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   EuG, 14.02.2019 - T-123/18   

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https://dejure.org/2019,2273
EuG, 14.02.2019 - T-123/18 (https://dejure.org/2019,2273)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2019 - T-123/18 (https://dejure.org/2019,2273)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - T-123/18 (https://dejure.org/2019,2273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bayer Intellectual Property/ EUIPO (Représentation d'un coeur)

    Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein Herz darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Nach ständiger Rechtsprechung besitzt eine Marke Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001, wenn sie geeignet ist, die Ware oder die Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wurde, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware oder Dienstleistung somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, EU:C:2012:460, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die sich aus Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, EU:C:2012:460, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Marke den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglichen muss, die mit ihr bezeichneten Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, ohne dass diese besonders aufmerksam sein müssten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, EU:C:2004:592, Rn. 32), so dass die für die Eintragung einer Marke erforderliche Schwelle der Unterscheidungseignung nicht von ihrem Aufmerksamkeitsgrad abhängt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, EU:C:2012:460, Rn. 48 bis 50).

  • EuGH, 28.06.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass es der Beschwerdekammer obliegt, eine Abweichung von früheren Entscheidungen über ähnliche Anträge ausdrücklich zu begründen, wenn sie sich zu einer anderen Beurteilung als in diesen Entscheidungen entschließt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2018, EUIPO/Puma, C-564/16 P, EU:C:2018:509, Rn. 66).

    Eine solche Verpflichtung, eine Abweichung im Verhältnis zu früheren Entscheidungen zu begründen, ist jedoch bei einer Prüfung, die strikt von der Anmeldemarke abhängt, weniger bedeutend als bei Tatsachenfeststellungen, die nicht von der Anmeldemarke abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2018, EUIPO/Puma, C-564/16 P, EU:C:2018:509, Rn. 77 und 81).

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Marke den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglichen muss, die mit ihr bezeichneten Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, ohne dass diese besonders aufmerksam sein müssten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, EU:C:2004:592, Rn. 32), so dass die für die Eintragung einer Marke erforderliche Schwelle der Unterscheidungseignung nicht von ihrem Aufmerksamkeitsgrad abhängt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, EU:C:2012:460, Rn. 48 bis 50).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77, und Beschluss vom 26. Mai 2016, Hewlett Packard Development Company/EUIPO, C-77/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:373, Rn. 4).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-77/16

    Hewlett Packard Development Company / EUIPO

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77, und Beschluss vom 26. Mai 2016, Hewlett Packard Development Company/EUIPO, C-77/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:373, Rn. 4).
  • EuG, 15.12.2016 - T-678/15

    Novartis / EUIPO () und représentation d'une courbe verte)

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Zunächst kann der Beschwerdekammer nicht vorgeworfen werden, dass sie sich nicht auf die in Rn. 20 der Klageschrift angeführte Rechtsprechung gestützt hat, die im Urteil vom 15. Dezember 2016, Novartis/EUIPO (Darstellung eines grauen Bogens und Darstellung eines grünen Bogens) (T-678/15 und T-679/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:749, Rn. 23 und 24), Anwendung fand, wonach eine Marke, die bedeutende Abweichungen von der Norm oder den Gewohnheiten des Sektors aufweist, Unterscheidungskraft haben kann.
  • EuGH, 06.09.2018 - C-488/16

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-123/18
    Zum anderen ergibt sich aus der oben in Rn. 34 angeführten Rechtsprechung auch, dass die Entscheidungen über die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke, die die Beschwerdekammern nach der Verordnung 2017/1001 treffen, gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 6. September 2018, Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO, C-488/16 P, EU:C:2018:673, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.11.2023 - T-19/22

    Piaggio & C./ EUIPO - Zhejiang Zhongneng Industry Group (Forme d'un scooter)

    En effet, le seuil de distinctivité nécessaire à l'enregistrement d'une marque ne saurait dépendre du niveau d'attention du public pertinent [voir, en ce sens, arrêt du 14 février 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO (Représentation d'un coeur), T-123/18, EU:T:2019:95, point 17 et jurisprudence citée].
  • EuG, 15.10.2020 - T-38/20

    Lotto24/ EUIPO (LOTTO24) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke LOTTO24 -

    Folglich sind die Beschwerdekammern durch frühere Entscheidungen des EUIPO nicht gebunden (vgl. Urteil vom 14. Februar 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO [Darstellung eines Herzens], T-123/18, EU:T:2019:95, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 19. Dezember 2019, Nosio/EUIPO [BIANCOFINO], T-54/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:893, Rn. 51).
  • EuG, 09.12.2020 - T-30/20

    Promed/ EUIPO - Centrumelektroniki (Promed)

    À cet égard, une marque doit permettre au public pertinent de distinguer les produits qu'elle désigne de ceux d'autres entreprises sans que ce public doive faire preuve d'une attention particulière, de sorte que le niveau de caractère distinctif nécessaire à l'enregistrement d'une marque ne saurait dépendre du niveau d'attention dudit public [arrêt du 14 février 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO (Représentation d'un coeur), T-123/18, EU:T:2019:95, point 17].
  • EuG, 24.09.2019 - T-68/18

    Fränkischer Weinbauverband/ EUIPO (Forme d'une bouteille ellipsoïdale) -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Marke den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglichen muss, die mit ihr bezeichneten Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, ohne dass sie besonders aufmerksam sein müssten, so dass die für die Eintragung einer Marke erforderliche Schwelle der Unterscheidungseignung nicht von ihrem Aufmerksamkeitsgrad abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO [Darstellung eines Herzens], T-123/18, EU:T:2019:95, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.12.2019 - T-175/19

    Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft/ EUIPO (eVoter) - Unionsmarke - Anmeldung

    Dieser Befund wird außerdem dadurch bestätigt, dass weder die Beschwerdekammer, die sich zum Grad der Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise in Bezug auf jede der oben in Rn. 3 genannten Waren und Dienstleistungen geäußert hat, noch die Klägerin ausgeführt hat, welche spezifischen Konsequenzen sich aus der Berücksichtigung des Grads der Aufmerksamkeit des Verbrauchers in Bezug auf die fraglichen Waren und Dienstleistungen ergeben sollen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Februar 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO [Darstellung eines Herzens], T-123/18, EU:T:2019:95, Rn. 17 und 18).
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