Rechtsprechung
   EuG, 04.06.2012 - T-379/11   

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https://dejure.org/2012,4424
EuG, 04.06.2012 - T-379/11 (https://dejure.org/2012,4424)
EuG, Entscheidung vom 04.06.2012 - T-379/11 (https://dejure.org/2012,4424)
EuG, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - T-379/11 (https://dejure.org/2012,4424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2013 - Beschluss der Kommission zur Festlegung von Produkt-Benchmarks für die Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Keine ...

  • EU-Kommission

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH und andere gegen Europäische Kommission.

    Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2013 - Beschluss der Kommission zur Festlegung von Produkt-Benchmarks für die Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Keine ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.05.2009 - C-355/08

    WWF-UK / Rat

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Der genaue Umfang des Anfechtungsrechts eines Einzelnen gegenüber einer Unionshandlung hängt nämlich von seiner durch das Unionsrecht bestimmten rechtlichen Stellung zum Schutz der so anerkannten legitimen Interessen ab (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Mai 2009, WWF-UK/Rat, C-355/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44 und die angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem geht aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht hervor, dass den Klägerinnen eine Möglichkeit, die materiell-rechtliche Gültigkeit des angefochtenen Beschlusses anzufechten, zuerkannt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn. 45 und 46).

    So kann die Tatsache allein, dass vor dem Unionsrichter das Bestehen einer Verfahrensgarantie geltend gemacht wird, nicht die Zulässigkeit der Klage nach sich ziehen, sofern sie auf Klagegründe, mit denen ein Verstoß gegen materielle Regeln gerügt wird, gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 47; vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 11. Januar 2012, Phoenix-Reisen und DRV/Kommission, T-58/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Angesichts des bisher Gesagten sind die Klägerinnen, da sie im vorliegenden Fall nicht ihre Verfahrensrechte wahren, sondern die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses zu bestreiten versuchen, nicht individuell betroffen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn. 48 und 49).

  • EuG, 23.09.2008 - T-195/07

    Lafarge Cement / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Zwar ist das Fehlen eines Ermessensspielraums ein Merkmal, das zwecks Feststellung, ob die Bedingung der unmittelbaren Betroffenheit eines Klägers erfüllt ist, geprüft werden muss (vgl. Beschluss des Gerichts vom 23. September 2008, Lafarge Cement/Kommission, T-195/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.01.2012 - T-58/10

    Phoenix-Reisen und DRV / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    So kann die Tatsache allein, dass vor dem Unionsrichter das Bestehen einer Verfahrensgarantie geltend gemacht wird, nicht die Zulässigkeit der Klage nach sich ziehen, sofern sie auf Klagegründe, mit denen ein Verstoß gegen materielle Regeln gerügt wird, gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 47; vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 11. Januar 2012, Phoenix-Reisen und DRV/Kommission, T-58/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person, die nicht der Adressat einer Maßnahme ist, nur dann geltend machen, individuell im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV betroffen zu sein, wenn sie von der fraglichen Maßnahme wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wird wie ein Adressat (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person, die nicht der Adressat einer Maßnahme ist, nur dann geltend machen, individuell im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV betroffen zu sein, wenn sie von der fraglichen Maßnahme wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wird wie ein Adressat (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 45).
  • EuGH, 16.09.2005 - C-342/04

    Schmoldt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bauprodukte - Harmonisierte Normen

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Wenn durch eine unionsrechtliche Bestimmung für den Erlass eines Beschlusses die Anwendung eines Verfahrens vorgeschrieben ist, in dessen Rahmen eine Person gegebenenfalls Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, ist diese aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Situation im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV individualisiert (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 16. September 2005, Schmoldt u. a/Kommission, C-342/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 39 und 40 sowie die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-483/07

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Was schließlich die Argumentation der Klägerinnen angeht, dass die Möglichkeit einer Klage, die ausschließlich gegen die von den Mitgliedstaaten vorgenommene Festlegung der endgültigen Jahresmenge an kostenlos zuzuteilenden Zertifikaten für alle betreffenden Anlagen gerichtet sei, ungewisse Folgen aufgrund der Ausschöpfung der Gesamtmenge an Zertifikaten, die zu diesem Zeitpunkt kostenlos zugeteilt werden müssten, nach sich ziehe und daher den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes beeinträchtige, ist erstens festzustellen, dass eine solche Ausschöpfung nicht dargetan ist, und zweitens, dass diese Umstände nicht die vom AEUV aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage ändern können (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    21 - Vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 4. Juni 2012, Hüttenwerke Krupp Mannesmann u. a./Kommission (T-379/11, Randnr. 52), und Eurofer/Kommission (zitiert in Fn. 12, Randnr. 60).
  • EuG, 06.06.2013 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Landwirtschaft - Sondermaßnahmen

    53 Nach der Rechtsprechung des Gerichts ist die Frage, ob der angefochtene Rechtsakt mit Verordnungscharakter den mit den Durchführungsmaßnahmen betrauten Behörden einen Ermessensspielraum lässt, nicht relevant, um zu bestimmen, ob er Durchführungsmaßnahmen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV nach sich zieht oder nicht (Beschlüsse des Gerichts vom 4. Juni 2012, Hüttenwerke Krupp Mannesmann u. a. /Kommission, T-379/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51, und Eurofer/Kommission, T-381/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).
  • EuG, 16.02.2016 - T-296/15

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Selon une jurisprudence constante, une personne physique ou morale autre que le destinataire d'un acte ne saurait prétendre être concernée individuellement, au sens de l'article 263, quatrième alinéa, TFUE, que si elle est atteinte, par l'acte en cause, en raison de certaines qualités qui lui sont particulières ou d'une situation de fait qui la caractérise par rapport à toute autre personne et, de ce fait, l'individualise d'une manière analogue à celle dont le serait le destinataire de l'acte (arrêt du 15 juillet 1963, Plaumann/Commission, 25/62, Rec, EU:C:1963:17, p. 223 ; voir, également, arrêt du 28 avril 2015, T & L Sugars et Sidul Açúcares/Commission, C-456/13 P, Rec, EU:C:2015:284, point 63 et jurisprudence citée, et ordonnance du 4 juin 2012, Hüttenwerke Krupp Mannesmann e.a./Commission, T-379/11, EU:T:2012:272, point 22 et jurisprudence citée).
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