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   EuG, 08.11.2012 - T-268/11 P   

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https://dejure.org/2012,33676
EuG, 08.11.2012 - T-268/11 P (https://dejure.org/2012,33676)
EuG, Entscheidung vom 08.11.2012 - T-268/11 P (https://dejure.org/2012,33676)
EuG, Entscheidung vom 08. November 2012 - T-268/11 P (https://dejure.org/2012,33676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Strack

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - Krankheitsurlaub - Erstinstanzliche Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Übertragung der vom Betroffenen nicht genommenen Tage des Jahresurlaubs abgelehnt wurde - Art. 4 des Anhangs V des Statuts - ...

  • EU-Kommission

    Europäische Kommission gegen Guido Strack.

    [fremdsprachig] Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - Krankheitsurlaub - Erstinstanzliche Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Übertragung der vom Betroffenen nicht genommenen Tage des Jahresurlaubs abgelehnt wurde - Art. 4 des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsübertragung bei dienstlicher Verhinderung; unbegründete Aufhebungs- und Zahlungsklage eines EU-Beamten bei dienstlicher Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen; Rechtsmittelentscheidung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • osborneclarke.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuG entscheidet im Fall von EU-Beamten entgegen der Rechtsprechung des EuGH zur Übertragung von nicht ausgeschöpften Urlaubsansprüchen bei langzeitiger Erkrankung

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    EuG entscheidet im Fall von EU-Beamten entgegen der Rechtsprechung des EuGH zur Übertragung von nicht ausgeschöpften Urlaubsansprüchen bei langzeitiger Erkrankung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. März 2011 in der Rechtssache F-120/07, Strack/Kommission, mit dem die Entscheidung der Europäischen Kommission aufgehoben worden ist, die Übertragung einer bestimmten Zahl von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGöD, 15.03.2011 - F-120/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung des

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. März 2011, Strack/Kommission (F-120/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils,.

    Mit ihrem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. März 2011, Strack/Kommission (F-120/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), soweit darin ihre Entscheidung vom 15. März 2007 aufgehoben wurde, den Antrag von Herrn Guido Strack auf Übertragung der im Jahr 2004 nicht genommenen Tage des Jahresurlaubs abzulehnen.

    Mit Klageschrift, die am 22. Oktober 2007 bei der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst einging und unter dem Aktenzeichen F-120/07 in das Register eingetragen wurde, erhob Herr Strack Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission vom 30. Mai 2005, 25. Oktober 2005, 15. März 2007 und 20. Juli 2007, soweit darin die Übertragung seines im Jahr 2004 nicht genommenen Jahresurlaubs auf zwölf Tage und infolgedessen der Ausgleich für den von ihm zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Dienst nicht genommenen Jahresurlaub beschränkt wird, und auf Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für 26, 5 Tage nicht genommenen Jahresurlaub nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 2 des Anhangs V des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut), zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten pro Jahr über dem für Hauptrefinanzierungsgeschäfte durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgesetzten Zinssatz ab 1. April 2005.

    Nach alledem ist die von Herrn Strack vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-120/07 insgesamt abzuweisen.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 15. März 2011, Strack/Kommission (F-120/07), wird aufgehoben.

    Die von Herrn Guido Strack beim Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-120/07 wird abgewiesen.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    In der mündlichen Verhandlung berief er sich auf das nach der Erhebung seiner Klage ergangene Urteil des Gerichtshofs vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a. (C-350/06 und C-520/06, Slg. 2009, I-179), aus dem sich im Wesentlichen ergebe, dass es nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9) unzulässig sei, einem Arbeitnehmer, dem es wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht möglich gewesen sei, seinen Urlaub zu nehmen, jeden Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vorzuenthalten.

    Folglich sei die vom Gerichtshof im Urteil Schultz-Hoff u. a. vorgenommene Auslegung voll und ganz auf den gesamten Jahresurlaub, wie er im Statut durch dessen Art. 1e in Verbindung mit dessen Art. 57 festgelegt sei, übertragbar, ungeachtet der in Art. 4 Abs. 1 des Anhangs V des Statuts enthaltenen Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten einer Übertragung des nicht genommenen Jahresurlaubs auf das Folgejahr (Randnrn. 72 bis 77).

    Die Kommission macht geltend, das Gericht für den öffentlichen Dienst habe einen Verfahrensfehler begangen, indem es von Amts wegen Art. 1e Abs. 2 des Statuts als anwendbare Rechtsvorschrift und als Klagegrund herangezogen habe, obwohl sich Herr Strack nie auf diese Vorschrift berufen, sondern seine Klage lediglich auf eine angebliche Verletzung von Art. 4 des Anhangs V des Statuts gestützt und sich in der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug auf das Urteil Schultz-Hoff u. a. berufen habe.

    38 und 42 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass Herr Strack zur Stützung seiner Klage als einzigen Klagegrund einen Verstoß gegen Art. 4 des Anhangs V des Statuts geltend machte und sich in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil Schultz-Hoff u. a. berief, das bestätige, dass die Auslegung dieses Artikels durch die Kommission gegen Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verstoße.

    Da diese Bestimmung eine klare und genaue Regel aufstellt, die den Übertragungs- und Ausgleichsanspruch für Jahresurlaub anhand der Zahl nicht genommener Urlaubstage begrenzt, können nicht auf der Grundlage eines im Wege der Analogie aus dem Urteil Schultz-Hoff u. a. abgeleiteten Gedankengangs die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 angewandt werden, indem auf eine andere Bestimmung des Statuts wie Art. 1e als allgemein geltende Regel abgestellt wird, die eine Abweichung von den speziellen Bestimmungen des Statuts in diesem Bereich erlaubt.

  • EuG, 09.06.2005 - T-80/04

    Castets / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Ebenso eröffnet Art. 4 Abs. 2 des Anhangs V des Statuts dem aus dem Dienst ausgeschiedenen Beamten nur im Rahmen der Urlaubstage, die aufgrund dienstlicher Erfordernisse nicht genommen worden sind, die Inanspruchnahme der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausgleichszahlung (Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2005, Castets/Kommission, T-80/04, Slg. ÖD 2005, I-A-161 und II-729, Randnr. 28).

    Nach dieser Rechtsprechung ist der in Art. 4 Abs. 1 des Anhangs V des Statuts verwendete Begriff "dienstliche Erfordernisse" dahin auszulegen, dass er sich auf berufliche Tätigkeiten bezieht, die den Beamten aufgrund der ihm übertragenen Aufgaben daran hindern, den ihm zustehenden Jahresurlaub in Anspruch zu nehmen (Urteil Castets/Kommission, Randnr. 29).

    Der Begriff "dienstliche Erfordernisse" kann daher nicht dahin ausgelegt werden, dass er sich auf das Fernbleiben vom Dienst wegen eines Krankheitsurlaubs erstreckt; dies gilt auch für den Fall einer längeren Krankheit (Urteil Castets/Kommission, Randnr. 33).

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Folglich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 als solche den Organen Verpflichtungen in ihren Beziehungen zu ihrem Personal auferlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 4. Juni 2009, Adjemian u. a./Kommission, F-134/07 und F-8/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 86, bestätigt durch Urteil des Gerichts vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit können die Bestimmungen dieser Richtlinie als solche keine Verpflichtungen der Kommission bei der Ausübung ihrer Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Regelung der Beziehungen zu ihrem Personal und ebenso wenig eine Einrede der Rechtswidrigkeit hinsichtlich des Statuts begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, Randnr. 52).

    25 bis 28, Urteil vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, Randnr. 56, und Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 113).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-78/11

    Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird,

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Zweitens ist zu beachten, dass der Anspruch auf Jahresurlaub ausdrücklich in Art. 31 Abs. 2 der am 7. Dezember 2000 in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 367, S. 1) verankert ist, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40, und vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).

    Drittens darf der Anspruch auf Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden (vgl. Urteil ANGED, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.03.2007 - T-368/04

    Verheyden / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Folglich ist ein Beamter, der sich im Krankheitsurlaub befindet, definitionsgemäß von der Ausübung seines Dienstes entbunden und somit nicht im Sinne von Art. 4 Abs. 1 des Anhangs V des Statuts im Dienst (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. März 2007, Verheyden/Kommission, T-368/04, Slg. ÖD 2007, I-A-2-93 und II-A-2-665, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Von einem Beamten im Krankheitsurlaub kann nicht erwartet werden, dass er im Dienst des Organs arbeitet, denn gerade davon ist er entbunden (Urteil Verheyden/Kommission, Randnrn. 62 und 63).

  • EuG, 08.07.2008 - T-56/07

    Kommission / Economidis

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Das Gericht verfügt nämlich über alle für die Entscheidung über die Klage erforderlichen Gesichtspunkte (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, Kommission/Economidis, T-56/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 04.06.2009 - F-134/07

    Adjemian u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Folglich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 als solche den Organen Verpflichtungen in ihren Beziehungen zu ihrem Personal auferlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 4. Juni 2009, Adjemian u. a./Kommission, F-134/07 und F-8/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 86, bestätigt durch Urteil des Gerichts vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Zweitens ist zu beachten, dass der Anspruch auf Jahresurlaub ausdrücklich in Art. 31 Abs. 2 der am 7. Dezember 2000 in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 367, S. 1) verankert ist, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40, und vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuG, 08.11.2012 - T-268/11
    Insoweit ist erstens, anknüpfend an die Ausführungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst in Randnr. 59 des angefochtenen Urteils, darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, auf den sich Art. 7 der Richtlinie 2003/88 bezieht, nach ständiger Rechtsprechung als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den von der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05

    Giraudy / Kommission - Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des

  • EuGöD, 04.06.2009 - F-8/08

    Renier / Kommission

  • EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07

    Aayhan u.a. / Parlament - Öffentlicher Dienst - Hilfskräfte für Sitzungen des

  • EuG, 06.05.2010 - T-100/08

    Kerelov / Kommission

  • EuG, 05.12.2006 - T-416/03

    Angelidis / Parlament

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 09.09.2003 - C-25/02

    Rinke

  • EuG, 13.09.2011 - T-62/10

    Zangerl-Posselt / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung -

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • EuGöD, 30.09.2014 - F-37/14

    Ojamaa / Parlament

    Le chef du service des congés a précisé, par courriel en réponse du 29 mai 2013, que la jurisprudence évoquée dans son courriel du 4 avril 2013 consistait en l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne Commission/Strack (T-268/11 P, EU:T:2012:588).

    Par courriel du 16 septembre 2013, 1e requérant s'est à nouveau adressé au chef du service des congés, estimant, en substance, que son cas différait de celui du requérant dans l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt Commission/Strack (EU:T:2012:588) venu confirmer les règles en vigueur au Parlement.

    Par courriel du 17 septembre 2013 (ci-après le « courriel du 17 septembre 2013 "), le chef du service des congés a réitéré son interprétation de l'arrêt Commission/Strack (EU:T:2012:588) et a indiqué au requérant que la modification des règles applicables supposerait une intervention du législateur ou un revirement de jurisprudence, deux hypothèses hautement improbables.

    Le 19 septembre 2013, 1a Cour a annulé l'arrêt Commission/Strack (EU:T:2012:588) par un arrêt Réexamen Commission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570).

    Or, comme l'a fait valoir le Parlement dans le rejet de la réclamation en date du 21 janvier 2014 ainsi que dans sa défense, le chef du service des congés s'est limité, par le courriel du 17 septembre 2013, à réitérer son interprétation de l'arrêt Commission/Strack (EU:T:2012:588) déjà fournie dans le courriel du 4 avril 2013.

  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der

    betreffend die Überprüfung, gemäß Art. 256 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV, des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. November 2012, Kommission/Strack (T-268/11 P), in dem Verfahren.

    Das vorliegende Verfahren betrifft die Überprüfung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union (Rechtsmittelkammer) vom 8. November 2012, Kommission/Strack (T-268/11 P, im Folgenden: Urteil vom 8. November 2012), mit dem das Gericht das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 15. März 2011, Strack/Kommission (F-120/07), aufgehoben hat, durch das die Entscheidung der Kommission vom 15. März 2007, die Übertragung des von Herrn Strack im Jahr 2004 nicht genommenen Jahresurlaubs auf zwölf Tage zu beschränken (im Folgenden: streitige Entscheidung), aufgehoben worden war.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Rechtsmittelkammer) vom 8. November 2012, Kommission/Strack (T-268/11 P), beeinträchtigt dadurch die Einheit und die Kohärenz des Unionsrechts, dass das Gericht als Rechtsmittelgericht den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub als Grundsatz des Sozialrechts der Union, der auch ausdrücklich in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und insbesondere Gegenstand der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist, in Anbetracht der Auslegung dieses Anspruchs durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union missachtet hat, indem es.

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Eine abweichende Sprachfassung kann deshalb nicht allein gegenüber allen anderen Sprachfassungen den Ausschlag geben (EuG-Rechtsmittelkammer, Urteil vom 8. November 2012 - T-268/11 P - juris Rn. 58 zu RL 2003/88/EG).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • EuGöD, 16.09.2013 - F-20/12

    Wurster / EIGE

  • EuGöD, 19.06.2014 - F-157/12

    BN / Parlament

  • EuGöD, 22.06.2015 - F-139/14

    van Oudenaarden / Parlament

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