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   EuG, 12.12.2019 - T-747/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43153
EuG, 12.12.2019 - T-747/18 (https://dejure.org/2019,43153)
EuG, Entscheidung vom 12.12.2019 - T-747/18 (https://dejure.org/2019,43153)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - T-747/18 (https://dejure.org/2019,43153)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Refan Bulgaria/ EUIPO (Forme d'une fleur)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Refan Bulgaria/ EUIPO (Forme d'une fleur)

    Unionsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke - Form einer Blume - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Verteidigungsrechte -Begründungspflicht

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 01.09.2021 - T-96/20

    Gruppe Nymphenburg Consult/ EUIPO (Limbic[R] Types) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Außerdem hat die Beschwerdekammer nach Art. 45 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001 und Art. 27 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2018/625 das Recht, erforderlichenfalls die absoluten Eintragungshindernisse von Amts wegen jederzeit vor der Eintragung erneut zu prüfen, wozu das Recht gehört, sich mit einem Eintragungshindernis zu befassen, das in der Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, noch nicht geltend gemacht wurde (Urteil vom 12. Dezember 2019, Refan Bulgaria/EUIPO [Form einer Blume], T-747/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:849, Rn. 21).
  • EuG, 15.09.2021 - T-702/20

    Beelow/ EUIPO (made of wood) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke made

    Aus Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 ergibt sich, dass sich die Prüfung absoluter Eintragungshindernisse, soweit keine besonderen Umstände vorliegen, auf das Gebiet der gesamten Union erstreckt (Urteil vom 12. Dezember 2019, Refan Bulgaria/EUIPO [Form einer Blume], T-747/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:849, Rn. 60).
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