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   EuG, 13.12.2017 - T-712/15, T-52/16   

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https://dejure.org/2017,47917
EuG, 13.12.2017 - T-712/15, T-52/16 (https://dejure.org/2017,47917)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2017 - T-712/15, T-52/16 (https://dejure.org/2017,47917)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - T-712/15, T-52/16 (https://dejure.org/2017,47917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 - Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis - Beaufsichtigte Gruppe - Institute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind - Art. 2 Nr. 21 ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wirtschaftspolitik - Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die Confédération nationale du Crédit mutuel zu organisieren, und zwar auch in Bezug auf den Crédit mutuel Arkéa

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

    (fremdsprachig)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EZB darf Aufsicht über dezentrale französische Genossenschaftsbanken organisieren

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Da die EZB im angefochtenen Beschluss im Einklang mit der Stellungnahme des Überprüfungsausschusses entschieden hat, die zum Kontext des angefochtenen Beschlusses gehört, ist davon auszugehen, dass sich die EZB die in dieser Stellungnahme enthaltenen Beweggründe zu eigen gemacht hat und die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses im Licht der genannten Beweggründe geprüft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, T-122/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:337, Rn. 125 bis 127).

    Dies kommt u. a. erstens in dem Umstand zum Ausdruck, dass die Prüfung der Bedeutung eines Kreditinstituts, nach der sich richtet, ob bestimmte Aufsichtsaufgaben allein von der EZB oder dezentral im Rahmen des SSM ausgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/EZB, T-122/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:337, Rn. 63), nach dem 38. Erwägungsgrund und Art. 6 Abs. 4 der Grundverordnung auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb des teilnehmenden Mitgliedstaats erfolgt.

  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. Urteil vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2015 - C-433/13

    Kommission / Slowakei

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Was den ersten vom Überprüfungsausschuss herausgestellten Grund angeht, nämlich den Wortlaut von Art. L. 511-31 CMF, ist darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2013 - C-508/12

    Vapenik - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt nämlich aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Vapenik, C-508/12, EU:C:2013:790, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2010 - T-387/08

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Nur so kann der Unionsrichter überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, und vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-387/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:377, Rn. 31).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass die Behörden der Union im Fall komplexer Beurteilungen in bestimmten Bereichen des Unionsrechts über ein weites Ermessen verfügen, so dass sich die Kontrolle dieser Beurteilungen durch den Unionsrichter notwendigerweise auf die Prüfung beschränken muss, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich, dass, wenn bestimmte Gründe einer Entscheidung für sich allein die Entscheidung rechtlich hinreichend rechtfertigen können, Mängel, mit denen andere Gründe des Rechtsakts behaftet sein können, jedenfalls keinen Einfluss auf seinen verfügenden Teil haben (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 12. Juli 2001, Kommission und Frankreich/TF1, C-302/99 P und C-308/99 P, EU:C:2001:408, Rn. 27, sowie vom 12. Dezember 2006, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, T-155/04, EU:T:2006:387, Rn. 47).
  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

    Auszug aus EuG, 13.12.2017 - T-712/15
    Verfolgt eine Entscheidung mehrere Ziele und kommt zu den rechtmäßigen Beweggründen ein an sich zu beanstandender Grund hinzu, so ist die Entscheidung deswegen außerdem noch nicht mit Ermessensmissbrauch behaftet, sofern sie nur nicht das wesentliche Ziel preisgibt (Urteile vom 21. Dezember 1954, 1talien/Hohe Behörde, 2/54, EU:C:1954:8, S. 111, und vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, EU:T:2005:333, Rn. 87).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

  • EuGH, 12.07.2001 - C-302/99

    Kommission / TF1

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 21.12.1954 - 2/54

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    Italien / Kommission

  • EuG, 04.02.2015 - T-374/13

    KSR / OHMI - Lampenwelt (Moon) - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • EuG, 26.09.2014 - T-615/11

    Royal Scandinavian Casino Århus / Kommission

  • EuGH, 19.06.2014 - C-531/12

    Commune de Millau und SEMEA / Kommission

  • EuG, 30.09.2009 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE RECHTSAKTE DES RATES, MIT DENEN

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Dies ermöglicht - wie auch die Praxis zeigt - einen weitgehenden Rechtsschutz gegen entsprechende Maßnahmen der EZB (vgl. nur EuG, Urteil vom 16. Mai 2017, Landeskreditbank Baden-Württemberg/Europäische Zentralbank, T-122/15, EU:T:2017:337; Urteil vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/Europäische Zentralbank, T-712/15, EU:T:2017:900; Urteil vom 24. April 2018, Caisse régionale de crédit agricole mutuel Alpes Provence/Europäische Zentralbank, T-133/16, EU:T:2018:219; anhängige Rechtssache Trasta Komercbanka u.a./Europäische Zentralbank, T-698/16, ABl EU Nr. C 441 vom 28. November 2016, S. 29).
  • EuG, 28.05.2020 - T-399/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die

    Die Leitlinien der Kommission können nämlich, ebenso wie ihre frühere Praxis, jedenfalls die Unionsgerichte nicht binden, die gemäß Art. 19 EUV für die Auslegung des Unionsrechts allein zuständig bleiben, da diese Leitlinien insbesondere einfach darlegen, wie die Kommission als Verwaltungsbehörde die einschlägigen Rechtsvorschriften auslegt und als Wettbewerbsbehörde der Union insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht die Verordnung Nr. 139/2004 anwendet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52; vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Er?'m?±/Kommission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 68, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 75).
  • EuG, 21.02.2024 - T-536/22

    PAN Europe / Kommission

    De même, de telles règles, ne sauraient, en tout état de cause, lier le juge de l'Union, lequel demeure seul compétent aux fins d'interpréter le droit de l'Union, en application de l'article 19 TUE (voir, en ce sens, arrêts du 7 mars 2002, 1talie/Commission, C-310/99, EU:C:2002:143, point 52 ; du 1 er octobre 2015, Electrabel et Dunamenti Eröm?±/Commission, C-357/14 P, EU:C:2015:642, point 68, et du 13 décembre 2017, Crédit mutuel Arkéa/BCE, T-712/15, EU:T:2017:900, point 75).
  • EuG, 20.12.2023 - T-53/21

    EVH/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte -

    Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 28.02.2024 - T-647/21

    Sber/ EZB

    So besteht bei einer im Lauf des Verfahrens aufgehobenen Handlung ein solches Interesse fort, wenn die Handlung, durch die sie aufgehoben wurde, selbst Gegenstand einer Nichtigkeitsklage ist, so dass die erste Handlung nach der etwaigen Nichtigerklärung der zweiten Handlung wieder aufleben kann (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2011, United Phosphorus/Kommission, T-95/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:610, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.12.2023 - T-55/21

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom-

    Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 20.12.2023 - T-58/21

    Stadtwerke Hameln Weserbergland/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

    Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 20.12.2023 - T-56/21

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte

    Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 20.12.2023 - T-62/21

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte

    Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 20.12.2023 - T-61/21

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche

    Würde der angefochtene Beschluss nämlich für nichtig erklärt, hätte die Kommission nach Art. 266 AEUV die sich aus dem ihr gegenüber ergangenen Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und außerdem die Parteien in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, Crédit mutuel Arkéa/EZB, T-712/15, EU:T:2017:900, Rn. 43).
  • EuG, 20.12.2023 - T-60/21

    Naturstrom/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und

  • EuG, 20.12.2023 - T-59/21

    eins energie in sachsen/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche

  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte

  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die

  • EuGH, 02.10.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art.

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher

  • EuGH, 20.09.2018 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art.

  • EuG, 08.07.2020 - T-576/18

    Crédit agricole/ EZB

  • EuG, 08.07.2020 - T-203/18

    Das Gericht erlässt seine ersten vier Urteile zu Beschlüssen der Europäischen

  • EuG, 13.07.2018 - T-733/16

    Das Gericht der EU erklärt die Beschlüsse der EZB, mit denen sechs französischen

  • EuG, 13.07.2018 - T-751/16

    Confédération nationale du Crédit mutuel/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik

  • EuG, 13.07.2018 - T-745/16

    BPCE / EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute -

  • EuG, 13.07.2018 - T-757/16

    Société générale / EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über

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