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   EuG, 28.04.2015 - T-137/13   

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https://dejure.org/2015,8585
EuG, 28.04.2015 - T-137/13 (https://dejure.org/2015,8585)
EuG, Entscheidung vom 28.04.2015 - T-137/13 (https://dejure.org/2015,8585)
EuG, Entscheidung vom 28. April 2015 - T-137/13 (https://dejure.org/2015,8585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Saferoad RRS / HABM (MEGARAIL)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MEGARAIL - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschreibendes Wortzeichen "MEGARAIL" für Leitplanken und Straßenbegrenzungspfosten; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf die betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen "MEGARAIL" für Leitplanken und Straßenbegrenzungspfosten; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf die betriebliche Herkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Marke "MEGARAIL" für Vermietung von Leitplanken und Anprallschutz ist nur beschreibend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Marke "MEGARAIL" für Vermietung von Leitplanken und Anprallschutz ist nur beschreibend

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Saferoad RRS / HABM (MEGARAIL)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 2536/2011"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 9. Januar 2013, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "MEGARAIL" für Waren ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Insoweit ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das HABM zwar im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der Prüfung einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg, EU:C:2011:139, Rn. 73 und 74).

    Folglich kann sich derjenige, der ein Zeichen als Marke anmeldet, nicht auf eine etwaige fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Rn. 57 angeführt, EU:C:2011:139, Rn. 75 und 76).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Rn. 57 angeführt, EU:C:2011:139, Rn. 77).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Demnach fallen unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 solche Zeichen und Angaben, die im normalen Gebrauch aus der Sicht des Verbrauchers dazu dienen können, eine Ware oder Dienstleistung wie die, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:C:2005:247, Rn. 24).

    Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (Urteil PAPERLAB, oben in Rn. 21 angeführt, EU:T:2005:247, Rn. 25).

  • EuG, 14.09.2004 - T-183/03

    Applied Molecular Evolution / HABM (APPLIED MOLECULAR EVOLUTION) -

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Außerdem ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 14. September 2004, Applied Molecular Evolution/HABM [APPLIED MOLECULAR EVOLUTION], T-183/03, Slg, EU:T:2004:263, Rn. 29).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Außerdem ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 14. September 2004, Applied Molecular Evolution/HABM [APPLIED MOLECULAR EVOLUTION], T-183/03, Slg, EU:T:2004:263, Rn. 29).
  • EuG, 14.04.2005 - T-260/03

    Celltech / HABM (CELLTECH) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CELLTECH - Absolute

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Anders als in den Sachverhalten, die in den von der Klägerin angeführten Urteilen vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM (CARCARD) (T-356/00, Slg, EU:T:2002:80), und vom 14. April 2005, Celltech/HABM (CELLTECH) (T-260/03, Slg, EU:T:2005:130), geprüft worden sind, ist der Zusammenhang zwischen "Stahlschutzwänden", "Straßenbegrenzungspfosten, nicht aus Metall" sowie "Gittern, nicht aus Metall" und dem Gebiet der Verkehrssicherheit jedoch hinreichend eng, um sich auf die Wahrnehmung des Bestandteils "rail" durch die maßgeblichen Verkehrskreise auszuwirken.
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auf zwei deutsche Entscheidungen Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur einen Umstand darstellen, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile vom 16. Februar 2000, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], T-122/99, Slg, EU:T:2000:39, Rn. 61, und vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg, EU:T:2001:221, Rn. 58).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Anders als in den Sachverhalten, die in den von der Klägerin angeführten Urteilen vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM (CARCARD) (T-356/00, Slg, EU:T:2002:80), und vom 14. April 2005, Celltech/HABM (CELLTECH) (T-260/03, Slg, EU:T:2005:130), geprüft worden sind, ist der Zusammenhang zwischen "Stahlschutzwänden", "Straßenbegrenzungspfosten, nicht aus Metall" sowie "Gittern, nicht aus Metall" und dem Gebiet der Verkehrssicherheit jedoch hinreichend eng, um sich auf die Wahrnehmung des Bestandteils "rail" durch die maßgeblichen Verkehrskreise auszuwirken.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Demnach fallen unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 solche Zeichen und Angaben, die im normalen Gebrauch aus der Sicht des Verbrauchers dazu dienen können, eine Ware oder Dienstleistung wie die, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:C:2005:247, Rn. 24).
  • EuG, 14.06.2007 - T-207/06

    Europig / HABM (EUROPIG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Der beschreibende Charakter einer Marke ist demgemäß zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (Urteil vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, Slg, EU:T:2007:179, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuG, 28.04.2015 - T-137/13
    Demnach fallen unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 solche Zeichen und Angaben, die im normalen Gebrauch aus der Sicht des Verbrauchers dazu dienen können, eine Ware oder Dienstleistung wie die, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:C:2005:247, Rn. 24).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Nach der Rechtsprechung betrifft die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 genannte "Beschaffenheit" auch lobende Begriffe zur Beschreibung der Eigenschaften, die die Waren oder Dienstleistungen selbst besitzen, vorausgesetzt jedoch, es besteht ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen der Beschaffenheitsangabe und den betroffenen Waren und Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:487, Rn. 33, 37 und 38, sowie vom 28. April 2015, Saferoad RRS/HABM [MEGARAIL], T-137/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:232, Rn. 47 und 48).
  • EuG, 09.11.2016 - T-290/15

    Smarter Travel Media / EUIPO (SMARTER TRAVEL)

    Cette disposition empêche, dès lors, que de tels signes ou indications soient réservés à une seule entreprise en raison de leur enregistrement en tant que marque [arrêts du 28 avril 2015, Saferoad RRS/OHMI (MEGARAIL), T-137/13, non publié, EU:T:2015:232, point 20, et du 25 septembre 2015, Grundig Multimedia/OHMI (DetergentOptimiser), T-707/14, non publié, EU:T:2015:696, point 12], et qu'une entreprise monopolise l'usage d'un terme descriptif, au détriment des autres entreprises, y compris ses concurrents, dont l'étendue du vocabulaire disponible pour décrire leurs propres produits ou services se trouverait ainsi réduite [arrêts du 10 septembre 2015, Laverana/OHMI (BIO organic), T-610/14, non publié, EU:T:2015:613, point 15, et du 25 novembre 2015, Ewald Dörken/OHMI - Schürmann (VENT ROLL), T-223/14, non publié, EU:T:2015:879, point 20].
  • EuG, 04.05.2022 - T-261/21

    Sturz/ EUIPO - Clatronic International (STEAKER) - Unionsmarke -

    Der Gebrauch eines Ausdrucks aus der Umgangssprache kann den maßgeblichen Verkehrskreisen bekannt sein und von ihnen verstanden werden, wenn seine Verwendung u. a. im geschäftlichen Umgang üblich geworden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2015, Saferoad RRS/HABM [MEGARAIL], T-137/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:232, Rn. 43).
  • EuG, 18.05.2017 - T-163/16

    Reisswolf / EUIPO (secret. service.) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Diese Vorschrift schließt es daher aus, dass die betreffenden Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (Urteile vom 28. April 2015, Saferoad RRS/HABM [MEGARAIL], T-137/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:232, Rn. 20, und vom 25. September 2015, Grundig Multimedia/HABM [DetergentOptimiser], T-707/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:696, Rn. 12).
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