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   KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13   

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https://dejure.org/2013,17750
KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 (https://dejure.org/2013,17750)
KG, Entscheidung vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 (https://dejure.org/2013,17750)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 (https://dejure.org/2013,17750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 111b Abs 2 StPO, § 111b Abs 5 StPO, § 111d StPO, § 111i Abs 5 StPO, § 88 InsO
    Dinglicher Arrest und Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines vor Beginn der Fristen der §§ 88, 130 InsO angeordneten und durch Pfändung bereits vollzogenen dinglichen Arrests in das Vermögen einer Gesellschaft i.R.e. nachfolgenden Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufhebung des zur Rückgewinnungshilfe angeordneten und vollzogenen dinglichen Arrests mit Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2483
  • NStZ-RR 2014, 85
  • StV 2015, 418 (Ls.)
  • EWiR 2014, 99
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Selbst wenn man § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO eine gesetzgeberische Wertung dahingehend entnimmt, dass fiskalische Interessen grundsätzlich hinter diejenigen der "normalen" Insolvenzgläubiger zurückzutreten haben (vgl. Beschluss des OLG Nürnberg vom 15. März 2013 - 2 Ws 561/12 juris Rdn. 100), so greift dieses Argument hier nicht.

    Die Gefahr eines Rückfalls der Vermögenwerte an den Täter im Insolvenzfall ist bei Massenbetrugsfällen in der Praxis auch nicht äußerst selten (so aber OLG Nürnberg vom 15. März 2013 - 2 Ws 561/12, juris Rdn. 93, 107), sondern stellt den Regelfall dar.

  • OLG Frankfurt, 03.06.2009 - 3 Ws 214/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vorrang vor einem strafprozessualen Arrest von

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Das Insolvenzverfahren als Gesamtvollstreckung verdrängt die Einzelvollstreckung und damit auch den dinglichen Arrest zugunsten der Ansprüche Verletzter einer Straftat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 3 Ws 214/09 juris).

    Diese Pfandrechte bleiben nach § 80 Abs. 2 Satz 2 InsO trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam und begründen Absonderungsrechte nach § 50 InsO (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 3 Ws 214/09 juris; KG StraFo 2008, 511 f.).

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Zudem stünde dem Gläubiger ab Eintritt der Pfandreife - hier mit Ablauf der Frist in § 111i Abs. 3 Sätze 1, 2 i.V.m. Abs. 5 StPO - der Verwertungserlös zur vorrangigen Befriedigung oder bei Abschluss des Insolvenzverfahrens vor diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf dessen Hinterlegung nach §§ 191 Abs. 1, 198 InsO zu (vgl. BGH ZIP 2013, 987, 989; BGH VersR 2005, 923).
  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Es entspricht zudem der gefestigten Rechtsprechung, dass nachrangige Insolvenzforderungen, soweit sie durch Absonderungsrechte gesichert sind, aus dem Erlös der abgesonderten Insolvenzmasse vorrangig zu bedienen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. August 2003 - 2 Ws 433/03 juris; Senat, NJW 2005, 3734).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 176/11

    Insolvenzverfahren über Vermögen des Pfandschuldners: Alleiniges Einzugsrecht des

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Zudem stünde dem Gläubiger ab Eintritt der Pfandreife - hier mit Ablauf der Frist in § 111i Abs. 3 Sätze 1, 2 i.V.m. Abs. 5 StPO - der Verwertungserlös zur vorrangigen Befriedigung oder bei Abschluss des Insolvenzverfahrens vor diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf dessen Hinterlegung nach §§ 191 Abs. 1, 198 InsO zu (vgl. BGH ZIP 2013, 987, 989; BGH VersR 2005, 923).
  • KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05

    Arrest in der Insolvenz: Unzulässiger Vollzug eines strafprozessualen dinglichen

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Es entspricht zudem der gefestigten Rechtsprechung, dass nachrangige Insolvenzforderungen, soweit sie durch Absonderungsrechte gesichert sind, aus dem Erlös der abgesonderten Insolvenzmasse vorrangig zu bedienen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. August 2003 - 2 Ws 433/03 juris; Senat, NJW 2005, 3734).
  • Drs-Bund, 03.02.1998 - BT-Drs 13/9742
    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Auch dass ein früherer Gesetzesentwurf nicht weiterverfolgt wurde, wonach die Wirkung der Beschlagnahme nicht dadurch berührt werden sollte, dass über das Vermögen des Betroffenen Konkurs eröffnet wurde (BT-Drucks 13/9742, S. 19), kann ein gesetzgeberischer Wille hinsichtlich der Nachrangigkeit strafrechtlicher insolvenzfester Ansprüche nicht entnommen werden.
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen durch die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen des Verletzten innerhalb der dreijährigen Frist aufschiebend bedingten Verfallsanspruch des Fiskus (vgl. BGH NJW 2008, 1093, 1094 Rdn. 15) und damit ein eigenes sicherbares Recht des Staates.
  • KG, 11.07.2008 - 3 Ws 137/08

    Dinglicher Arrest: Wirkung des strafrechtlichen Arrestes im Insolvenzverfahren

    Auszug aus KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13
    Diese Pfandrechte bleiben nach § 80 Abs. 2 Satz 2 InsO trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam und begründen Absonderungsrechte nach § 50 InsO (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 3 Ws 214/09 juris; KG StraFo 2008, 511 f.).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, welche Auswirkungen und Folgen die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf einen - wie hier - bereits angeordneten Arrest hat (vgl. dazu - aus neuerer Zeit - einerseits OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 Ws 561/12 u.a., ZWH 2013, 225 m. Anm. Mahler/Tekin; vom 8. November 2013 - 2 Ws 508/13, Anm. Neußner, EWiR 2014, 199; andererseits KG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 2 Ws 190/13 u.a., wistra 2013, 445, Anm. Hansen, EWiR 2014, 99; OLG Hamm, NStZ 2014, 344; ferner OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 2013 - 3 Ws 327/13, ZWH 2014, 236 m. Anm. Bittmann = ZInsO 2014, 608 m. Anm. Weyand; sowie Markgraf, NZG 2013, 1014; Bittmann, ZWH 2014, 135).
  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 1 Ws 81/16

    Vermögensabschöpfung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; dinglicher Arrest

    Für derartige Pfändungspfandrechte gilt § 80 Abs. 2 Satz InsO, so dass sie trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestand haben und gemäß §§ 49, 50 InsO i. V. m. § 165 ff. InsO zu einer abgesonderten Befriedigung berechtigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2015 - III - 1 Ws 102/15 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. November 2013 - 2 Ws 508/13 - juris; Kammergericht, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 - juris).

    Daraus lässt sich aber nicht entnehmen, dass der Staat auch seine erworbenen insolvenzfesten Pfändungsrechte im Fall der Insolvenz des Arrestschuldners aufgeben müsse (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2015 - 1 Ws 102/15, Rz. 31 - juris, NZI 2015, 904, 906; OLG Hamm, Beschluss vom 20.6.2013-2 Ws 80/13, Rz. 29 - juris, NStZ 2014, 344, 346; KG, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13, Rz. 19, 20 - juris, wistra 2013, 445, 446; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 09.07.2015 - 3 Ws 355/15, BeckRS 2016, 02461 Rz. 6).

    Vor allem aber dient die Vorschrift nicht fiskalischen Interessen (KG, Beschluss vom 10.06.2013, 2 Ws 190/13, Rz. 2 - juris, wistra 2013, 445, 446; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 09.07.2015 - 3 Ws 355/15, BeckRS 2016, 02461 Rz. 4).

    Der Auffangrechtserwerb des Staates soll in erster Linie der Straftatenprävention dienen, indem auf diese Weise verhindert werden soll, dass "Verbrechen sich lohnt" (BT-Drs. 16/700, S. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 28.7.2015 - 1 Ws 102/15, Rz. 34 - juris, NZ1 2015, 2015, 904, 906; KG, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13, Rz. 20 - juris, wistra 2013, 445, 446; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 09.07.2015-3 Ws 355/15, BeckRS 2016, 02461 Rz. 4).

    Er stellt daher keinesfalls einen bloßen Platzhalter für Verletztenansprüche dar (OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2015 - 1 Ws 102/15, Rz. 29 - juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 09.07.2015 - 3 Ws 355/15, BeckRS 2016, 02461 Rz. 3, OLG Hamm, Beschluss vom 20.6. 2013 - 2 Ws 80/13, Rz. 33 - juris; NStZ 2014, 344, 346; KG, Beschluss vom 10.06.2013, 2 Ws 190/13, Rz. 13 - juris, wistra 2013, 445, 445).

    Ein Vorrang des Insolvenzrechts ergibt sich auch nicht daraus, dass dieser zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei einer vom Kammergericht vorgeschlagenen teilweisen Freigabe der Sicherungen zu Gunsten der Insolvenzmasse, soweit ein Rückfall von Vermögenswerten an den Täter ausgeschlossen scheint (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 10.06.2013, 2 Ws 190/13, Rz. 25 - juris, wistra 2013, 445, 447 - obiter dictum), erforderlich wäre (so aber OLG Nürnberg, Beschluss vom 8.11.2013 - 2 Ws 508/13, Rz. 32 - juris, NZI 2014, 89, 93).

    Derartige Pfändungspfandrechte haben gemäß § 80 Abs. 2 S. 2 InsO unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschuldigten Bestand und berechtigen gemäß §§ 49, 50 InsO i. V. m. §§ 165 ff. InsO zu einer abgesonderten Befriedigung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.7.2015 - 1 Ws 102/15, Rz. 22 - juris, NZI 2015, 904, 904; OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 Ws 80/13, Rz. 21 - juris, NStZ 2014, 344, 345; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8.11.2013 - 2 Ws 508/13, NZI 2014, 89, 90; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.03.2013 - 2 Ws 561/12, 2 Ws 590/12, Rz. 47-49 - juris, NZWiSt 2013, 297, 299 f.; KG, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13, Rz. 12 - juris, wistra 2013, 445, 445; Hansen, Die Rückgewinnungshilfe 2013, S. 272 ff., 323 ff.; Schmidt, NZWiSt 2015, 401, 408; Wilk/Stewen, wistra 2013, 409, 417; Janca/Schroeder/Baron, wistra 2015, 409, 410).

  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 1 Ws 102/15

    Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes trotz Eröffnung des

    Für derartige Pfändungspfandrechte gilt § 80 Abs. 2 S. 2 InsO, so dass sie trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der J GmbH Bestand haben und gemäß §§ 49, 50 InsO i. V. m. §§ 165 ff InsO zu einer abgesonderten Befriedigung berechtigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 Ws 80/13 - BeckRS 2013, 13110; OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.11.2013 - 2 Ws 508/13 - BeckRS 2013, 20113; KG, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 -, zitiert nach juris).

    Er folgt vielmehr der vom 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluss vom 20.06.2013 - 2 Ws 80/13 - (BeckRS 2013, 13110) und vom Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 - (BeckRS 2013, 13933) vertretenen Auffassung, wonach der zur Rückgewinnungshilfe angeordnete und vollzogene strafprozessuale dingliche Arrest mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht notwendig aufzuheben ist, wenn die Straftatgeschädigten vor der Eröffnung noch keine insolvenzfesten Pfandrechte erworben haben.

    Hiervon geht auch KG Berlin in seinem Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13 - 141 AR 168/13 - (BeckRS 2013, 13933) aus, wonach im Rahmen einer Rückgewinnungsmaßnahme durch Arrestvollziehung erworbene Pfandrechte zugunsten des Staates nach der Gesetzesänderung im Jahre 2007 nicht nur reine "Platzhalter" für Vollstreckungsmaßnahmen der Straftatgeschädigten darstellten, sondern auch der Sicherung des staatlichen Auffangrechtserwerbs gemäß § 111i Abs. 3 bis 7 StPO dienten.

  • OLG Nürnberg, 08.11.2013 - 2 Ws 508/13

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests bei

    Der zur Rückgewinnungshilfe angeordnete und vollzogene strafprozessuale dingliche Arrest und die hierauf beruhenden Pfändungsmaßnahmen sind auch unter Berücksichtigung der Vorschriften über den staatlichen Auffangrechtserwerb mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das arretierte Vermögen aufzuheben (Festhalten an Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 15.03.2013 - 2 Ws 561/12, 2 Ws 590/12, NZG 2013, 952 = NZI 2013, 552 = NZWiSt 2013, 297= WM 2013, 1238 = ZInsO 2013, 882 = ZWH 2013, 225; entgegen KG, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13; OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 Ws 80/13, ZInsO 2013, 1790) .

    Zur Begründung bezieht sie sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13, in juris) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 20.06.2013 - 2 Ws 80/13, ZInsO 2013, 1790), wonach abweichend von der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15.03.2013 - 2 Ws 561/12 und 590/12) trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens der dingliche Arrest bei insolvenzfesten Pfandrechten des Staates aufrecht zu erhalten sei.

    Im Ausgangspunkt besteht Übereinstimmung darin, dass dann, wenn vom Staat im Wege der Rückgewinnungshilfe "rechtzeitig" vor Stellung des Insolvenzantrags aufgrund eines dinglichen Arrestes gemäß § 111b Abs. 2, § 111d StPO i.V.m. § 930 ZPO eine Forderung gepfändet wird, für den Staat ein Arrestpfandrecht oder ein Pfändungspfandrecht (§ 804 ZPO) entsteht, das in der Schuldnerinsolvenz wirksam bleibt und nach §§ 49, 50 InsO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 2, §§ 165 ff. InsO grundsätzlich zu einer abgesonderten Befriedigung berechtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 15.03.2013 - 2 Ws 561/12, 590/12, Rdn. 47 nach juris mwN.; KG, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 Ws 190/13, Rdn. 12 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 Ws 80/13, Rdn. 21 nach juris).

    Das Kammergericht vertritt im Beschluss vom 10.06.2013 (2 Ws 190/13, in juris) die Auffassung, die vom Staat erworbenen Pfandrechte stellten nach der Gesetzesänderung im Jahr 2007 und der damit erfolgten Einführung des Auffangrechtserwerbs des Staates nicht nur reine Platzhalter dar (aaO. Rdn. 13 nach juris).

  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 86/14

    Dinglicher Arrest: Staatlicher Auffangrechtserwerb nach Eröffnung des

    Insoweit ist die Rechtslage eindeutig (vgl. etwa KG [2. Strafsenat] wistra 2013, 445; KG [3. Strafsenat] StraFo 2008, 511, 512; OLG Frankfurt ZIP 2009, 1582; OLG Köln ZIP 2004, 2013, 2015).

    Nach Auffassung des 2. Strafsenats des Kammergerichts (wistra 2013, 445), des OLG Hamm (NStZ 2014, 344 und ZIP 2015, 2094) sowie des OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 Ws 355/15 - (juris) ist das zu verneinen.

    Der Senat weist abschließend auf die Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Kammergerichts hin, wonach es dem Staat freisteht, auf die sich aus dem Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 StPO ergebenden Zahlungsansprüche gegen die Drittschuldner ganz oder teilweise zu verzichten und die Vermögenswerte für das Insolvenzverfahren freizugeben (wistra 2013, 445, 447).

  • OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 Ws 355/15

    Aufhebung des insolvenzfesten Pfandrechts

    In Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 3. Juni 2009 -3 Ws 214/09, ZIP 2009, 1582-1583) tritt der Senat - in Abweichung von der vertretbaren Entscheidung der Strafkammer - der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin (Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 2 Ws .../13, Wistra 2013, 445-447) bei.
  • LG Frankfurt/Main, 15.01.2015 - 24 KLs 13/14
    Das entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Nürnberg Beschluss vom 15. März 2013 - 2 Ws 561/12 - zitiert nach juris Rz. 47 mit weiteren Nachweisen; KG Berlin Beschluss vom 10. Juni 2013 - 2 Ws 190/13 - zitiert nach juris Rz. 12; OLG Hamm Beschluss vom 20. Juni 2013 - III-2 Ws 80/13 - zitiert nach juris Rz. 21; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 3. Juni 2009 - 3 Ws 214/09 - zitiert nach juris Rz. 10; Röhnau ZInsO 2012, 509, 516 mit weiteren Nachweisen) , Gründe dafür, die Rechtslage anders zu beurteilen, sieht die Kammer nicht.
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2015 - 12 KLs 10/14

    Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen i.R.d. Bestechung und

    Das gelte auch in Fällen der Rückgewinnungshilfe, weil der dingliche Arrest in diesen Fällen allein der Sicherung des staatlichen Auffangrechtserwerbs i. S. d. § 111i V StPO diene (KG Berlin, Beschluss vom 10.6.2013 wistra 2013, 445 ff. [KG Berlin 10.06.2013 - 2 Ws 190/13] ; im Ausgangspunkt zustimmend Rönnau a. a. O.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 12 K 12209/12

    Duldungsbescheid vom 07.02.2012

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 10. Juni 2013, 2 WS 190/13, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) 2013, 445.
  • LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 12 KLs 14/12
    Das gelte auch in Fällen der Rückgewinnungshilfe, weil der dingliche Arrest in diesen Fällen allein der Sicherung des staatlichen Auffangrechtserwerbs i. S. d. § 111i V StPO diene (KG Berlin, Beschluss vom 10.6.2013 wistra 2013, 445 ff.; im Ausgangspunkt zustimmend Rönnau a. a. O. ).
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