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   BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13   

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BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13 (https://dejure.org/2014,20012)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2014 - EnVR 10/13 (https://dejure.org/2014,20012)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13 (https://dejure.org/2014,20012)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 2 EnWG vom 07.07.2005, § 65 Abs 2 EnWG vom 07.07.2005
    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Stromnetzbetreiber: Pflicht zur Übereignung der Stromverteilungsanlage an das neue Energieversorgungsunternehmen; Übereignungsanspruch hinsichtlich gemischt genutzter Mittelspannungsleitungen; Ermessen der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Übertragung der für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen einem neuen Energieversorgungsunternehmen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Aufgreifermessen der BNetzA nach § 65 Abs. 2 EnWG

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG v. 03.08.2011, § 65 Abs. 2 EnWG
    Zur Reichweite des Überlassungsanspruchs nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG - Stromnetz Homberg

  • rewis.io

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Stromnetzbetreiber: Pflicht zur Übereignung der Stromverteilungsanlage an das neue Energieversorgungsunternehmen; Übereignungsanspruch hinsichtlich gemischt genutzter Mittelspannungsleitungen; Ermessen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 2 S. 2
    Verpflichtung der Übertragung der für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen einem neuen Energieversorgungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilungsanlagen sind neuem Energieversorger gegen Vergütung zu übereignen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nomos.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Zum Umfang der Netzüberlassungspflicht nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG a.F.

  • hoech-partner.de (Kurzinformation)
  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Umfang der Überlassungspflicht und des Transparenzgebotes in der Konzessionsvergabe

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Zum Umfang der Netzüberlassungspflicht nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Netzübertragungsanspruch kann auch gemischt genutzte Anlagen umfassen (VPR 2014, 278)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1600
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Wie der Senat - nach Erlass der Beschwerdeentscheidung - entschieden hat, kommt es für den Inhalt des Anspruchs des neuen Energieversorgungsunternehmens auf das zur Zeit seiner Entstehung geltende Recht an (Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 60 und 70 - Stromnetz Berkenthin, für BGHZ bestimmt, und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 57 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Dem steht entgegen, dass die Gemeinden bei jeder Neuvergabe das Diskriminierungsverbot des § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten haben und dadurch die Konzessionsvergabe strengen Vorgaben unterliegt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 24 ff., 43 ff. - Stromnetz Heiligenhafen und KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 25 ff., 34 ff. - Stromnetz Berkenthin).

    Wie der Senat - nach Erlass der Beschwerdeentscheidung - entschieden und im Einzelnen begründet hat, genügt es für den Anspruch nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG nicht, dass die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung durch den Abschluss eines Konzessionsvertrags zum Ausdruck gebracht hat und die Vergabe nicht an einem offensichtlichen und schwerwiegenden Mangel leidet (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 63 ff. - Stromnetz Berkenthin, für BGHZ bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (§ 20 Abs. 1 GWB aF) und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 17 ff. - Stromnetz Berkenthin, für BGHZ bestimmt).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen).

    Genügt die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (§ 20 Abs. 1 GWB aF) und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 54 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 50 ff. - Stromnetz Heiligenhafen).

    Dies hat zur Folge, dass der neue Konzessionsvertrag nach § 134 BGB nichtig ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 101 ff. - Stromnetz Berkenthin).

    c) Eine andere Beurteilung kommt zwar - wie der Senat mit Urteil vom 17. Dezember 2013 (KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 108 f. - Stromnetz Berkenthin, für BGHZ bestimmt) entschieden hat - dann in Betracht, wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession ausreichend Gelegenheit haben, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht nutzen.

    Diese sind Bestandteil eines gesetzlich geregelten Vergabeverfahrens und können nicht isoliert auf das - nicht näher geregelte - Verfahren der Konzessionsvergabe übertragen werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 112 - Stromnetz Berkenthin).

    Dem Interesse an Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe kann durch die den Gemeinden eröffnete Möglichkeit zur Vorabinformation über die Auswahlentscheidung ausreichend entsprochen werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 108 f. - Stromnetz Berkenthin).

    Eine nach § 134 BGB im öffentlichen Interesse, hier dem des Wettbewerbs um das Wegerecht zwecks Verbesserung der Versorgungsbedingungen, angeordnete Nichtigkeit kann allenfalls in ganz engen Grenzen durch eine Berufung auf Treu und Glauben überwunden werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 119 mwN - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Wie der Senat - nach Erlass der Beschwerdeentscheidung - entschieden hat, kommt es für den Inhalt des Anspruchs des neuen Energieversorgungsunternehmens auf das zur Zeit seiner Entstehung geltende Recht an (Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 60 und 70 - Stromnetz Berkenthin, für BGHZ bestimmt, und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 57 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Dem steht entgegen, dass die Gemeinden bei jeder Neuvergabe das Diskriminierungsverbot des § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten haben und dadurch die Konzessionsvergabe strengen Vorgaben unterliegt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 24 ff., 43 ff. - Stromnetz Heiligenhafen und KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 25 ff., 34 ff. - Stromnetz Berkenthin).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen).

    Genügt die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (§ 20 Abs. 1 GWB aF) und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 54 ff. - Stromnetz Berkenthin - und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 50 ff. - Stromnetz Heiligenhafen).

    Zudem sind mündliche Angaben per se ungeeignet, einen einheitlichen Informationsstand aller Bewerber zu gewährleisten (Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 73 - Stromnetz Heiligenhafen).

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Im Einzelnen sind die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes aus dem Regelungsgehalt der jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Maßnahme und dem mit ihr verfolgten Sinn und Zweck herzuleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 92 - Fährhafen Puttgarden I; BVerwGE 119, 282, 284).

    Eine konkrete Festlegung vertraglicher wie sonstiger Bedingungen durch die Regulierungsbehörde kann hiernach nur dann in Betracht kommen, wenn dazu auf übliche Bedingungen zurückgegriffen werden könnte, von denen zugunsten des verpflichteten Unternehmens nicht abgewichen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 95 - Fährhafen Puttgarden I zur Bestimmtheit einer kartellrechtlichen Untersagungsverfügung).

    Diesem würde damit zugleich die Möglichkeit abgeschnitten, auch eine überhöhte Entgeltforderung - gegebenenfalls unter dem Vorbehalt der Rückforderung - zu akzeptieren, um (zunächst) das begehrte örtliche Netz zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 95 f. - Fährhafen Puttgarden I).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04

    "Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Dabei kann dahinstehen, ob es - wie das Beschwerdegericht ausgeführt hat - vor der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 eine konzessionsvertragliche Rechtstradition mit dem Inhalt gegeben hat, dass sich die vertragliche Übereignungspflicht nur auf solche Verteilungsanlagen bezogen hat, die ausschließlich der Verteilung der elektrischen Energie im Gemeindegebiet dienten (zu einer solchen Vertragsabrede siehe etwa Senatsurteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, RdE 2010, 253 - Endschaftsbestimmung II, wonach die Anlagen, die der bisher Nutzungsberechtigte "zur Durchleitung benötigt", in dessen Eigentum verbleiben sollten, oder Senatsbeschluss vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, RdE 2006, 239 - Rückforderungsvorbehalt, wonach alle Anlagen zu übertragen waren, die "ausschließlich der Versorgung des Konzessionsgebiets dienen").

    Insoweit ist zwar zutreffend, dass eine Vereinbarung betreffend die Übertragung eines Energieversorgungsnetzes nicht zustande kommt, solange die Vertragsparteien keine Einigung über die Höhe der Gegenleistung erzielt haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, RdE 2006, 239 Rn. 21 - Rückforderungsvorbehalt); in einem solchen Fall kann der abgebende Netzbetreiber einem Anspruch auf Überlassung des Netzes nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten.

    Nach den Maßgaben des Senatsurteils vom 7. Februar 2006 (KZR 24/04, RdE 2006, 239 Rn. 21 - Rückforderungsvorbehalt) muss sie es hinnehmen, wenn die Beigeladene den geforderten Preis für überhöht hält, sich diesem aber unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung beugt.

  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08

    Endschaftsbestimmung II

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Der Senat hat die Streitfrage bislang offen gelassen (Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, RdE 2010, 253 Rn. 17, 20 - Endschaftsbestimmung II).

    Dabei kann dahinstehen, ob es - wie das Beschwerdegericht ausgeführt hat - vor der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 eine konzessionsvertragliche Rechtstradition mit dem Inhalt gegeben hat, dass sich die vertragliche Übereignungspflicht nur auf solche Verteilungsanlagen bezogen hat, die ausschließlich der Verteilung der elektrischen Energie im Gemeindegebiet dienten (zu einer solchen Vertragsabrede siehe etwa Senatsurteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, RdE 2010, 253 - Endschaftsbestimmung II, wonach die Anlagen, die der bisher Nutzungsberechtigte "zur Durchleitung benötigt", in dessen Eigentum verbleiben sollten, oder Senatsbeschluss vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, RdE 2006, 239 - Rückforderungsvorbehalt, wonach alle Anlagen zu übertragen waren, die "ausschließlich der Versorgung des Konzessionsgebiets dienen").

    Ganz im Gegenteil wollte er mit der Schaffung eines gesetzlichen Überlassungsanspruchs des neuen Energieversorgungsunternehmens in § 13 Abs. 2 EnWG 1998 verhindern, dass das Netzeigentum des bisherigen Versorgers einen Wechsel praktisch unmöglich macht und es zu wirtschaftlich unsinnigen Doppelinvestitionen kommt (BT-Drucks. 13/7274, S. 21; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, aaO Rn. 15).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, insbesondere seiner Begründung sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. BVerwGE 114, 160, 164; 119, 282, 284).

    Dieser Schutzgedanke könnte nicht erfüllt werden, wenn die missbrauchsaufsichtsrechtliche Verfügung nach § 65 Abs. 2 EnWG schon Angaben zur Höhe des von dem neuen Konzessionsinhaber zu fordernden Entgelts enthalten müsste (vgl. dazu auch BVerwGE 114, 160, 165 f. zur Bestimmtheit einer Aufsichtsmaßnahme nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TKG aF).

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, insbesondere seiner Begründung sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. BVerwGE 114, 160, 164; 119, 282, 284).

    Im Einzelnen sind die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes aus dem Regelungsgehalt der jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Maßnahme und dem mit ihr verfolgten Sinn und Zweck herzuleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 92 - Fährhafen Puttgarden I; BVerwGE 119, 282, 284).

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Für diese weite Auslegung sprechen im Übrigen auch die Regelungen des § 3 Nr. 16, 17 EnWG, die den Gesichtspunkt der Versorgung mit Energie in den Vordergrund rücken (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 68/10, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    bb) Die Missbrauchsverfügung genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Verfügungen der Bundesnetzagentur gelten (§ 37 Abs. 1 VwVfG; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 17/06, BGHZ 172, 368 Rn. 36 mwN - Auskunftsverlangen).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13
    Zur Berechnung der Vergütung können - worauf in der angefochtenen Missbrauchsverfügung zu Recht abgestellt wird - nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 16. November 1999 (KZR 12/97, BGHZ 143, 128 - Endschaftsbestimmung I) sowohl der Ertragswert als auch der Sachzeitwert zu Grunde gelegt werden, es sei denn, dass der Sachzeitwert den Ertragswert des Versorgungsnetzes nicht unerheblich übersteigt (aaO S. 152 ff.).
  • BGH, 06.03.2001 - KVZ 20/00

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden der Kartellbehörden

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07

    Energieversorgungsvertrag: Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus §

  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

  • BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68

    Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde

  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

  • OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck-

    Der Übertragungsanspruch sei unabhängig von weiteren Umständen jedenfalls dann begründet, wenn an die streitigen Stromverteilungsanlagen Großkunden unmittelbar angeschlossen seien (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Stromnetz Homberg, Rn. 34).

    Die Vorschrift verstößt nicht wegen der angeblich fehlenden "Junktim-Klausel" gegen Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG, denn bei der Regelung in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG zur Übereignungspflicht handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG und nicht um eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, juris Rn. 29 - Stromnetz Homberg ).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Regelung in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG die zulässigen Grenzen überschreitet (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg -, juris Rn. 29).

    Die Wirksamkeit des Konzessionsvertrags ist Voraussetzung für den Überlassungsanspruch nach § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg - Rn. 50).

    Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn die Gemeinde alle Bewerber um die Konzession in Textform über ihre beabsichtigte Auswahlentscheidung unterrichtet und den Konzessionsvertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information abschließt (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 108f - Stromnetz Berkenthien -, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 58 - Stromnetz Homberg ).

    In den vom BGH entschiedenen Fällen zu § 20 GWB a.F. ging es um die Entscheidungskriterien der Gemeinde und deren Gewichtung (Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 35, Stromnetz Berkenthien ; Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12, Rn. 73, Stromnetz Heiligenhafen ; Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 52, Stromnetz Homberg ).

    Die maßgeblichen Grundsätze zum Inhalt des § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG ergeben sich aus der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 03.06.2014 zum Stromnetz Homberg (EnVR 10/13).

    Der BGH hat im Urteil vom 03.06.2014 (EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg -, Rn. 39) ausgeführt, dass § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG die Sicherung des effektiven Wettbewerbs um das örtliche Verteilernetz bezweckt und deshalb der Begriff der notwendigen Verteilungsanlagen "eher weit" auszulegen sei.

  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Endet die Gestattung einer Wegenutzung, hat der vormals Berechtigte die Nutzung einzustellen und die eingebrachten Anlagen nach § 1004 Absatz 1 BGB zu beseitigen (BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - V ZR 175/02, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1975 - V ZR 38/74, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Denn dadurch dass die Auswahlentscheidung sich vorrangig an den Kriterien auszurichten hat, die das Ziel des § 1 EnWG konkretisieren und das Auswahlverfahren so gestaltet sein muss, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt, ist gerade gewährleistet, dass die Auswahlentscheidung im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien und zugunsten desjenigen Bewerbers erfolgt, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht (BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 52 - Stromnetz Homberg).

  • BGH, 14.04.2015 - EnZR 11/14

    Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages: Reichweite des Auskunftsanspruchs einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats können zur Berechnung der Vergütung sowohl der Ertragswert als auch der Sachzeitwert zu Grunde gelegt werden, es sei denn, dass der Sachzeitwert den Ertragswert des Versorgungsnetzes nicht unerheblich übersteigt (Senatsurteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, BGHZ 143, 128, 152 ff. - Endschaftsbestimmung I; Senatsbeschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 45 - Stromnetz Homberg).

    f) Insoweit ist unerheblich, dass in diesem frühen Stadium des Vergabeverfahrens möglicherweise noch nicht bis ins Letzte feststeht, auf welche Teile des Netzes sich der Überlassungsanspruch des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG bezieht, weil dieser nur die für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen umfasst (siehe dazu Senatsbeschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 31 ff. - Stromnetz Homberg) und darüber zwischen dem Alt- und Neukonzessionär möglicherweise Streit bestehen wird.

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der objektive Rechtsverstoß im Auswahlverfahren die Chancen des Bewerbers auf die Konzession beeinträchtigt bzw. beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 58 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, NVwZ 2014, 1600 Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Eine (drohende) unbillige Behinderung von Bewerbern ist nach der gebotenen Gesamtwürdigung grundsätzlich anzunehmen, wenn das Auswahlverfahren gegen die kartellrechtlichen Pflichten der Gemeinde, insbesondere gegen § 46 EnWG verstößt, und dadurch die Chancen der Bewerber auf die Konzession beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 55 ff., 58 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, NVwZ 2014, 1600 Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, NVwZ 2014, 1600 Rn. 52 - Stromnetz Homberg).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Übereignungsanspruch auch gemischt-genutzte Verteilungsanlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, NVwZ 2014, 1600 Rn. 30 ff. - Stromnetz Homberg).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Abgesehen davon, dass dieser Gesichtspunkt nicht die Transparenz des Auswahlkriteriums betrifft, hat die Verfügungsbeklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich jedenfalls um eine zulässige Methode handelt (BT-Drs. 17/6072, S. 88; BGH - Kartellsenat, Beschl. v. 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 45; Urt. v. 16. Nov. 1999, a. a. O., juris Rn. 69 ff. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24. Okt. 2012 - 6 U 168/10 (Kart), RdE 2013, 88 ff. ).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Unzulässig ist lediglich die Anknüpfung an den örtlichen Betriebssitz, weil dadurch ortsfremde Konzessionsbewerber von vornherein ohne Sachgrund benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 55 - Stromnetz Homberg).

    Das Gesetz orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Kaufpreis den Ertragswert des Versorgungsnetzes nicht erheblich übersteigen darf (BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 45 - Stromnetz Homberg; BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, juris Rn. 72 - Kaufering).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die

    Die Aufsichtsbefugnis der Regulierungsbehörden wird durch eine gleichzeitige Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht ausgeschlossen (BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, Juris Rn. 16; Boos, in: Theobald/Kühling, a.a.O., § 31 EnWG Rn. 10).

    Im Gegensatz zum Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG, bei dem der Regulierungsbehörde ein Aufgreifermessen zusteht (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, Juris Rn. 15), obliegt dieser nach § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 EnWG auf Antrag eine Überprüfungspflicht (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 19).

    Verfahrensgegenstand können auch Streitfragen sein, die der Antragsteller anstatt im Verfahren nach § 31 EnWG zusätzlich bzw. parallel in einem zivilgerichtlichen Verfahren gegen den betroffenen Netzbetreiber geltend machen könnte (BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, Juris Rn. 16; Boos, in: Theobald/Kühling, a.a.O., § 31 EnWG Rn. 10).

    Zwar ist die Prüfung zivilrechtlicher Fragen - worauf die Beschwerdeführerin mit Recht hinweist - im Rahmen des (besonderen) Missbrauchsverfahrens nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 19; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, Juris Rn. 50).

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Ein Konzessionsvertrag ist nach § 134 BGB grundsätzlich nichtig, wenn die Konzessionsvergabe den Anforderungen aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG nicht genügt und damit eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vorliegt, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 54 ff. und 101 ff.; Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, "Stromnetz Heiligenhafen«, Rn. 50 ff., Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 53; Urt. v. 18. Nov. 2014, EnZR 33/13, "Stromnetz Schierke« Rn. 20; jeweils zit. nach juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine andere Beurteilung der grundsätzlich eintretenden Nichtigkeitsfolge "in Betracht komme", wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession "ausreichend Gelegenheit" hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht nutzten, weshalb die fortdauernde Behinderung durch den fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag im Sinne der Rechtssicherheit hinzunehmen sei (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin«, Rn. 108; Beschl. v. 3. Juni 2014, EnVR 10/13, "Stromnetz Homberg« Rn. 58).

  • BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20

    Gasnetz Rösrath

    Diese vergaberechtlichen Präklusionsvorschriften können nicht isoliert bei der Konzessionsvergabe entsprechend herangezogen werden (BGHZ 199, 289 Rn. 111 bis 113 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 61 - Stromnetz Homberg; BGH, Urteil vom 18. November 2014 - EnZR 33/13, EnWZ 2015, 125 Rn. 24 - Stromnetz Schierke).
  • BGH, 18.11.2014 - EnZR 33/13

    Stromnetz Schierke - Energiewirtschaft: Erfordernis der Veröffentlichung der

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18

    Gasnetz Leipzig

  • BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17

    Genehmigung und Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 10/16

    Zulässigkeit von Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde gem. § 65 EnWG

  • BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20

    Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18

    Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags;

  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

  • BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 2.21

    Räumliche Abgrenzung des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

  • BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck-

  • BGH, 23.03.2021 - EnVR 74/19

    Individuelles Netzentgelt V

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

  • BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13

    Zuhause-Kraftwerk - Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in

  • BGH, 13.11.2018 - EnVR 30/17

    Karenzzeitenregelungen für Mitarbeiter von Unternehmen der Energiewirtschaft:

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - 3 Kart 112/15

    Begriff der dezentralen Einspeisung i.S. von § 18 Abs. 1 StromNEV

  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 92/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 93/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 41/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2020 - 3 Kart 885/19
  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

  • BGH, 23.03.2021 - EnVR 85/19

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rückwirkende Änderung der

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach

  • BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19

    Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts durch einen örtlichen Netzbetreiber

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 3 Kart 81/16
  • BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17

    Einspeisung eines Kraftwerks in das Höchstspannungsnetz als dezentrale

  • BGH, 23.01.2018 - EnVR 5/17

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anspruch eines

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2015 - 3 Kart 190/14

    Begriff des Energieversorgungsunternehmens i.S. von § 3 Nr. 18 EnWG

  • VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16

    Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der

  • VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15

    Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

  • LG Essen, 20.10.2014 - 3 O 328/13

    Umfang des Netzherausgabeanspruchs bei Wasserkonzessionen

  • OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13

    Anwendbarkeit des EnWG 2005 auf Vertragsschluss vor dem 4. August 2011 unabhängig

  • LG Stuttgart, 20.12.2016 - 41 O 58/15

    Energierecht: Anspruch des Neukonzessionärs auf Übereignung von Hochspannungs-

  • BGH, 19.07.2022 - EnVR 33/21

    Energiespezifische Dienstleistungserbringer - Vorgaben für die Erstellung und

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21

    1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 3 Kart 143/14

    Begriff des Vertriebs von Energie an Kunden i.S. von § 10b Abs. 3 S. 1 EnWG

  • BGH, 19.07.2022 - EnVR 29/21

    Festlegung der Bundesnetzagentur bezgl. Vorgaben für die Erstellung und Prüfung

  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht

  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

  • BGH, 18.11.2014 - EnVZ 23/14

    Bemessung des Baukostenvorschusses durch den Gasnetzbetreiber:

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 5 Kart 9/14

    Voraussetzungen der Umwidmung einer als Netzbestandteil errichteten Leitung zur

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2021 - 3 Kart 209/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Pflicht zur

  • BGH, 04.05.2021 - EnVR 22/20

    Erweiterungsfaktor II

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 117/21

    Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht

  • OLG Celle, 20.09.2018 - 13 U 166/17

    Anforderungen an die Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines

  • LG München I, 05.08.2016 - 3 HKO 7668/16

    Zur Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages durch eine Gemeinde

  • LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22

    Konzessionsvergabe bei Interessenkollision - Weiterführung eines aufgehobenen

  • LG Kiel, 13.02.2015 - 14 O 111/14

    Neuvergabe von Konzessionsverträgen durch eine Gemeinde: Verstoß gegen

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 75/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Vertragskonformität des

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