Rechtsprechung
KG, 15.12.2015 - 14 U 79/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners bei Tilgung eines verlängerten Überbrückungskredits
- IWW
§ 133 Abs. 1 S. 1 InsO
Verbraucherinsolvenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzanfechtung von Ratenzahlungen auf einen verlängerten Überbrückungskredit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
InsO § 133 Abs. 1 S. 1
Insolvenzanfechtung von Ratenzahlungen auf einen verlängerten Überbrückungskredit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei pünktlichen Ratenzahlungen des Schuldners auf einen um fünf Monate verlängerten Überbrückungskredit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Benachteiligungsvorsatz bei Überbrückungsfinanzierung zur Sanierungsprüfung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.03.2014 - 20 O 387/13
- KG, 15.12.2015 - 14 U 79/14
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 1450
- NZI 2016, 552
- WM 2016, 1638
- EWiR 2016, 607
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97
Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von …
Auszug aus KG, 15.12.2015 - 14 U 79/14
Dabei kann die fachgerechte Einleitung des Versuchs allerdings Rückschlüsse auf dessen Ernsthaftigkeit zulassen (vgl. BGH Urteil vom 04.12.1997 - IX ZR 47/97 - NJW 1998, 1561, 1564 zu § 31 Nr. 1 KO;… Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 133 Rn. 139).Nach ihrer Sicht der Dinge, auf die es nur ankam (vgl. BGH Urteil vom 04.12.1997 - IX ZR 47/97 - a.a.O.) reichten gemäß dem Konzept zur Sanierung und erfolgreichen Fortführung der Schuldnerin (Anlage B 1) die von der Beklagten kreditierten 154.000,00 EUR zur Überbrückung aus.
Die fünf Zahlungen auf den Kreditvertrag, verlängert um den Nachtrag, waren wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Sicherungsübereignung an einen Überbrückungskreditgeber (Urteil vom 04.12.1997 - IX ZR 47/97 - a.a.O.) subjektiv redliche Leistungen an die Beklagte in dieser Eigenschaft.
- BGH, 08.12.2011 - IX ZR 156/09
Insolvenzanfechtung: Inkongruente Befriedigung bei anfechtbarer Vereinbarung …
Auszug aus KG, 15.12.2015 - 14 U 79/14
Hier liegt ein solcher Überbrückungskredit vor, den die Beklagte u.a. der Schuldnerin gemäß dem Vertrag vom 03.12.2009 gewährt hat, als diese bereits am 02.12.2009 eine unvoreingenommene, fachkundige Prüfung ihrer Lage (vgl. BGH Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 156/09 -, juris) durch die G... im Rahmen der Turn Around Beratung der K... (…K 4, S. 7) in Auftrag gegeben hatte.
- BGH, 07.03.2017 - XI ZR 571/15
Feststellung von Darlehensrückzahlungsansprüchen zur Insolvenztabelle: …
Die Grenze zwischen dem, was einer Bank bei Gewährung und Sicherung ihrer Kredite noch erlaubt ist, und dem, was für den redlichen Verkehr unerträglich und deshalb sittlich unstatthaft ist, kann deshalb nicht mit Hilfe starrer Fristen gezogen werden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1969 - VI ZR 50/68, WM 1970, 399 f.; Weiß/v. Jeinsen, ZIP 2016, 2251, 2253; Längsfeld/Meyer-Löwy/Nardi, WM 2016, 1269, 1273; Knof, EWiR 2016, 313, 314; Längsfeld, EWiR 2016, 607, 608; Bettermann/Schulz, BKR 2016, 395).