Rechtsprechung
   EuG, 04.02.2015 - T-374/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,904
EuG, 04.02.2015 - T-374/13 (https://dejure.org/2015,904)
EuG, Entscheidung vom 04.02.2015 - T-374/13 (https://dejure.org/2015,904)
EuG, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - T-374/13 (https://dejure.org/2015,904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    KSR / OHMI - Lampenwelt (Moon)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke Moon - Absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erteilung der Prozessvollmacht; Nichtigerklärung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Moon" ist für Leuchten in Form des Mondes nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Moon" ist für Leuchten in Form des Mondes nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erteilung der Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    KSR / OHMI - Lampenwelt (Moon)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der Wortmarke "Moon" für Waren der Klasse 11 auf Aufhebung der Entscheidung R 676/2012-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 13. Mai 2013, durch die die Beschwerde gegen die ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Nach ständiger Rechtsprechung wird mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt, das verlangt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der für die Anmeldemarke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, EU:T:2007:172, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen dienen können, werden nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es so dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil LOKTHREAD, oben in Rn. 19 angeführt, EU:T:2007:172, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich fällt ein Zeichen unter das in der genannten Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil LOKTHREAD, oben in Rn. 19 angeführt, EU:T:2007:172, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist zu beachten, dass sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick darauf, wie die betroffenen Verkehrskreise das Zeichen verstehen, und im Hinblick auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beurteilen lässt (vgl. Urteil LOKTHREAD, oben in Rn. 19 angeführt, EU:T:2007:172, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 kann die Eintragung eines Zeichens nur dann verweigert werden, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass es von den beteiligten Verkehrskreisen tatsächlich als eine Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (vgl. Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg, EU:C:2011:139, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis oder einen Nichtigkeitsgrund fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2011:139, Rn. 77).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-531/12

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    44 § 6 der Verfahrensordnung ist aber dahin auszulegen, dass eine fehlende Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage durch die nachträgliche Vorlage eines das Bestehen dieser Bevollmächtigung bestätigenden Dokuments geheilt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, Slg, EU:C:2014:2008, Rn. 33).

    Obwohl die Anwälte der Klägerin zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage nicht über eine von einem hierzu Berechtigten ausgestellte Prozessvollmacht verfügten, konnte ein hierzu Berechtigter nach der Erhebung der Klage folglich rechtsgültig seinen Willen zur Durchführung des Verfahrens bestätigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Commune de Millau und SEMEA/Kommission, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2014:2008, Rn. 34).

  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Zum zweiten Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 gerügt wird, ist festzustellen, dass das betreffende Zeichen nach dieser Bestimmung schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines der aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2000, Community Concepts/HABM [Investorworld], T-360/99, Slg, EU:T:2000:247, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Was drittens die Argumente angeht, die die Klägerin aus Entscheidungen nationaler Gerichte ableiten will, ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Ziele verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, Slg, EU:T:2000:283, Rn. 47).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die auf der Grundlage der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) (aufgehoben durch die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. L 299, S. 25]) harmonisiert worden sind, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Wortzeichen seinen Ursprung hat (Urteil vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg, EU:T:2002:43, Rn. 47).
  • EuG, 08.07.2010 - T-386/08

    'Trautwein / HABM (Représentation d''un cheval)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Im Übrigen genügt der Umstand, dass das fragliche Zeichen nach Ansicht der Klägerin auch als Marke hat dienen können, für sich genommen nicht, um das Zeichen vom Verbot des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 auszunehmen (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Juli 2010, Trautwein/HABM [Darstellung eines Pferds], T-386/08, EU:T:2010:296, Rn. 47).
  • EuG, 16.01.2013 - T-544/11

    Spectrum Brands (UK) / OHMI - Philips (STEAM GLIDE)

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Ein Wortzeichen kann daher nach der genannten Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. Urteil vom 16. Januar 2013, Spectrum Brands [UK]/HABM - Philips [STEAM GLIDE], T-544/11, EU:T:2013:20, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Denn zum einen ist hinsichtlich des Zeitpunkts, der der Beurteilung des beschreibenden Charakters des betreffenden Zeichens zugrunde zu legen ist, zu beachten, dass zwar für die Prüfung des Vorliegens absoluter Nichtigkeitsgründe nach der Rechtsprechung allein der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend ist, aber das Gericht ohne widersprüchliche Begründung oder Rechtsfehler Umstände berücksichtigen kann, die zwar nach dem Zeitpunkt der Anmeldung liegen, aber Rückschlüsse auf die Situation zu diesem Zeitpunkt zulassen (Beschlüsse vom 5. Oktober 2004, Alcon/HABM, C-192/03 P, Slg, EU:C:2004:587, Rn. 40 und 41, und vom 23. April 2010, HABM/Frosch Touristik, C-332/09 P, EU:C:2010:225, Rn. 43).
  • EuGH, 23.04.2010 - C-332/09

    HABM / Frosch Touristik - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 04.02.2015 - T-374/13
    Denn zum einen ist hinsichtlich des Zeitpunkts, der der Beurteilung des beschreibenden Charakters des betreffenden Zeichens zugrunde zu legen ist, zu beachten, dass zwar für die Prüfung des Vorliegens absoluter Nichtigkeitsgründe nach der Rechtsprechung allein der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend ist, aber das Gericht ohne widersprüchliche Begründung oder Rechtsfehler Umstände berücksichtigen kann, die zwar nach dem Zeitpunkt der Anmeldung liegen, aber Rückschlüsse auf die Situation zu diesem Zeitpunkt zulassen (Beschlüsse vom 5. Oktober 2004, Alcon/HABM, C-192/03 P, Slg, EU:C:2004:587, Rn. 40 und 41, und vom 23. April 2010, HABM/Frosch Touristik, C-332/09 P, EU:C:2010:225, Rn. 43).
  • EuG, 13.12.2017 - T-712/15

    Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die

    51 Abs. 4 der Verfahrensordnung ist dahin auszulegen, dass eine fehlende Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage durch die nachträgliche Vorlage eines das Bestehen dieser Bevollmächtigung bestätigenden Dokuments geheilt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Februar 2015, KSR/HABM - Lampenwelt [Moon], T-374/13, EU:T:2015:69, Rn. 12 und 13, vgl. auch - zur Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 33 und 34).
  • EuG, 23.08.2023 - T-609/22

    Nienaber/ EUIPO - St. Hippolyt Mühle Ebert (BoneKare) - Unionsmarke -

    Dies ist selbst dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung in einem Land ergangen ist, das zu dem Sprachraum gehört, in dem die in Rede stehende Wortmarke ihren Ursprung hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 2015, KSR/HABM - Lampenwelt [Moon], T-374/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:69, Rn. 48).
  • EuG, 07.11.2017 - T-628/15

    Frame / EUIPO - Bianca-Moden (BiancalunA) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Partant, si le terme « lune " a été jugé descriptif de lampes en forme de lune qui produisaient un effet lumineux semblable à celui de la lune [arrêt du 4 février 2015, KSR/OHMI - Lampenwelt (Moon), T-374/13, non publié, EU:T:2015:69, points 26 et 36], le rapport entre les produits concernés et le mot « luna " n'est pas aussi direct et concret pour aboutir à la même conclusion.
  • EuG, 22.06.2016 - T-43/16

    1&1 Telecom / Kommission - Nichtigkeitsklage - Unterzeichnung der Klageschrift -

    Der Umstand, dass diese Vollmacht nicht gleichzeitig mit der Klageschrift eingereicht wurde, ändert nichts an dieser Feststellung und führt auch nicht zur Unzulässigkeit der Klageschrift, da eine solche Unterlassung bei der Einreichung der Klageschrift behebbar ist und von der Klägerin innerhalb der nach Art. 78 Abs. 5 der Verfahrensordnung vorgegebenen Frist behoben wurde (Urteil vom 4. Februar 2015, KSR/HABM - Lampenwelt [Moon], T-374/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:69, Rn. 12 und 13).
  • EuG, 13.12.2017 - T-52/16

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    51 Abs. 4 der Verfahrensordnung ist dahin auszulegen, dass eine fehlende Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage durch die nachträgliche Vorlage eines das Bestehen dieser Bevollmächtigung bestätigenden Dokuments geheilt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Februar 2015, KSR/HABM - Lampenwelt [Moon], T-374/13, EU:T:2015:69, Rn. 12 und 13, vgl. auch - zur Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Urteil vom 19. Juni 2014, Commune de Millau und SEMEA/Kommission, C-531/12 P, EU:C:2014:2008, Rn. 33 und 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht