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   EuG, 06.06.2019 - T-210/18   

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https://dejure.org/2019,15004
EuG, 06.06.2019 - T-210/18 (https://dejure.org/2019,15004)
EuG, Entscheidung vom 06.06.2019 - T-210/18 (https://dejure.org/2019,15004)
EuG, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - T-210/18 (https://dejure.org/2019,15004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Porsche/ EUIPO - Autec (Voitures)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Personenkraftwagen darstellt - Älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung ...

  • kanzlei.biz

    Porsche 911: Designstreit um das beliebte Modell ist verloren

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juni 2019. Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Gemeinschaft...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Geschmacksmuster zu Porsche 911-Design wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu früheren 911-Designs ungültig

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Porsche/ EUIPO - Autec (Voitures)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Porsche/ EUIPO - Autec (Voitures)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Personenkraftwagen darstellt - Älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geschmacksmuster: Porsche fehlt die Eigenart

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Außerdem setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der betreffende Benutzer, ohne notwendigerweise ein technischer Sachverständiger zu sein, die verschiedenen Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit verhältnismäßig großer Aufmerksamkeit benutzt (Urteile vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 59, und vom 28. September 2017, Rühland/EUIPO - 8 seasons design [Sternförmige Lampe], T-779/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:674, Rn. 19).

    Somit kann der Begriff des informierten Benutzers als Bezeichnung eines Benutzers verstanden werden, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit hinsichtlich der betreffenden Produkte eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 53).

    In diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung, selbst zur Veranschaulichung bei diesem Vergleich, der tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse allerdings nur gültig, wenn die Produkte den Geschmacksmustern, wie sie eingetragen sind, entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 73 und 74).

  • EuG, 07.11.2013 - T-666/11

    Budziewska / OHMI - Puma (Félin bondissant)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Hierbei können die Unterschiede nicht berücksichtigt werden, die nicht markant genug sind, um diesen Gesamteindruck zu beeinträchtigen; nur die Unterschiede, die hinreichend ausgeprägt sind, um einen unähnlichen Gesamteindruck hervorzurufen, können maßgeblich sein (vgl. Urteil vom 7. November 2013, Budziewska/HABM - Puma [Springende Raubkatze], T-666/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:584, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen kann die Klägerin der Beschwerdekammer nicht mit Erfolg zum Vorwurf machen, davon ausgegangen zu sein, dass der Begriff des informierten Benutzers auf eine "fiktive Person" Bezug nehme, da dieser gerade für die Prüfung der Eigenart eines Geschmacksmusters auf der Grundlage von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 geschaffene Rechtsbegriff nur allgemein als Hinweis auf eine Person mit Standardeigenschaften, nicht aber von Fall zu Fall in Bezug auf dieses oder jenes Geschmacksmuster definiert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2013, Springende Raubkatze, T-666/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:584, Rn. 32).

    So muss dieser Vergleich die Geschmacksmuster, wie sie eingetragen sind, betreffen, ohne dass von demjenigen, der den Antrag auf Nichtigerklärung gestellt hat, eine grafische Wiedergabe des geltend gemachten Geschmacksmusters verlangt werden kann, die mit der Wiedergabe in der Anmeldung des angegriffenen Geschmacksmusters vergleichbar ist (vgl. Urteil vom 7. November 2013, Springende Raubkatze, T-666/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:584, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 22.06.2010 - T-153/08

    Shenzhen Taiden / OHMI - Bosch Security Systems (Équipement de communication) -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Bei der Prüfung der Eigenart eines Geschmacksmusters ist deshalb der Gesamteindruck des angegriffenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters mit dem Gesamteindruck zu vergleichen, der von jedem einzelnen älteren Geschmacksmuster hervorgerufen wird, das vom Antragsteller auf Nichtigerklärung wirksam geltend gemacht wird (Urteil vom 22. Juni 2010, Shenzhen Taiden/HABM - Bosch Security Systems [Fernmeldegeräte], T-153/08, EU:T:2010:248, Rn. 24).

    Demzufolge stehen die in der Anmeldung enthaltenen Abbildungen im Allgemeinen mit dem Aussehen des vermarkteten Produkts in engem Zusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2010, Fernmeldegeräte, T-153/08, EU:T:2010:248, Rn. 25).

  • EuG, 06.06.2013 - T-68/11

    Kastenholz / OHMI - Qwatchme (Cadrans de montre) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Im Umkehrschluss ist für die Beurteilung der Neuheit eines Geschmacksmusters zu prüfen, ob zwischen den alten und neuen Geschmacksmustern Unterschiede, die nicht unwesentlich sind, vorhanden sind, auch wenn diese gering sein mögen (Urteil vom 6. Juni 2013, Kastenholz/HABM - Qwatchme [Uhrenzifferblätter], T-68/11, EU:T:2013:298, Rn. 37).

    Somit entsprechen Wortlaut und Tragweite von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002, wie er oben in Rn. 24 genannt worden ist, nicht Wortlaut und Tragweite von Art. 5 dieser Verordnung, was aber die Klägerin geltend machen wollte und dabei im Übrigen das Urteil vom 6. Juni 2013, Uhrenzifferblätter (T-68/11, EU:T:2013:298), fehlerhaft ausgelegt hat.

  • EuG, 15.10.2015 - T-251/14

    Promarc Technics / OHMI - PIS (Pièce de porte)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Diese Vorgaben führen nämlich oder verpflichten gar zu einer Art Standardisierung bestimmter Bestandteile der betreffenden Erzeugnisse, die dann zu gemeinsamen, wenn nicht gar zwangsläufigen Merkmalen mehrerer beim betreffenden Erzeugnis verwendeter Geschmacksmuster werden (Urteil vom 10. September 2015, H&M Hennes & Mauritz/HABM - Yves Saint Laurent [Handtaschen], T-525/13, EU:T:2015:617, Rn. 28; vgl. auch Urteil vom 15. Oktober 2015, Promarc Technics/HABM - PIS [Türenteil], T-251/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:780, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher untermauert ein hoher Grad an Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Geschmacksmusters die Schlussfolgerung, dass Geschmacksmuster, die keine signifikanten Unterschiede aufweisen, beim informierten Benutzer den gleichen Gesamteindruck hervorrufen (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2015, Türenteil, T-251/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:780, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 18.07.2017 - T-57/16

    Chanel/ EUIPO - Jing Zhou (Ornement) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Insoweit ist jedoch erstens festzustellen, dass zur Bestimmung der Erzeugnisse, in die ein Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll, zunächst die einschlägige Angabe in der Anmeldung zu berücksichtigen ist (Urteil vom 18. Juli 2017, Chanel/EUIPO - Jing Zhou und Golden Rose 999 [Ornament], T-57/16, EU:T:2017:517, Rn. 41).

    Schließlich darf das Geschmacksmuster als solches nicht als eine Wiedergabe des älteren Geschmacksmusters oder eine bloße bildliche Entwicklung der schöpferischen Idee anzusehen sein, die erstmals in diesem wiedergegeben wurde (vgl. Urteil vom 18. Juli 2017, 0rnament, T-57/16, EU:T:2017:517, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.06.2019 - T-209/18

    Porsche/ EUIPO - Autec (Voitures)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    aufgrund der Entscheidung vom 20. September 2018, die Rechtssachen T-43/18, T-191/18, T-192/18, T-209/18 und T-210/18 nicht zu verbinden,.

    aufgrund der Entscheidung vom 14. Januar 2019, die Rechtssachen T-209/18 und T-210/18 nicht zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.

  • EuG, 13.11.2012 - T-83/11

    Antrax It / OHMI - THC (Radiateurs de chauffage) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    So konnte bereits entschieden werden, dass eine allgemeine Designtendenz, die geeignet ist, die Erwartungen der betroffenen Verbraucher zu erfüllen, nicht als ein Faktor angesehen werden kann, der die Freiheit des Entwerfers beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2017, Ciarko/EUIPO - Maan [Dunstabzugshaube], T-684/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:819, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), weil es diese Freiheit dem Entwerfer erlaubt, neue Formen und neue Linien zu entdecken oder innerhalb einer bestehenden bildlichen Tendenz Neues zu schaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2012, Antrax It/HABM - THC [Heizkörper], T-83/11 und T-84/11, EU:T:2012:592, Rn. 95).
  • EuG, 04.02.2014 - T-357/12

    Sachi Premium-Outdoor Furniture / OHMI - Gandia Blasco (Fauteuil)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Daher kann ein solcher Spoiler, der leicht vom Hauptprodukt entfernt werden kann und zu einem im Vergleich mit dem Hauptprodukt relativ niedrigen Preis verkauft wird, keinen bedeutenden Teil des Geschmacksmusters D 1 darstellen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 4. Februar 2014, Sachi Premium-Outdoor Furniture/HABM - Gandia Blasco [Sessel], T-357/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:55, Rn. 37 und 38).
  • EuG, 10.09.2015 - T-526/13

    H&M Hennes & Mauritz / OHMI - Yves Saint Laurent (Sacs à main)

    Auszug aus EuG, 06.06.2019 - T-210/18
    Anders ausgedrückt ist der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers somit ein Faktor, der die Schlussfolgerung in Bezug auf den von jedem der in Rede stehenden Geschmacksmuster hervorgerufenen Gesamteindruck untermauern oder, im Gegenteil, nuancieren kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, H&M Hennes & Mauritz/HABM - Yves Saint Laurent [Handtaschen], T-526/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:614, Rn. 33 und 35).
  • EuG, 10.09.2015 - T-525/13

    Das Gericht der EU weist die von H&M erhobenen Klagen gegen die Eintragung zweier

  • EuG, 29.10.2015 - T-334/14

    Roca Sanitario / OHMI - Villeroy & Boch (Robinet à commande unique)

  • EuG, 04.07.2017 - T-90/16

    Murphy/ EUIPO - Nike Innovate (Bracelet de montre électronique)

  • EuG, 17.11.2017 - T-684/16

    Ciarko/ EUIPO - Maan (Hotte de cuisine) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

  • EuG, 14.03.2018 - T-424/16

    Gifi Diffusion / EUIPO - Crocs (Chaussures)

  • EuG, 18.03.2010 - T-9/07

    Das Gericht erlässt sein erstes Urteil zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster

  • EuG, 25.10.2013 - T-231/10

    Merlin u.a. / OHMI - Dusyma (Jeu) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

  • EuG, 28.09.2017 - T-779/16

    Rühland/ EUIPO - 8 seasons design (Lampe en étoile)

  • EuG, 06.06.2019 - T-43/18

    Rietze/ EUIPO - Volkswagen (Véhicule VW Bus T 5) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster

  • EuG, 06.06.2019 - T-209/18
    aufgrund der Entscheidung vom 20. September 2018, die Rechtssachen T-43/18, T-191/18, T-192/18, T-209/18 und T-210/18 nicht zu verbinden,.

    aufgrund der Entscheidung vom 14. Januar 2019, die Rechtssachen T-209/18 und T-210/18 nicht zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.

  • EuGH, 24.10.2019 - C-614/19

    Porsche/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von

    h.c. F. Porsche AG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Juni 2019, Porsche/EUIPO - Autec (Personenkraftwagen) (T-210/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:380), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 19. Januar 2018 (Sache R 941/2016-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Autec AG und der Dr. Ing.
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