidungsprozesses des Organs tatsächlich und konkret zu beeinträchtigen, und dass die Gefahr der Beeinträchtigung wahrscheinlich und nicht rein hypothetisch war (vgl. neben der oben in den Randnrn. 29 und 30 angeführten Rechtsprechung in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Muñiz/Kommission, T-144/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 74).

    Die Beurteilung der Erheblichkeit hängt von der Gesamtheit der Umstände des Falles ab, u. a. von den negativen Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess, die vom Organ geltend gemacht werden (Urteil Muñiz/Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 75).

  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Die Gefahr einer Beeinträchtigung des geschützten Interesses muss zudem bei vernünftiger Betrachtung absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002, Kuijer/Rat, T-211/00, Slg. 2002, II-485, Randnr. 56).
  • EuG, 13.09.2000 - T-20/99

    Denkavit Nederland / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine Ausnahme geschütztes Interesse betrifft, kann nämlich nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, I-3011, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, Randnr. 66, und vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnr. 36; Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 84).
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Dass dies geprüft worden ist, muss aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnr. 69, und Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 115).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, Randnr. 66, und vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnr. 36; Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 84).
  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Deren Anwendung kann grundsätzlich nur dann gerechtfertigt sein, wenn das Organ zuvor geprüft hat, ob erstens der Zugang zu dem Dokument das geschützte Interesse tatsächlich konkret verletzt und ob zweitens - in den Fällen von Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 - nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das die Verbreitung des betreffenden Dokuments rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T-355/04 und T-446/04, Slg. 2010, II-1, Randnr. 123).
  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Im Übrigen verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass Ausnahmen nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessene und erforderliche Maß hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnr. 28).
  • EuG, 12.10.2000 - T-123/99

    'JT''s Corporation / Kommission'

    Auszug aus EuG, 07.06.2011 - T-471/08
    Eine konkrete und individuelle Prüfung jedes Dokuments ist auch deswegen erforderlich, weil - auch in den Fällen, in denen klar ist, dass ein Zugangsantrag von einer Ausnahme erfasste Dokumente betrifft - nur eine solche Prüfung es dem Organ ermöglicht, zu beurteilen, ob dem Antragsteller teilweiser Zugang nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 gewährt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT's Corporation/Kommission, T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 46, und Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 9 angeführt, Randnr. 117).
  • EuG, 22.03.2018 - T-540/15

    Das Europäische Parlament muss auf einen konkreten Antrag hin grundsätzlich

    Der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine Ausnahme geschütztes Interesse betrifft, kann nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (Urteile vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, EU:T:2005:125, Rn. 69, vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 29, und vom 15. September 2016, Herbert Smith Freehills/Rat, T-710/14, EU:T:2016:494, Rn. 32).

    So setzt die Anwendung der Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 voraus, dass nachgewiesen wird, dass der Zugang zu den beantragten Dokumenten geeignet war, konkret und tatsächlich den Schutz des Entscheidungsprozesses des Organs zu beeinträchtigen und dass die Gefahr einer Beeinträchtigung bei verständiger Betrachtung absehbar und nicht rein hypothetisch war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beurteilung, wie ernstlich die Beeinträchtigung ist, hängt jedoch von der Gesamtheit der Umstände des Falles ab, u. a. von den negativen Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess, die vom Organ im Hinblick auf die Verbreitung der betreffenden Dokumente geltend gemacht werden (Urteile vom 18. Dezember 2008, Muñiz/Kommission, T-144/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:596, Rn. 75, vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 71, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 62).

    Es reicht insoweit aus, dass der angefochtene Beschluss konkrete Angaben enthält, die den Schluss zulassen, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses zum Zeitpunkt ihres Erlasses bei verständiger Betrachtung abzusehen und nicht rein hypothetisch war, und insbesondere auf zu jenem Zeitpunkt vorliegende objektive Gründe hinweist, aufgrund deren es bei verständiger Betrachtung absehbar war, dass solche Beeinträchtigungen im Fall einer Verbreitung der beantragten Dokumente auftreten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 78 und 79).

  • EuG, 28.09.2022 - T-174/21

    Der Beschluss des Parlaments ist gültig, mit dem es den Zugang zu zwei Dokumenten

    Diese Vorschrift ist daher nur dann anwendbar, wenn bei Verbreitung der betreffenden Dokumente die Gefahr bestünde, dass die Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten nicht abgeschlossen werden können (Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 109, und vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 43).

    Zwar können die verschiedenen Untersuchungs- oder Inspektionshandlungen auch weiter unter die Ausnahme zum Schutz von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten fallen, solange die Untersuchungs- oder Inspektionstätigkeiten noch im Gange sind, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die Grundlage des Berichts ist, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solches Ergebnis stünde im Widerspruch zu dem Ziel, den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten über eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der finanziellen Interessen zu gewährleisten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 111 und 112 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist zu prüfen, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der angefochtene Beschluss erlassen wurde, noch Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten im Gange waren, die durch die Verbreitung des Schreibens der Kommission hätten gefährdet werden können, und ob diese Tätigkeiten in einer angemessenen Frist fortgeführt wurden (Urteil vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 113, vgl. auch Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus ergibt sich, dass die Ausnahme vom Zugangsrecht gemäß Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 auf einen Prüfbericht für anwendbar erklärt werden kann, dessen Verbreitung die Inspektions- oder Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen würde, die auf der Grundlage seines Inhalts binnen einer angemessenen Frist fortgeführt werden (Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 47).

  • EuG, 25.09.2018 - T-639/15

    Das Gericht der EU bestätigt die Weigerung des Parlaments, Zugang zu Dokumenten

    Sodann ist der Verweis auf die Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, den Antrag eines Journalisten auf Zugang zu dem Bericht 6/02 des Referats Internes Audit des Parlaments vom 9. Januar 2008 betreffend die Zulage für parlamentarische Assistenz abzulehnen, durch das Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament (T-471/08, EU:T:2011:252), ergangen ist, nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Zum einen bezog sich nämlich der Zugangsantrag, um den es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament (T-471/08, EU:T:2011:252), ergangen ist, auf einen internen Prüfbericht des Parlaments und nicht auf die Gesamtheit der Dokumente betreffend die Details der Verwendung der verschiedenen den Mitgliedern des Parlaments gewährten Vergütungen durch diese.

    Zum anderen waren die Gründe für die Ablehnung des fraglichen Zugangsantrags, wie sich aus den Rn. 42 bis 85 des Urteils vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament (T-471/08, EU:T:2011:252), ergibt, nicht auf die Ausnahmeregelung in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1049/2001 betreffend den Schutz personenbezogener Daten gestützt, sondern auf die in Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich und in Art. 4 Abs. 3 dieser Verordnung vorgesehenen Ausnahmen betreffend den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten bzw. den Schutz des Entscheidungsprozesses des Organs.

    In jedem Fall müsste - selbst unterstellt, die Kläger wollten durch diese Bezugnahme auf die Rechtssache, in der das Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament (T-471/08, EU:T:2011:252), ergangen ist, die Notwendigkeit veranschaulichen, Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu haben, um eine ausreichende Kontrolle der Ausgaben der Mitglieder des Parlaments zu haben, da die Aufhebung der Entscheidung des Parlaments in dieser Rechtssache zu einer Verstärkung der Regeln betreffend die Verwendung der Zulage für parlamentarische Assistenz geführt habe - dieses Argument gleichwohl zurückgewiesen werden.

  • EuG, 13.11.2015 - T-424/14

    Nach Ansicht des Gerichts der EU sind Folgenabschätzungen, die der Information

    The mere fact that a document concerns an interest protected by an exception is not of itself sufficient to justify application of that exception (judgments of 13 April 2005 in Verein für Konsumenteninformation v Commission, T-2/03, ECR, EU:T:2005:125, paragraph 69, and 7 June 2011 in Toland v Parliament, T-471/08, ECR, EU:T:2011:252, paragraph 29; see also, to that effect, judgment in Commission v EnBW, cited in paragraph 55 above, EU:C:2014:112, paragraph 64).

    60 Therefore, the application of the exception laid down in the first subparagraph of Article 4(3) of Regulation No 1049/2001 requires it to be established that access to the document in question, drawn up by the institution for its internal use, was likely specifically and actually to undermine the protection of the institution's decisionmaking process, and that the risk of that interest being undermined was reasonably foreseeable and not purely hypothetical (judgment in Toland v Parliament, cited in paragraph 59 above, EU:T:2011:252, paragraph 70).

    The assessment of seriousness depends on all the circumstances of the case including, inter alia, the negative effects on the decisionmaking process relied on by the institution as regards disclosure of the documents in question (judgment of 18 December 2008 in Muñiz v Commission, T-144/05, EU:T:2008:596, paragraph 75; judgment in Toland v Parliament, cited in paragraph 59 above, EU:T:2011:252, paragraph 71; and judgment of 9 September 2014 in MasterCard and Others v Commission, T-516/11, EU:T:2014:759, paragraph 62).

    According to the caselaw, it is sufficient in that regard if the contested decision contains tangible elements from which it can be inferred that the risk that the decisionmaking process would be undermined was, on the date on which that decision was adopted, reasonably foreseeable and not purely hypothetical, showing, in particular, the existence, on that date, of objective reasons on the basis of which it could be reasonably foreseen that the decisionmaking process would be undermined if the documents requested by the applicant were disclosed (judgment of 11 December 2014 in Saint-Gobain Glass Deutschland v Commission, T-476/12, currently under appeal, EU:T:2014:1059, paragraph 71; see also, to that effect, judgment in Toland v Parliament, cited in paragraph 59 above, EU:T:2011:252, paragraphs 78 and 79).

  • EuG, 20.09.2016 - T-51/15

    PAN Europe / Kommission

    Cet examen doit ressortir des motifs de la décision (voir arrêt du 7 juin 2011, Toland/Parlement, T-471/08, EU:T:2011:252, point 29 et jurisprudence citée).

    Ainsi qu'il découle des principes énoncés au point 22 ci-dessus, l'application de cette exception suppose qu'il soit démontré que l'accès au document établi par l'institution pour son usage interne en cause était susceptible de porter concrètement et effectivement atteinte à la protection du processus décisionnel de l'institution et que ce risque d'atteinte était raisonnablement prévisible et non purement hypothétique (voir arrêt du 7 juin 2011, Toland/Parlement, T-471/08, EU:T:2011:252, point 70 et jurisprudence citée).

    L'appréciation de la gravité dépend de l'ensemble des circonstances de la cause, notamment des effets négatifs de cette divulgation sur le processus décisionnel invoqués par l'institution (voir arrêt du 7 juin 2011, Toland/Parlement, T-471/08, EU:T:2011:252, point 71 et jurisprudence citée).

    En tout état de cause, il découle de la jurisprudence que la circonstance qu'un sujet est sensible et est suivi avec intérêt ne saurait constituer, en elle-même, une raison objective suffisante de craindre une atteinte grave au processus décisionnel, sauf à remettre en cause le principe même de la transparence voulu par le traité FUE (voir, en ce sens, arrêt du 7 juin 2011, Toland/Parlement, T-471/08, EU:T:2011:252, point 80).

  • EuG, 14.09.2022 - T-371/20

    Pollinis France/ Kommission

    Die Beurteilung der Erheblichkeit hängt von der Gesamtheit der Umstände des Falles ab, u. a. von den negativen Auswirkungen dieser Verbreitung auf den Entscheidungsprozess, die vom Organ geltend gemacht werden (Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sodann stellt nach ständiger Rechtsprechung die behauptete Komplexität des Entscheidungsprozesses allein keinen besonderen Grund für die Befürchtung dar, dass die Verbreitung der angeforderten Dokumente diesen Prozess ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 81).

    Ebenso wenig kann der Umstand, dass ein Thema sensibel ist, als solcher einen objektiven Grund darstellen, der ausreichte, um eine ernstliche Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses im Fall einer Verbreitung der angeforderten Dokumente zu befürchten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, EU:T:2011:252, Rn. 80, und vom 20. September 2016, PAN Europe/Kommission, T-51/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:519, Rn. 34).

  • EuG, 12.05.2015 - T-480/11

    Technion und Technion Research & Development Foundation / Kommission

    Eine konkrete und individuelle Prüfung jedes Dokuments ist auch deswegen erforderlich, weil - auch in den Fällen, in denen klar ist, dass ein Zugangsantrag von einer Ausnahme erfasste Dokumente betrifft - nur eine solche Prüfung es dem Organ ermöglicht, zu beurteilen, ob dem Antragsteller teilweiser Zugang nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 gewährt werden kann (Urteil vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, Slg, EU:T:2011:252, Rn. 30).

    Zweitens machen die Kläger, gestützt auf die Urteile Franchet und Byk/Kommission, oben in Rn. 43 angeführt (EU:T:2006:190, Rn. 111 und 112), und Toland/Parlament, oben in Rn. 47 angeführt (EU:T:2011:252, Rn. 45), geltend, die Rechtfertigung der Kommission, wonach die Verbreitung der streitigen Dokumente den ordnungsgemäßen Ablauf künftiger Prüfungen beeinträchtigen könnte, führe dazu, dass der Zugang zu diesen Dokumenten je nach Schnelligkeit und Sorgfalt der verschiedenen Verwaltungsstellen von einem zufälligen, künftigen und vielleicht fernliegenden Ereignis abhängig sei.

    Festzustellen ist jedoch, dass im vorliegenden Fall im Unterschied zu den Rechtssachen, die zu den Urteilen Franchet und Byk/Kommission, oben in Rn. 43 angeführt (EU:T:2006:190), und Toland/Parlament, oben in Rn. 47 angeführt (EU:T:2011:252), geführt haben und in denen die betreffenden Untersuchungs- und Prüfungstätigkeiten zum Zeitpunkt der Entscheidung, mit der der Zugang zu den Dokumenten verweigert wurde, beendet waren, die das Technion betreffende Prüfung zum Zeitpunkt der Annahme der angefochtenen Entscheidung noch nicht abgeschlossen war.

  • EuG, 11.12.2014 - T-476/12

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Die Beurteilung der Erheblichkeit hängt dabei von der Gesamtheit der Umstände des Falles ab, u. a. von den negativen Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess, die von dem Organ hinsichtlich der Verbreitung der betreffenden Dokumente geltend gemacht werden (Urteile des Gerichts Muñiz/Kommission, Rn. 75, und vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament, T-471/08, Slg. 2011, II-2717, Rn. 71).

    Nach der Rechtsprechung reicht es insoweit aus, dass die angefochtene Entscheidung konkrete Angaben enthält, die den Schluss zulassen, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses zum Zeitpunkt ihres Erlasses angemessen absehbar und nicht rein hypothetisch war, und sie insbesondere erwähnt, dass zu diesem Zeitpunkt objektive Gründe vorlagen, aufgrund deren es angemessen absehbar war, dass solche Beeinträchtigungen im Fall einer Verbreitung der von der Klägerin beantragten Informationen auftreten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil Toland/Parlament, Rn. 78 und 79).

  • EuG, 22.05.2012 - T-300/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG)

    Im vorliegenden Fall beruft sich der Kläger im Schreiben vom 11. Juli 2011 auf das Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2011, Toland/Parlament (T-471/08, Slg. 2011, II-2717), und fasst dessen Entscheidungsgründe zusammen.

    Daher ist festzustellen, dass im Hinblick auf die oben in Randnr. 44 wiedergegebene Rechtsprechung das in Randnr. 45 angeführte Urteil Toland/Parlament, da es nur einen Rechtszustand bestätigt, der dem Kläger bei Klageerhebung grundsätzlich bekannt war, nicht als neuer Grund angesehen werden kann, der das Vorbringen eines neuen Klagegrundes rechtfertigen könnte.

  • EuG, 18.09.2015 - T-395/13

    Miettinen / Rat

    De même, conformément à cette jurisprudence, le risque d'atteinte invoqué doit être raisonnablement prévisible et non purement hypothétique (arrêt du 7 juin 2011, Toland/Parlement, T-471/08, Rec, EU:T:2011:252, point 70).

    Or, l'appréciation de la gravité dépend de l'ensemble des circonstances de la cause, notamment des effets négatifs sur le processus décisionnel, invoqués par l'institution quant à la divulgation des documents visés (arrêts du 18 décembre 2008, Muñiz/Commission, T-144/05, EU:T:2008:596, point 75, et Toland/Parlement, point 58 supra, EU:T:2011:252, point 71).

  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente,

  • EuG, 25.01.2023 - T-163/21

    Der Rat der Europäischen Union hat Zugang zu den in seinen Arbeitsgruppen

  • EuG, 07.02.2018 - T-851/16

    Access Info Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 11.06.2015 - T-496/13

    McCullough / Cedefop

  • EuG, 07.02.2018 - T-852/16

    Access Info Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 11.07.2018 - T-644/16

    ClientEarth / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 19.11.2014 - T-223/12

    Ntouvas / ECDC

  • EuG, 14.12.2017 - T-136/15

    Evropaïki Dynamiki / Parlament - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

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