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   EuG, 17.05.2013 - T-147/09, T-148/09   

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https://dejure.org/2013,10059
EuG, 17.05.2013 - T-147/09, T-148/09 (https://dejure.org/2013,10059)
EuG, Entscheidung vom 17.05.2013 - T-147/09, T-148/09 (https://dejure.org/2013,10059)
EuG, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - T-147/09, T-148/09 (https://dejure.org/2013,10059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Festsetzung der Preise, Aufteilung des Marktes und Austausch geschäftlich sensibler Informationen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Trelleborg Industrie / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Festsetzung der Preise, Aufteilung des Marktes und Austausch geschäftlich sensibler Informationen - ...

  • EU-Kommission

    Trelleborg Industrie / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Festsetzung der Preise, Aufteilung des Marktes und Austausch geschäftlich sensibler Informationen - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Marineschläuche; Einwand der Verjährung bei fortgesetzter Zuwiderhandlung trotz vorübergehend gestörter Kartellbildung; Widerlegung tatsächlicher Vermutung dauernder Zuwiderhandlungen; Teilnichtiger Beschluss der Europäischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Marineschläuche; unbegründeter Einwand der Verjährung bei fortgesetzter Zuwiderhandlung trotz vorübergehend gestörter Kartellbildung; Widerlegung tatsächlicher Vermutung dauernder Zuwiderhandlungen; teilnichtiger Beschluss der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kommission muss Dauer eines Kartells beweisen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 9. April 2009 - Trelleborg Industrie SAS/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 428 final der Kommission vom 28. Januar 2009 in einem Verfahren zur Anwendung von Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/39.406 - Marineschläuche) betreffend ein Kartell auf dem europäischen Markt für ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG - T-148/09 (anhängig)

    Trelleborg / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    In den verbundenen Rechtssachen T-147/09 und T-148/09.

    Klägerin in der Rechtssache T-148/09,.

    Die Rechtssachen T-147/09 und T-148/09 sind mit Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 29. Februar 2012 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    170 und 171, und des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 312), die Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    118, 119 und 124, und Jungbunzlauer/Kommission, Randnr. 312), die Identität der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen (Urteil Jungbunzlauer/Kommission, Randnr. 312) und die Identität der Modalitäten ihrer Durchführung (Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, Randnr. 68).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-63/06

    Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts verbietet es somit, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, Profisa, C-63/06, Slg. 2007, I-3239, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteil Profisa, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    In diesem Zusammenhang sind in der Rechtsprechung mehrere Kriterien als für die Beurteilung der Frage maßgeblich herausgearbeitet worden, ob eine Zuwiderhandlung einheitlichen Charakter hat, nämlich die Identität der Ziele der betreffenden Praktiken (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, Dansk Rørindustri/Kommission, T-21/99, Slg. 2002, II-1681, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofs vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, Slg. 2006, I-8831, Randnrn.

    118, 119 und 124, und Jungbunzlauer/Kommission, Randnr. 312), die Identität der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen (Urteil Jungbunzlauer/Kommission, Randnr. 312) und die Identität der Modalitäten ihrer Durchführung (Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, Randnr. 68).

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    Außerdem muss die Kommission, soweit es an Beweisen fehlt, mit denen die Dauer einer Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, nach der Rechtsprechung zumindest Beweise beibringen, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung fortgeführt wurde (vgl. Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, und vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Vorgehensweise liefe darauf hinaus, den Grundsatz der "Gleichbehandlung im Unrecht" allein deshalb anzuerkennen, weil ein anderes Unternehmen in möglicherweise vergleichbarer Lage rechtswidrig einer Sanktion entgangen ist (vgl. Urteil Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    Was insbesondere den Nachweis einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG betrifft, hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 86).

    Die Kommission beruft sich in ihren Schriftsätzen jedoch auf die Rechtsprechung (Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    149 und 150, und Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnrn.

    Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (vgl. Urteil Groupe Danone/Kommission und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    Im Rahmen einer wörtlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Vorschriften des Unionsrechts in mehreren Sprachen abgefasst sind und dass die verschiedenen sprachlichen Fassungen gleichermaßen verbindlich sind; die Auslegung einer solchen Vorschrift erfordert somit einen Vergleich ihrer sprachlichen Fassungen (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1982, CILFIT, 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 18).
  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    170 und 171, und des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 312), die Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-147/09
    Bei der Analyse sind auch die relative Bedeutung und der Marktanteil der verantwortlichen Unternehmen sowie ein etwaiger Wiederholungsfall zu berücksichtigen (Urteil Chalkor/Kommission, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 57).
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

  • EuGH, 08.12.2011 - C-81/10

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in

  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 14.09.2004 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 15.04.2010 - C-485/08

    Gualtieri / Kommission - Rechtsmittel - Abgeordneter nationaler Sachverständiger

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

  • EuG, 15.03.2000 - T-68/95

    Holderbank / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 15.03.2000 - T-87/95

    Cementir / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 15.03.2000 - T-65/95

    Italcementi / Kommission - Wettbewerb

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuG, 15.03.2000 - T-104/95

    Tsimenta Chalkidos / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 15.03.2000 - T-71/95

    Scancem (vormals Euroc) / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.03.2000 - T-88/95

    Blue Circle Industries / Kommission - Wettbewerb

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    In der Rechtsprechung sind mehrere Kriterien als für die Beurteilung der Frage maßgeblich herausgearbeitet worden, ob eine Zuwiderhandlung einheitlichen Charakter hat, nämlich die Identität der Ziele der betreffenden Praktiken, die Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die Identität der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen und die Identität der Modalitäten ihrer Durchführung (vgl. Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 243).

    Weitere Kriterien, die bei dieser Prüfung berücksichtigt werden können, sind die Identität der natürlichen Personen, die für die Unternehmen tätig wurden, und die Identität des räumlichen Anwendungsbereichs der betreffenden Praktiken (Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 60).

  • EuG, 15.07.2015 - T-418/10

    voestalpine und voestalpine Wire Rod Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

    Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, Slg, EU:T:2013:259, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In den meisten Fällen muss daher das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, oben in Rn. 116 angeführt, EU:T:2013:259, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    118 Außerdem muss die Kommission, soweit es an Beweisen fehlt, mit denen die Dauer einer Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, nach der Rechtsprechung zumindest Beweise beibringen, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung fortgeführt wurde (Urteil Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, oben in Rn. 116 angeführt, EU:T:2013:259, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen

    Zwar erfasst nämlich der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung eine Situation, in der mehrere Unternehmen an einer Zuwiderhandlung beteiligt waren, die aus einem dauerhaften Verhalten bestand, mit dem ein einziges wirtschaftliches Ziel - die Verfälschung des Wettbewerbs -verfolgt wurde, oder aber an einzelnen, miteinander durch eine Übereinstimmung des Zwecks und der Personen verbundenen Zuwiderhandlungen, jedoch ist eine einheitliche Zuwiderhandlung je nach den Modalitäten ihrer Begehung als fortgesetzte oder als wiederholte Zuwiderhandlung einzustufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 85 und 86, sowie vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 484).

    In einem solchen Fall kann die Kommission eine Geldbuße für die gesamte Zeit der Zuwiderhandlung verhängen, einschließlich der Zeit, für die sie über keinen Beweis für die Beteiligung des betreffenden Unternehmens verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 87, sowie vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 481).

    Es handelt sich dann um eine einheitliche und wiederholte Zuwiderhandlung, wobei die Kommission für die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung eine Geldbuße verhängen kann, nicht aber für den Zeitraum, in dem die Zuwiderhandlung unterbrochen war (Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 88, sowie vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission, T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 484).

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Weitere Kriterien, die bei dieser Prüfung berücksichtigt werden können, sind die Identität der natürlichen Personen, die für die Unternehmen tätig wurden, und die Identität des räumlichen Anwendungsbereichs der betreffenden Praktiken (vgl. Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, Slg, EU:T:2013:259, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    158 Die hinsichtlich der Funktionsweise zwischen den beiden aufeinanderfolgenden Phasen der Absprachen auf europäischer Ebene bestehenden Unterschiede stehen der Anerkennung des Vorliegens eines durch die Identität des wettbewerbswidrigen Ziels gekennzeichneten Gesamtplans, in den sich der Züricher Club und der Club Europa nacheinander einfügten, mithin nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 141 angeführt, EU:C:2004:6, Rn. 258, vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, Slg, EU:C:2006:592, Rn. 110, und Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2013:259, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem war die Übergangsphase kürzer als die in Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehenen fünf Jahre, so dass die einheitliche Zuwiderhandlung, an der sich die Klägerinnen beteiligten, allenfalls - wenn man die Übergangsphase als Unterbrechung ansähe - als fortgesetzt und nicht als dauernd einzustufen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2013:259, Rn. 70 bis 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    163 Sollte sich das Vorbringen der Klägerinnen zur Unterbrechung der Zuwiderhandlung während der Übergangsphase als begründet erweisen, hätten sie allerdings Anspruch darauf, für den Zeitraum der Unterbrechung nicht mit einer Sanktion belegt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2013:259, Rn. 88).

  • EuG, 12.07.2018 - T-441/14

    Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (vgl. Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei einer Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weitere Kriterien, die bei dieser Prüfung berücksichtigt werden können, sind die Identität der natürlichen Personen, die für die Unternehmen tätig wurden, und die Identität des räumlichen Anwendungsbereichs der betreffenden Praktiken (Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 60).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    38 Urteile vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission (T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 88), und vom 16. Juni 2015, FSL u. a./Kommission (T-655/11, EU:T:2015:383, Rn. 484 und 498).

    39 Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission (T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 62).

  • EuG, 12.07.2018 - T-447/14

    NKT Verwaltungs und NKT/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

    Ainsi, il est nécessaire que la Commission fasse état de preuves précises et concordantes pour fonder la ferme conviction que l'infraction alléguée a été commise (voir arrêt du 17 mai 2013, Trelleborg Industrie et Trelleborg/Commission, T-147/09 et T-148/09, EU:T:2013:259, point 50 et jurisprudence citée).

    Il suffit que le faisceau d'indices invoqué par l'institution, apprécié globalement, réponde à cette exigence (voir arrêt du 17 mai 2013, Trelleborg Industrie et Trelleborg/Commission, T-147/09 et T-148/09, EU:T:2013:259, point 51 et jurisprudence citée).

    En outre, l'identité des personnes physiques impliquées pour le compte des entreprises et l'identité du champ d'application géographique des pratiques en cause sont également des éléments susceptibles d'être pris en considération aux fins de cet examen (arrêt du 17 mai 2013, Trelleborg Industrie et Trelleborg/Commission, T-147/09 et T-148/09, EU:T:2013:259, point 60).

  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Dies bestätigt ferner im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits nicht nur die Komplementarität dieser beiden Tatkomplexe, sondern auch den Willen der Klägerin, sich an allen Maßnahmen zu beteiligen, die ihrer Verwirklichung dienten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 60).

    Sie führt insbesondere keinen Umstand an, der die mit den Beweismitteln der Kommission belegte Funktionsweise des Kartells beeinträchtigt hätte, und macht nicht geltend, dass es in diesem Zeitraum erforderlich gewesen wäre, Kontakte zu den anderen Kartellmitgliedern aufzunehmen, um das Kartell wiederzubeleben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 65).

  • EGMR, 27.01.2015 - 59552/08

    ROHLENA v. THE CZECH REPUBLIC

    Dans l'arrêt qu'il a rendu en l'affaire Trelleborg Industrie SAS et Trelleborg AB c. Commission européenne (affaires jointes T-147/09 et T-148/09), le Tribunal de l'Union européenne a traité de la distinction entre infractions pénales « continues " et infractions pénales « répétées ".

    [26] Bien que formulé d'une manière quelque peu restrictive, l'élément subjectif a été souligné par le Tribunal de l'Union européenne dans son arrêt rendu le 13 mai 2013 en les affaires jointes T-147/09 et T-148/09, Trelleborg Industrie SAS et Trelleborg AB c. Commission européenne, paragraphes 56-63, 83, 88 et 89, selon lequel la Commission peut présumer que l'infraction au droit de l'Union - ou la participation d'une entreprise à l'infraction au droit de l'Union - est une infraction continuée pour autant que les différentes actions qui font partie de cette infraction poursuivent une « seule finalité ".

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

    Dies ist u. a. der Fall bei der Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der Identität der Durchführungsmodalitäten, der Identität der natürlichen Personen, die für die Unternehmen tätig wurden, und der Identität des räumlichen Anwendungsbereichs der betreffenden Praktiken (Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 60).

    Außerdem ist zu beachten, dass ein Unternehmen, wenn es solche Informationen erhält, ohne sich offen von der in Rede stehenden Initiative zu distanzieren oder sie bei den Verwaltungsbehörden anzuzeigen, die Fortsetzung der Zuwiderhandlung begünstigt und ihre Entdeckung verhindert (Urteil vom 17. Mai 2013, Trelleborg Industrie und Trelleborg/Kommission, T-147/09 und T-148/09, EU:T:2013:259, Rn. 68).

  • EuG, 12.07.2018 - T-449/14

    Nexans France und Nexans / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.07.2018 - T-438/14

    Silec Cable und General Cable / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

  • EuG, 12.07.2018 - T-445/14

    ABB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel -

  • EuG, 12.07.2018 - T-422/14

    Viscas / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-448/14

    Hitachi Metals / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 12.07.2018 - T-446/14

    Taihan Electric Wire / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 12.07.2018 - T-450/14

    Sumitomo Electric Industries und J-Power Systems / Kommission

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