Rechtsprechung
   BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,235
BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 (https://dejure.org/2005,235)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 (https://dejure.org/2005,235)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 (https://dejure.org/2005,235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Elternzeit: Verringerung der Teilzeitbeschäftigung; Bestimmtheitsanforderungen bezüglich Vertragsanträgen; Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung; Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme von Elternzeit und der Geltendmachung des Anspruchs auf Elternteilzeit

  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 16; ; BErzGG § 21; ; TzBfG § 8; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; BAT § 15b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitbeschäftigung im Laufe der Elternzeit auch bei völliger Freistellung von der Arbeitpflicht - Ablehnung des Teilzeitanspruchs bei Einstellung einer Vollzeitvertretung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (Elternzeilzeit) ? Antrag auch nach Beginn der Elternzeit zulässig ? Keine Pflicht zur Änderungskündigung zwecks Freimachung von Arbeitskapazitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung - Anspruch auf Teilzeitarbeit kann während Elternzeit ausgeschlossen sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Anspruch auf Teilzeitarbeit kann während Elternzeit ausgeschlossen sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

  • IWW (Kurzinformation)

    Elternzeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Während der Elternzeit Teilzeit beantragt - Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn die Ersatzkraft ihre Arbeitszeit nicht verringern will

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit kann ausgeschlossen sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.4.2005)

    Vorzeitige Rückkehr auf Teilzeit trotz Elternzeit möglich // Anspruch aber nur, wenn Stelle frei ist

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.4.2005)

    Vorzeitige Rückkehr auf Teilzeit trotz Elternzeit möglich // Anspruch aber nur, wenn Stelle frei ist

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesarbeitsgericht schafft weiter Klarheit zur Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 206
  • NJW 2006, 1832
  • MDR 2006, 273
  • NZA 2005, 1354
  • FamRZ 2006, 120 (Ls.)
  • BB 2006, 553
  • DB 2005, 2582
  • EWiR 2006, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04

    Teilzeitarbeit neben Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Die Auslegung solcher Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt wurden, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein könnten, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).

    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).

    Die Regelung beruht außerdem auf der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BErzGG in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung und § 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG in der ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung), das dritte Jahr der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen Zeitpunkt nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes zu übertragen (so im Ergebnis auch BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BerzGG § 15 Nr. 39 = EzA BerzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN; ErfK/Dörner 5. Aufl. § 16 BErzGG Nr. 9 und 11).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 27. April 2004 (- 9 AZR 21/04 - AP ErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ist der Senat deshalb davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit nicht gehindert ist, nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG seinen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit durchzusetzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Allerdings kann der Arbeitnehmer das ruhende Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres einseitig dadurch wieder aufleben lassen, dass er die Fortsetzung der vor dem Beginn der Elternzeit ausgeübten Teilzeitbeschäftigung verlangt (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - aaO, mit insoweit ablehnender Anm. Brors RdA 2005, 51).

  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).

    Gestaltungsrechte wie das Recht auf Elternzeit (vgl. Sowka Anm. AP BErzGG § 15 Nr. 1; Joussen NZA 2005, 336, 337) sind grundsätzlich bedingungsfeindlich und damit auch nicht widerrufbar (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 491/02 - BAGE 108, 199).

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    von besonderem Gewicht sein (vgl. Senat 18. März 2003 -9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Dabei ist vom Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Gesamtzusammenhang sowie dem Sinn und Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32; 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Gestaltungsrechte wie das Recht auf Elternzeit (vgl. Sowka Anm. AP BErzGG § 15 Nr. 1; Joussen NZA 2005, 336, 337) sind grundsätzlich bedingungsfeindlich und damit auch nicht widerrufbar (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 491/02 - BAGE 108, 199).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Arbeitspflicht und deren Umfang wird durch die Inanspruchnahme der Elternzeit daher nicht aufgehoben (so zum Sonderurlaub: BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - BAGE 103, 54).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2004 - 3 Sa 44/03

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Dauer einer Elternzeit mit völliger

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2004 - 3 Sa 44/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Dabei ist vom Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Gesamtzusammenhang sowie dem Sinn und Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32; 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Das ist etwas anderes, als die Freistellung von einer grundsätzlich weiter bestehenden vertraglichen Arbeitspflicht (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 103, 54; vgl. zur Elternzeit auch: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Es führt aufgrund des der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden wechselseitigen Hauptpflichten (so bereits zum BErzGG BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Bei dem Verlangen handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Beschäftigten, das nicht von der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers abhängt ( Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 779; vgl. auch BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - unter II 3. a aa der Gründe, NZA 2005, 1354 zu § 15 Abs. 1 BErzGG sowie LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 18 zitiert nach juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht