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   EuG, 28.04.2021 - T-348/20   

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https://dejure.org/2021,10569
EuG, 28.04.2021 - T-348/20 (https://dejure.org/2021,10569)
EuG, Entscheidung vom 28.04.2021 - T-348/20 (https://dejure.org/2021,10569)
EuG, Entscheidung vom 28. April 2021 - T-348/20 (https://dejure.org/2021,10569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Freistaat Bayern/ EUIPO (GEWÜRZSOMMELIER)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke GEWÜRZSOMMELIER - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Sprachliche Neuschöpfung

  • Wolters Kluwer

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 14.12.2018 - T-802/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. September 2017, VM/EUIPO - DAT Vermögensmanagement [Vermögensmanufaktur], T-374/15, EU:T:2017:589, Rn. 31 (nicht veröffentlicht) und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2018, Dermatest/EUIPO [ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED], T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit sich der Kläger auf den Umstand stützt, dass das angemeldete Zeichen als solches nicht in einem Wörterbuch aufgeführt sei, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO nicht nachweisen muss, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2018, 0RIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY TESTED, T-802/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:971, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Solche Zeichen oder Angaben werden als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung zu identifizieren (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 37).

    Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar fällt nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass ein Unternehmen seinen Waren mittelbar und abstrakt ein positives Bild verleihen möchte, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der betreffenden Waren und Dienstleistungen zu unterrichten, in den Bereich des Hervorrufens von Assoziationen und nicht in den der Bezeichnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, EUROPREMIUM, T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. November 2018, 0ut of the blue/EUIPO - Dubois und MFunds USA [FUNNY BANDS], T-214/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:854, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 31.01.2019 - T-97/18

    DeepMind Technologies/ EUIPO (STREAMS) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage der Verordnung 2017/1001 in ihrer Auslegung durch die Unionsgerichte und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis des EUIPO oder einer vorherigen nationalen Entscheidungspraxis zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65, und vom 31. Januar 2019, DeepMind Technologies/EUIPO [STREAMS], T-97/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:43, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.10.2014 - T-458/13

    Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Nach ständiger Rechtsprechung geht jedoch aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 eindeutig hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2014, Larrañaga Otaño/HABM [GRAPHENE], T-458/13, EU:T:2014:891, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.12.2019 - T-69/19

    Südwestdeutsche Salzwerke/ EUIPO (Bad Reichenhaller Alpensaline) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium des beschreibenden Charakters in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (vgl. Urteile vom 31. Januar 2018, Weber-Stephen Products/EUIPO [iGrill], T-35/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:46, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Dezember 2019, Südwestdeutsche Salzwerke/EUIPO, [Bad Reichenhaller Alpensaline], T-69/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:895, Rn. 57).
  • EuG, 21.11.2013 - T-313/11

    Heede / HABM (Matrix-Energetics) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Dienststellen des EUIPO für die Prüfung, ob die absoluten Eintragungshindernisse gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 der Eintragung einer Marke entgegenstehen oder die Nichtigerklärung einer zuvor eingetragenen Marke zur Folge haben müssen, auf den Anmeldetag abstellen müssen (vgl. Urteil vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.03.2019 - T-251/17

    Robert Bosch/ EUIPO (Simply. Connected.) - Unionsmarke - Anmeldungen der

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Insoweit ergibt sich aus einer gefestigten Rechtsprechung, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung, die von Zeichen mit mehreren äußerlich getrennten Wortbestandteilen oder mit einem einzigen aus mehreren Wörtern zusammengesetzten Wortbestandteil ausgeht, verstehen werden, wenn das entsprechende Verständnis keine sonderliche gedankliche Anstrengung erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, Robert Bosch/EUIPO [Simply. Connected.], T-251/17 und T-252/17, EU:T:2019:202, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 31.01.2018 - T-35/17

    Weber-Stephen Products / EUIPO (iGrill) - Unionsmarke - Internationale

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium des beschreibenden Charakters in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (vgl. Urteile vom 31. Januar 2018, Weber-Stephen Products/EUIPO [iGrill], T-35/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:46, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Dezember 2019, Südwestdeutsche Salzwerke/EUIPO, [Bad Reichenhaller Alpensaline], T-69/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:895, Rn. 57).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 28.04.2021 - T-348/20
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage der Verordnung 2017/1001 in ihrer Auslegung durch die Unionsgerichte und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis des EUIPO oder einer vorherigen nationalen Entscheidungspraxis zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65, und vom 31. Januar 2019, DeepMind Technologies/EUIPO [STREAMS], T-97/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:43, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 12.01.2005 - T-367/02

    Wieland-Werke / HABM (SnTEM) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarken SnTEM, SnPUR und

  • EuG, 07.09.2017 - T-374/15

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur) - Unionsmarke -

  • EuG, 29.11.2018 - T-214/17

    Out of the blue/ EUIPO - Dubois und MFunds USA (FUNNY BANDS) - Unionsmarke -

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

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