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   OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 84/06   

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https://dejure.org/2006,515
OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 84/06 (https://dejure.org/2006,515)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2006 - 31 Wx 84/06 (https://dejure.org/2006,515)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 31 Wx 84/06 (https://dejure.org/2006,515)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 68 (Auszüge)

    GmbHG § 4
    Unzulässiger Rechtsformzusatz "gGmbH"

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - "gGmbH" ist keine zulässige Firmierung

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    GmbHG § 4
    "gGmbHG" kein zulässiger Rechtsformzusatz für gemeinnützige GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Rechtsformzusatzes "gGmbH" für eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Vorliegen eines Defizits an Informationskraft im Rahmen der Wahlfreiheit bei der Gestaltung des Firmenkerns; Zulässigkeit der Aufnahme weiterer Kürzel zur ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Firmenzusatz, Gesellschaftsrecht, Handelsregister

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Firmierung: "gGmbH" ist keine zulässige Firmierung

  • krankenhausrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "gGmbH" ist rechtswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "gGmbH” nicht eintragungsfähig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zusatz "gGmbH” nicht eintragungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1601
  • ZIP 2007, 771
  • MDR 2007, 595
  • DNotZ 2007, 148
  • Rpfleger 2007, 150
  • EWiR 2007, 181
  • NZG 2007, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.04.2020 - II ZB 13/19

    Eintragung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit

    Vielmehr ist die Möglichkeit, dem Rechtsformzusatz ein "g" für gemeinnützig voranzustellen, für die Unternehmergesellschaft allein daran zu messen, ob die Informations- und Aussagekraft des Rechtsformzusatzes beeinträchtigt wird, wie dies vor der Einfügung von § 4 Satz 2 GmbHG zur Abkürzung "gGmbH" vertreten wurde (vgl. OLG München, ZIP 2007, 771;Wachter, EWiR 2007, 181; Krause, NJW 2007, 2156, 2157 f. jeweils mit Nachweisen zum damaligen Streitstand), wogegen sich der Gesetzgeber mit § 4 Satz 2 GmbHG wandte.
  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    cc) Die von der Beteiligten zu 1 aufgeführte Entscheidung des 31. Zivilsenats vom 13.12.2006 (NJW 2007, 1601), nach der die Abkürzung "gGmbH" keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform darstellt und nicht im Handelsregister eingetragen werden kann, besagt nur, dass die Abkürzung nicht den zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 GmbHG entspricht.
  • OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08

    Grundbucheintragung: Beschwerderecht eines Grundstückseigentümers gegen die

    Nach der Rechtsprechung des 31. Zivilsenats (Beschluss vom 13.12.2006, 31 Wx 084/06 = NJW 2007, 1601) stellt die Abkürzung "gGmbH" keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht im Handelsregister eingetragen werden.
  • AG Dortmund, 27.05.2009 - 417 C 2537/09
    Die Angriffe gegen dieses Tabellenwerk hält das Gericht nicht für durchgreifend und verweist der Einfachheit halber auf die Begründung des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 19.12.2007, NJW 07, 1601 f., insbesondere unter Ziffer 2.
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