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   EuG, 17.02.2011 - T-10/09   

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https://dejure.org/2011,4295
EuG, 17.02.2011 - T-10/09 (https://dejure.org/2011,4295)
EuG, Entscheidung vom 17.02.2011 - T-10/09 (https://dejure.org/2011,4295)
EuG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - T-10/09 (https://dejure.org/2011,4295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • EU-Kommission PDF

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • EU-Kommission

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1 - LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke F 1-LIVE; Widerspruchsverfahren; Relatives Eintragungshindernis infolge älterer nationaler Wortmarken F 1 und internationaler Wortmarke F 1 Formula 1; Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Formula ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke F 1-LIVE; Widerspruchsverfahren; Relatives Eintragungshindernis infolge älterer nationaler Wortmarken F 1 und internationaler Wortmarke F 1 Formula 1; Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Formula ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Recht auf Vorsteuerabzug: Nationale Regelung, die das Recht auf Vorsteuerabzug für Gegenstände ausschließt, die vor der Mehrwertsteuerregistrierung des Steuerpflichtigen weiterveräußert wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - Formula One Licensing kann die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit den Wortbestandteilen "F1 Live" nicht verhindern

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "F1 Live"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Formula One Licensing" kann die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit den Wortbestandteilen "F1 Live" nicht verhindern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwechslung ausgeschlossen - Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit Wortbestandteilen "F1 Live" zulässig

Besprechungen u.ä.

  • bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pole Position für die Formel 1

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Januar 2009 - Formula One Licensing / HABM - Racing-Live (F1 - Live)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebungsklage der Inhaberin der als Gemeinschaftsmarke und nationale Marken eingetragenen Wort- und Bildzeichen "F1", "F1 Formula 1", "F1 Racing Simulation", "F1 Pole Position" und "F1 Pit Stop Café" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    In einem solchen Fall kann der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck die Verkehrskreise glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, wobei in einem solchen Fall das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnrn.

    Das oben in Randnr. 33 angeführte Urteil Medion, das die Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführt hat, ist in der vorliegenden Rechtssache nicht einschlägig.

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichtshofs HABM/Shaker, Randnr. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).

    Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn schon dieser Bestandteil allein geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die angesprochenen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil Nestlé/HABM, Randnr. 43).

  • EuG, 25.05.2005 - T-67/04

    Spa Monopole / OHMI - Spa-Finders Travel Arrangements (SPA-FINDERS) -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, und eine Anwendung der Bestimmung scheidet aus, wenn nur eine von ihnen nicht vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2005, Spa Monopole/HABM - Spa-Finders Travel Arrangements [SPA-FINDERS], T-67/04, Slg. 2005, II-1825, Randnr. 30).
  • EuG, 27.11.2007 - T-434/05

    Gateway / OHMI - Fujitsu Siemens Computers (ACTIVY Media Gateway)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung das Publikum einen beschreibenden Bestandteil, der zu einer zusammengesetzten Marke gehört, generell nicht als den kennzeichnungskräftigen und dominierenden Bestandteil in dem durch diese Marke hervorgerufenen Gesamteindruck wahrnimmt (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. November 2007, Gateway/HABM - Fujitsu Siemens Computers [ACTIVY Media Gateway] T-434/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.10.2009 - T-146/08

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Redrock Construction (REDROCK)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Auch der Umstand, dass die ältere Wortmarke als nationale oder internationale Marke eingetragen wurde, schließt es für sich allein nicht aus, dass sie in weitgehendem Maße beschreibend ist oder, anders ausgedrückt, im Hinblick auf die erfassten Waren und Dienstleistungen nur eine geringe originäre Kennzeichnungskraft besitzt (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die in Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Beeinträchtigungen, wenn sie auftreten, die Folge eines bestimmten Grades der Ähnlichkeit zwischen den einander gegenüberstehenden Marken sind, aufgrund dessen die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen diesen Marken sehen, d. h. die Marken gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-8823, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.11.2008 - T-7/04

    Shaker / OHMI - Limiñana y Botella (Limoncello della Costiera Amalfitana shaker)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Gültigkeit einer internationalen oder nationalen Marke, im vorliegenden Fall der Marken der Klägerin, nicht im Rahmen des Verfahrens der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, sondern nur im Rahmen eines im betreffenden Mitgliedstaat angestrengten Nichtigkeitsverfahrens in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. November 2008, Shaker/HABM - Limiñana y Botella [Limoncello della Costiera Amalfitana shaker], T-7/04, Slg. 2008, II-3085, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Zeichen in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie hervorrufen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2004 - T-115/03

    Samar / OHMI - Grotto (GAS STATION)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Tatsachen, die vor dem Gericht geltend gemacht werden, ohne dass sie vorher den Dienststellen des HABM zur Kenntnis gebracht worden sind, können die Rechtmäßigkeit einer solchen Entscheidung nur berühren, wenn das HABM sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (Urteile des Gerichts vom 13. Juli 2004, Samar/HABM - Grotto [GAS STATION], T-115/03, Slg. 2004, II-2939, Randnr. 13, und vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, Slg. 2005, II-4891, Randnr. 19).
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (Urteile des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Formula One Licensing BV die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09, Slg. 2011, II-427, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Oktober 2008 (Sache R 7/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Racing-Live SAS und der Formula One Licensing BV (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-591/12

    Bimbo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    27 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichts vom 27. November 2007, Gateway/HABM - Fujitsu Siemens Computers (ACTIVY Media Gateway) (T-434/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 49), bestätigt durch Urteil C-57/08, und vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1 - LIVE) (T-10/09, Slg. 2011, II-427, Rn. 51), aufgehoben durch den Gerichtshof hinsichtlich der Feststellung des beschreibenden Charakters des der älteren Marke entsprechenden Bestandteils, vgl. Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM (C-196/11 P).
  • EuG, 11.12.2014 - T-10/09

    Formula One Licensing / OHMI - ESPN Sports Media (F1-LIVE) - Gemeinschaftsmarke -

    Mit Urteil vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09, Slg, im Folgenden: Urteil des Gerichts, EU:T:2011:45), wies das Gericht die Klage ab und erlegte der Klägerin die Kosten auf.
  • EuG, 18.10.2011 - T-449/08

    SLV Elektronik / OHMI - Jiménez Muñoz (LINE) - Gemeinschaftsmarke -

    Nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 ist die angemeldete Marke auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke von der Eintragung ausgeschlossen, wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit der älteren Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen in dem Gebiet besteht, in dem die ältere Marke Schutz genießt (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media [F1-LIVE], T-10/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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