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   AG Potsdam, 27.10.1999 - 35 N 778/97   

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AG Potsdam, 27.10.1999 - 35 N 778/97 (https://dejure.org/1999,9815)
AG Potsdam, Entscheidung vom 27.10.1999 - 35 N 778/97 (https://dejure.org/1999,9815)
AG Potsdam, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 35 N 778/97 (https://dejure.org/1999,9815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 630
  • NZI 2000, 609
  • NZI 2001, 40
  • EWiR 2000, 587
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Die Rechtsbeschwerde beruft sich auf die im vergütungsrechtlichen Schrifttum wohl allgemein vertretene Ansicht, dass die materielle Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses nur die einzelnen Berechnungsposten des Vergütungsanspruchs ergreift, nicht jedoch dessen Gesamtumfang, so dass in einer Zweitfestsetzung Erhöhungsgründe nachgeschoben werden können, welche in die Erstfestsetzung nicht einbezogen waren (vgl. HK-InsO/Keller, 5. Aufl. § 8 InsVV Rn. 10; Uhlenbruck/Mock, InsO 13. Aufl. § 64 Rn. 13; Eickmann/Prasser in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 8 InsVV Rn. 27; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 64 Rn. 16; HmbKomm-InsO/Büttner, 3. Aufl. § 64 Rn. 17; FK-InsO/Lorenz, 5. Aufl. § 8 InsVV Rn. 28; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 8 Rn. 31; Graeber, Vergütung im Insolvenzverfahren von A bis Z Rn. 179 f; Grub EWiR 2000, 587, 588 unter 3.2).

    Allein der Beschluss des AG Potsdam vom 27. Oktober 1999 (ZIP 2000, 630) betraf eine erweiterte Berechnungsgrundlage der Sequestervergütung, die bereits bei der Erstfestsetzung hätte berücksichtigt werden können.

  • AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99

    Rechtsmittel bei Vergütungsvorschuss

    Beschlüsse über die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gem. § 64 Abs. 1 InsO entfalten zwar Rechtskraftwirkung (HK-InsO/Kirchhoff § 6 Rz. 27; FK-InsO/Schmerbach § 7 Rz. 31; a.A. AG Potsdam ZIP 2000, 630 mit ablehnender Anmerkung Grub EWiR 2000, 587 = ZInsO 2000, 113 mit zustimmender Anmerkung Haarmeyer; LG Halle ZInsO 2000, 410).
  • LG Magdeburg, 27.05.2004 - 11 T 352/04

    Vergütungsfestsetzung eines Gesamtvollstreckungsverwalters

    Sind vergütungserhebliche Tatsachen im Rahmen einer bereits vorgenommenen Vergütungsfestsetzung noch nicht berücksichtigt worden, bleibt eine ergänzende Festsetzung möglich (vgl. LG Halle, Beschl. v. 11.4.2000 - 14 T 123/00), da in dem Erstantrag nicht ein Verzicht auf eine darüber hinausgehende Vergütung erklärt worden ist (vgl. AG Potsdam ZIP 2000, 630, dazu EWiR 2000, 587 (Grub)).
  • AG Friedberg (Hessen), 07.07.2015 - 60 IN 202/10

    Zur Zweitfestsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen nachträglichen

    Dass es sich bei einem nachträglichen Massezufluss aber nicht zwangsläufig auch um eine vergütungsrechtlich neue Tatsache handeln muss, ergibt sich aus Rn. 4 der Entscheidung durch Bezugnahme auf den Beschluss des AG Potsdam vom 27. Oktober 1999 (ZIP 2000, 630).
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