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   EuG, 16.06.2011 - T-240/07   

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EuG, 16.06.2011 - T-240/07 (https://dejure.org/2011,2901)
EuG, Entscheidung vom 16.06.2011 - T-240/07 (https://dejure.org/2011,2901)
EuG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - T-240/07 (https://dejure.org/2011,2901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbuße - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • Europäischer Gerichtshof

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbuße - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • EU-Kommission PDF

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbuße - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • EU-Kommission

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbuße - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbuße - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbuße - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Tag der Kartellurteile

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. Juli 2007 - Heineken Nederland und Heineken / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 1697 endg. der Kommission vom 18. April 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag (Sache COMP/B-2/37.766 - Niederländischer Biermarkt) in Bezug auf ein Kartell auf dem niederländischen Biermarkt betreffend die Koordinierung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (49)

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnrn.

    Hat sich die Kommission für ihre Feststellung einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung oder Verhaltensweise auf schriftliche Beweisstücke gestützt, haben die Parteien, die diese Feststellung vor dem Gericht anfechten, nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die in der angefochtenen Entscheidung angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 187).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der durch den EG-Vertrag der Kommission übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 192).

    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation insoweit sachgerecht verteidigen, als sie die Möglichkeit haben, alle von der Kommission gegen sie angeführten Beweise zu kommentieren (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 203; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 50).

    Er konnte daher nicht leichthin das Bestehen einer Zuwiderhandlung einräumen, ohne die Konsequenzen dieser Handlungsweise abzuwägen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, LR AF 1998/Kommission, T-23/99, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 45, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 206).

    Gewiss ist zu beachten, dass eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden kann, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso-Gutzeit/Kommission, T-337/94, Slg. 1998, II-1571, Randnr. 91, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 219).

    Soweit außerdem ein Schriftstück nicht in offenkundigem Widerspruch zu der Erklärung von InBev über das Vorliegen oder den wesentlichen Inhalt der inkriminierten Verhaltensweisen steht, kommt ihm bereits dann ein gewisser Wert als erhärtendes Beweisstück im Bündel belastender Beweise zu, wenn es signifikante Merkmale der in der Erklärung von InBev beschriebenen Verhaltensweisen belegt (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 220 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Hat ein Unternehmen, auch ohne eine aktive Rolle zu spielen, an einem Treffen teilgenommen, bei dem eine rechtswidrige Abstimmung erörtert wurde, ist nach ständiger Rechtsprechung davon auszugehen, dass es an dieser Abstimmung teilgenommen hat, sofern es nicht beweist, dass es sich offen von ihr distanziert oder die anderen Teilnehmer darüber informiert hat, dass es an dem fraglichen Treffen aus anderen Beweggründen teilgenommen hat als diese (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491, Randnr. 3199 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte sind nicht Teil der eigentlichen Ermittlungsakte (vgl. in diesem Sinne Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 195 angeführt, Randnr. 380).

    Will sich die Kommission zum einen auf ein neues belastendes Beweismaterial, das sie einer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte entnimmt, stützen, um das Bestehen einer Zuwiderhandlung nachzuweisen, müssen nach ständiger Rechtsprechung die anderen Beteiligten dieses Verfahrens in die Lage versetzt werden, sich zu einem solchen neuen Beweismittel zu äußern (Urteile des Gerichts Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 195 angeführt, Randnr. 386, und vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 50).

    Hat die Kommission im Verwaltungsverfahren den Antrag eines Klägers auf Einsicht in Unterlagen, die sich nicht in der Ermittlungsakte befinden, abgelehnt, so kann eine Verletzung der Verteidigungsrechte nur dann festgestellt werden, wenn nachgewiesen ist, dass das Verwaltungsverfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, wenn der Kläger die fraglichen Unterlagen in diesem Verfahren hätte einsehen können (Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 195 angeführt, Randnr. 383).

    Ist am Ende des Verwaltungsverfahrens das Vorliegen einer Zuwiderhandlung erwiesen, so kann ein Beweis dafür, dass die Kommission während dieses Verfahrens verfrüht ihre Überzeugung vom Vorliegen dieser Zuwiderhandlung zum Ausdruck gebracht hat, den tatsächlichen Nachweis der Zuwiderhandlung selbst nicht entkräften (Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 195 angeführt, Randnr. 726).

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Das Ermessen der Kommission und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen greifen jedoch nicht der Ausübung der dem Unionsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße aufzuheben, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.

    Zudem gehören derartige Kartelle nach ständiger Rechtsprechung zu den schwerwiegendsten Arten der Beeinträchtigung des Wettbewerbs, da sie schlichtweg darauf abzielen, den Wettbewerb zwischen den beteiligten Unternehmen auszuschalten, und damit den grundlegenden Zielen der Union zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 316 angeführt, Randnr. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Schlussfolgerung wird dadurch bestätigt, dass zwar in der als Hinweis dienenden Beschreibung der schweren Verstöße in den Leitlinien ausgeführt wird, dass es "sich in den meisten Fällen um horizontale oder vertikale Beschränkungen [handelt], die jedoch entschlossener angewandt werden, deren Auswirkungen auf den Markt umfassender sind und die in einem größeren Teil des Gemeinsamen Marktes zum Tragen kommen können", in der Beschreibung der besonders schweren Verstöße dagegen kein Erfordernis konkreter Auswirkungen auf den Markt oder des Hervorrufens von Wirkungen in einem besonderen räumlichen Bereich erwähnt wird (Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 316 angeführt, Randnr. 150).

    Soweit die Klägerinnen geltend machen, die Kommission habe in der Vergangenheit hinsichtlich des fraglichen mildernden Umstands einen anderen Standpunkt vertreten, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung allein aus dem Umstand, dass die Kommission in ihrer früheren Entscheidungspraxis bestimmte Gesichtspunkte bei der Bemessung der Geldbuße als mildernde Umstände angesehen hat, nicht abgeleitet werden kann, dass sie verpflichtet wäre, in einer späteren Entscheidung ebenso zu verfahren (Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 316 angeführt, Randnr. 395).

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Insoweit reichen die Erwägungen, die insbesondere im Erwägungsgrund 458 der angefochtenen Entscheidung dargelegt sind, aus, um es den Klägerinnen zu ermöglichen, in dieser Beziehung die Gründe für die angefochtene Entscheidung in Erfahrung zu bringen, und dem Gericht ausreichende Angaben zu liefern, damit es seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 103).

    Mit diesem Grundsatz muss der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Straftatbestände und Strafen einhergehen, nach dem das Gesetz die Straftaten und die für sie angedrohten Strafen klar definieren muss (Urteil Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 362 angeführt, Randnr. 39).

    Ein verständiger Wirtschaftsteilnehmer kann daher - erforderlichenfalls mit Hilfe eines Rechtsbeistands - hinreichend genau die Berechnungsmethode und die Größenordnung der Geldbußen vorhersehen, die ihm bei einem bestimmten Verhalten drohen; dass dieser Wirtschaftsteilnehmer die Höhe der Geldbußen, die die Kommission in jedem Einzelfall verhängen wird, im Voraus nicht genau in Erfahrung bringen kann, stellt keine Verletzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafen dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 362 angeführt, Randnrn. 50 bis 55).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Bei der abgestimmten Verhaltensweise handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 115, und Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 158).

    81 Abs. 1 EG steht jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn diese Fühlungnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnrn.

    Was den Nachweis eines Verstoßes gegen Art. 81 Abs. 1 EG betrifft, hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, durch die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend bewiesen wird (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 86).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Die Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik stellt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, dessen Wahrung die Unionsgerichte zu sichern haben (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.

    Hinsichtlich der behaupteten Unzulänglichkeit der Begründung in Bezug auf die differenzierte Behandlung ist darauf hinzuweisen, dass die Anforderungen an das wesentliche Formerfordernis, um das es sich bei der Pflicht zur Begründung der Methode für die Berechnung der Geldbuße handelt, nach ständiger Rechtsprechung erfüllt sind, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (vgl. Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 286 angeführt, Randnr. 463 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Festsetzung des Betrags der Geldbuße sicherstellen muss, dass diese abschreckende Wirkung hat (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 106, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, Slg. 2006, II-3255, Randnr. 63).

    Dass die Kommission im Rahmen der Durchführung einer anderen Wettbewerbspolitik die allgemeine Höhe der Geldbußen jederzeit ändern könnte, ist für die betroffenen Unternehmen daher hinreichend vorhersehbar (vgl. in diesem Sinne Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Randnr. 367 angeführt, Randnr. 48).

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Insbesondere müssen sie die etwaigen entlastenden Beweismittel benennen oder einen Hinweis liefern, der ihr Vorliegen und somit ihren Nutzen für das Verfahren glaubhaft macht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.

    Was zum einen den geltend gemachten Hinweis auf die fehlende tatsächliche Umsetzung der fraglichen kollusiven Absprachen betrifft, kann der Umstand, dass die anderen Beteiligten in ihren Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte im Wesentlichen die gleichen Argumente wie die Klägerinnen vorgetragen haben, um geltend zu machen, dass das Kartell nicht durchgeführt worden sei, kein entlastendes Beweismaterial darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 257 angeführt, Randnr. 353).

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Es handelt sich nämlich um einen mildernden Umstand, der im Hinblick auf die praktische Wirksamkeit des Art. 81 Abs. 1 EG eng auszulegen ist und dessen Berücksichtigung nur durch die besonderen Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt sein kann (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnrn. 337 und 338).

    Insbesondere kann die Beendigung einer vorsätzlich begangenen Zuwiderhandlung nicht als mildernder Umstand gewertet werden, wenn sie auf das Eingreifen der Kommission zurückzuführen ist (vgl. Urteil vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, oben in Randnr. 396 angeführt, Randnr. 341 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-240/07
    Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG liegt schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 20. März 2002, HFB Holding u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 199).

    Vom Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG kann ausgegangen werden, wenn hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkung als solcher ein übereinstimmender Wille vorliegt, selbst wenn die einzelnen Bestandteile der beabsichtigten Beschränkung noch Gegenstand von Verhandlungen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil HFB Holding u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

  • EuGH, 09.07.2009 - C-511/06

    DER GERICHTSHOF SETZT DIE GEGEN ARCHER DANIELS MIDLAND FESTGESETZTE GELDBUSSE VON

  • EuG, 08.10.2008 - T-68/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS KARTELL AUF DEM

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Danach muss die Kommission Erwiderungen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte durch andere Verfahrensbeteiligte, da es sich dabei um Schriftstücke handelt, die nicht Teil der zum Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung der Beschwerdepunkte angelegten Akte sind, nur dann anderen betroffenen Parteien zugänglich machen, wenn sich erweist, dass sie neues be- oder entlastendes Material enthalten (Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg. 2011, II-3355, Rn. 242), oder wenn sie unerlässlich sind, um die Klägerin in die Lage zu versetzen, die von der Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte herangezogenen Zahlen zu bestreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011, Ziegler/Kommission, T-199/08, Slg. 2011, II-3507, Rn. 118).

    Wie das Gericht klargestellt hat, bezieht sich die Erwägung, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Rn. 126), ergibt, wonach es nicht allein Sache der Kommission sein kann, die für die Verteidigung des betroffenen Unternehmens nützlichen Schriftstücke zu bestimmen, auf Dokumente, die in den Akten der Kommission enthalten sind, und kann auf Antworten anderer betroffener Parteien auf die von der Kommission mitgeteilten Beschwerdepunkte keine Anwendung finden (Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 352 angeführt, Rn. 254).

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Insbesondere muss sie die etwaigen entlastenden Beweise benennen oder einen Hinweis liefern, der ihr Vorliegen und somit ihren Nutzen für das Verfahren glaubhaft macht (vgl. Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, EU:T:2011:284, Rn. 257 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.07.2018 - T-419/14

    Das Gericht der EU bestätigt die von der Kommission wegen Beteiligung an einem

    Dazu genügt der Hinweis, dass die Klägerin nach ständiger Rechtsprechung aufgrund der jedem Unternehmen und jeder Unternehmensvereinigung obliegenden allgemeinen Pflicht zu umsichtigem Handeln dafür sorgen muss, dass in ihren Büchern oder Archiven alle Unterlagen, die es ermöglichen, ihre Tätigkeit nachzuvollziehen, gut aufbewahrt werden, damit sie insbesondere für den Fall gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Maßnahmen über die nötigen Beweise verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, EU:T:2011:284, Rn. 301 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

    Nach ständiger Rechtsprechung bildet die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen und haben Entscheidungen in anderen Fällen, da es wenig wahrscheinlich ist, dass deren Umstände, etwa die betroffenen Märkte, Produkte, Unternehmen und Zeiträume, die gleichen sind, in Bezug auf das mögliche Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung lediglich Hinweischarakter (vgl. Urteil vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 233 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, EU:T:2011:284, Rn. 347, und vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 144).
  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

    Vom Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG kann ausgegangen werden, wenn hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkung als solcher ein übereinstimmender Wille vorliegt, selbst wenn die einzelnen Bestandteile der beabsichtigten Beschränkung noch Gegenstand von Verhandlungen sind (Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg. 2011, II-3355, Rn. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, Rn. 151 bis 157 und 206).

    81 Abs. 1 EG steht jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn diese Fühlungnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 251 angeführt, Rn. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 252 angeführt, Rn. 116 und 117).

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    101 Abs. 1 AEUV steht jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn diese Fühlungnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg, EU:T:2011:284, Rn. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 141 angeführt, EU:C:1999:356, Rn. 116 und 117).

    Hat sich die Kommission zur Stützung ihrer Feststellung einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung oder Verhaltensweise auf schriftliche Beweise gestützt, haben die Parteien, die diese Feststellung vor dem Gericht anfechten, nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die im angefochtenen Beschluss angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, EU:T:2004:221, Rn. 187, und Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 143 angeführt, EU:T:2011:284, Rn. 52).

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Hat er keine Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens gehabt, kann sich das Gericht veranlasst sehen, in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung den auf der Überschreitung der angemessenen Dauer des Verwaltungsverfahrens beruhenden Verstoß in angemessener Weise wiedergutzumachen, gegebenenfalls, indem es die verhängte Geldbuße herabsetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg. 2011, II-3355, Randnrn.
  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

    Die Urteile des Gerichts vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission (T-240/07, Slg. II-3355, Randnr. 212), vom 5. Oktober 2011, Transcatab/Kommission (T-39/06, Slg. 2011, II-6831, Randnrn. 381 f.) und vom 22. März 2012, Slovak Telekom/Kommission (T-458/09 und T-171/10, Randnr. 51), auf die sich die Kommission in der mündlichen Verhandlung berufen hat, können die Feststellung in der vorstehenden Randnummer nicht entkräften.
  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

    Vom Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG kann ausgegangen werden, wenn hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkung als solcher ein übereinstimmender Wille vorliegt, selbst wenn die einzelnen Bestandteile der beabsichtigten Beschränkung noch Gegenstand von Verhandlungen sind (Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg. 2011, II-3355, Rn. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Rn. 95 angeführt, Rn. 151 bis 157 und 206).

    81 Abs. 1 EG steht jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn diese Fühlungnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Urteil Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 96 angeführt, Rn. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 97 angeführt, Rn. 116 und 117).

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    A fortiori, il conviendrait, dans un cas tel que celui de l'espèce, où les requérantes admettent avoir eu accès à une version expurgée du document en cause par le biais d'un tiers, que celles-ci indiquent les éléments à décharge potentiels ou fournissent un indice accréditant leur existence et, partant, leur utilité pour les besoins de l'instance (voir, en ce sens, arrêts du 16 juin 2011, Bavaria/Commission, T-235/07, EU:T:2011:283, point 251, et du 16 juin 2011, Heineken Nederland et Heineken/Commission, T-240/07, EU:T:2011:284, point 257), ce que les requérantes ont omis de faire.
  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuGH, 25.03.2021 - C-611/16

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 14.03.2014 - T-306/11

    Schwenk Zement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • EuG, 09.09.2015 - T-91/13

    LG Electronics / Kommission

  • EuGH, 19.12.2012 - C-452/11

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-455/14

    Pirelli & C. / Kommission

  • EuG, 07.06.2013 - T-267/07

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Von der

  • EuG, 11.11.2015 - T-550/13

    Griechenland / Kommission

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