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   EuG, 16.05.2017 - T-472/16   

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https://dejure.org/2017,15360
EuG, 16.05.2017 - T-472/16 (https://dejure.org/2017,15360)
EuG, Entscheidung vom 16.05.2017 - T-472/16 (https://dejure.org/2017,15360)
EuG, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - T-472/16 (https://dejure.org/2017,15360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marsh / EUIPO (LegalPro)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LegalPro - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LegalPro - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de

    Beschreibendes Wortzeichen "LegalPro" für Dienstleitungen im Versicherungswesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Marsh / EUIPO (LegalPro)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Marsh / EUIPO (LegalPro)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LegalPro - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 13.09.2016 - T-563/15

    Paglieri Sell System / EUIPO (APOTEKE)

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Die Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteil vom 13. September 2016, Paglieri Sell System/EUIPO [APOTEKE], T-563/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:467, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, auf diese Weise zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 13. September 2016, APOTEKE, T-563/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:467, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Zeichen fällt daher unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 13. September 2016, APOTEKE, T-563/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:467, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Zeichen, wie der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 eindeutig besagt, bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 13. September 2016, APOTEKE, T-563/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:467, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 02.07.2015 - T-657/13

    BH Stores / OHMI - Alex Toys (ALEX)

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Die Eignung eines Zeichens, als Unionsmarke eingetragen zu werden, ist daher allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 207/2009 in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis des EUIPO zu beurteilen (Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 47, und vom 2. Juli 2015, BH Stores/HABM - Alex Toys [ALEX], T-657/13, EU:T:2015:449, Rn. 42).
  • EuG, 15.05.2014 - T-366/12

    Katjes Fassin / HABM (Yoghurt- Gums) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Eine Marke, die aus einer sprachlichen Neuschöpfung mit mehreren Bestandteilen besteht, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, hat daher selbst einen diese Merkmale beschreibenden Charakter im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen der Neuschöpfung und der bloßen Summe ihrer Bestandteile besteht, was voraussetzt, dass die Neuschöpfung infolge der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck bewirkt, der hinreichend stark von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (Urteile vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, EU:C:2004:87, Rn. 39 bis 41, und vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 16).
  • EuG, 25.04.2013 - T-145/12

    Bayerische Motoren Werke / HABM (ECO PRO)

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Die Bedeutung des Begriffs "Pro" im Sinne von "professionell" wurde jedoch in der Rechtsprechung bereits wiederholt anerkannt (Urteil vom 25. April 2013, Bayerische Motoren Werke/HABM [ECO PRO], T-145/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:220, Rn. 27, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. November 2011, Hrbek/HABM - Outdoor Group [ALPINE PRO SPORTSWEAR & EQUIPMENT], T-434/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:663, Rn. 64).
  • EuG, 27.06.2013 - T-248/11

    International Engine Intellectual Property Company / HABM (PURE POWER)

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Ob ein Wortzeichen beschreibend ist, kann daher nicht aus dem Umstand gefolgert werden, dass der Wortbestandteil dieses Zeichen als solcher nicht in Wörterbüchern aufgeführt ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 27. Juni 2013, 1nternational Engine Intellectual Property Company/HABM [PURE POWER], T-248/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:333, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.11.2011 - T-434/10

    Hrbek / OHMI - Outdoor Group (ALPINE PRO SPORTSWEAR & EQUIPMENT)

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Die Bedeutung des Begriffs "Pro" im Sinne von "professionell" wurde jedoch in der Rechtsprechung bereits wiederholt anerkannt (Urteil vom 25. April 2013, Bayerische Motoren Werke/HABM [ECO PRO], T-145/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:220, Rn. 27, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. November 2011, Hrbek/HABM - Outdoor Group [ALPINE PRO SPORTSWEAR & EQUIPMENT], T-434/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:663, Rn. 64).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Denn die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74 bis 77).
  • EuG, 09.12.2009 - T-486/08

    Earle Beauty / HABM (SUPERSKIN)

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Was zum einen das Argument der Klägerin betrifft, dass der Begriff LegalPro in Wörterbüchern und Lexika fehle, weist das EUIPO zu Recht darauf hin, dass dieses Fehlen unerheblich sei, da es nicht erforderlich sei, dass die Zeichen und Angaben, aus denen die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 genannte Marke bestehe, zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits tatsächlich für die in der Anmeldung aufgeführten Waren oder Dienstleistungen beschreibend verwendet würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:487, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Die Eignung eines Zeichens, als Unionsmarke eingetragen zu werden, ist daher allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 207/2009 in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis des EUIPO zu beurteilen (Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 47, und vom 2. Juli 2015, BH Stores/HABM - Alex Toys [ALEX], T-657/13, EU:T:2015:449, Rn. 42).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 16.05.2017 - T-472/16
    Ein Wortzeichen ist daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuG, 02.04.2020 - T-307/19

    SQlab/ EUIPO (Innerbarend) - Nichtigkeitsklage - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit genügt der Hinweis, dass es weder erforderlich ist, dass das die angemeldete Marke bildende Wortzeichen zum Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend verwendet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Marsh/EUIPO [LegalPro], T-472/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:341, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), noch, dass diese Marke die einzige Bezeichnung der in Rede stehenden Merkmale der Ware ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 101).
  • EuG, 09.12.2020 - T-30/20

    Promed/ EUIPO - Centrumelektroniki (Promed)

    En effet, cet élément verbal est perçu par le public anglophone dans le sens de « professionnel " ou « favorable, positif ou propice " [voir, en ce sens, arrêts du 25 avril 2013, ECO PRO, T-145/12, non publié, EU:T:2013:220, point 27 et jurisprudence citée, et du 16 mai 2017, Marsh/EUIPO (LegalPro), T-472/16, non publié, EU:T:2017:341, point 27 et jurisprudence citée], sans que cette perception dépende de la position de l'élément en question au début ou à la fin de la marque.
  • EuG, 18.01.2018 - T-804/16

    LG Electronics / EUIPO (Dual Edge) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    À cet égard, il suffit de rappeler qu'il n'est pas nécessaire que le signe verbal composant la marque demandée soit effectivement utilisé au moment de la demande d'enregistrement à des fins descriptives des produits et des services concernés [voir, en ce sens, arrêt du 16 mai 2017, Marsh/EUIPO (LegalPro), T-472/16, non publié, EU:T:2017:341, point 25 et jurisprudence citée].
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