Rechtsprechung
   BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,620
BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07 (https://dejure.org/2008,620)
BAG, Entscheidung vom 10.04.2008 - 6 AZR 368/07 (https://dejure.org/2008,620)
BAG, Entscheidung vom 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 (https://dejure.org/2008,620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Insolvenzmasse für Ansprüche von Arbeitnehmern auf Arbeitsvergütung aus vom selbstständig erwerbstätigen Schuldner nach Eintritt der Insolvenz begründeten Arbeitsverhältnissen; Pflicht zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmern durch den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

  • Betriebs-Berater

    Haftung der Insolvenzmasse nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

  • Betriebs-Berater

    Masseverbindlichkeit nach Freigabeerklärung

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 80; ; InsO § 287; ; InsO § 295 Abs. 2; ; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 613a; ; TzBfG § 15 Abs. 5; ; TzBfG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Vergütungsansprüche aus Arbeitsverträgen als Masseverbindlichkeiten nach Freigabe von Betriebsmitteln eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einordnung arbeitsvertraglicher Vergütungsansprüche als Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung ? ? Keine generelle Zuordnung ? Abstellen auf die konkrete Fallgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Masseverbindlichkeit nach Freigabeerklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freigabe der Betriebsmittel durch Insolvenzverwalter und Haftung der Masse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Haftung der Insolvenzmasse nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 229
  • NJW 2008, 3023 (Ls.)
  • ZIP 2008, 1346
  • NZA 2008, 1127
  • NZA 2009, 84
  • NZI 2008, 762
  • BB 2008, 1617
  • DB 2008, 1866
  • EWiR 2008, 687
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
    Wenn der Beklagte zu 1) damals noch Arbeitsverhältnisse zu Lasten der Masse begründen konnte, war sein Wissen iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG für die Begründung von Masseverbindlichkeiten entscheidend (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - AP HRG § 57a Nr. 12 = EzA TzBfG § 15 Nr. 2 mwN).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
    Dabei würde der Beginn der Widerspruchsfrist eine ordnungsgemäße Unterrichtung entsprechend § 613a Abs. 5 BGB voraussetzen (vgl. BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 398/04 - BAGE 114, 374, 382).
  • LAG München, 09.05.2006 - 8 Sa 1186/05

    Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
    Auf die Revision des Beklagten zu 3) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Mai 2006 - 8 Sa 1186/05 - aufgehoben.
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
    Es kann dahinstehen, ob während des Eröffnungsverfahrens bei einem nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordneten Zustimmungsvorbehalt vom Schuldner ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ein Arbeitsverhältnis mit der Folge des § 108 InsO begründet werden kann, weil der Zustimmungsvorbehalt den Abschluss rechtswirksamer Verpflichtungsgeschäfte durch den Schuldner während des Eröffnungsverfahrens nicht zu verhindern vermag (vgl. dazu BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - BGHZ 151, 353; MünchKommInsO-Haarmeyer 2. Aufl. § 24 Rn. 13; Kirchhof in HK-InsO 4. Aufl. § 24 Rn. 10), oder ob das Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall, wie der Beklagte zu 3) meint, auf Grund der eingeschränkten Verfügungsbefugnis des Schuldners mangels Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unwirksam ist.
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

    aa) Bei § 35 Abs. 2 InsO handelt es sich um eine Pauschalfreigabe (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) , die sich im Gegensatz zur "echten Freigabe" von Massegegenständen auch auf zweiseitige Verträge bezieht und dabei nicht nach Typus und Inhalt der betroffenen Vertragsverhältnisse unterscheidet (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO vgl. BAG 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 25, BAGE 129, 257) .

    das Arbeitsverhältnis würde auf den Schuldner im Zuge der Freigabe "übergehen", wenn der Arbeitnehmer nicht entsprechend § 613a Abs. 6 BGB widerspricht (BAG 10. April 2008 -  6 AZR 368/07  - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 26, BAGE 129, 257 ) .

    b) Ob nach Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 InsO von einer Anwendbarkeit des § 613a BGB auszugehen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (befürwortend Ahrens NJW-Spezial 2012, 341; ders. KSzW 2012, 303; Nungeßer NZI 2012, 359; Windel RdA 2012, 366; Henkel Anm. EWiR 2008, 687; ablehnend Ries NZI 2009, 2030; Lindemann BB 2011, 2357; differenzierend Wischemeyer ZInsO 2009, 937) .

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Bei der Freigabeerklärung des Beklagten vom 6. Dezember 2004 handelt es sich daher um eine sog. unechte, deklaratorische Freigabe (vgl. dazu Senat 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - AP InsO § 295 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 16).

    aa) Zwar konnte der Beklagte als Insolvenzverwalter auch vor Inkrafttreten der neuen Absätze 2 und 3 des § 35 InsO zum 1. Juli 2007 Gegenstände, die zur Masse gehörten, aber eine Verwertung nicht lohnten, kraft der ihm nach § 80 Abs. 1 InsO zustehenden Verfügungsmacht aus der Masse freigeben (Senat 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 21, AP InsO § 295 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 16; Windel in Jaeger InsO § 80 Rn. 38; MünchKommInsO-Lwowski/Peters 2. Aufl. § 35 Rn. 100).

    das Arbeitsverhältnis würde auf den Schuldner im Zuge der Freigabe "übergehen", wenn der Arbeitnehmer nicht entsprechend § 613a Abs. 6 BGB widersprechen würde (Senat 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 23, AP InsO § 295 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 16; Henkel EWiR 2008, 687, 688).

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter bzw. die von ihm verwaltete Masse an die Stelle des in § 287 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO aF vorgesehenen Treuhänders (vgl. BAG 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 19, BAGE 126, 229) .
  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Diese müssen mit ausreichender Bestimmtheit bezeichnet sein (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2008  6 AZR 368/07, BAGE 126, 229).
  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Es ist allgemein anerkannt, dass auch nach der bereits vor diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtslage der Insolvenzverwalter Gegenstände, die zur Masse gehörten, kraft der ihm nach § 80 Abs. 1 InsO zustehenden Verfügungsmacht mit konstitutiver Wirkung zugunsten des Schuldners aus der Masse freigeben konnte mit der Folge, dass der Insolvenzbeschlag erlosch und der Schuldner die Verfügungsbefugnis hinsichtlich dieser Gegenstände zurückerhielt (sog. echte Freigabe; vgl. z.B. BGH vom 21.4.2005 BGHZ 163, 32 m.w.N.; BAG vom 10.4.2008 ZIP 2008, 1346 m.w.N.; Bäuerle in Braun, InsO, 3. Aufl. 2007, RdNrn. 9 ff., 84 ff. zu § 35).

    Insbesondere zur Prüfung, ob es sich bei einer solchen Freigabeerklärung (nach der früheren Rechtslage) um eine "echte", "modifizierte" oder gar "unechte" Freigabe handelt (vgl. Bäuerle, a.a.O., RdNr. 9 ff. zu § 35), muss die Erklärung grundsätzlich die freigegebenen Gegenstände mit ausreichender Bestimmtheit bezeichnen und insbesondere klarstellen, inwieweit die Freigabe auch einen etwaigen Neuerwerb (und gegebenenfalls die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten) erfassen soll (vgl. BAG vom 10.4.2008, a.a.O., m.w.N.; FG RhPf vom 6.12.2006 ZInsO 2007, 552; Bäuerle, a.a.O., RdNr. 9 ff. zu § 35).

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine

    Es ist indes nicht entscheidungserheblich, ob die Klägerin eine "echte" insolvenzrechtliche Freigabe der Praxis der Insolvenzschuldnerin erklärt hat und ob eine solche "echte" Freigabe einer gesamten freiberuflichen Praxis insolvenzrechtlich überhaupt zulässig wäre (ablehnend BFH-Urteil vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2008  6 AZR 368/07, BAGE 126, 229; Obermair, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1075; Maus, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2004, 389; a.A. Schildt, Die Insolvenz des Freiberuflers, S. 163).
  • LAG München, 12.11.2008 - 11 Sa 657/08

    Vergütungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter

    Die durch Beschluss vom 25. April 2007, Az.: 6 AZN 1017/06, zugelassene Revision führte zur Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts und Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2008, AZ.: 6 AZR 368/07).
  • AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines selbstständigen

    Die Freigabe- und Enthaftungserklärung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst daher auf der Aktivseite neben dem im Gesetz ausdrücklich erwähnten, künftig erzielten Neuerwerb aus der selbständigen Tätigkeit auch sämtliche bereits vorhandenen Vermögensgegenstände, die der Verwalter dem Schuldner im sachlichen Zusammenhang mit dessen Erwerbstätigkeit nach den allgemeinen Regeln über die Freigabe endgültig überlässt (vgl. BAGE 126, 229 Tz. 23 = NZI 2008, 762, 764; BAG, NZA 2009, 1215, 1218 Tz. 26).
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass mangels eines Verzichtes des Klägers auf die Abführung des pfändbaren Neuerwerbs des K an die Insolvenzmasse dieser die Praxis folglich auch nicht in der auf der Vereinbarung begründeten Hoffnung auf ihm verbleibende Gewinne auf eigene Rechnung fortführte (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. April 2008 6 AZR 368/07, juris).
  • VG Saarlouis, 28.07.2021 - 5 K 141/21

    Zur Wirkung der Freigabe des Geschäftsbetriebs durch die Insolvenzverwaltung auf

    Der Erklärungsinhalt einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO erfüllt mangels ausreichender Bestimmtheit [BAG, Urteil vom 10.04.2008 - 6 AZR 368/07 -, ZIP 2008, 1346, 1348.] nicht die inhaltlichen Voraussetzungen einer echten Freigabe eines Gegenstandes.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 6 A 10546/09

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur berufsständischen Altersversorgung während

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht