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   EuG, 18.11.2015 - T-508/13   

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https://dejure.org/2015,33884
EuG, 18.11.2015 - T-508/13 (https://dejure.org/2015,33884)
EuG, Entscheidung vom 18.11.2015 - T-508/13 (https://dejure.org/2015,33884)
EuG, Entscheidung vom 18. November 2015 - T-508/13 (https://dejure.org/2015,33884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Government of Malaysia / OHMI - Vergamini (HALAL MALAYSIA)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke HALAL MALAYSIA - Nicht eingetragene ältere Bildmarke HALAL MALAYSIA - Relatives Eintragungshindernis - Keine gemäß dem Recht des Mitgliedstaats vor dem Zeitpunkt der Anmeldung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Government of Malaysia / OHMI - Vergamini (HALAL MALAYSIA)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke HALAL MALAYSIA - Nicht eingetragene ältere Bildmarke HALAL MALAYSIA - Relatives Eintragungshindernis - Keine gemäß dem Recht des Mitgliedstaats vor dem Zeitpunkt der Anmeldung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Government of Malaysia / OHMI - Vergamini (HALAL MALAYSIA)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nicht eingetragenen Bildmarke mit den Wortbestandteilen "HALAL MALAYSIA" auf Aufhebung der Entscheidung R 326/2012-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 27. Juni 2013, mit der die ...

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 18.07.2017 - T-45/16

    Alfonso Egüed / EUIPO - Jackson Family Farms (BYRON) - Unionsmarke -

    Aus Section 5 (4) des Trade Marks Act 1994 in seiner Auslegung durch die nationalen Gerichte (Entscheidung des House of Lords [Oberhaus, Vereinigtes Königreich] Reckitt & Colman Products Ltd v Borden Inc. [1990] R.P.C. 341, 406 HL) ergibt sich, dass der Kläger gemäß den Rechtsregeln, die für die im Recht des Vereinigten Königreichs vorgesehene Klage wegen Kennzeichenverletzung gelten, nachweisen muss, dass drei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich erstens der von der nicht eingetragenen Marke oder dem in Rede stehenden Kennzeichen erworbene "Goodwill" (d. h. die Anziehungskraft auf Kunden), zweitens die irreführende Präsentationsweise durch den Inhaber der jüngeren Marke und drittens die Schädigung des "Goodwill" (Urteile vom 18. Januar 2012, Tilda Riceland Private/HABM - Siam Grains [BASmALI], T-304/09, EU:T:2012:13, Rn. 19, und vom 18. November 2015, Government of Malaysia/HABM - Vergamini [HALAL MALAYSIA], T-508/13, EU:T:2015:861, Rn. 32).

    Der Nachweis ernsthafter geschäftlicher Tätigkeiten, die in den Erwerb eines Rufes und die Gewinnung von Kunden münden, würde im Allgemeinen für den Nachweis eines "Goodwill" ausreichen (Urteile vom 9. Dezember 2010, Golden Elephant Brand, T-303/08, EU:T:2010:505, Rn. 102, und vom 18. November 2015, HALAL MALAYSIA, T-508/13, EU:T:2015:861, Rn. 74).

    Außerdem ergibt sich aus der nationalen Rechtsprechung, dass zu den Kunden sowohl diejenigen zählen, die ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit den Klägern in einem Verfahren wegen Kennzeichenverletzung haben, als auch diejenigen, die die Waren der Letzteren mittelbar erwerben (Entscheidung des Court of Appeal [England & Wales] [Civil Division] [Berufungsgerichtshof (England und Wales) (Abteilung für Zivilsachen)] Anheuser-Busch Inc v Budejovicky Budvar NP [1984] F.S.R. 413, 415 CA; siehe auch Urteil vom 18. November 2015, HALAL MALAYSIA, T-508/13, EU:T:2015:861, Rn. 67 und 75).

    Aus der nationalen Rechtsprechung, die das Gericht in ähnlichen Verfahren angewandt hat (Urteile vom 9. Dezember 2010, Golden Elephant Brand, T-303/08, EU:T:2010:505, und vom 18. November 2015, HALAL MALAYSIA, T-508/13, EU:T:2015:861), ergibt sich somit, dass selbst Kleinunternehmen einen "Goodwill" haben können.

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