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   LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16   

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LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16 (https://dejure.org/2016,48703)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2016 - 7 Sa 3/16 (https://dejure.org/2016,48703)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 7 Sa 3/16 (https://dejure.org/2016,48703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 613a Abs 1 BGB, § 323 Abs 2 UmwG 1995, § 324 UmwG 1995
    Verhältnis von Unternehmensaufspaltung und Betriebsübergang

  • IWW

    § 323 Abs. 2 UmwG, § ... 613a Abs. 1 BGB, § 613a BGB, §§ 123 ff. UmwG, § 324 UmwG, § 315 BGB, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, Richtlinie 2001/23/EG, § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 111 BetrVG, § 111 Nr. 3 BetrVG, § 1 Abs. 2, 3 KSchG, § 9 MuSchG, § 18 BEEG, § 85 SGB IX, § 138 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG, § 112 BetrVG, §§ 611, 613, 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerschlagung einer strukturierten Betriebseinheit und Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu einer anderen Einheit im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmensspaltung; Unbegründete Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1; UmwG § 323 Abs. 2; UmwG § 324
    Verhältnis von Unternehmensaufspaltung und Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1 ; UmwG § 323 Abs. 2 ; UmwG § 324
    Zerschlagung einer strukturierten Betriebseinheit und Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu einer anderen Einheit im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmensspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Verhältnis von Unternehmensaufspaltung und Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 540
  • EWiR 2017, 187
  • NZG 2017, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    Vielmehr ist es unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und hierdurch eigenständige Betriebe zu bilden, um hernach diese eigenständigen Betriebe im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 83, juris; Fitting , BetrVG, 28. Aufl., § 111 BetrVG Rn. 59).

    Unbeschadet von § 324 UmwG i.V.m. § 613a BGB liegt es in der Privatautonomie der beteiligten Rechtsträger, die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen für die Zeit nach der Umwandlung zu regeln, insbesondere bestehende Betriebe organisatorisch zu spalten und die so entstehenden Betriebsteile auf jeweils verschiedene Rechtsträger zu übertragen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 83, juris; HWK/Willemsen , Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl., Rn. 23 zu § 324 UmwG).

    Die Unternehmensaufspaltung und damit die unternehmerische Übertragung einzelner Betriebe auf zwei oder mehrere andere Unternehmen ist keine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 69, juris).

    Der Vorrang des § 613a BGB i.V.m. § 324 UmwG vor einer Zuordnung gemäß § 323 Abs. 2 UmwG gilt mithin nur dann, wenn mit der Umwandlungsmaßnahme tatsächlich ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übergeht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 87, juris).

    In dieser Situation können die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich zur Betriebsspaltung die namentliche Zuordnung der Arbeitnehmer zu den neu geschaffenen Betrieben vornehmen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 86, juris).

    Insoweit unterliegen Betriebsvereinbarungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 101, juris).

    Diese Auffassung überzeugt nicht (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 103, juris):.

    Die fehlende vertragsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit beruht nicht auf einer willkürlichen Entscheidung der Betriebsparteien oder der L3 GmbH , sondern auf dem Umstand, dass die entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr abverlangt werden und ins Ausland verlagert worden sind (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 107, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 4 Sa 28/15 -, Rn. 121, juris).

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 150/14

    Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    (1) Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang im Sinne von § 613a Abs. 1 BGB iVm. der Richtlinie 2001/23/EG vom 12. März 2001 (ABl. EG L 82 vom 22. März 2001 S. 16) liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (BAG, Urteil vom 19. März 2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 16, juris).

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (BAG, Urteil vom 19. März 2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 17, juris).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (BAG, Urteil vom 19. März 2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 18, juris).

    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (BAG, Urteil vom 19. März 2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 19, juris).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG, Urteil vom 19. März 2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 20, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 4 Sa 28/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    Die fehlende vertragsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit beruht nicht auf einer willkürlichen Entscheidung der Betriebsparteien oder der L3 GmbH , sondern auf dem Umstand, dass die entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr abverlangt werden und ins Ausland verlagert worden sind (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 5 Sa 437/14 -, Rn. 107, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 4 Sa 28/15 -, Rn. 121, juris).

    Solche Regelungen haben die Betriebsparteien im Interessenausgleich hier jedoch nicht getroffen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. November 2015 - 4 Sa 28/15 -, Rn. 121, juris).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    Zwar wird der Vorschrift des § 613a BGB wegen der Regelung unter § 324 UmwG ein Vorrang vor der Zuordnungsentscheidung der Betriebsparteien eingeräumt (BAG, Urteil vom 06. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 -, Rn. 41, juris).

    Denn § 324 UmwG stellt nicht lediglich eine Rechtsfolgenverweisung, sondern eine Rechtsgrundverweisung dar (BAG, Urteil vom 06. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 -, Rn. 41, juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    Stellt ein Arbeitsgericht aber fest, dass eine arbeitgeberseitige Kündigung wirksam ist, hat der Arbeitgeber an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers ein schützenswertes Interesse (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    Vielmehr genügt es, dass der Betriebs(teil)erwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 -, Rn. 26, juris).
  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 6 Sa 2/16

    Unternehmensspaltung - Betriebsspaltung - Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2016 - 7 Sa 3/16
    Dabei lehnt sich die erkennende Kammer nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage an die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 2/16 - an.
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 63/16

    Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Betriebsübergang

    § 323 Abs. 2 UmwG ergänzt lediglich die zwingende Regelung des § 613a Abs. 1 BGB (vgl. Studt Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach § 323 Abs. 2 UmwG S. 87; Wlotzke DB 1995, 40, 45; Joost in Lutter UmwG 5. Aufl. § 323 Rn. 31, 38; Henssler/Strohn/Moll 3. Aufl. UmwG § 323 Rn. 19; APS/Steffan 5. Aufl. UmwG § 323 Rn. 23; Wälzholz in Widmann/Mayer Umwandlungsrecht Stand 1. Mai 2016 § 323 Rn. 20.1, 35; KK-UmwG/Hohenstatt/Schramm § 323 Rn. 36; aA NK-GA/Boecken § 323 UmwG Rn. 42; Lindemann EWiR 2017, 59, 60; Mückl/Götte EWiR 2017, 187, 188; Willemsen in Kallmeyer UmwG 6. Aufl. § 324 Rn. 59) und bewirkt insoweit eine gewisse Flexibilisierung.
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