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   EuG, 25.10.2011 - T-349/08   

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EuG, 25.10.2011 - T-349/08 (https://dejure.org/2011,22026)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2011 - T-349/08 (https://dejure.org/2011,22026)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - T-349/08 (https://dejure.org/2011,22026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    Uralita, SA gegen Europäische Kommission.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 26. August 2008 - Uralita / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 2626 final der Kommission vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 - Natriumchlorat) betreffend ein Kartell auf dem Natriumchloratmarkt des Europäischen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

    18 T-349/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:622, Rn. 36.

    19 T-349/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:622, Rn. 36.

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

    Zunächst ist festzustellen, dass das Wettbewerbsrecht der Union die Tätigkeit von Unternehmen betrifft (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 59) und dass der Begriff "Unternehmen" im Sinne von Art. 81 EG wirtschaftliche Einheiten umfasst, die jeweils in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel bestehen, mit der dauerhaft ein bestimmter wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird und die an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein kann (Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Uralita/Kommission, T-349/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
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