Rechtsprechung
EuG, 13.09.2013 - T-380/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Antrag auf Zugang zu bestimmten vertraulichen Stellen der endgültigen Entscheidung der Kommission zu einem Kartell - Zugangsverweigerung - Begründungspflicht - Verpflichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung ...
- Europäischer Gerichtshof
Niederlande / Kommission
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Antrag auf Zugang zu bestimmten vertraulichen Stellen der endgültigen Entscheidung der Kommission zu einem Kartell - Zugangsverweigerung - Begründungspflicht - Verpflichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung ...
- EU-Kommission
Niederlande / Kommission
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Antrag auf Zugang zu bestimmten vertraulichen Stellen der endgültigen Entscheidung der Kommission zu einem Kartell - Zugangsverweigerung - Begründungspflicht - Verpflichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf Zugang zur vollständigen Fassung einer kartellrechtlichen Kommissionsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugang zu vollständiger Fassung einer kartellrechtlichen Kommissionsentscheidung; unbegründete Nichtigkeitsklage des Königreichs der Niederlande gegen die Europäische Kommission bei unzureichenden Darlegungen zur Widerlegung allgemeiner Vermutung und fehlendem Nachweis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 9. September 2008 - Niederlande / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung D(2008)5364 der Kommission vom 30. Juni 2008, mit der dem Kläger der Zugang zur vertraulichen Fassung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren gemäß Artikel 81 EG (Sache COMP/F/38.456 - ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (26)
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
Es ist festzustellen, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch ein Verhalten entstanden ist, das den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnrn.Schadensersatzklagen vor nationalen Gerichten tragen nach Ansicht des Gerichtshofs wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union bei (Urteile Courage und Crehan, Randnr. 27, und Pfleiderer, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 29).
- EuGH, 06.12.2001 - C-353/99
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES …
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Prüfung des teilweisen Zugangs zu einem Dokument der Organe der Union anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnrn.Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteil des Gerichts vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnr. 50, und vgl. in diesem Sinne Urteil Rat/Hautala, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnr. 29).
- EuG, 26.04.2005 - T-110/03
Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu …
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
Gleichwohl geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Frage, ob eine Person ein Dokument für die Vorbereitung einer Nichtigkeitsklage benötigt, im Rahmen dieser Klage zu prüfen ist, und dass, selbst wenn sich dieses Bedürfnis herausstellen sollte, dies für die Interessenabwägung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zugang zu einem Dokument nicht berücksichtigt wird (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 26. April 2005, Sison/Rat, T-110/03, T-150/03 und T-405/03, Slg. 2005, II-1429, Randnr. 55).
- EuG, 25.04.2007 - T-264/04
WWF European Policy Programme / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteil des Gerichts vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnr. 50, und vgl. in diesem Sinne Urteil Rat/Hautala, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnr. 29). - EuG, 12.10.2007 - T-474/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE …
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
Das Gericht hat zwar entschieden, wie das Königreich der Niederlande geltend macht, dass das Interesse, das ein Unternehmen, dem die Kommission eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auferlegt hat, daran hat, dass die Einzelheiten der ihm zur Last gelegten Zuwiderhandlung nicht der Öffentlichkeit preisgegeben werden, keinen besonderen Schutz verdient angesichts des Interesses der Öffentlichkeit, möglichst umfassende Kenntnis von den Gründen jedes Handelns der Kommission zu erhalten, des Interesses der Wirtschaftsbeteiligten, zu wissen, welches Verhalten Sanktionen nach sich ziehen kann, und des Interesses der durch die Zuwiderhandlung geschädigten Personen an der Kenntnis näherer Einzelheiten, um gegebenenfalls ihre Rechte gegenüber den mit der Sanktion belegten Unternehmen geltend machen zu können, zumal diesem Unternehmen die Möglichkeit offensteht, eine solche Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2007, Pergan Hilfsstoffe für industrielle Prozesse/Kommission, T-474/04, Slg. 2007, II-4225, Randnr. 72). - EuG, 21.02.2008 - T-348/06
Total Nederland / Kommission
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten. - EuG, 04.07.2008 - T-358/06
Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans / Kommission
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten. - EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten. - EuG, 27.09.2012 - T-344/06
Total / Kommission
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten. - EuG, 27.09.2012 - T-347/06
Nynäs Petroleum und Nynas Belgium / Kommission
Auszug aus EuG, 13.09.2013 - T-380/08
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten. - EuG, 27.09.2012 - T-351/06
Dura Vermeer Groep / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-352/06
Dura Vermeer Infra / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-353/06
Vermeer Infrastructuur / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-354/06
BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-355/06
Koninklijke BAM Groep / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-356/06
Koninklijke Volker Wessels Stevin / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-359/06
Heijmans Infrastructuur / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-360/06
Heijmans / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-362/06
Ballast Nedam Infra / Kommission
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
- EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
Pfleiderer
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-361/06
Ballast Nedam / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-370/06
Kuwait Petroleum u.a. / Kommission
- EuGH, 29.06.2010 - C-139/07
Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …
- EuGH, 28.06.2012 - C-404/10
Kommission / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der …
- EuG, 07.10.2014 - T-534/11
Schenker / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Die Ausnahmen zum Schutz der geschäftlichen Interessen und des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten der Unionsorgane stehen daher im vorliegenden Fall in einem engen Zusammenhang (…Urteil Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 79, und Urteil des Gerichts vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, Rn. 34).Allerdings kann sich das Organ hierbei auf allgemeine Vermutungen stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten, da für Anträge auf Verbreitung von Dokumenten gleicher Art vergleichbare allgemeine Erwägungen gelten können (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 64 und 65, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 35).
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 in diesem Bereich andere Ziele verfolgen als die Verordnung Nr. 1049/2001, da sie die Wahrung der Verteidigungsrechte der betroffenen Parteien und eine sorgfältige Behandlung der Beschwerden unter gleichzeitiger Gewährleistung der Wahrung des Berufsgeheimnisses in den Verfahren nach Art. 101 AEUV sicherstellen, nicht aber die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten so weit wie möglich erleichtern und eine gute Verwaltungspraxis durch die Gewährleistung der größtmöglichen Transparenz des Entscheidungsprozesses öffentlicher Stellen und der Informationen, auf denen deren Entscheidungen beruhen, fördern sollen (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 83, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 30).
Daher ist eine Anwendung beider Verordnungen sicherzustellen, die mit der Anwendung der jeweils anderen vereinbar ist und somit eine kohärente Anwendung ermöglicht (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 84, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 31).
Denn unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der die Akteneinsicht gewährt wird, ermöglicht sie den Beteiligten, die bei der Kommission von den betroffenen Unternehmen und Dritten eingereichten Erklärungen und Dokumente zu erhalten (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 89, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 32).
27 Abs. 2 und Art. 28 der Verordnung Nr. 1/2003 sowie die Art. 6, 8, 15 und 16 der Verordnung Nr. 773/2004 regeln die Verwendung der in der Akte eines Verfahrens nach Art. 101 AEUV enthaltenen Dokumente restriktiv, indem sie den Zugang zur Akte auf die "Parteien" und die "Beschwerdeführer", deren Beschwerde die Kommission abzuweisen beabsichtigt, beschränken, den Vorbehalt aufstellen, dass weder Geschäftsgeheimnisse oder weitere vertrauliche Informationen der Unternehmen noch interne Schriftstücke der Kommission und der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten verbreitet werden, und vorsehen, dass die zugänglich gemachten Dokumente nur für Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zur Anwendung von Art. 101 AEUV verwendet werden dürfen (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 86, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 38).
Wären nämlich andere als die nach den Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 zur Akteneinsicht Berechtigten oder diejenigen, die ein solches Recht zwar grundsätzlich haben, davon aber keinen Gebrauch gemacht haben oder ablehnend beschieden worden sind, in der Lage, Zugang zu den Dokumenten auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1049/2001 zu erhalten, wäre die mit den Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 errichtete Akteneinsichtsregelung in Frage gestellt (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 88, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 40).
Unter diesen Umständen könnte im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 101 AEUV ein allgemeiner Zugang aufgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 zu dem Schriftverkehr zwischen der Kommission und den von diesem Verfahren betroffenen Parteien oder Dritten das Gleichgewicht gefährden, das der Unionsgesetzgeber in den Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 zwischen der Verpflichtung der betroffenen Unternehmen, der Kommission möglicherweise sensible geschäftliche Informationen mitzuteilen, und der Gewährung eines wegen des Berufs- und des Geschäftsgeheimnisses verstärkten Schutzes der so der Kommission übermittelten Informationen sicherstellen wollte (Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 90, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 39).
Sie könnten sich nämlich in einer weniger günstigen Situation wiederfinden als andere an dem Kartell beteiligte Unternehmen, die nicht oder weniger intensiv an der Untersuchung mitgewirkt haben (Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 41).
Folglich ist bei der Auslegung der Ausnahmeregelungen in Art. 4 Abs. 2 erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 davon auszugehen, dass entgegen dem Vorbringen der Klägerin eine allgemeine Vermutung besteht, dass die Verbreitung der von der Kommission im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 101 AEUV gesammelten Informationen grundsätzlich den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten der Unionsorgane sowie den Schutz der geschäftlichen Interessen der an einem solchen Verfahren beteiligten Unternehmen beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 92, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 42;… vgl. entsprechend Urteil Kommission/Éditions Odile Jacob, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 123).
Zudem könnte die Aussicht auf eine solche Veröffentlichung nach Abschluss dieses Verfahrens die Bereitschaft der Unternehmen zur Zusammenarbeit während des laufenden Verfahrens mindern (Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 43;… vgl. entsprechend Urteil Kommission/Éditions Odile Jacob, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 124).
Die genannte allgemeine Vermutung schließt nicht die Möglichkeit aus, diese Vermutung für ein bestimmtes Dokument, um dessen Freigabe ersucht wird, zu widerlegen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung dieses Dokuments gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 nachzuweisen (Urteile Kommission/Éditions Odile Jacob, oben in Rn. 39 angeführt, Rn. 126, Kommission/Enbw Energie Baden-Württemberg, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 100, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 46 angeführt, Rn. 45).
- EuG, 28.03.2017 - T-210/15
Deutsche Telekom / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 andere Ziele verfolgen als die Verordnung Nr. 1049/2001, da sie die Wahrung der Verteidigungsrechte der betroffenen Parteien und eine sorgfältige Behandlung der Beschwerden unter gleichzeitiger Gewährleistung der Wahrung des Berufsgeheimnisses in den Verfahren nach Art. 102 AEUV sicherstellen sollen, während die Verordnung Nr. 1049/2001 die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten so weit wie möglich erleichtern und eine gute Verwaltungspraxis durch die Gewährleistung der größtmöglichen Transparenz des Entscheidungsprozesses öffentlicher Stellen und der Informationen, auf denen deren Entscheidungen beruhen, fördern soll (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 83, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 30).Daher ist eine Anwendung jeder dieser Verordnungen sicherzustellen, die mit der Anwendung der jeweils anderen vereinbar ist und somit deren kohärente Anwendung erlaubt (…Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 84, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 31).
Andererseits regeln Art. 27 Abs. 2 und Art. 28 der Verordnung Nr. 1/2003 sowie die Art. 6, 8, 15 und 16 der Verordnung Nr. 773/2004 die Verwendung der in der Akte eines Verfahrens nach Art. 102 AEUV enthaltenen Dokumente restriktiv, indem sie den Zugang zur Akte auf die "Parteien" und die "Beschwerdeführer", deren Beschwerde die Kommission abzuweisen beabsichtigt, beschränken, und zwar unter dem Vorbehalt, dass weder Geschäftsgeheimnisse oder weitere vertrauliche Informationen der Unternehmen noch interne Dokumente der Kommission und der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten verbreitet werden, und nur insofern, als die zugänglich gemachten Dokumente nur für Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zur Anwendung von Art. 102 AEUV verwendet werden (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 86, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 38).
Wären nämlich andere als die nach den Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 zur Akteneinsicht Berechtigten oder diejenigen, die ein solches Recht zwar grundsätzlich haben, davon aber keinen Gebrauch gemacht haben oder ablehnend beschieden worden sind, in der Lage, Zugang zu den Dokumenten auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1049/2001 zu erhalten, wäre die mit den Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 errichtete Akteneinsichtsregelung in Frage gestellt (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 88, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 40).
Denn unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der die Akteneinsicht gewährt wird, ermöglicht sie den Beteiligten, die bei der Kommission vom betroffenen Unternehmen und Dritten eingereichten Erklärungen und Dokumente zu erhalten (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 89, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 32).
Unter diesen Umständen könnte im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 102 AEUV ein allgemeiner Zugang aufgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 zum Schriftverkehr zwischen der Kommission und den von diesem Verfahren betroffenen Parteien oder Dritten das Gleichgewicht gefährden, das der Unionsgesetzgeber in den Verordnungen Nrn. 1/2003 und 773/2004 zwischen der Verpflichtung der betroffenen Unternehmen, der Kommission möglicherweise sensible geschäftliche Informationen mitzuteilen, und der Gewährung eines wegen des Berufs- und des Geschäftsgeheimnisses verstärkten Schutzes der so der Kommission übermittelten Informationen sicherstellen wollte (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 90, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 39).
- OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13
Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten …
Dabei verkennt der Senat nicht, dass - wie von der Antragstellerin zu 6. vorgetragen - das EuG beispielsweise in einer Entscheidung vom 13.09.2013 (T-380/08) unter Bezugnahme auf Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30.05.2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission entschieden hat, dass auch bei bis zu 30 Jahre alten Informationen noch ein schützenswertes geschäftliches Interesse bestehen kann (EuG…, Urteil vom 13.09.2013, Rdnr. 99 f.).
- EuG, 07.07.2015 - T-677/13
Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Insbesondere hat der Unionsrichter in dem Fall, dass ein Antrag eine ganze Reihe von Dokumenten der Akte eines Verfahrens zur Durchführung der Wettbewerbsregeln betrifft, zunächst angenommen, dass die Kommission ohne konkrete und individuelle Prüfung jedes einzelnen Dokuments zu der Annahme berechtigt war, dass deren Verbreitung grundsätzlich sowohl den Schutz des Zwecks der Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten als auch den Schutz der geschäftlichen Interessen der an diesem Verfahren beteiligten Unternehmen, die in einem solchen Verfahren in einem engen Zusammenhang stehen, beeinträchtigt (…vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2014:112, Rn. 79 bis 93, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, Slg, EU:T:2013:480, Rn. 30 bis 42).Ferner wurde in der Unionsrechtsprechung anerkannt, dass die Kommission auf eine solche allgemeine Vermutung zurückgreifen kann, solange das fragliche Verfahren nicht als abgeschlossen angesehen werden kann, weil es entweder noch nicht zur Annahme einer Entscheidung geführt hat oder Nichtigkeitsklagen gegen diese Entscheidung erhoben worden und an dem Tag, an dem die Kommission den Antrag auf Zugang zu Dokumenten in der entsprechenden Akte erhält und hierzu Stellung nimmt, noch anhängig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2014:112, Rn. 70, 98 und 99, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2013:480, Rn. 43).
Darüber hinaus ist angesichts des Zwecks dieses Verfahrens davon auszugehen, dass diese Dokumente sensible geschäftliche Informationen zur Strategie und zu den Tätigkeiten der Parteien sowie deren Geschäftsbeziehungen mit Dritten enthalten können (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2014:112, Rn. 79, und Niederlande/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2013:480, Rn. 34).
Auch wenn diese Rechtsprechung die von den nationalen Wettbewerbsbehörden eingeführten Kronzeugenprogramme betrifft, lässt sich, wie die Kommission im Übrigen in ihrer Klagebeantwortung geltend macht, dieselbe Argumentation auf das Kronzeugenprogramm der Kommission anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2013:480, Rn. 41, und Schlussanträge des Generalanwalts Villalón in der Rechtssache Kommission/EnBW, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2013:643, Nrn. 68 und 69).
- EuG, 11.12.2018 - T-440/17
Arca Capital Bohemia/ Kommission
In Anbetracht der im Rahmen eines Verfahrens zur Kontrolle staatlicher Beihilfen geschützten Interessen ist die Veröffentlichung der sensiblen Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten der an diesem Verfahren beteiligten Unternehmen, insbesondere des Begünstigten der Beihilfe, nämlich unabhängig davon, ob das Verfahren nach Art. 108 AEUV bereits abgeschlossen ist, geeignet, deren Geschäftsinteressen zu schädigen (…vgl. entsprechend Urteile vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393, Rn. 124…, vom 28. Juni 2012, Kommission/Agrofert Holding, C-477/10 P, EU:C:2012:394, Rn. 66, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 43).Im Übrigen können nach Art. 4 Abs. 7 der Verordnung Nr. 1049/2001 die Ausnahmen in Bezug auf die geschäftlichen Interessen und die sensiblen Dokumente für einen Zeitraum von 30 Jahren und erforderlichenfalls noch länger gelten (…Urteile vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393, Rn. 125…, vom 28. Juni 2012, Kommission/Agrofert Holding, C-477/10 P, EU:C:2012:394, Rn. 67, und vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 44).
Die genannte allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit schließt jedoch nicht das Recht für die Beteiligten aus, darzulegen, dass diese Vermutung für ein bestimmtes Dokument, um dessen Verbreitung ersucht wird, nicht gilt, insbesondere wegen Zeitablaufs (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 27), oder dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung dieses Dokuments gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 besteht (…Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 62, …und vom 14. Juli 2016, Sea Handling/Kommission, C-271/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:557, Rn. 39).
Daher ist es nicht erforderlich, zu prüfen, ob die Kommission im vorliegenden Fall die Verweigerung des Zugangs mit Erfolg auf die auf letzterer Ausnahmeregelung beruhende allgemeine Vermutung stützen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 88, …und vom 25. März 2015, Sea Handling/Kommission, T-456/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:185, Rn. 86).
- EuG, 11.12.2018 - T-441/17
Arca Capital Bohemia/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
En effet, compte tenu des intérêts protégés dans le cadre d'une procédure relative au contrôle des aides d'État, la publication des informations sensibles concernant les activités économiques des entreprises concernées par cette procédure, notamment le bénéficiaire de l'aide, est susceptible de porter atteinte à leurs intérêts commerciaux indépendamment du fait que la procédure d'application de l'article 108 TFUE est déjà close (voir, par analogie, arrêts du 28 juin 2012, Commission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393, point 124 ; du 28 juin 2012, Commission/Agrofert Holding, C-477/10 P, EU:C:2012:394, point 66, et du 13 septembre 2013, Pays-Bas/Commission, T-380/08, EU:T:2013:480, point 43).Il importe d'ailleurs de souligner que, aux termes de l'article 4, paragraphe 7, du règlement n o 1049/2001, les exceptions concernant les intérêts commerciaux ou les documents sensibles peuvent s'appliquer pendant une période de 30 ans, voire au-delà de cette période si nécessaire (arrêts du 28 juin 2012, Commission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393, point 125 ; du 28 juin 2012, Commission/Agrofert Holding, C-477/10 P, EU:C:2012:394, point 67, et du 13 septembre 2013, Pays-Bas/Commission, T-380/08, EU:T:2013:480, point 44).
Toutefois, la présomption générale de confidentialité n'exclut pas le droit, pour les intéressés, de démontrer qu'un document donné, dont la divulgation est demandée, n'est pas couvert par ladite présomption, notamment du fait de l'écoulement du temps (voir, en ce sens, arrêt du 13 septembre 2013, Pays-Bas/Commission, T-380/08, EU:T:2013:480, point 27), ou qu'il existe un intérêt public supérieur justifiant la divulgation du document visé en vertu de l'article 4, paragraphe 2, du règlement n o 1049/2001 (arrêts du 29 juin 2010, Commission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376, point 62, et du 14 juillet 2016, Sea Handling/Commission, C-271/15 P, non publié, EU:C:2016:557, point 39).
Il n'est donc pas nécessaire de vérifier si, en l'espèce, la Commission pouvait fonder utilement le refus d'accès sur la présomption générale fondée sur cette dernière exception (voir, en ce sens, arrêts du 13 septembre 2013, Pays-Bas/Commission, T-380/08, EU:T:2013:480, point 88, et du 25 mars 2015, Sea Handling/Commission, T-456/13, non publié, EU:T:2015:185, point 86).
- EuG, 12.05.2015 - T-623/13
Das Gericht der EU stellt fest, dass der Schriftwechsel zwischen der Kommission …
Erstens wurden die im vorliegenden Fall der Kommission übermittelten Dokumente von der CNC im Rahmen einer Untersuchung zur Anwendung von Art. 101 AEUV gesammelt, deren Ziel es war, ausreichende Informationen und Beweismittel zusammenzutragen, um konkrete gegen diese Bestimmung verstoßende Praktiken zu ahnden (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, Slg, EU:T:2013:480, Rn. 33).Zweitens erhält die CNC - wenn sie, wie dies bei den beiden vorliegend in Rede stehenden nationalen Verfahren der Fall ist (…siehe oben, Rn. 10), prüft, ob ein oder mehrere Unternehmen im Rahmen kollusiver Verhaltensweisen Verpflichtungen eingegangen sind, die geeignet sind, den Wettbewerb in erheblicher Weise zu beeinträchtigen - sensible Geschäftsinformationen zu den geschäftlichen Strategien der beteiligten Unternehmen, der Höhe ihres Umsatzes, ihren Marktanteilen und ihren Geschäftsbeziehungen, so dass der Zugang zu den Dokumenten eines solchen Verfahrens den Schutz der geschäftlichen Interessen dieser Unternehmen beeinträchtigen kann (vgl. entsprechend Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 43 angeführt, EU:T:2013:480, Rn. 34).
Derselben Überlegung ist das Gericht im Bereich der Kontrolle von Kartellen durch die Kommission gefolgt (Urteile Niederlande/Kommission, oben in Rn. 43 angeführt, EU:T:2013:480, Rn. 43 und 44, …und vom 7. Oktober 2014, Schenker/Kommission, T-534/11, Slg, EU:T:2014:854, Rn. 58 und 59).
- EuG, 05.02.2018 - T-611/15
Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Zugang zu Dokumenten - …
Was insbesondere den Zugang zu Dokumenten aus der Verwaltungsakte in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV angeht, haben die Unionsgerichte angenommen, dass die Kommission ohne konkrete und individuelle Prüfung jedes einzelnen Dokuments zu der Annahme berechtigt war, dass deren Verbreitung grundsätzlich sowohl den Schutz des Zwecks der Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten als auch den Schutz der geschäftlichen Interessen der an diesem Verfahren beteiligten Unternehmen, die in einem solchen Verfahren in einem engen Zusammenhang stehen, beeinträchtigt (…vgl. Urteile vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112, Rn. 79 und 93 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, EU:T:2013:480, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 26.04.2016 - T-221/08
Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zu …
Hierzu genügt die Feststellung, dass die vollständige Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten mit dem Kürzel "NA" auf die in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses gestützt werden durfte, wie sich oben aus den Rn. 147 bis 169 ergibt, und deshalb nicht geprüft zu werden braucht, ob diese vollständige Zugangsverweigerung auch auf die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und in Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen gestützt werden durfte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2013, Niederlande/Kommission, T-380/08, Slg, EU:T:2013:480, Rn. 88). - EuG, 25.03.2015 - T-456/13
Sea Handling / Kommission
En troisième lieu, en ce qui concerne le droit à une protection juridictionnelle effective, il découle des considérations exposées aux points 41 et 42 ci-dessus et de la jurisprudence, d'une part, que la question de savoir si une personne a besoin d'un document pour préparer un recours en annulation relève de l'examen de ce recours et, d'autre part, que, même à supposer que ce besoin soit avéré, ce besoin n'est pas pris en considération pour apprécier la balance des intérêts visée par l'article 4, paragraphe 2, du règlement n° 1049/2001 en ce qui concerne une demande d'accès au document (voir arrêt du 13 septembre 2013, Pays-Bas/Commission, T-380/08, Rec, EU:T:2013:480, point 80 et jurisprudence citée). - EuG, 26.04.2018 - T-251/15
Espírito Santo Financial (Portugal) / EZB
- EuG, 13.03.2019 - T-730/16
Espírito Santo Financial Group / EZB
- EuG, 05.12.2018 - T-875/16
Falcon Technologies International / Kommission
- EuG, 14.05.2019 - T-751/17
Commune de Fessenheim u.a./ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) …