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   BGH, 14.07.2015 - EnVR 6/14   

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https://dejure.org/2015,21494
BGH, 14.07.2015 - EnVR 6/14 (https://dejure.org/2015,21494)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2015 - EnVR 6/14 (https://dejure.org/2015,21494)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - EnVR 6/14 (https://dejure.org/2015,21494)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 ARegV, § 23 Abs 2a ARegV
    Energiewirtschaftsrechtliches Genehmigungsverfahren für ein Investitionsbudget eines Gasnetzbetreibers: Festlegung der Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten der genehmigten Investitionsmaßnahme für drei Jahre - GASCADE Gastransport GmbH

  • IWW

    § 23 Abs. 2a ARegV, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § ... 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV, § 6 Abs. 1 ARegV, § 23 ARegV, §§ 4 ff. ARegV, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV, § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV, § 4 Abs. 1 ARegV, § 5 Abs. 2 Satz 3 ARegV, § 4 Abs. 2 ARegV, § 11 Abs. 2 ARegV, § 34 Abs. 6 Satz 1 ARegV, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 4 ARegV, § 21 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Vornahme eines Abzugs im Rahmen der Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Ausbau eines Netzkoppelungspunkts durch den Betrieber eines Gasfernleitungsnetzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Abzugsbetrag bei Investitionsmaßnahmen gem. § 23 Abs. 2a ARegV

  • rewis.io

    Energiewirtschaftsrechtliches Genehmigungsverfahren für ein Investitionsbudget eines Gasnetzbetreibers: Festlegung der Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten der genehmigten Investitionsmaßnahme für drei Jahre - GASCADE Gastransport GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 4 Abs. 1; ARegV § 23 Abs. 2a
    Vornahme eines Abzugs im Rahmen der Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Ausbau eines Netzkoppelungspunkts durch den Betrieber eines Gasfernleitungsnetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kapital- und Betriebskosten als Kosten einer genehmigten Investitionsmaßnahme nach der ARegV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kapital- und Betriebskosten als Kosten einer genehmigten Investitionsmaßnahme nach der ARegV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20

    Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme

    Danach können die Kosten einer Investitionsmaßnahme frühestens in der jeweils nächsten Regulierungsperiode berücksichtigt werden, und selbst dies wäre nur möglich, soweit die Kosten spätestens zwei Jahre vor Beginn dieser Periode angefallen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 11 - GASCADE Gastransport GmbH).

    Um eine frühere Berücksichtigung zu ermöglichen, sieht § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV vor, dass Kosten genehmigter Investitionsmaßnahmen, die gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV als nicht beeinflussbare Kostenanteile gelten, bei der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenze zu berücksichtigen sind (BGH, RdE 2015, 463 Rn. 12 - GASCADE Gastransport GmbH).

    Die Genehmigung der Investitionsmaßnahme eröffnet dem Netzbetreiber die Möglichkeit, die Kosten bestimmter Maßnahmen früher in die Festlegung der Erlösobergrenze einfließen zu lassen, als dies nach den allgemeinen Bestimmungen in §§ 4 ff. ARegV möglich wäre (BGH, RdE 2015, 463 Rn. 11 - GASCADE Gastransport GmbH; im Einzelnen: Rn. 12 ff.).

  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 59/19

    Kapitalkostenaufschlag I

    Es stellt auch keinen rechtlich relevanten Eingriff in geschützte Investitionen oder Renditeerwartungen dar, solange gewährleistet ist, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37 - GASCADE Gastransport GmbH).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 105/21

    1. Präventive Maßnahmen des Objektschutzes und der Anlagensicherheit, die darauf

    Für die Netzbetreiber hat dies den Vorteil, dass diese Kosten zu einem früheren Zeitpunkt in die Entgeltkalkulation einfließen und damit wieder erwirtschaftet werden können (BGH, a.a.O., Rn. 12 ff., 27 - Genehmigung der Investitionsmaßnahme; BGH, Beschl. v. 14.07.2015 - EnVR 6/14, Juris Rn. 10 ff.; Bacher, WM 2021, Sonderbeilage Nr. 1, 1 [12]).

    Danach können die Kosten einer Investitionsmaßnahme frühestens in der jeweils nächsten Regulierungsperiode berücksichtigt werden, und selbst dies wäre nur möglich, soweit die Kosten spätestens zwei Jahre vor Beginn dieser Periode angefallen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2015 - EnVR 6/14, Juris Rn. 11 - GASCADE Gastransport GmbH; BGH, a.a.O., Rn. 13 - Genehmigung der Investitionsmaßnahme).

  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 26/19

    Kapitalkostenaufschlag II

    Es stellt auch keinen rechtlich relevanten Eingriff in geschützte Investitionen oder Renditeerwartungen dar, solange gewährleistet ist, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37 - GASCADE Gastransport GmbH).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 103/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Keine Abwicklung von den

    Wie vom Bundesgerichtshof bereits entscheiden, lassen sich dem europäischen Recht insoweit keine weitergehenden Anforderungen entnehmen als diejenige, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14.07.2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37; Beschluss vom 05.05.2020 - EnVR 59/19, juris Rn. 27, wonach kein Anspruch auf eine Ermöglichung oder den Erhalt positiver Sockeleffekte, die bis zum Ende der 2. Regulierungsperiode durch den regulierungsperiodenbezogenen Budgetansatz bei der Finanzierung von Investitionen entstanden ist, über diesen Zeitraum hinaus besteht).
  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 16/19

    Einbeziehen von Investitionen aus den Jahren zwischen dem Basisjahr (2015) und

    Es stellt auch keinen rechtlich relevanten Eingriff in geschützte Investitionen oder Renditeerwartungen dar, solange gewährleistet ist, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37 - GASCADE Gastransport GmbH).
  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 45/19

    Einbeziehen von Investitionen aus den Jahren zwischen dem Basisjahr (2015) und

    Es stellt auch keinen rechtlich relevanten Eingriff in geschützte Investitionen oder Renditeerwartungen dar, solange gewährleistet ist, dass die Netzbetreiber - bei einer typisierenden Gesamtbetrachtung - ihre Kosten refinanzieren können und das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - EnVR 6/14, RdE 2015, 463 Rn. 37 - GASCADE Gastransport GmbH).
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