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   EuG, 26.05.2016 - T-479/11, T-157/12   

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https://dejure.org/2016,11375
EuG, 26.05.2016 - T-479/11, T-157/12 (https://dejure.org/2016,11375)
EuG, Entscheidung vom 26.05.2016 - T-479/11, T-157/12 (https://dejure.org/2016,11375)
EuG, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - T-479/11, T-157/12 (https://dejure.org/2016,11375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Erdölsuche - Unbeschränkte staatliche Garantie, die dem Institut français du pétrole (IFP) implizit durch die Verleihung des Status eines "établissement public à caractère industriel et commercial" (öffentliches Unternehmen in den Bereichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Erdölsuche - Unbeschränkte staatliche Garantie, die dem Institut français du pétrole (IFP) implizit durch die Verleihung des Status eines "établissement public à caractère industriel et commercial" (öffentliches Unternehmen in den Bereichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, die implizite unbeschränkte Bürgschaft des französischen Staates zugunsten des Institut Français du Pétrole als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2011) 4483 final der Kommission vom 29. Juni 2011, mit der die implizite unbeschränkte Bürgschaft des Staats zugunsten des Institut Français du Pétrole (IFP), die sich aus seinem Statut als öffentliches Industrie- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 656
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 19.09.2018 - C-438/16

    Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die

    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T-479/11 und T-157/12, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:320), soweit das Gericht damit Art. 1 Abs. 3 bis 5 sowie die Art. 2 bis 12 des Beschlusses 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des "Institut Français du Pétrole" (ABl. 2012, L 14, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss) für nichtig erklärt hat.

    Mit am 9. September 2011 (Rechtssache T-479/11) bzw. am 5. April 2012 (Rechtssache T-157/12) bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften erhoben die Französische Republik und das IFPEN jeweils Klage gegen den streitigen Beschluss.

    Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 setzte das Gericht das Verfahren in den Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 bis zur Verkündung des die Rechtmäßigkeit des Beschlusses "La Poste" betreffenden Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-559/12 P aus.

    Mit Beschluss vom 8. September 2015 verband das Gericht die Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T - 479/11 und T - 157/12, EU:T:2016:320), wird aufgehoben, soweit das Gericht damit Art. 1 Abs. 3 bis 5 sowie die Art. 2 bis 12 des Beschlusses 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des "Institut Français du Pétrole" für nichtig erklärt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-438/16

    Kommission/ Frankreich und IFP Énergies nouvelles

    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T-479/11 und T-157/12, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:320), mit dem dieses den Klagen der Französischen Republik und des öffentlichen Unternehmens IFP Énergies nouvelles (im Folgenden: IFPEN) auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 stattgegeben hat(2).

    Am 9. September 2011 erhob die Französische Republik eine unter dem Aktenzeichen T-479/11 in das Register eingetragene Klage auf Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses, und am 5. April 2012 erhob auch das IFPEN eine unter dem Aktenzeichen T-157/12 in das Register eingetragene Klage gegen diesen Beschluss.

    Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 setzte das Gericht das Verfahren in den Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 bis zur Verkündung des Urteils des Gerichtshofs vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission (C-559/12 P, EU:C:2014:217)(9), aus.

    Am 8. September 2015 beschloss das Gericht, die Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T-479/11 und T-157/12, EU:T:2016:320), aufzuheben, soweit das Gericht erstens entschieden hat, dass für die Widerlegung der im Urteil des Gerichtshofs vom 3. April 2014, La Poste (C-559/12 P, EU:C:2014:217), aufgestellten einfachen Vermutung der Nachweis des Fehlens jeglicher (tatsächlicher) Auswirkungen der Garantie auf die Beziehungen des öffentlichen Unternehmens IFP Énergies nouvelles zu Finanz- und Kreditinstituten in der Vergangenheit ausreiche, und zweitens, dass diese einfache Vermutung auf keine anderen Märkte oder Beziehungen ausgedehnt werden könne als die des öffentlichen Unternehmens IFP Énergies nouvelles zu den Kredit- und Finanzinstituten, somit nicht auf seine Beziehungen zu Lieferanten und/oder Kunden;.

  • EuG, 01.02.2018 - T-423/14

    Larko / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen -

    Um festzustellen, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, hat die Kommission unter Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers alle maßgeblichen Aspekte des streitigen Vorgangs und seinen Kontext, einschließlich der Lage des begünstigten Unternehmens und des betroffenen Marktes, zu prüfen (vgl. Urteil vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission, T-479/11 und T-157/12, EU:T:2016:320, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.01.2018 - T-747/15

    Das Gericht der EU bestätigt den Beschluss der Kommission, Frankreich zu

    EDF ist der Ansicht, die Urteile vom 16. März 2016, Frucona Kosice/Kommission (T-103/14, EU:T:2016:152), und vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T-479/11 und T-157/12, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:320), stützten ihr Vorbringen, dass es im Wesentlichen Sache der Kommission sei, jeden relevanten Umstand zu berücksichtigen, auch diejenigen, die dem Urheber der Maßnahme, d. h. dem betroffenen Mitgliedstaat, nicht mitgeteilt worden seien.
  • EuG, 05.10.2020 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

    Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 hat der Präsident der Achten Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien das Verfahren in den Rechtssachen, in denen mittlerweile das Urteil vom 26. Mai 2016, Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission (T-479/11 und T-157/12, im Folgenden: ursprüngliches Urteil, EU:T:2016:320), ergangen ist, bis zur verfahrensbeendenden Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache, in der mittlerweile das Urteil vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission (C-559/12 P, EU:C:2014:217), ergangen ist, ausgesetzt.
  • EuG, 01.07.2016 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

    Le 26 mai 2016, 1e Tribunal a rendu l'arrêt France et IFP Énergies nouvelles/Commission (T-479/11 et T-157/12, EU:T:2016:320, ci-après l'« arrêt en cause ").
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