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   EuG, 11.06.2014 - T-4/13   

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https://dejure.org/2014,12573
EuG, 11.06.2014 - T-4/13 (https://dejure.org/2014,12573)
EuG, Entscheidung vom 11.06.2014 - T-4/13 (https://dejure.org/2014,12573)
EuG, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - T-4/13 (https://dejure.org/2014,12573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Beschlüsse der Europäischen Kommission vom 30. Oktober 2012, mit der die von der Klägerin für die Lose 1, 2, 3, 7, 8 und 9 im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hinsichtlich der Sprachkurse für das Personal der Institutionen, Organe und Agenturen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Da schließlich die Leitlinien der OECD für die Behandlung von Interessenkonflikten im öffentlichen Dienst nicht für die Organe der Union gelten (Urteil vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:437, Rn. 82), können sie nicht als Rechtsnorm angesehen werden, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet darüber hinaus, dass die Bieter sowohl zum Zeitpunkt der Angebotserstellung als auch zum Zeitpunkt der Bewertung ihrer Angebote durch den öffentlichen Auftraggeber gleich behandelt werden müssen (Urteil vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:437, Rn. 580).

    Eine solche Situation ist geeignet, den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen (Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 30, und vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:437, Rn. 53), und begründet einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter.

  • EuG, 26.05.2021 - T-54/21

    Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der

    Demzufolge muss die Kommission insbesondere in jedem Abschnitt des Verfahrens für die Wahrung der Gleichbehandlung und damit der Chancengleichheit aller Bieter sorgen (Urteil vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 108; vgl. auch Urteil vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:437, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.12.2014 - T-201/11

    Das Gericht äußert sich erstmals zur Zurückweisung einer Beschwerde durch die

    Da die Kommission daher über ein weites Ermessen zur Durchführung von Art. 13 der Verordnung Nr. 1/2003 verfügt, ist die unionsgerichtliche Kontrolle auf die Prüfung der Fragen zu beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten wurden, sowie ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, EU:T:2014:437, Rn. 95).
  • EuG, 04.02.2016 - T-722/14

    PRIMA / Kommission

    Il résulte de la jurisprudence du Tribunal que la Commission satisfait à son obligation de motivation si elle respecte ces dispositions (voir, en ce sens, arrêts Evropaïki Dynamiki/Commission, point 22 supra, EU:T:2008:324, point 47, et du 11 juin 2014, Communicaid Group/Commission, T-4/13, EU:T:2014:437, point 22).
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