Rechtsprechung
   EuG, 07.10.2015 - T-49/14   

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https://dejure.org/2015,27224
EuG, 07.10.2015 - T-49/14 (https://dejure.org/2015,27224)
EuG, Entscheidung vom 07.10.2015 - T-49/14 (https://dejure.org/2015,27224)
EuG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - T-49/14 (https://dejure.org/2015,27224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks / Kommission

    Geschützte geografische Angabe - "Kolocz slaski" oder "Kolacz slaski" - Löschungsverfahren - Rechtsgrundlage - Verordnung (EG) Nr. 510/2006 - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 - Löschungsgründe - Grundrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung "Schlesischer Streuselkuchen" durch deutsche Bäcker trotz Eintragung der geschützten polnischen Herkunftsangaben "KoBocz" und "KoBacz" für "Schlesischer Kuchen"; Rechtsgeltung bei Rechtsänderung während des Löschungsverfahrens; Ausschluss der Geltendmachung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung "Schlesischer Streuselkuchen" durch deutsche Bäcker trotz Eintragung der geschützten polnischen Herkunftsangaben "KoBocz" und "KoBacz" für "Schlesischer Kuchen"; Rechtsgeltung bei Rechtsänderung während des Löschungsverfahrens; Ausschluss der Geltendmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Herstellung "Schlesischer Streuselkuchen" durch deutsche Bäcker zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herstellung "Schlesischer Streuselkuchen" durch deutsche Bäcker zulässig

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    Schlesischer Streuselkuchen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2013/663/EU der Kommission vom 14. November 2013 über die Ablehnung des Antrags auf Löschung einer in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß der Verordnung (EU) ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-120/08

    Bavaria - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 und (EG)

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit es im Allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Union auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, wobei ausnahmsweise anderes dann gelten kann, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet wird (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Bavaria, C-120/08, Slg, EU:C:2010:798, Rn. 40).

    Die materiell-rechtlichen Unionsvorschriften sind insoweit, um die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu gewährleisten, nämlich so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten eingetretene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. Urteil Bavaria, oben in Rn. 26 angeführt, EU:C:2010:798, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Dagegen gilt das Unionsrecht unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg, EU:C:1986:304, Rn. 31, und vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, Slg, EU:C:2002:57, Rn. 50).

    Außerdem darf der Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nicht so ausgeweitet werden, dass die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Auswirkungen von unter der Geltung der früheren Regelung entstandenen Sachverhalten schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Pokrzeptowicz-Meyer, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2002:57, Rn. 55).

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Daher ist zwar bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden; dies gilt jedoch nicht für materiell-rechtliche Vorschriften (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, Slg, EU:C:2012:781, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.1986 - 270/84

    Licata / ESC

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Dagegen gilt das Unionsrecht unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung des alten Rechts entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg, EU:C:1986:304, Rn. 31, und vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, Slg, EU:C:2002:57, Rn. 50).
  • EuGH, 29.01.1985 - 234/83

    Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob sich diese Vorschriften für den Betroffenen günstig oder ungünstig auswirken könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, Slg, EU:C:1985:30, Rn. 20, und vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, Slg, EU:C:2002:82, Rn. 20).
  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Die Frage einer etwaigen Verletzung der Grundrechte durch eine Handlung der Unionsorgane kann nicht anders als im Rahmen des Unionsrechts selbst beurteilt werden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979, Hauer, 44/79, Slg, EU:C:1979:290, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-28/00

    DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuG, 07.10.2015 - T-49/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob sich diese Vorschriften für den Betroffenen günstig oder ungünstig auswirken könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, Slg, EU:C:1985:30, Rn. 20, und vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, Slg, EU:C:2002:82, Rn. 20).
  • EuG, 10.09.2014 - T-354/13

    Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Die Sache ist unter der Nummer T-49/14 im Register eingetragen worden.

    Die Parteien wurden insbesondere gebeten, dazu Stellung zu nehmen, ob vor dem Hintergrund, dass der Durchführungsbeschluss Gegenstand der Klage in der Rechtssache T-49/14 ist, über die vorliegende Klage noch zu entscheiden ist.

    Drittens hat der Kläger beantragt, die Rechtssachen T-354/13 und T-49/14 gemäß Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung zu verbinden.

    Da die vorliegende Klage aus den oben angeführten Gründen unzulässig ist, braucht sich das Gericht nicht zu der Frage zu äußern, ob die Klage wegen des Erlasses des Durchführungsbeschlusses durch die Kommission während des Verfahrens und wegen der Klage, die der Kläger in der Rechtssache T-49/14 gegen diesen Beschluss erhoben hat, gegenstandslos geworden ist.

    Darüber hinaus hat sich der Antrag des Klägers auf Verbindung der Rechtssachen T-354/13 und T-49/14 erledigt.

  • EuG, 23.04.2018 - T-43/15

    CRM / Kommission

    La procédure d'annulation ou de modification du cahier des charges ne saurait servir à pallier les défauts de la procédure d'enregistrement d'une IGP qui auraient pu être évités si l'examen avait été conduit en respectant le principe de bonne administration (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 7 octobre 2015, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks/Commission, T-49/14, non publié, EU:T:2015:755, points 63 et 64).
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