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   OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08   

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https://dejure.org/2008,4429
OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,4429)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.12.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,4429)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,4429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung einer gesetzlichen Krankenkasse bei Versicherten zur Vermittlung einer privaten Zusatzversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 194 Abs. 1 a SGB V; § 69 SGB V
    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • OLG Braunschweig
  • webshoprecht.de

    Das UWG findet auf gesetzliche Krankenkassen Anwendung, wenn diese gemäß § 194 Abs. 1a SGB V ihren Versicherten die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten. § 69 SGB V, wonach bestimmte Rechtsbeziehungen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • adresshandel-und-recht.de

    Krankenkasse darf ohne Einwilligung telefonisch nicht mit ihren Produkten werben

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB V § 194 Abs. 1 a; ; SGB V § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefonwerbung, Anruf zum Zweck der Vermittlung einer Krankenzusatzversicherung, Versicherungsvermittlung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ohne Einverständnis darf Krankenkasse telefonisch nicht für Zusatzversicherung werben

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wenn die Krankenkasse klingelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 182
  • EWiR 2009, 491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08
    In der Angabe der Telefonnummer bei Vertragsschluss ohne nähere Erläuterung liegt keine konkludente Einwilligung, wenn der Anruf ein Ergänzungsangebot betrifft (zum Verstoß gegen § 7 II Nr. 2 UWG in derartigen Fällen bei privaten Versicherungsunternehmen vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

    Insofern ist die Situation nicht anders als bei Kunden privater Versicherungsunternehmen, die im Rahmen des § 6 VVG ebenfalls zur Beratung ihrer Versicherungsnehmer verpflichtet sind und bei denen in der Angabe der Telefonnummer ohne weitere Erläuterungen auch keine konkludente Einwilligung in Anrufe zu Änderungs- oder Ergänzungsangeboten liegt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

  • LG Braunschweig, 08.01.2008 - 21 O 2945/07
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 8.1.2008 - 21 O 2945/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 8.1.2008 21 O 2945/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08
    Entscheidend für die Anwendung von § 69 SGB V ist jedoch, dass es um Handlungen der Krankenkassen geht, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrages gegenüber den Versicherten dienen sollen (vgl. BGH GRUR 2006, 517ff = NJW-RR 2006, 1046).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 183/12

    Krankenzusatzversicherungen

    Dasselbe gilt, soweit das Berufungsgericht weiterhin davon ausgegangen ist, dass das beanstandete Handeln der Beklagten - auch soweit Dritte betroffen sind - nicht gemäß § 69 SGB V im Vierten Kapitel des SGB V in der Weise abschließend geregelt ist, dass eine Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ausscheidet; denn dieses Handeln stellt eine Nebentätigkeit im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung dar (vgl. OLG Braunschweig, GRUR-RR 2009, 182; Bucher, EWiR 2009, 491, 492; Kluckert, NZS 2012, 808, 813 mit Hinweis auf den Entwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung [GKV-Modernisierungsgesetz - GMG], BT-Drucks. 15/1525, S. 138).
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Nur soweit das Sozialrecht der Krankenkasse im Verhältnis zu den Versicherten die Möglichkeit gibt, über zivilrechtliches Handeln in einen Wettbewerb mit anderen Krankenkassen zu treten, handeln sie im Angebotsbereich unternehmerisch, z.B. bei der nach § 194 Abs. 1a SGB V zulässigen Vermittlung von Zusatzversicherungen (dazu OLG Braunschweig, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 2 U 9/08).
  • OLG Brandenburg, 04.09.2012 - 6 U 20/11

    Wettbewerbsverstoß: Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch eine

    Die Vermittlung privater Zusatzversicherungen zwischen den Versicherten der Beklagten und einem privaten Krankenversicherungsunternehmen betrifft diesen Bereich nicht, vielmehr handelt es sich um eine Nebentätigkeit im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung (vgl. OLG Braunschweig, Urteil v. 16.12.2008, 2 U 9/08, GRUR-RR 2009, 182).

    Die Vorschrift gestattet den gesetzlichen Krankenkassen die Vermittlung privater Zusatzversicherungen, wenn die Satzung dies vorsieht (vgl. OLG Braunschweig, Urteil v. 16.12.2008 a.a.O.; Kaempfe in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Aufl. § 194 Rn. 8; Schneider-Danwitz in Schlegel/Voelzke/Skiba/Winkler, jurisPK-SGB VI, 2008, § 194 Rn. 29; Hänlein in Kruse/ Hänlein, LPK-SGB V, 3. Aufl. § 194 Rn. 21).

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